Sicherheitsbausteine/Crowd- und Besuchermanagement/Gefahrenprävention/Jugendschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Schutz der Veranstaltung und ihrer jugendlichen Teilnehmer ist grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Vorbereitung als | Der Schutz der Veranstaltung und ihrer jugendlichen Teilnehmer ist grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Vorbereitung als | ||
auch der Durchführung | auch der Durchführung entsprechend abgestimmte Maßnahmen. | ||
Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen mit einer hohen Zahl jugendlicher Teilnehmer gerechnet werden muss, kann es nötig werden, besondere Maßnahmen zu implementieren, die dem Schutz dieser vulnerablen Zielgruppe dienen. | Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen mit einer hohen Zahl jugendlicher Teilnehmer gerechnet werden muss, kann es nötig werden, besondere Maßnahmen zu implementieren, die dem Schutz dieser vulnerablen Zielgruppe dienen. | ||
==Einleitung== | ==Einleitung== | ||
Neben der Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen | Neben der Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen | ||
* fehlende Erfahrung mit Veranstaltungen, d.h. fehlende oder unzureichende Vorbereitung | |||
* fehlende oder falsche Einschätzung der eigenen Fähigkeiten oder der eigenen Widerstandsfähigkeit | |||
Insbesondere eintrittsfreie Veranstaltungen dienen Jugendlichen häufig dazu, erste Veranstaltungserfahrungen zu sammeln – auch wenn diese nicht speziell auf ein jugendliches Publikum zielen. | Insbesondere eintrittsfreie Veranstaltungen dienen Jugendlichen häufig dazu, erste Veranstaltungserfahrungen zu sammeln – auch wenn diese nicht speziell auf ein jugendliches Publikum zielen. | ||
== | ==Planungsphase== | ||
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind | Im Rahmen der Gefährdungsanalyse in der [[Planungsphase|Planungsphase]] sind regelmäßig die folgenden Fragen zu beantworten: | ||
* Ist mit der Anwesenheit einer hohen Anzahl junger oder jugendlicher Besucher zu rechnen (aufgrund des Veranstaltungsangebotes oder der niedrigen Eintrittsschwelle) | |||
* Ist die Anwesenheit von jungen oder jugendlichen Besuchern auf bestimmte Phasen oder Bereiche beschränkt? | |||
* Welche Gefährdungen gehen von der Veranstaltung für die jungen oder jugendlichen Besucher aus (z.B. Größe des Veranstaltungsgeländes oder Dauer der Veranstaltung, hohes emotionales Potential („Kreischalarm“), fehlende Fürsorgeangebote (Infostände, Unfallhilfsstellen etc.) | |||
* Sind die Angebote auf die Anwesenheit von jungen oder jugendlichen Besuchern ausgelegt ? (z.B. eine „serve wise“ Policy für Gastrostände) | |||
* Sind aus der Veranstaltungshistorie oder aus Erfahrungen vergleichbarer Veranstaltungen besondere Gefährdungspotentiale erkennbar? | |||
* Sind „Trends“ erkennbar? (Facebook-Parties etc.) | |||
Wird im Rahmen der Gefährdungsanalyse erkennbar, dass ein besonderes Gefährdungspotential im Hinblick auf junge oder jugendliche Besucher existiert, kann es nötig sein, ein spezielles Jugendschutzkonzept aufzustellen. | |||
Wird im Rahmen der Gefährdungsanalyse erkennbar, dass | Ein solches Konzept umfasst neben den Maßnahmen, die der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen dienen (z.B. Durchsetzen von Anwesenheitsbeschränkungen etc.) insbesondere | ||
* Kommunikationsmaßnahmen: es ist unbedingt notwendig, nicht nur die Kommunikation selbst, sondern auch die Kanäle auf die Zielgruppe abzustimmen. Je nachdem, wie jung die Besucher sind, kann es nötig sein, die Eltern / Erziehungsberechtigten mit in die Kommunikation einzubeziehen | |||
