Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Veranstaltungsgenehmigung beantragen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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** technische und personelle Rückfallebenen
** technische und personelle Rückfallebenen
** vorbereitete Sicherheitsdurchsagen entsprechend der Szenarien aus dem Sicherheitskonzept, Funkkanäle, etc.)
** vorbereitete Sicherheitsdurchsagen entsprechend der Szenarien aus dem Sicherheitskonzept, Funkkanäle, etc.)
* die Erstellung sollte sowohl unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten als auch unter Mithilfe seiner Dienstleister sowie der BOS und der Genehmigungsbehörde erfolgen
* die Erstellung der Konzepte sollte sowohl unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten als auch unter Mithilfe seiner Dienstleister sowie der BOS und der Genehmigungsbehörde erfolgen


==Antrag einreichen==
==Antrag einreichen==

Version vom 22. Oktober 2014, 15:36 Uhr

EINLEITUNG!

Wer Mit Wem Was Wie Mit welchem Effekt
Veranstalter Behörden
BOS
(Polizei
Feuerwehr
Rettungsdienst...)
Abstimmung, Koordination, Planung, Risikoeinschätzung Maßnahmen
Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine
Medien
F2F-Kommunikation, Telefon, Software-Plattformen, (integrierte) Messenger-Dienste
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes
Veranstalter Sponsoren
Dienstleister
Eigenes Personal
Einwerbung von Sponsorengeldern, Organisatorische Belange, Informationen zur Veranstaltungsordnung, Koordination, Maßnahmen
Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine
Medien
F2F-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen, (integrierte) Messenger-Dienste
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes, Sicherung der Finanzierung

Antrag erstellen

  • unter Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde erstellt der Veranstalter einen Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung

Sicherheits- und Verkehrskonzept erstellen

  • der Veranstalter erstellt zusätzlich ein Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept für seine Veranstaltung
    • das Sicherheitskonzept[1] enthält alle relevanten Informationen für die sichere Durchführung der Veranstaltung wie z.B.:
    • Verantwortlichkeiten
    • Veranstaltungsbeschreibung
    • Gefährdungsanalyse
    • Infrastruktur auf dem Gelände
    • Wege und Flächen
    • Organisation
    • Umgang mit Veranstaltungsabsagen
    • Szenarien
    • Sicherheitsdurchsagen
    • das Verkehrskonzept enthält Informationen zur möglichst konflikfreien Lenkung der Personen- und Verkehrsströme um das und auf dem Gelände
    • das Kommunikationskonzept enthält Informationen und Daten zu kommunikativen Belangen rund um die Veranstaltung und macht Aussagen z.B. zu
    • Verantwortliche
    • Kontaktdaten
    • eingesetzte Medien für die interne (organisationsintern und überorganisational) und externe Kommunikation (Gäste, Anwohner und weitere Öffentlichkeit)
    • eine Begründung für die Verwendung dieser Medien
    • technische und personelle Rückfallebenen
    • vorbereitete Sicherheitsdurchsagen entsprechend der Szenarien aus dem Sicherheitskonzept, Funkkanäle, etc.)
  • die Erstellung der Konzepte sollte sowohl unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten als auch unter Mithilfe seiner Dienstleister sowie der BOS und der Genehmigungsbehörde erfolgen

Antrag einreichen

  • nach Absprache mit den Behörden reicht der Veranstalter den Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung ein

Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept einreichen

  • entsprechend der vorgesehenen Fristen reicht der Veranstalter die Konzepte bei der genehmigenden Behörde ein

Antrag nachbessern

  • nach Prüfung durch die Genehmigungsbehörde und ihre Partner hat der Veranstalter ggf. Nachbesserungen am Antrag anzufertigen

Sicherheits- und Verkehrskonzept nachbessern

auf Grundlage der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde und ihre Partner hat der Veranstalter ggf. Nachbesserungen an den Konzepten anzufertigen

Einzelnachweise