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Sicherheitsbausteine/Infrastruktur: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik|Infrastruktur]] in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:


==Kabel- und Schlauchführung==
*Abschrankungen und Zäune
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur mit Ver- und Entsorgung/Kabel- und Schlauchführung|Kabel- und Schlauchführung]]
*Bühnen und Podeste, Tribünen
*Strom
*Zu-und Abwasser
*Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video)
*Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)
*Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen)
*Zelte
*Kommunikationseinrichtungen


==Stromversorgung==
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur mit Ver- und Entsorgung/Stromversorgung|Stromversorgung]]


==Zu– und Abwasser==
==Veranstaltungstechnik==
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur mit Ver- und Entsorgung/Zu– und Abwasser|Zu– und Abwasser]]
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik|Veranstaltungstechnik]] ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere


==Bodenabdeckungen==
* Beschallung,
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur mit Ver- und Entsorgung/Bodenabdeckungen|Bodenabdeckungen]]
* Beleuchtung,
* Videotechnik


==Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung==
Veranstaltungstechnik dient zwei Zielen
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur mit Ver- und Entsorgung/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]]


==Sanitäre Einrichtungen==
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms
* Unterstützung der Kommunikation


'''Einleitung'''
und spielt daher meist eine besondere Rolle im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, da die Anlagen (PA, Videoscreen etc.) regelmäßig für die Regel- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.
Sanitäranlagen, insbesondere WC Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch durch wildes Urinieren zu umfangreiche Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.  


Die Umsetzung richtet sich in erster Linie nach vorhandenen Zu- & Ableitungsmöglichkeiten und die Anforderung an die Ausstattung. Das Angebot und die damit verbundenen Möglichkeiten der Ausstattung sind heutzutage vielfältig und werden von einer Vielzahl von Anbietern am Markt abgedeckt.
==Stromversorgung==
Die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.


'''Überblick'''
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- & Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten


Zu den klassischen WC-Systemen auf Veranstaltungen gehören
==Bodenabdeckungen==
* Mobiltoiletten (mit Tank)  
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen]] finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern.
* Urinale (mit Tank)
Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport- oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet.
* WC-Container mit Tank
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.
* WC-Container ohne Tank (d.h. mit Ableitungsmöglichkeit in einen hierfür geeigneten Kanal)


Bei der Auswahl geeigneter Infrastruktur ist dabei regelmäßig folgendes zu beachten
==Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung==
* Benötigte Kapazitäten (Menge WCs, Größe Tank etc.)
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.
* Versorgungsmöglichkeiten mit Trinkwasser
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann und ob neben der allgemeinen Beleuchtung auch eine [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]] notwendig ist.
* Entsorgungsmöglichkeiten (Kanal mit geeigneten Ableitungsmöglichkeiten)
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.
* Möglichkeiten der Zwischenleerung (Anfahrbarkeit)
Die in der Verordnung formulierten  formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen.
* Möglichkeiten der Handwäsche
* Zusammensetzung des Publikums (Geschlechterverteilung / Anspruchshaltung)
* Barrierefreiheit – auch für Familien und Kinder (Kinderwagen, Wickelbereich, Rolatoren
* Aufstellmöglichkeiten (Bodenbeschaffenheit, Ausrichtung, Warteflächen)
* Beleuchtung (Toilettenanlage und Zuwegung)
* Umwelt- und Wasserschutzzonen
* Be- und Ausschilderung


'''Berechnung der Menge der zur Verfügung gestellten Toiletten'''
==Sanitäre Einrichtungen==
In der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) wird für Versammlungsstätten folgender Berechnungsschlüssel für de Kapazitätsberechnung von Toiletten vorgegeben.
 
