Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Technische Störung: Unterschied zwischen den Versionen
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Um die Anfälligkeit der Veranstaltung durch technische Störungen zu minimieren, sollten die technischen Anlagen durch qualifizierte Personen aufgebaut und überprüft werden. Teilweise muss diese Abnahme der technischen Anlagen durch sachkundige Prüfer erfolgen (z.B. bei Fliegenden Bauten wie Fahrgeschäften und Zelten oder der Verwendung von Flüssiggas). Die Belege der durchgeführten Prüfung sind durch die Genehmigungs- oder entsprechende Fachbehörde vor Veranstaltungsbeginn einzufordern. In den Fällen, in denen keine Überprüfung vorgeschrieben ist, kann es sinnvoll sein, sich eine Errichterbescheinigung vom Dienstleister erstellen zu lassen, in der der ordnungsgemäße Aufbau und die betriebsbereite Übergabe bestätigt werden. | Um die Anfälligkeit der Veranstaltung durch technische Störungen zu minimieren, sollten die technischen Anlagen durch qualifizierte Personen aufgebaut und überprüft werden. Teilweise muss diese Abnahme der technischen Anlagen durch sachkundige Prüfer erfolgen (z.B. bei Fliegenden Bauten wie Fahrgeschäften und Zelten oder der Verwendung von Flüssiggas). Die Belege der durchgeführten Prüfung sind durch die Genehmigungs- oder entsprechende Fachbehörde vor Veranstaltungsbeginn einzufordern. In den Fällen, in denen keine Überprüfung vorgeschrieben ist, kann es sinnvoll sein, sich eine Errichterbescheinigung vom Dienstleister erstellen zu lassen, in der der ordnungsgemäße Aufbau und die betriebsbereite Übergabe bestätigt werden. | ||
Im Rahmen der infrastrukturellen Erschließung des Veranstaltungsgeländes sollten vor dem Hintergrund der Gefahr möglicher technischer Störungen insbesondere folgende Aspekte vorgeplant werden: | Im Rahmen der infrastrukturellen Erschließung des Veranstaltungsgeländes sollten vor dem Hintergrund der Gefahr möglicher technischer Störungen insbesondere folgende Aspekte vorgeplant werden: | ||
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Zum Abschluss der Umsetzungsphase sollte eine gemeinsame Begehung vor Veranstaltungsbeginn durch Polizei, Feuerwehr, Bauamt, Veranstalter u.a. durchgeführt werden, um mögliche Fehlerquellen zu beheben (z.B. Verlegung von Kabeln und Leitungen), die Auflageneinhaltung zu kontrollieren und ggf. Nachbesserungen zu fordern bzw. dem Veranstalter ergänzende Auflagen aufzuerlegen. | Zum Abschluss der Umsetzungsphase sollte eine gemeinsame Begehung vor Veranstaltungsbeginn durch Polizei, Feuerwehr, Bauamt, Veranstalter u.a. durchgeführt werden, um mögliche Fehlerquellen zu beheben (z.B. Verlegung von Kabeln und Leitungen), die Auflageneinhaltung zu kontrollieren und ggf. Nachbesserungen zu fordern bzw. dem Veranstalter ergänzende Auflagen aufzuerlegen. | ||
Durchführungsphase der Veranstaltung | ===Durchführungsphase der Veranstaltung=== | ||
Das Ziel der Planung von Szenarien zu technischen Störungen ist es, auf eventuell eintretende Gefährdungen vorbereitet zu sein und daher gezielter reagieren zu können. Definitionsgemäß endet die Planung von Szenarien daher nach der Umsetzungsphase der Veranstaltung. | Das Ziel der Planung von Szenarien zu technischen Störungen ist es, auf eventuell eintretende Gefährdungen vorbereitet zu sein und daher gezielter reagieren zu können. Definitionsgemäß endet die Planung von Szenarien daher nach der Umsetzungsphase der Veranstaltung. | ||
Die praktische Umsetzung der geplanten Szenarien in der Durchführungsphase ist im Themenfeld interorganisationale Zusammenarbeit im Baustein Einsatzplanung als Prozess beschrieben und enthält die folgenden Unterpunkte, die situationsbezogen auf das jeweilige Szenario angepasst werden können: | Die praktische Umsetzung der geplanten Szenarien in der Durchführungsphase ist im Themenfeld interorganisationale Zusammenarbeit im Baustein Einsatzplanung als Prozess beschrieben und enthält die folgenden Unterpunkte, die situationsbezogen auf das jeweilige Szenario angepasst werden können: | ||
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* Dokumentationspflichten | * Dokumentationspflichten | ||
Nachbereitungsphase der Veranstaltung | ===Nachbereitungsphase der Veranstaltung=== | ||
Nach Beendigung der Veranstaltung sollte gemäß der im Baustein Einsatzplanung aufgeführten Punkte eine Nachbetrachtung der Veranstaltung stattfinden. | Nach Beendigung der Veranstaltung sollte gemäß der im Baustein Einsatzplanung aufgeführten Punkte eine Nachbetrachtung der Veranstaltung stattfinden. |
Version vom 10. April 2015, 13:23 Uhr
Definition
Technische Störungen können direkte Auswirkungen auf die Veranstaltung selbst haben und den Veranstaltungsablauf zum Teil unmittelbar oder nach kurzer Zeit beeinflussen. Beispiele sind:
- Gasausströmung
- Gesundheitsgefährdungen durch Austritt von Gefahrstoffen
- Stromausfall (z.B. Ausfall von Klimaanlagen, Belüftungs-, Beleuchtungs- und Kassensystemen)
- Einsturz
- Ausfall besucherrelevanter Infrastruktur (z.B. Schankanlagen, Toiletten, Kassen, elektronische Einlasssysteme etc.)
