Veranstaltungsgenehmigung beantragen
Im Falle der Beantragung einer Veranstaltungsgenehmigung kommt es darauf an, ob es sich um eine Großveranstaltung handelt oder nicht. Wird die Veranstaltung als Großveranstaltung eingestuft wird vom beantragenden Veranstalter auch ein Sicherheitskonzept verlangt. Dieses beinhaltet auch ein Kommunikations- und ein Verkehrskonzept. Alle Konzepte müssen klar und eindeutig Verantwortlichkeiten klären, Auskunft über alternative Prozesse, Strukturen und verwendet Techniken geben sowie z.B. Krisen- und Katastrophenszenarien planerisch berücksichtigen. Für Planung, Konzipierung und Kooperation mit den entsprechenden Behörden stehen den Beteiligten verschiedene Kommunikations- und Informationstechniken zur Verfügung, die in der folgenden Tabelle exemplarisch aufgeführt sind:
Wer | Mit Wem | Was | Wie | Mit welchem Effekt |
---|---|---|---|---|
Veranstalter | Genehmigungsbehörde | Abstimmung, Koordination, Planung, Risikoeinschätzung | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch Medien Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, Software-Plattformen |
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes |
Genehmigungsbehörde | Veranstalter zuständige Behörden (z.B. BOS) |
Prüfungung des Genehmigungsantrags und Sicherheitskonzepts | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch Medien Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen |
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes |
zuständige Behörden | Genehmigungsbehörde | Prüfung des Sicherheitskonzepts | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch Medien Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen |
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes |
Antrag erstellen
- unter Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde erstellt der Veranstalter einen Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung
Sicherheits- und Verkehrs- und Kommunikationskonzept erstellen
- der Veranstalter erstellt zusätzlich ein Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept für seine Veranstaltung
- das Sicherheitskonzept[1] enthält alle relevanten Informationen für die sichere Durchführung der Veranstaltung wie z.B.:
- Verantwortlichkeiten
- Veranstaltungsbeschreibung
- Gefährdungsanalyse
- Infrastruktur auf dem Gelände
- Wege und Flächen
- Organisation
- Umgang mit Veranstaltungsabsagen
- Szenarien
- das Verkehrskonzept ist in der Regel ebenfalls Teil des Sicherheitskonzeptes und macht u.a. Angaben zu den durch die An- und Abreise zur Veranstaltung erwarteten Belastungen für die verschiedenen Verkehrsarten sowie zur Parkraumgestaltung.
- das Kommunikationskonzept enthält Informationen und Daten zu kommunikativen Belangen rund um die Veranstaltung und macht Aussagen z.B. zu
- Kommunikationsverständnis
- Kommunikationsmaßnahmen
- Verantwortlichen Personen
- eingesetzte Medien für die interne (organisationsintern und überorganisational) und externe Kommunikation (Gäste, Anwohner und weitere Öffentlichkeit)
- eine Begründung für die Verwendung dieser Medien
- technische und personelle Rückfallebenen
- vorbereitete Sicherheitsdurchsagen entsprechend der Szenarien aus dem Sicherheitskonzept, Funkkanäle, etc.)
- Sicherheitsdurchsagen
- etc.
- das Sicherheitskonzept[1] enthält alle relevanten Informationen für die sichere Durchführung der Veranstaltung wie z.B.:
- die Erstellung der Konzepte sollte sowohl unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten als auch unter Mithilfe seiner Dienstleister sowie der BOS und der Genehmigungsbehörde erfolgen
Antrag einreichen
- nach Absprache mit den Behörden reicht der Veranstalter den Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung ein
Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept einreichen
- entsprechend der vorgesehenen Fristen reicht der Veranstalter die Konzepte bei der genehmigenden Behörde ein
Antrag nachbessern
- nach Prüfung durch die Genehmigungsbehörde und weitere zuständige Stellen teilt diese dem Veranstalter ggf. notwendige Überarbeitungen mit
Sicherheits- und Verkehrskonzept nachbessern
- der Veranstalter hat die nicht genehmigungsfähige Aspekte nachzubessern und den Antrag erneut einzureichen
- der Überprüfungs-Nachbearbeitungs-Prozess kann sich so lange wiederholen bis keine Beanstandungen mehr gemacht werden und die Genehmigung erteilt wird
Einzelnachweise
- ↑ Orientierungsrahmen NRW: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/gefahrenabwehr-feuerwehr-katastrophenschutz/grossveranstaltungen.html;
Handreichung für ein Sicherheitskonzept der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) http://www.agbf.de/pdf/2008-1%20Sicherheitskonzepte_fuer_Versammlungsstaetten.pdf
Autor: Christoph Groneberg (Universität Siegen)