Die Anwendung der Vorgaben der MVStättVO führt bei Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten häufig zu Problemen, da die hier zugrundegelegte Annahmen nicht den Anforderungen der meisten Großveranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen entspricht.
Die Portable Sanitation Association (http://psai.org/) schlägt eine  Bemessung auf der Basis der Aufenthaltsdauer vor:
Der englische Purple Guide (www.thepurpleguide.co.uk) geht als Grundlage der Berechnung ebenfalls von der Dauer der Veranstaltung in Kombination mit dem Angebot an Speisen und Getränken aus:
 
Dauer und Art der Veranstaltung Damentoiletten Herrentoiletten
Veranstaltung < 6 Std 1/100 1 /500 + 1 Urinal / 150
 
Veranstaltung > 6 Std ohne oder mit nur geringem Angebot an Speisen und Getränken 1/85 1/425 + 1Urinal /125
Veranstaltung > 6 Std mit einem hohen Angebot an Speisen und Getränken 1/75 1/400 + 1 Urinal / 100
 
Campingplätze auf Veranstaltungen 1/75 1/150 + 1Urinal / 250
 
Für die Bemessung der Kapazitäten ist eine Betrachtung verschiedener Faktoren (und deren Zusammenwirken) nötig. Mindestens müssen für die Festlegung der Kapazitäten folgende Überlegungen angestellt werden:
* Durchschnittliche Verweildauer der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände
* Größe der Veranstaltungsfläche und Verteilung der Besucher auf der Fläche
* Besucherprofil (Verteilung der Geschlechter. Gibt es hierzu keine Angaben, ist von einer 50/50 Verteilung auszugehen)
* Aufstellmöglichkeiten (auch barrierefrei)
* Programm- / Pausengestaltung  der Veranstaltung
* Wetterverhältnisse
* Möglichkeiten der (Zwischen)Leerung
 
Bei der Aufstellung der Toiletten muss darauf geachtet werden, dass sich durch die wartenden Besucher kein Hindernis des Personenstroms ergibt (Warteschlange steht quer zum Personenstrom)  und dass zu- & Abwasserleitungen keine  zusätzlichen Stolpergefahren darstellen. Auch ist zu berücksichtigen, dass sich vor Toiletten häufig die Begleitpersonen der jeweiligen Nutzer aufhalten, für die ebenfalls Flächen zur Verfügung stehen sollten.
 
Bei der Aufstellung sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Angebote dezentral angeordnet und gut sichtbar ausgeschildert sind.
 
Toiletten für Rollstuhlfahrer müssen immer barrierefrei erreichbar und ebenfalls separat ausgeschildert sein. In der Praxis finden sich diese Toiletten häufig in direkter Umgebung der Unfallhilfestationen. Je anch Publikumsprofil sind weitere besondere Anforderungen an Ausstattung und Begehbarkeit zu berücksichtigen.


'''Versorgung mit Trinkwasser'''
'''[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]''', insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.


Für die Versorgung der Toiletten mit Wasser (Spül- & Waschbecken) gelten die Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
==Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen==
Bei der Zulegung der Schläuche ist darauf zu achten, dass durch die Schläuche keine zusätzlichen Stolpergefährdungen entstehen und dass diese nach Möglichkeit vandalismusgeschützt verlegt werden (bes. im Hochsommer kommt es immer wieder zum Aufschneiden der Schläuche).


'''Entsorgungsmöglichkeiten'''
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.
Sog. Schwarzwasser (fäkalienhaltig)  darf nur in hierfür geeignete Kanäle eingeleitet werden. Hierfür ist regelmäßig die Einholung einer Einleitgenehmigung notwendig.
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund.  
Ist die Einleitung nicht möglich, müssen Anlagen gewählt werden, die entweder über eine ausreichende Tankkapazität verfügen oder die ggf. auch während der Veranstaltung geleert werden können. Hier ist insbesondere die Anfahrbarkeit, aber auch Lautstärke und Geruchsbelastung zu bedenken.
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.
Inzwischen gibt es auf dem Markt zahlreiche Anbieter, die zum Teil sehr aufwändige und leistungsstarke Systeme entwickelt haben.  
 