- Ausfall der Kommunikationsmittel (z.B. Funk)
- Ausfall der Mittel zur Teilnehmerkommunikation (z.B. Lautsprecher, Leinwände)
- Konstruktionsbedingte Probleme (z.B. unsichere Bühnen)
- Technische Probleme bei Fahrgeschäften
- Wasserschäden (z.B. Rohrbruch)
Ziel
Das Ziel der Planung muss es sein, die Gefahr, die von einer technischen Störung auf die Zuschauer ausgeht zu verhindern bzw. zu minimieren und den Ablauf der Veranstaltung entweder aufrecht zu erhalten oder die tatsächliche Ausfallzeit zu minimieren. Insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte sollten im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden:
- frühzeitiges, qualifiziertes Erkennen von möglichen Gefahren und Ursachen, die zu einer technischen Störung führen bzw. negative Einflüsse auf die Besucher und/oder Sachwerte die durch eine technische Störung entstehen können.
- unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Besucher vor den Auswirkungen einer technischen Störung.
- Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Reaktion auf die technische Störung.
- unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung aller für die Behebung der Störung relevanten Beteiligten bzw. durch die Störung Betroffene. In der Regel sind dies vor allem die Kräfte der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungs- sowie Sanitätsdienstes und des Veranstalters.
Beispiele für mögliche technische Störungen
Im Folgenden werden Beispiele für mögliche technische Störungen gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die technische Störung sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Beispiel A | Störung: Stromausfall
Maßnahme: Rücksprache mit Technischem Leiter und ggf. Energieversorger über vermutete Dauer des Ausfalls, Feststellung der maximal tolerierbaren Ausfallzeiten, Einberufung des Koordinierungskreises, Erstellung einer Prioritätenliste (welche Gewerke / Infrastrukturen müssen vorrangig mit Strom versorgt werden), Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. Starten von Notstromaggregaten), wenn notwendig und möglich: Abänderung des Showprogramms, falls von Relevanz: Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung von klimasensiblen Bereichen bei Ausfall von Klimaanlagen, Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter Sonstiges: ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall) |
Beispiel B | Störung: Gasaustritt
Maßnahme: Alarmierung der Feuerwehr über 112, Rücksprache mit Technischem Leiter und ggf. Gasversorger, Abstellen der Gaszufuhr, Einberufung des Koordinierungskreises, Räumung und Absperrung des gefährdeten Bereichs (Berücksichtigung Sicherheitsabstand bei Explosionsgefahr), ggf. Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, Verkehrsbetriebe Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter Sonstiges: Auswirkungen auf weitere Veranstaltungsbereiche berücksichtigen (bspw. Personenströme, Personendichten) |
Beispiel C | Störung: Rohrbruch mit massiver Überschwemmung
Maßnahme: Rücksprache mit Technischem Leiter und ggf. Wasserversorger, Einberufung des Koordinierungskreises, bei Abwasser: Sicherstellung des Infektionsschutzes, ggf. Dekontamination, Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. Freigabe weiterer Campingflächen), Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung von Teilbereichen, Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern Information: Polizei, Feuerwehr, Ordnungsdienst, Veranstalter Sonstiges: - / - |
Beispiel D | Störung: Einsturz (z.B. von Tribünen)
Maßnahme: Alarmierung der Feuerwehr über 112, Absperrung des betroffenen Bereiches, falls möglich Absicherung, Einberufung des Koordinierungskreises, wenn möglich: Abänderung des Showprogramms, Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung von Teilbereichen des Veranstaltungsgeländes, Menschenrettung, medizinische und psychosoziale Versorgung, Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter Sonstiges: ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall) |
Handlungsempfehlungen zur Zielerreichung
Umsetzungsphase der Veranstaltung
Um die Anfälligkeit der Veranstaltung durch technische Störungen zu minimieren, sollten die technischen Anlagen durch qualifizierte Personen aufgebaut und überprüft werden. Teilweise muss diese Abnahme der technischen Anlagen durch sachkundige Prüfer erfolgen (z.B. bei Fliegenden Bauten wie Fahrgeschäften und Zelten oder der Verwendung von Flüssiggas). Die Belege der durchgeführten Prüfung sind durch die Genehmigungs- oder entsprechende Fachbehörde vor Veranstaltungsbeginn einzufordern. In den Fällen, in denen keine Überprüfung vorgeschrieben ist, kann es sinnvoll sein, sich eine Errichterbescheinigung vom Dienstleister erstellen zu lassen, in der der ordnungsgemäße Aufbau und die betriebsbereite Übergabe bestätigt werden. Im Rahmen der infrastrukturellen Erschließung des Veranstaltungsgeländes sollten vor dem Hintergrund der Gefahr möglicher technischer Störungen insbesondere folgende Aspekte vorgeplant werden:
- Beleuchtungssysteme für die Ausleuchtung des Veranstaltungsgeländes und anderen dem Veranstaltungsgelände zuzuordnenden Flächen ( z.B. Campingflächen, Wege), die unabhängig vom Stromnetz arbeiten (Sicherheitsbeleuchtung).
