Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.
Anrag prüfen (Ags, Koordinierungskreis): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Genehmigungsbehörde und ggf. Partner anderer Behörden prüfen den Antrag und die eingereichten Konzepte auf Erfüllung formaler und inhaltlicher Auflagen. | |||
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Sofern alle Auflagen erfüllt sind und evtl. Nachbesserungen durch den Veranstalter veranlasst wurden, stellt die Genehmigungsbehörde den Genehmigungsbescheid für die Veranstaltung aus. | Sofern alle Auflagen erfüllt sind und evtl. Nachbesserungen durch den Veranstalter veranlasst wurden, stellt die Genehmigungsbehörde den Genehmigungsbescheid für die Veranstaltung aus. |
Version vom 12. Juni 2015, 11:53 Uhr
Nachdem der Antrag auf Genehmigung der Veranstaltung und alle erforderlichen Konzepte durch den Veranstalter eingereicht wurden, überprüft die Genehmigungsbehörde ihn auf Erfüllung der formalen und inhaltlichen Auflagen.
Wer | Mit Wem | Was | Wie | Mit welchem Effekt |
---|---|---|---|---|
Genehmigungsbehörde | Veranstalter Behördenpartner (z.B. BOS) |
Prüfung des Genehmigungsantrags und aller Konzepte | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Datenaustausch, Vor-Ort-Termine Medien Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen |
Auflagenkonformität des Genehmigungsantrages und aller Konzepte |
Behördenpartner | Genehmigungsbehörde | Prüfung des Genehmigungsantrages und aller Konzepte | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Datenaustausch, Vor-Ort-Termine Medien Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen |
Auflagenkonformität des Genehmigungsantrages und aller Konzepte |
BOS beteiligen
- die Genehmigungsbehörde kontaktiert die Feuerwehr, Polizei und ggf. den Rettungsdienst und
prüft den Antrag unter deren Beteiligung
- Abstimmungsprozesse über jeweilige Fachbereiche des Sicherheitskonzeptes
- Feedback an die Genehmigungsbehörde
Sicherheits-, Kommunikations- und Verkehrskonzept prüfen
- die Genehmigungsbehörde prüft ggf. zusammen mit den Partnern der anderen Verwaltungsbehörden und der Polizei kooperativ die eingereichten Konzepte.
Auflagen prüfen
Die Genehmigungsbehörde und ggf. Partner anderer Behörden prüfen den Antrag und die eingereichten Konzepte auf Erfüllung formaler und inhaltlicher Auflagen.
Bescheid erstellen
Sofern alle Auflagen erfüllt sind und evtl. Nachbesserungen durch den Veranstalter veranlasst wurden, stellt die Genehmigungsbehörde den Genehmigungsbescheid für die Veranstaltung aus.