Abbildung 1: Unzureichende, bzw. neue Gefährdungen schaffende Absicherung von Einleitstellen


'''Ausstattung'''
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.
Zum Schutz der Privatsphäre der Besucher empfiehlt sich besonders bei Urinalen ein Sichtschutz um den Toilettenbereich.
Gerade bei der Aufstellung von mobilen Toilettten kann es  erforderlich sein, dass ein zusätzliches Lichtangebot geschaffen werden muss, wenn die Toiletten auch im Dunkeln benutzt werden sollen.
Eine ausreichende Ausleuchtung dient  darüber hinaus dem Schutz vor möglichen Übergriffen.


Für mobile Toiletten ohne Handwaschgelegenheiten sind diese separat bereit zu stellen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die Nutzung des Wassers keine schlammigen Bereiche mit daraus resultierender Rutschgefahr etc. entstehen.
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.


'''Organisatorische Anforderungen'''
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]


Bei Veranstaltungen, bei denen mit einer frühen Anreise der Besucher gerechnet werden muss, kann es nötig sein, Toiletten auch im Aussen-/ Wartebereiche der Veranstaltung aufzustellen. Hier ist insbesondere zu klären, welche Bereiche hierfür zur Verfügung stehen (evt. Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen). Das Zur-Verfügungstellen von Toiletten auch im Aussen- / Wartebereich ist insbesondere dann relevant, wenn anzunehmen ist, dass die Besucher ansonsten auf das Trinken verzichten würde und die Gefahr der Dehydrierung entstehen würde.
Im Bereich von Warteschlangen sind im Rahmen des Crowd Managements geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Besucher nach der Nutzung der Toiletten ihre Warteposition an gleicher Stelle wieder einnehmen können.


Es sind darüberhinaus geeignete Sanitäranlagen für Mitarbeiter und Beteiligte bereit zu halten. Diese sollten nach Möglichkeit getrennt von den Anlagen für das Publikum angeboten werden. Toiletten müssen immer dort bereit gestellt werden, wo die Personen ihre Positionen nicht / nur schwer verlassen können. Zu beachten ist, dass die sanitäre Versorgung auch in ausreichendem Maße in der Auf- & Abbauphase gewährleistet sein muss
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'''Quellen'''
Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten *) (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO) Fassung Juni 2005(zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2014)
Portable Sanitation Association: http://psai.org/
Trinkwasserverordnung : http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung/


==Entsorgungskonzept==
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur mit Ver- und Entsorgung/Entsorgungskonzept|Entsorgungskonzept]]

Aktuelle Version vom 23. Juni 2015, 13:08 Uhr

Einleitung

Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:

  • Abschrankungen und Zäune
  • Bühnen und Podeste, Tribünen
  • Strom
  • Zu-und Abwasser
  • Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video)
  • Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)
  • Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen)
  • Zelte
  • Kommunikationseinrichtungen

Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.

Veranstaltungstechnik

Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere

  • Beschallung,
  • Beleuchtung,
  • Videotechnik

Veranstaltungstechnik dient zwei Zielen

  • Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms
  • Unterstützung der Kommunikation

und spielt daher meist eine besondere Rolle im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, da die Anlagen (PA, Videoscreen etc.) regelmäßig für die Regel- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.

Stromversorgung

Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes. Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.

Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- & Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten

Bodenabdeckungen

Temporäre Bodenabdeckungen finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport- oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet. Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.

Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Orientierung bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann und ob neben der allgemeinen Beleuchtung auch eine Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung notwendig ist. Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen. Die in der Verordnung formulierten formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden – angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen.

Sanitäre Einrichtungen

Sanitäranlagen, insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen. Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens). Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.

Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen

Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen. Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.

Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.

Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung. Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.

Weiterführende Informationen: Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen




Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)