Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Veranstaltungsgenehmigung beantragen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Im Falle der Beantragung einer Veranstaltungsgenehmigung kommt es darauf an, ob es sich um eine Großveranstaltung handelt oder nicht. Wird die Veranstaltung als Großveranstaltung eingestuft wird vom beantragenden Veranstalter auch ein Sicherheitskonzept verlangt. Dieses beinhaltet auch ein Kommunikations- und ein Verkehrskonzept. Alle Konzepte müssen klar und eindeutig Verantwortlichkeiten klären, Auskunft über alternative Prozesse, Strukturen und verwendet Techniken geben sowie z.B. Krisen- und Katastrophenszenarien planerisch berücksichtigen. Für Planung, Konzipierung und Kooperation mit den entsprechenden Behörden stehen den Beteiligten verschiedene Kommunikations- und Informationstechniken zur Verfügung, die in der folgenden Tabelle exemplarisch aufgeführt sind:

Wer Mit Wem Was Wie Mit welchem Effekt
Veranstalter Genehmigungsbehörde Abstimmung, Koordination, Planung, Risikoeinschätzung Maßnahmen
Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch
Medien
Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, Software-Plattformen
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes
Genehmigungsbehörde Veranstalter
zuständige Behörden (z.B. BOS)
Prüfungung des Genehmigungsantrags und Sicherheitskonzepts Maßnahmen
Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch
Medien
Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes
zuständige Behörden Genehmigungsbehörde Prüfung des Sicherheitskonzepts Maßnahmen
Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch
Medien
Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes

Antrag erstellen

  • unter Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde erstellt der Veranstalter einen Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung

Sicherheits- und Verkehrs- und Kommunikationskonzept erstellen

  • der Veranstalter erstellt zusätzlich ein Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept für seine Veranstaltung
    • das Sicherheitskonzept[1] enthält alle relevanten Informationen für die sichere Durchführung der Veranstaltung wie z.B.:
      • Verantwortlichkeiten
      • Veranstaltungsbeschreibung
      • Gefährdungsanalyse
      • Infrastruktur auf dem Gelände
      • Wege und Flächen
      • Organisation
      • Umgang mit Veranstaltungsabsagen
      • Szenarien
    • das Verkehrskonzept ist in der Regel ebenfalls Teil des Sicherheitskonzeptes und macht u.a. Angaben zu den durch die An- und Abreise zur Veranstaltung erwarteten Belastungen für die verschiedenen Verkehrsarten sowie zur Parkraumgestaltung.
    • das Kommunikationskonzept enthält Informationen und Daten zu kommunikativen Belangen rund um die Veranstaltung und macht Aussagen z.B. zu
      • Kommunikationsverständnis
      • Kommunikationsmaßnahmen
      • Verantwortlichen Personen
      • eingesetzte Medien für die interne (organisationsintern und überorganisational) und externe Kommunikation (Gäste, Anwohner und weitere Öffentlichkeit)
      • eine Begründung für die Verwendung dieser Medien
      • technische und personelle Rückfallebenen
      • vorbereitete Sicherheitsdurchsagen entsprechend der Szenarien aus dem Sicherheitskonzept, Funkkanäle, etc.)
      • Sicherheitsdurchsagen
      • etc.
  • die Erstellung der Konzepte sollte sowohl unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten als auch unter Mithilfe seiner Dienstleister sowie der BOS und der Genehmigungsbehörde erfolgen

Antrag einreichen

  • nach Absprache mit den Behörden reicht der Veranstalter den Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung ein

Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept einreichen

  • entsprechend der vorgesehenen Fristen reicht der Veranstalter die Konzepte bei der genehmigenden Behörde ein

Antrag nachbessern

  • nach Prüfung durch die Genehmigungsbehörde und weitere zuständige Stellen teilt diese dem Veranstalter ggf. notwendige Überarbeitungen mit

Sicherheits- und Verkehrskonzept nachbessern

  • der Veranstalter hat die nicht genehmigungsfähige Aspekte nachzubessern und den Antrag erneut einzureichen
  • der Überprüfungs-Nachbearbeitungs-Prozess kann sich so lange wiederholen bis keine Beanstandungen mehr gemacht werden und die Genehmigung erteilt wird

Einzelnachweise




Autor: Christoph Groneberg (Universität Siegen)