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Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Definition==
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Störungen von Verkehrswegen sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.  
Störungen von Verkehrswegen sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.  

Version vom 10. April 2015, 13:53 Uhr

Stand: 07.11.2014

Bearbeiter: ?


Definition

Störungen von Verkehrswegen sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.

Beispiele sind:

  • ein Ausfall des ÖPV durch Streik, Unfall, Personenschaden etc. mögliche Folgen können sein: verspäteter Veranstaltungsbeginn, hoher Andrang an den Einlässen, Stress bei den Besuchern
  • ein Ausfall / Stau des Individualverkehrs durch Unfall, nicht nutzbare Parkflächen aufgrund von Niederschlag, wetterbedingte Einschränkungen des Verkehrs. Mögliche Folgen können sein: verspäteter Veranstaltungsbeginn, hoher Andrang an den Einlässen, Stress bei den Besuchern, „Wildparken“ inkl. der Beeinträchtigung von Verkehrswegen und Zufahrten für Einsatzfahrzeuge
  • ein Ausfall von Verkehrsflächen auf dem Veranstaltungsgelände aufgrund von Besucherströmen. Mögliche Folgen können sein: Ausfall der besucherrelevanten Infrastruktur (z.B. Toiletten, Bierausschank), verzögerte Anfahrt von Einsatzfahrzeugen, kein Verkauf von Getränken und Speisen (Unmut bei Besuchern)

Ziel

Das Ziel der Planung muss es sein, die mögliche Störung der Verkehrswege zu minimieren, Redundanzen vorzusehen und eine mögliche Gefährdung der Besucher durch sich hieraus entwickelnden Gefahren zu verhindern. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen, unübersichtlichen oder nur schlecht zu erreichenden Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine große Bedeutung zu.

Grundsätzliches

Die Aufgabe der Entwicklung eines Verkehrskonzeptes obliegt dem Veranstalter, der ggf. einen privatwirtschaftlicher Verkehrsplaner mit dieser Aufgabe beauftragen kann. Die Verkehrsregelungen sollten im Sicherheitskonzept veranstaltungsspezifisch beschrieben und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt werden. Diese Maßnahmenfestsetzung bei Verkehrsproblemen sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Polizei, Verkehrsbehörde, Feuerwehr, Veranstalter, Genehmigungsbehörde und gegebenenfalls weiteren Beteiligten und in Abstimmung mit entsprechenden szenarienorientierten Notfallplänen des Sicherheitskonzepts erfolgen.

Überprüfung von Maßnahmen

Die im Verkehrskonzept geplanten Maßnahmen (wie beispielsweise geänderte Verkehrswege, Zufahrtsmöglichkeiten, Verkehrspläne von Zügen und Bussen etc.) sind vor Veranstaltungsbeginn (Umsetzungsphase der Veranstaltung) auf Aktualität zu überprüfen, ebenso die Erreichbarkeiten von Entstörungsdiensten (ÖPV, Abschleppdienste etc.). Der Einfluss des Wetters kann vor Beginn der Veranstaltung Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen. Beispiele hierfür sind die Befestigung von Parkplätzen und Wegen (insbesondere Flucht- und Rettungswegen bei nasser Witterung) mit beispielsweise Stahlplatten oder Gegenmaßnahmen bei langer Trockenheit (Brandgefahr, Sichtbeeinträchtigungen durch Staubentwicklung etc.).

Beispiele für mögliche Störungen der Verkehrswege und Vorgehen

Im Folgenden werden Beispiele für mögliche Störungen der Verkehrswege gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die Störung sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Beispiel A Störung: (Teil-) Ausfall des ÖPV zum Ende der Veranstaltung

Maßnahme: Rücksprache mit Betreiber ÖPV, Einberufung des Koordinierungskreises, Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. Vorplanung Ersatzbussen), wenn möglich: Verlängerung des Showprogramms, Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, Aufrechterhaltung des Catering

Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter

Sonstiges: ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)

Beispiel B Störung: unerwartete Überlastung des ÖPV beispielsweise durch eine konzentrierte Abreise der Besucher

Maßnahme: Abstimmung der Maßnahmen mit Betreiber ÖPV sowie ggf. Dienstleistern (bspw. DB Sicherheit), Errichtung und Betreiben von Vorsperren, um den Druck von den Haltepunkten zu nehmen, Veranlassung der Bereitstellung weiterer Transportkapazitäten, Information der Besucher, Ordnung des Raumes um Wege freizuhalten

Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter

Sonstiges: - / -

Beispiel C Störung: Blockade der Zufahrtsstraßen durch Anreiseverkehr

Maßnahmen: Verkehrsabfluss beschleunigen (z.B. durch Parkplatzeinweiser, Hinweisschilder, Informationen an die Besucher im Vorfeld), Informationen an die Besucher während der Anreise (z.B. durch Radiodurchsagen), Aufrechterhaltung der Zufahrtsmöglichkeiten von Einsatzfahrzeugen, ggf. Versorgung der im Anreiseverkehr gebundenen Besucher falls die Witterungslage und Dauer dies erforderlich macht.

Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstalter

Sonstiges: frühzeitige Entscheidung, ob zusätzliche Parkflächen freigegeben werden können, Einwirken auf den öffentlichen Straßenverkehr darf nur in Absprache mit der Polizei und Verkehrsbehörde erfolgen.

Beispiel D Störung: Be-/Verhinderung der Abreise durch defekte / nicht nutzbare Fahrzeuge (z.B. durch Defekt oder Witterungseinflüsse)

Maßnahmen: Je nach Veranstaltungsart und -örtlichkeit kann es sinnvoll sein, während der An- und Abreisezeit einzuplanen, dass liegengebliebene Fahrzeuge schnellstmöglich wieder fahrtüchtig gemacht werden, um die Abreise weiterer Besucher nicht zu behindern.

Information: Polizei, Feuerwehr, Sicherheits- und Ordnungsdienst, Veranstalter, ggf. Unfallhilfe der Verkehrsbetriebe bei Einfluss auf den Betrieb

Sonstiges: bei starker Nachfrage dieser Dienstleistung kann es notwendig sein, die Besucher über das Angebot zu informieren. Ggf. kann eine qualifizierte Absicherung der Störstelle notwendig sein und sollte daher geplant werden.

Beispiel E Störung: Gefährdung der Besucher oder Einrichtungen durch Unpassierbarkeit der Rettungswege

Maßnahmen: Verkehrsabfluss beschleunigen (z.B. durch Parkplatzeinweiser, Hinweisschilder), Informationen an die Besucher während der An- bzw. Abreise (z.B. durch Radiodurchsagen), Einberufung des Koordinierungskreises, Kompensationsmaßnahmen zur Beschleunigung einer möglichen Gefahrensituation (Öffnung der Fluchtwege, Sperrmaßnahmen von für die Gefahrenabwehr notwendigen Zufahrtsstraßen bzw. dauerhafte Rettungsgassen, Besetzung neuralgischer Punkte wie z.B. U-Bahnstationen mit Sicherheitspersonal etc.), Einrichten von Einbahnregelungen

Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstalter, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst

Sonstiges: - / -

weitergehende Informationen

Im Folgenden werden weitere geeignete szenarienunabhängige Maßnahmen in der Planungsphase der Veranstaltung aufgelistet. Dies soll an dieser Stelle exemplarisch und stichpunktartig erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Stichpunkte zur äußeren Erschließung des Veranstaltungsgeländes und zur Sicherheitskommunikation sind in den entsprechenden Bausteinen aufgelistet (ggf. hier ebenfalls Verweis auf den Baustein Verkehrskonzept – ein Großteil wird ja bereits im Vorfeld geplant werden):

