Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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{{DISPLAYTITLE:Ergänzende Prüfung des Sicherheitskonzepts seitens der BOS}}
{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes}}
==Einsatzplanung und -vorbereitung==
==Einsatzplanung und -vorbereitung==
Die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Einsatzplanung und -vorbereitung|Einsatzplanung und -vorbereitung]] zu einer Veranstaltung sind nicht nur Aufgabe der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, sondern betreffen weitere Akteure der Sicherheit der Veranstaltung: Eine Einsatzplanung erfolgt beispielsweise ebenso durch den Sanitätsdienstanbieter und den Sicherheits- und Ordnungsdienst.  
Die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung und -vorbereitung|Einsatzplanung und -vorbereitung]] zu einer Veranstaltung sind nicht nur Aufgabe der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, sondern betreffen weitere Akteure der Sicherheit der Veranstaltung: Eine Einsatzplanung erfolgt beispielsweise ebenso durch den Sanitätsdienstanbieter und den Sicherheits- und Ordnungsdienst.  
Darüber hinaus muss vor Eintritt eines abstimmungsbedürftigen Veranstaltungsereignisses bzw. vor Eintritt eines Schadenfalles festgelegt sein, wie beispielsweise die Informations- und Kommunikationswege des Sicherheits- und Koordinierungskreis erfolgen. Dies muss grundsätzlich geregelt sein, spätestens jedoch für die Veranstaltung selbst.
Darüber hinaus muss vor Eintritt eines abstimmungsbedürftigen Veranstaltungsereignisses bzw. vor Eintritt eines Schadenfalles festgelegt sein, wie beispielsweise die Informations- und Kommunikationswege des Sicherheits- und Koordinierungskreises erfolgen. Dies muss grundsätzlich geregelt sein, spätestens jedoch für die Veranstaltung selbst.
Der folgende Text soll die Planungen unterstützen, die teilweise eine interorganisationale Abstimmung erfordern, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen.
Der folgende Text soll die Planungen unterstützen, die teilweise eine interorganisationale Abstimmung erfordern, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen.


==Weitergehende Einsatzplanung Brandschutzdienststelle und Feuerwehr==
==Weitergehende Einsatzplanung Brandschutzdienststelle und Feuerwehr==
Die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle|Einsatzplanungen der Brandschutzdienststelle]] beruhen auf den Auflagen der Genehmigungsbehörde und dem privatrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter, wohingegen die Planungen der örtlichen Feuerwehr und Brandschutzdienststelle auf dem jeweils gültigen Landesfeuerwehrgesetz beruhen.
Die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle|Einsatzplanungen der Brandschutzdienststelle]] beruhen auf den Auflagen der Genehmigungsbehörde und dem privatrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter, wohingegen die Planungen der örtlichen Feuerwehr und Brandschutzdienststelle auf dem jeweils gültigen Landesfeuerwehrgesetz beruhen.


Der folgende Text soll die Planungen von Brandsicherheitswache und örtlicher Feuerwehr sowie der Brandschutzdienststelle unterstützen, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen. Teilweise erfordern diese Planungen eine Abstimmung, explizit zwischen örtlicher Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Polizei und Rettungsdienst.
Der folgende Text soll die Planungen von Brandsicherheitswache und örtlicher Feuerwehr sowie der Brandschutzdienststelle unterstützen, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen. Teilweise erfordern diese Planungen eine Abstimmung, explizit zwischen örtlicher Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Polizei und Rettungsdienst.


==Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst==
==Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst==
Die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Einsatzplanung Sanitätsdienst|Einsatzplanungen des Sanitätsdienstes]]beruhen auf den Auflagen der Genehmigungsbehörde und dem privatrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter, wohingegen die Planungen des Rettungsdienstes auf dem jeweils gültigen Landesrettungsdienstgesetz beruhen.
Die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung Sanitätsdienst|Einsatzplanungen des Sanitätsdienstes]] beruhen auf den Auflagen der Genehmigungsbehörde und dem privatrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter, wohingegen die Planungen des Rettungsdienstes auf dem jeweils gültigen Landesrettungsdienstgesetz beruhen.
Der folgende Text soll die Planungen von Sanitätsdiensten und öffentlichem Rettungsdienst unterstützen, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen. Teilweise erfordern diese Planungen eine interorganisationale Abstimmung, explizit zwischen dem Sanitätsdienst und dem Rettungsdienst.
Der folgende Text soll die Planungen von Sanitätsdiensten und öffentlichem Rettungsdienst unterstützen, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen. Teilweise erfordern diese Planungen eine interorganisationale Abstimmung, explizit zwischen dem Sanitätsdienst und dem Rettungsdienst.


==Umsetzung von Maßnahmenpaketen==
==Umsetzung von Maßnahmenpaketen==
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Umsetzung von Maßnahmenpaketen|Umsetzung von Maßnahmenpaketen]]
Den Prozess zwischen der Planung und Durchführung der Maßnahmen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr beschreibt der Baustein  [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Umsetzung von Maßnahmenpaketen|Umsetzung von Maßnahmenpaketen]].
 
==Besondere Lagen==
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Besondere Lagen|Besondere Lagen]].
 
==Gemeinsame Leitstellen==
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Gemeinsame Leitstellen|Gemeinsame Leitstellen]].

Aktuelle Version vom 21. Juni 2015, 18:07 Uhr

Einsatzplanung und -vorbereitung

Die Einsatzplanung und -vorbereitung zu einer Veranstaltung sind nicht nur Aufgabe der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, sondern betreffen weitere Akteure der Sicherheit der Veranstaltung: Eine Einsatzplanung erfolgt beispielsweise ebenso durch den Sanitätsdienstanbieter und den Sicherheits- und Ordnungsdienst. Darüber hinaus muss vor Eintritt eines abstimmungsbedürftigen Veranstaltungsereignisses bzw. vor Eintritt eines Schadenfalles festgelegt sein, wie beispielsweise die Informations- und Kommunikationswege des Sicherheits- und Koordinierungskreises erfolgen. Dies muss grundsätzlich geregelt sein, spätestens jedoch für die Veranstaltung selbst. Der folgende Text soll die Planungen unterstützen, die teilweise eine interorganisationale Abstimmung erfordern, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen.

Weitergehende Einsatzplanung Brandschutzdienststelle und Feuerwehr

Die Einsatzplanungen der Brandschutzdienststelle beruhen auf den Auflagen der Genehmigungsbehörde und dem privatrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter, wohingegen die Planungen der örtlichen Feuerwehr und Brandschutzdienststelle auf dem jeweils gültigen Landesfeuerwehrgesetz beruhen.

Der folgende Text soll die Planungen von Brandsicherheitswache und örtlicher Feuerwehr sowie der Brandschutzdienststelle unterstützen, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen. Teilweise erfordern diese Planungen eine Abstimmung, explizit zwischen örtlicher Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Polizei und Rettungsdienst.

Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst

Die Einsatzplanungen des Sanitätsdienstes beruhen auf den Auflagen der Genehmigungsbehörde und dem privatrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter, wohingegen die Planungen des Rettungsdienstes auf dem jeweils gültigen Landesrettungsdienstgesetz beruhen. Der folgende Text soll die Planungen von Sanitätsdiensten und öffentlichem Rettungsdienst unterstützen, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen. Teilweise erfordern diese Planungen eine interorganisationale Abstimmung, explizit zwischen dem Sanitätsdienst und dem Rettungsdienst.

Umsetzung von Maßnahmenpaketen

Den Prozess zwischen der Planung und Durchführung der Maßnahmen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr beschreibt der Baustein Umsetzung von Maßnahmenpaketen.