*Kommunikationsmaßnahmen: es ist unbedingt notwendig, nicht nur die Kommunikation selbst, sondern auch die Kanäle auf die Zielgruppe abzustimmen. Je nachdem, wie jung die Besucher sind, kann es nötig sein, die Eltern / Erziehungsberechtigten mit in die Kommunikation einzubeziehen | * Sensibilisierung / Erziehung der jungen und jugendlichen Besucher in Bezug auf die von der Veranstaltung ausgehenden Gefährdungen und Risiken | ||
* Sensibilisierung / Erziehung der jungen und jugendlichen Besucher | * Geplante Maßnahmen: Hilfestellungen genauso wie Kontrolle und deren Konsequenzen | ||
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* Unterweisung der Beteiligten (Ordnungspersonal, gastronomisches Personal etc.) im Umgang mit der Zielgruppe | * Unterweisung der Beteiligten (Ordnungspersonal, gastronomisches Personal etc.) im Umgang mit der Zielgruppe | ||
*Anlaufstellen (Infostand, Ausnüchterungsmöglichkeiten etc.) | * Anlaufstellen (Infostand, Ausnüchterungsmöglichkeiten etc.) | ||
*Zusammenarbeit der beteiligten Stellen (z.B. Sanitätsdienst, Ordnungs-, bzw. Jugendamt), Fürsorgestellen) | * Zusammenarbeit der beteiligten Stellen (z.B. Sanitätsdienst, Ordnungs-, bzw. Jugendamt), Fürsorgestellen) | ||
* Zutrittsberechtigungen (z.B. verschiedenfarbige Bändchen je nach Alter, Downloadformulare für Erlaubniserklärungen der Erziehungsberechtigten – sinnvoller Weise in Verbindung mit einer kurzfristigen Nachsendemöglichkeit z.B. per Fax) | * Zutrittsberechtigungen (z.B. verschiedenfarbige Bändchen je nach Alter, Downloadformulare für Erlaubniserklärungen der Erziehungsberechtigten – sinnvoller Weise in Verbindung mit einer kurzfristigen Nachsendemöglichkeit z.B. per Fax) | ||
*Fürsorgeangebote: Festnetztelefone, Akkuladestationen, | * Fürsorgeangebote: Festnetztelefone, Akkuladestationen, Sonnencreme, Wärmedecken etc. | ||
==Durchführungsphase== | |||
Die im Rahmen der Gefährdungsanalyse getroffenen Annahmen sind während der Veranstaltung regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen regelmäßiger Lagebesprechungen abzugleichen. Es ist dabei insbesondere festzustellen, ob Meldungen auf Einzelfälle und individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind oder ob eine Tendenz oder einen allgemeine Entwicklung zu erkennen ist. Ursachen können z.B. sein | |||
Die | * Programmänderungen mit Attraktionspotential für jugendliche Besucher | ||
* nicht funktionierende Einlasskontrollen | |||
Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind die Konsequenzen sorgfältig zu prüfen - insbesondere dann, wenn von den Konsequenzen nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch deren Eltern betroffen sind - z.B. im Falle einer verzögerten Abholung bei geändertem Programmablauf [1] | |||
==Quellen== | |||
* [1] Frankfurter Rundschau (2013): Dortmund Konzert: Justin Bieber lässt Fans schon wieder warten. Verfügbar unter: [http://www.fr-online.de/panorama/dortmund-konzert-justin-bieber-laesst-fans-schon-wieder-warten,1472782,22297722.html][22.06.2015] |
Aktuelle Version vom 22. Juni 2015, 12:14 Uhr
Stand: 13.04.2015 Bearbeiter: Sabine Funk (IBIT GmbH)
Der Schutz der Veranstaltung und ihrer jugendlichen Teilnehmer ist grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Vorbereitung als auch der Durchführung entsprechend abgestimmte Maßnahmen. Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen mit einer hohen Zahl jugendlicher Teilnehmer gerechnet werden muss, kann es nötig werden, besondere Maßnahmen zu implementieren, die dem Schutz dieser vulnerablen Zielgruppe dienen.
Einleitung
Neben der Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen
- fehlende Erfahrung mit Veranstaltungen, d.h. fehlende oder unzureichende Vorbereitung
- fehlende oder falsche Einschätzung der eigenen Fähigkeiten oder der eigenen Widerstandsfähigkeit
Insbesondere eintrittsfreie Veranstaltungen dienen Jugendlichen häufig dazu, erste Veranstaltungserfahrungen zu sammeln – auch wenn diese nicht speziell auf ein jugendliches Publikum zielen.
