Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Antrag prüfen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Einleitung

Nachdem der Antrag auf Genehmigung der Veranstaltung und alle erforderlichen Konzepte durch den Veranstalter eingereicht wurden, überprüft die Genehmigungsbehörde ihn auf Erfüllung der formalen und inhaltlichen Auflagen.

Wer Mit Wem Was Wie Mit welchem Effekt
Genehmigungsbehörde Veranstalter
Behördenpartner (z.B. BOS)
Prüfung des Genehmigungsantrags und aller Konzepte Maßnahmen
Besprechungen, Treffen, Datenaustausch, Vor-Ort-Termine
Medien
Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen
Vollständigkeit, Plausibilität und Auflagenkonformität des Genehmigungsantrages und aller Konzepte
Behördenpartner Genehmigungsbehörde Prüfung des Genehmigungsantrages und aller Konzepte Maßnahmen
Besprechungen, Treffen, Datenaustausch, Vor-Ort-Termine
Medien
Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen
Vollständigkeit, Plausibilität und Auflagenkonformität des Genehmigungsantrages und aller Konzepte


BOS beteiligen

Die Genehmigungsbehörde kontaktiert Feuerwehr, Polizei und ggf. den Rettungsdienst und prüft den Antrag unter deren Beteiligung:

  • Abstimmungsprozesse über jeweilige Fachbereiche in Hinblick auf die eingereichten Konzepte
  • Feedback an die Genehmigungsbehörde

Sicherheits-, Kommunikations- und Verkehrskonzept prüfen

Die Genehmigungsbehörde prüft ggf. zusammen mit den Partnern der anderen Behörden und der Polizei kooperativ die eingereichten Konzepte auf Plausibilität und Vollständigkeit.

Auflagen prüfen

Die Genehmigungsbehörde und ggf. Partner anderer Behörden prüfen den Antrag und die eingereichten Konzepte auf Erfüllung formaler und inhaltlicher Auflagen.

Bescheid erstellen

Sofern alle Kriterien erfüllt sind und evtl. Nachbesserungen durch den Veranstalter veranlasst wurden, stellt die Genehmigungsbehörde den Genehmigungsbescheid für die Veranstaltung aus.




Autor: Christoph Groneberg (Universität Siegen)