Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.
Veranstaltungsgenehmigung beantragen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Oktober 2014, 08:01 Uhr
EINLEITUNG!
Wer | Mit Wem | Was | Wie | Mit welchem Effekt |
---|---|---|---|---|
Veranstalter | Behörden BOS (Polizei Feuerwehr Rettungsdienst...) |
Abstimmung, Koordination, Planung, Risikoeinschätzung | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine Medien F2F-Kommunikation, Telefon, Software-Plattformen, (integrierte) Messenger-Dienste |
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes |
Veranstalter | Sponsoren Dienstleister Eigenes Personal |
Einwerbung von Sponsorengeldern, Organisatorische Belange, Informationen zur Veranstaltungsordnung, Koordination, | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine Medien F2F-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen, (integrierte) Messenger-Dienste |
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes, Sicherung der Finanzierung |
Antrag erstellen
- unter Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde erstellt der Veranstalter einen Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung
Sicherheits- und Verkehrskonzept erstellen
- der Veranstalter erstellt zusätzlich ein Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept für seine Veranstaltung
- das Sicherheitskonzept[1] enthält alle relevanten Informationen für die sichere Durchführung der Veranstaltung wie z.B.:
- Verantwortlichkeiten
- Veranstaltungsbeschreibung
- Gefährdungsanalyse
- Infrastruktur auf dem Gelände
- Wege und Flächen
- Organisation
- Umgang mit Veranstaltungsabsagen
- Szenarien
- Sicherheitsdurchsagen
- das Verkehrskonzept enthält Informationen zur möglichst konflikfreien Lenkung der Personen- und Verkehrsströme um das und auf dem Gelände
- das Kommunikationskonzept enthält Informationen und Daten zu kommunikativen Belangen rund um die Veranstaltung und macht Aussagen z.B. zu
- Verantwortliche
- Kontaktdaten
- eingesetzte Medien für die interne (organisationsintern und überorganisational) und externe Kommunikation (Gäste, Anwohner und weitere Öffentlichkeit)
- eine Begründung für die Verwendung dieser Medien
- technische und personelle Rückfallebenen
- vorbereitete Sicherheitsdurchsagen entsprechend der Szenarien aus dem Sicherheitskonzept, Funkkanäle, etc.)
- die Erstellung der Konzepte sollte sowohl unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten als auch unter Mithilfe seiner Dienstleister sowie der BOS und der Genehmigungsbehörde erfolgen
Antrag einreichen
- nach Absprache mit den Behörden reicht der Veranstalter den Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung ein
Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept einreichen
- entsprechend der vorgesehenen Fristen reicht der Veranstalter die Konzepte bei der genehmigenden Behörde ein
Antrag nachbessern
- nach Prüfung durch die Genehmigungsbehörde und ihre Partner teilt diese dem Beantragen ggf. notwendige Überarbeitungen mit
- der Veranstalter hat die monierten Stellen nachzubessern und neu einzureichen
- der Überprüfungs-Nachbearbeitungs-Prozess kann sich so lange wiederholen bis keine Beanstandungen mehr gemacht werden und die Genehmigung erteilt wird
Sicherheits- und Verkehrskonzept nachbessern
auf Grundlage der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde und ihre Partner hat der Veranstalter ggf. Nachbesserungen an den Konzepten anzufertigen
Einzelnachweise
- ↑ Orientierungsrahmen NRW: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/gefahrenabwehr-feuerwehr-katastrophenschutz/grossveranstaltungen.html;
Handreichung für ein Sicherheitskonzept der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) http://www.agbf.de/pdf/2008-1%20Sicherheitskonzepte_fuer_Versammlungsstaetten.pdf