Planungsphase
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse in der Planungsphase sind regelmäßig die folgenden Fragen zu beantworten:
- Ist mit der Anwesenheit einer hohen Anzahl junger oder jugendlicher Besucher zu rechnen (aufgrund des Veranstaltungsangebotes oder der niedrigen Eintrittsschwelle)
- Ist die Anwesenheit von jungen oder jugendlichen Besuchern auf bestimmte Phasen oder Bereiche beschränkt?
- Welche Gefährdungen gehen von der Veranstaltung für die jungen oder jugendlichen Besucher aus (z.B. Größe des Veranstaltungsgeländes oder Dauer der Veranstaltung, hohes emotionales Potential („Kreischalarm“), fehlende Fürsorgeangebote (Infostände, Unfallhilfsstellen etc.)
- Sind die Angebote auf die Anwesenheit von jungen oder jugendlichen Besuchern ausgelegt ? (z.B. eine „serve wise“ Policy für Gastrostände)
- Sind aus der Veranstaltungshistorie oder aus Erfahrungen vergleichbarer Veranstaltungen besondere Gefährdungspotentiale erkennbar?
- Sind „Trends“ erkennbar? (Facebook-Parties etc.)
Wird im Rahmen der Gefährdungsanalyse erkennbar, dass ein besonderes Gefährdungspotential im Hinblick auf junge oder jugendliche Besucher existiert, kann es nötig sein, ein spezielles Jugendschutzkonzept aufzustellen. Ein solches Konzept umfasst neben den Maßnahmen, die der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen dienen (z.B. Durchsetzen von Anwesenheitsbeschränkungen etc.) insbesondere
- Kommunikationsmaßnahmen: es ist unbedingt notwendig, nicht nur die Kommunikation selbst, sondern auch die Kanäle auf die Zielgruppe abzustimmen. Je nachdem, wie jung die Besucher sind, kann es nötig sein, die Eltern / Erziehungsberechtigten mit in die Kommunikation einzubeziehen
- Sensibilisierung / Erziehung der jungen und jugendlichen Besucher in Bezug auf die von der Veranstaltung ausgehenden Gefährdungen und Risiken
- Geplante Maßnahmen: Hilfestellungen genauso wie Kontrolle und deren Konsequenzen
- Unterweisung der Beteiligten (Ordnungspersonal, gastronomisches Personal etc.) im Umgang mit der Zielgruppe
- Anlaufstellen (Infostand, Ausnüchterungsmöglichkeiten etc.)
- Zusammenarbeit der beteiligten Stellen (z.B. Sanitätsdienst, Ordnungs-, bzw. Jugendamt), Fürsorgestellen)
- Zutrittsberechtigungen (z.B. verschiedenfarbige Bändchen je nach Alter, Downloadformulare für Erlaubniserklärungen der Erziehungsberechtigten – sinnvoller Weise in Verbindung mit einer kurzfristigen Nachsendemöglichkeit z.B. per Fax)
- Fürsorgeangebote: Festnetztelefone, Akkuladestationen, Sonnencreme, Wärmedecken etc.
Durchführungsphase
Die im Rahmen der Gefährdungsanalyse getroffenen Annahmen sind während der Veranstaltung regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen regelmäßiger Lagebesprechungen abzugleichen. Es ist dabei insbesondere festzustellen, ob Meldungen auf Einzelfälle und individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind oder ob eine Tendenz oder einen allgemeine Entwicklung zu erkennen ist. Ursachen können z.B. sein
- Programmänderungen mit Attraktionspotential für jugendliche Besucher
- nicht funktionierende Einlasskontrollen
Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind die Konsequenzen sorgfältig zu prüfen - insbesondere dann, wenn von den Konsequenzen nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch deren Eltern betroffen sind - z.B. im Falle einer verzögerten Abholung bei geändertem Programmablauf [1]
Quellen
- [1] Frankfurter Rundschau (2013): Dortmund Konzert: Justin Bieber lässt Fans schon wieder warten. Verfügbar unter: [1][22.06.2015]