Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.
Veranstaltungsgenehmigung beantragen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Oktober 2014, 15:32 Uhr
EINLEITUNG!
Wer | Mit Wem | Was | Wie | Mit welchem Effekt |
---|---|---|---|---|
Veranstalter | Behörden BOS (Polizei Feuerwehr Rettungsdienst...) |
Abstimmung, Koordination, Planung, Risikoeinschätzung | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine Medien F2F-Kommunikation, Telefon, Software-Plattformen, (integrierte) Messenger-Dienste |
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes |
Veranstalter | Sponsoren Dienstleister Eigenes Personal |
Einwerbung von Sponsorengeldern, Organisatorische Belange, Informationen zur Veranstaltungsordnung, Koordination, | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine Medien F2F-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen, (integrierte) Messenger-Dienste |
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes, Sicherung der Finanzierung |
Antrag erstellen
- unter Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde erstellt der Veranstalter einen Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung
Sicherheits- und Verkehrskonzept erstellen
- der Veranstalter erstellt zusätzlich ein Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept für seine Veranstaltung
- das Sicherheitskonzept[1] enthält alle relevanten Informationen für die sichere Durchführung der Veranstaltung (Verantwortlichkeiten, Veranstaltungsbeschreibung, Gefährdungsanalyse, Infrastruktur auf dem Gelände, Wege und Flächen, Organisation, Umgang mit Veranstaltungsabsagen, Szenarien, Sicherheitsdurchsagen etc.)
- das Verkehrskonzept: enthält Informationen zur möglichst konflikfreien Lenkung der Personen- und Verkehrsströme um das und auf dem Gelände.
- das Kommunikationskonzept: enthält Informationen und Daten zu kommunikativen Belangen rund um die Veranstaltung (Verantwortliche, Kontaktdaten, eingesetzte Medien für die interne (organisationsintern und überorganisational) und externe Kommunikation (Gäste, Anwohner und weitere Öffentlichkeit) sowie eine Begründung für die Verwendung dieser Medien; technische und personelle Rückfallebenen, vorbereitete Sicherheitsdurchsagen entsprechend der Szenarien aus dem Sicherheitskonzept, Funkkanäle, etc.)
- die Erstellung sollte sowohl unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten als auch unter Mithilfe seiner Dienstleister sowie der BOS und der Genehmigungsbehörde erfolgen
Antrag einreichen
- nach Absprache mit den Behörden reicht der Veranstalter den Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung ein
Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept einreichen
- entsprechend der vorgesehenen Fristen reicht der Veranstalter die Konzepte bei der genehmigenden Behörde ein
Antrag nachbessern
- nach Prüfung durch die Genehmigungsbehörde und ihre Partner hat der Veranstalter ggf. Nachbesserungen am Antrag anzufertigen
Sicherheits- und Verkehrskonzept nachbessern
auf Grundlage der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde und ihre Partner hat der Veranstalter ggf. Nachbesserungen an den Konzepten anzufertigen
Einzelnachweise
- ↑ Orientierungsrahmen NRW: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/gefahrenabwehr-feuerwehr-katastrophenschutz/grossveranstaltungen.html;
Handreichung für ein Sicherheitskonzept der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) http://www.agbf.de/pdf/2008-1%20Sicherheitskonzepte_fuer_Versammlungsstaetten.pdf