  • Beachtung der (gestaffelten) An- und Abreise, Verkehrsströme, Rückstaus auf Zufahrtswegen und Parkraumbereitstellung etc.
  • Parkraumnutzung und -auslastung vorplanen
  • Vorplanung von „Park and Ride“- Möglichkeiten
  • Individuelle Anbindung des Veranstaltungsgeländes an die Verkehrsinfrastruktur
  • Berücksichtigung evtl. überregionaler Auswirkungen auf die Verkehrsnetze
  • An die Besucherströme anpassbares Konzept für die Taktung des ÖPNV
  • ggf. die Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs vorplanen
  • Fußgänger- und Verkehrsströme sollten in der Planung aufeinander abgestimmt werden (z.B. Eingangsbereiche nicht in der Nähe von Hauptverkehrsströmen platzieren)
  • ggf. Einsatz von Sonderzügen zum Veranstaltungsort vorplanen
  • Planung von störungsabhängigen und -unabhängigen Maßnahmen
  • Hinweise auf Nutzung des ÖPNV
  • Verkehrsmaßnahmen bei Veranstaltungsabbruch planen
  • Kontakt mit Abschleppunternehmen aufnehmen, um hier ausreichende Kapazitäten vorzuhalten (Kontaktaufnahme z.B. über den Verkehrsplaner des Veranstalters); Erstellung eines Abschleppkonzeptes zur Durchsetzung der Parkverbote
  • Priorisierte Zuführung von Verkehrskräften an neuralgische Punkte vorplanen (Postenplan mit entsprechenden Aufträgen etc.)
  • Im Innenstadtbereich
  • Herausfordernde Umfeldplanungen (Flucht- und Räumkonzepte, Verkehrskonzept inklusive ÖPNV-Konzept, Parkraumbereitstellung etc.)
  • Einrichtung von Busparkplätzen in fußläufiger Nähe zum Veranstaltungsgelände; dies verhindert Stauungen im unmittelbaren Veranstaltungsgelände sowohl beim Ein- als auch beim Ausstieg
  • Beschilderungskonzept entwickeln
  • Zusammenarbeit mit der Bundespolizei zur Gewährleistung der Sicherheit vor Ort (z.B. U-Bahnen, S-Bahnen etc.)
  • Kooperation mit der städtischen Verkehrsmanagementzentrale bei der Lenkung von Verkehrsströmen kann angebracht sein (z. B. Steuerung von S-Bahnen etc.)
  • Vorplanung der Pressearbeit; Kommunikation von Absperrmaßnahmen, Umleitungen, Umfahrungsstrecken, Meldungen im Verkehrsfunk etc.
  • Maßnahmen zur Personenstromlenkung (Wo gibt es Einbahnstraßenregelungen für den Fußgängerverkehr?; Wo befinden sich zentrale Sperrpunkte? etc.)
  • Freihalten von Not- und Rettungswegen
  • Abstimmung von Durchsagen für diverse Verkehrssituationen
  • Anhand von Zeittabellen, die der Veranstalter verteilt, können Anwohner im Umfeld des Veranstaltungsgeländes über Zeiträume von Straßensperrungen, die Einrichtung von Einbahnstraßenverkehren etc. informiert werden
  • Parkplätze ggf. mit Sichtschutz versehen, um sich Diskussionen mit Anreisenden zu ersparen, die noch freie Parkplätze entdeckt haben wollen
  • Falsch parkende Fahrzeuge sollten möglichst unmittelbar abgeschleppt werden, damit Falschparker nicht andere Falschparker nach sich ziehen
  • (Temporäre) Schließung von Haltestellen
  • Einrichtung von Umleitungen oder Straßensperrungen
  • Optimiertes ÖPNV-System
  • Kopfbeschilderung auf der Autobahn
  • Informationssteuerung über den lokale/regionale Radiostationen (Verkehrsfunk, Traffic Message Channel [TMC]), Presse, Internet
  • Durchsagen in den Straßenbahnen (z.B. Umleitungen etc. im ÖPNV-Verkehr)
  • Informationssteuerung über Veranstaltungs-App, z.B. Übersicht über den Befüllungsgrad der Parkplätze
  • Durch eine elektronische Verkehrsströmesteuerung kann bei Stau eine Umleitungsempfehlung etc. gegeben werden
  • Steuerung von Informationen in Bussen und Bahnen des ÖPNV im Vorfeld mit den Verkehrsbetrieben absprechen

In Rücksprache mit der Verkehrsbehörde und unter Einbindung der Polizei:

  • ggf. Vorplanen von Einbahnstraßenregelungen
  • ggf. sind im Verkehrskonzept einzelne Straßen komplett als Not- und Rettungswege freizuhalten; die Verkehrsströme der Besucher sind dann entsprechend über Umwege, Nebenstraßen etc. zu führen
  • ggf. auch einzelne Straßen ausschließlich für den ÖPNV und Anwohner freihalten
  • Maßnahmen von Sperrungen und Umleitungen ausarbeiten
  • Tempolimit im unmittelbaren Veranstaltungsumfeld (z.B. 30km/h) vorplanen zur Senkung der Gefährdung von Fußgängerströmen
  • Vorplanung eines Sperrkonzeptes, um den Verkehr bei Bedarf in Abhängigkeit verschiedener Verkehrsstufen (z.B. Stufen 1-5) in vorgedachte Bahnen lenken zu können
  • Vorplanen von Verkehrsprogrammen (z.B. Wann werden welche Ampeln, Pförtnerampeln etc. bei Verkehrsspitzen geschaltet?) in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde
  • Einrichtung von Parkverbotszonen, u.a. um Not- und Rettungswege freizuhalten
  • ggf. Stellung eines Verbindungsmitarbeiters des Veranstalters für die Verkehrsmanagementzentrale der Kommune