Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter/Absicherung von Infrastrukturen: Unterschied zwischen den Versionen
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„Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben: | „Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben: | ||
# Extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach Beaufort Skala (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen | # Extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach [http://de.wikipedia.org/wiki/Beaufortskala Beaufort Skala] (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen | ||
# Extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen | # Extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen | ||
# Extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h) | # Extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h) |
Version vom 29. Januar 2015, 14:47 Uhr
Entwurf - gilt ab 24.12.14 als finalisiert
Unwetter
Unter einen Unwetter wird die Extremlage mehrerer oder einzelner Wetterfaktoren wie sintflutartige Regenfälle, Stürme, Tornados, extreme Schneefälle oder Glätte aber auch extreme Hitze oder Kälte verstanden. Durch diese Ereignisse kommen immer wieder Menschen zu Schaden, so dass Sie im Zuge einer Großveranstaltung zwangläufig betrachtet werden müssen. Durch den Veranstalter sind im Rahmen der Erstellung des Veranstaltungs- und Sicherheitskonzeptes alle Maßnahmen zu treffen, um die Teilnehmer vor den oben angeführten Gefahren zu schützen.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach dem Gesetz der nationale meteorologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland und repräsentiert für die Bundesregierung die Referenz für Fragen der Meteorologie und Klimatologie. Er hat die folgenden Definitionen von Wetterextremen in Übereinstimmung mit international abgestimmten Standards formuliert:
„Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben:
- Extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach Beaufort Skala (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen
- Extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen
- Extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h)
- Extrem starker Schneefall (verbreitet > 25 cm in 12 h, > 50 cm in 12 h oberhalb 800 m)
- Extrem starke Schneeverwehungen (Neuschnee oder lockere Schneedecke > 25 cm kombiniert mit Böen ab 8 Bft)
Erfasst/gemessen werden extreme Unwetterereignisse durch das Messnetz sowie durch den Radarverbund des DWD. Für Wetter- und Unwetter-Warnungen gilt dabei in Deutschland (DEU) das sogenannte Single-Voice-Prinzip, wonach alle Anbieter von Wetterdienstleistungen ihre Warninhalte untereinander abstimmen müssen. An Wetter-/Unwetterwarnungen sind in DEU keine weiteren Behörden neben dem DWD beteiligt.
Für Hochwasserwarnungen sind jedoch zuständig:
- die Bundesanstalt für Gewässerkunde,
- die Hochwasservorhersagezentralen der Länder sowie
- das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Küste."
Maßnahmen
Veranstalter
- Sanitätsdienst
- Sicherheitsdienst
- Teilnehmer
- Maßnahmen bei Unwetter (Betroffene Personen, Panikverhalten; Schutzmöglichkeiten)
Polizei und Feuerwehr
- Einsatztaktische Planungen überprüfen
- Ggf. Kräftebereitstellung
- Sicherung von Aufbauten
Die Bewertung des Einflusses von Wetter auf eine Großveranstaltung ist kein einmaliger dauerhaft abgeschlossener Prozess. Vielmehr ist das Wetter in den Tagen vor und während der gesamten Veranstaltung zu beachten. Bei kritischen Veränderungen sind entsprechende Handlungsmaßnahmen zu ergreifen. Entscheidend hierbei ist es nicht nur auf die aktuelle Lage zu reagieren, sondern auch die Vorhersage und mögliche Warnungen für die nächsten Stunden zu registrieren, um die Zeit für notwendige Maßnahmen, wie zum Beispiel eine geplante Evakuierung der Veranstaltung, zu haben. Seitens der Sicherheitsbehörden wird daher empfohlen die Wetterdaten mindestens für ein Zeitfenster von 1 bis 2 Stunden im Voraus einzuholen.
Maßnahmenplan "4-Stufenmodell" auf der Veranstaltungsfläche
Beispielveranstaltung
Veranstalter | Polizei |
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Stufe 1 - Windstärke 6 | |
1. Die Videoleinwände werden
2. Vorbereiten von Ansagen und Einspielungen auf den Videoleinwänden 3. Mieter/ Pächter sind über den Veranstalter zu informieren 4. Bereich "Catering" hat folgende Maßnahmen zu treffen/ zu veranlassen
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Stufe 2 - Windstärke 8 - in Spitzen | |
1. Entsichern der Leinwände durch die Höhenarbeiter („Rigger“)
2. Sperrung des Bereichs unter den Videoleinwänden durch Ordner mit Hilfe von Absperrgittern 3. Veranlassen von Durchsagen mit Hinweis auf (Un)Wetterwarnung 4. Senden von
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Stufe 3 - Windstärke 8 - permanent | |
1. Alle Personenkontrollstellen können lageabhängig geschlossen werden.
Hinweis an Besucher .... 2. Permanente Durchsagen an den Kontrollstellen über Lautsprecheranlagen 3. Sicherung des Umfeldes der Videoleinwände 4. Ablassen von Videoleinwänden Die Videoleinwände auf der Hauptbühne und am Riesenrad spielen ggf. weiter und weisen auf das Unwetter mit entsprechenden Durchsagen hin |
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Stufe 4 - Windstärken über 8 oder andere besondere (gefährliche) Naturereignisse | |
1. Alle Personenkontrollstellen werden geschlossen.
2. Ggf. notwendige Evakuierung des Veranstaltungsbereiches wird durch die Koordinierungsstelle eingeleitet
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Festlegung der Entscheidungskompetenz für die Anordnung der Evakuierung der Veranstaltungsfläche
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Quelle: Wohlthat Entertainment GmbH |
Auf Grundlage der Informationen des DWD wird über den Einsatz der für die Veranstaltung bereitgestellten Kräfte durch den Lagedienst in Absprache mit der Verbindungskraft der Koordinierungsstelle entschieden. Dies beinhaltet auch die Planung weiterer Maßnahmen wie die Indienststellung der Freiwilligen Feuerwehr.