- Aufbau von redundanten Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. Kommunikation mit Teilnehmern über Lautsprecherkraftwagen, Sprechanlagen von polizeilichen und nichtpolizeilichen Einsatzfahrzeugen, Megafone etc.).
- Vorhaltung von Notstromaggregaten zum Betreiben von Lautsprecheranlagen, IT-Infrastruktur, Beleuchtung etc.
- Es sollte angedacht werden, zur Aufrechterhaltung der akteursübergreifenden Kommunikation bei einer technischen Störung der Kommunikationsinfrastruktur stromunabhängige Festnetztelefonverbindungen zu installieren.
Hinsichtlich der Teilnehmerkommunikation sind zur Information, Warnung sowie Kommunikation von Verhaltensregeln und -hinweisen in Abhängigkeit von der technischen Störungen vor allem folgende Maßnahmen vorzusehen:
- persönliche Ansprache durch unterwiesenes Personal
- Einsatz von Lautsprecherkraftwagen,
- Nutzung eines ggf. vorhandenen Veranstaltungsradios,
- Rundfunkdurchsagen,
- Megafone,
- Nutzung von Social Media (z.B. Veranstaltungs-App),
- Abstimmung von Durchsagen für verschiedene Szenarien auf der Grundlage technischer Störungen, die im Bedarfsfall nur noch vorgelesen werden müssen.
Die technische Kommunikationslösungen müssen dabei immer mit einem organisatorischen Konzept (Kommunikationskonzept) hinterlegt werden. Dies bedeutet, dass für jede relevante technische Störung Entscheidungskriterien (z.B. Räumung eines Zeltes in Anbetracht einer Überhitzung im Innenbereich aufgrund eines Ausfalls der Klimaanlage) und ein „Entscheider“, zumeist ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter, für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch (Konfliktlösungsmechanismen) festgelegt werden müssen. Zum Abschluss der Umsetzungsphase sollte eine gemeinsame Begehung vor Veranstaltungsbeginn durch Polizei, Feuerwehr, Bauamt, Veranstalter u.a. durchgeführt werden, um mögliche Fehlerquellen zu beheben (z.B. Verlegung von Kabeln und Leitungen), die Auflageneinhaltung zu kontrollieren und ggf. Nachbesserungen zu fordern bzw. dem Veranstalter ergänzende Auflagen aufzuerlegen.
Durchführungsphase der Veranstaltung
Das Ziel der Planung von Szenarien zu technischen Störungen ist es, auf eventuell eintretende Gefährdungen vorbereitet zu sein und daher gezielter reagieren zu können. Definitionsgemäß endet die Planung von Szenarien daher nach der Umsetzungsphase der Veranstaltung. Die praktische Umsetzung der geplanten Szenarien in der Durchführungsphase ist im Themenfeld interorganisationale Zusammenarbeit im Baustein Einsatzplanung als Prozess beschrieben und enthält die folgenden Unterpunkte, die situationsbezogen auf das jeweilige Szenario angepasst werden können:
- Informationsgewinnung
- Informationsweitergabe
- Beurteilung der Lage
- Entschlussfassung
- Maßnahmenumsetzung
- Auftragsvergabe
- Dokumentationspflichten
Nachbereitungsphase der Veranstaltung
Nach Beendigung der Veranstaltung sollte gemäß der im Baustein Einsatzplanung aufgeführten Punkte eine Nachbetrachtung der Veranstaltung stattfinden.