Veranstaltungsgenehmigung beantragen: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Falle der Beantragung einer Veranstaltungsgenehmigung kommt es darauf an, ob es sich um eine Großveranstaltung handelt oder nicht. Wird die Veranstaltung als Großveranstaltung eingestuft wird vom beantragenden Veranstalter auch ein Sicherheitskonzept verlangt. Darüber hinaus empfiehlt es sich sowohl ein Kommunikations- als auch bei Bedarf ein Verkehrskonzept zu schreiben. Alle Konzepte müssen klar und eindeutig Verantwortlichkeiten klären, Auskunft über alternative Prozesse, Strukturen und verwendet Techniken geben sowie z.B. Krisen- und Katastrophenszenarien planerisch berücksichtigen. Für Planung, Konzipierung und Kooperation mit den entsprechenden Behörden stehen den Beteiligten verschiedene Kommunikations- und Informationstechniken zur Verfügung, die in der folgenden Tabelle exemplarisch aufgeführt sind: | Im Falle der Beantragung einer Veranstaltungsgenehmigung kommt es darauf an, ob es sich um eine Großveranstaltung handelt oder nicht. Wird die Veranstaltung als Großveranstaltung eingestuft wird vom beantragenden Veranstalter auch ein Sicherheitskonzept verlangt. Darüber hinaus empfiehlt es sich sowohl ein Kommunikations- als auch bei Bedarf ein Verkehrskonzept zu schreiben, die helfen sich auf zentrale und z.T. veranstaltungskritische Aufgaben angemessen vorzubereiten. Alle Konzepte müssen klar und eindeutig Verantwortlichkeiten klären, Auskunft über alternative Prozesse, Strukturen und verwendet Techniken geben sowie z.B. Krisen- und Katastrophenszenarien planerisch berücksichtigen. Für Planung, Konzipierung und Kooperation mit den entsprechenden Behörden stehen den Beteiligten verschiedene Kommunikations- und Informationstechniken zur Verfügung, die in der folgenden Tabelle exemplarisch aufgeführt sind: | ||
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!Mit welchem Effekt | !Mit welchem Effekt | ||
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| Veranstalter || | | Veranstalter || Genehmigungsbehörde || Abstimmung, Koordination, Planung, Risikoeinschätzung || <u>Maßnahmen</u><br>Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch<br><u>Medien</u><br>Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, Software-Plattformen || Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes | ||
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| Veranstalter || | | Genehmigungsbehörde || Veranstalter<br>Behördenpartner (z.B. BOS) || Kommentierung des Genehmigungsantrags und Sicherheitskonzepts || <u>Maßnahmen</u><br>Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch<br><u>Medien</u><br>Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen || Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes | ||
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| Behördenpartner || Genehmigungsbehörde || Kommentierung des Sicherheitskonzepts || <u>Maßnahmen</u><br>Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch<br><u>Medien</u><br>Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen || Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes | |||
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Version vom 23. Oktober 2014, 12:36 Uhr
Im Falle der Beantragung einer Veranstaltungsgenehmigung kommt es darauf an, ob es sich um eine Großveranstaltung handelt oder nicht. Wird die Veranstaltung als Großveranstaltung eingestuft wird vom beantragenden Veranstalter auch ein Sicherheitskonzept verlangt. Darüber hinaus empfiehlt es sich sowohl ein Kommunikations- als auch bei Bedarf ein Verkehrskonzept zu schreiben, die helfen sich auf zentrale und z.T. veranstaltungskritische Aufgaben angemessen vorzubereiten. Alle Konzepte müssen klar und eindeutig Verantwortlichkeiten klären, Auskunft über alternative Prozesse, Strukturen und verwendet Techniken geben sowie z.B. Krisen- und Katastrophenszenarien planerisch berücksichtigen. Für Planung, Konzipierung und Kooperation mit den entsprechenden Behörden stehen den Beteiligten verschiedene Kommunikations- und Informationstechniken zur Verfügung, die in der folgenden Tabelle exemplarisch aufgeführt sind:
Wer | Mit Wem | Was | Wie | Mit welchem Effekt |
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Veranstalter | Genehmigungsbehörde | Abstimmung, Koordination, Planung, Risikoeinschätzung | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch Medien Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, Software-Plattformen |
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes |
Genehmigungsbehörde | Veranstalter Behördenpartner (z.B. BOS) |
Kommentierung des Genehmigungsantrags und Sicherheitskonzepts | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch Medien Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen |
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes |
Behördenpartner | Genehmigungsbehörde | Kommentierung des Sicherheitskonzepts | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Vor-Ort-Termine, Datenaustausch Medien Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen |
Konkretisierung und Konsolidierung des Veranstaltungskonzeptes |
Antrag erstellen
- unter Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde erstellt der Veranstalter einen Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung
Sicherheits- und Verkehrskonzept erstellen
- der Veranstalter erstellt zusätzlich ein Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept für seine Veranstaltung
- das Sicherheitskonzept[1] enthält alle relevanten Informationen für die sichere Durchführung der Veranstaltung wie z.B.:
- Verantwortlichkeiten
- Veranstaltungsbeschreibung
- Gefährdungsanalyse
- Infrastruktur auf dem Gelände
- Wege und Flächen
- Organisation
- Umgang mit Veranstaltungsabsagen
- Szenarien
- Sicherheitsdurchsagen
- das Verkehrskonzept enthält Informationen zur möglichst konflikfreien Lenkung der Personen- und Verkehrsströme um das und auf dem Gelände
- das Kommunikationskonzept enthält Informationen und Daten zu kommunikativen Belangen rund um die Veranstaltung und macht Aussagen z.B. zu
- Verantwortliche
- Kontaktdaten
- eingesetzte Medien für die interne (organisationsintern und überorganisational) und externe Kommunikation (Gäste, Anwohner und weitere Öffentlichkeit)
- eine Begründung für die Verwendung dieser Medien
- technische und personelle Rückfallebenen
- vorbereitete Sicherheitsdurchsagen entsprechend der Szenarien aus dem Sicherheitskonzept, Funkkanäle, etc.)
- die Erstellung der Konzepte sollte sowohl unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten als auch unter Mithilfe seiner Dienstleister sowie der BOS und der Genehmigungsbehörde erfolgen
Antrag einreichen
- nach Absprache mit den Behörden reicht der Veranstalter den Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung ein
Sicherheits-, Verkehrs- und Kommunikationskonzept einreichen
- entsprechend der vorgesehenen Fristen reicht der Veranstalter die Konzepte bei der genehmigenden Behörde ein
Antrag nachbessern
- nach Prüfung durch die Genehmigungsbehörde und ihre Partner teilt diese dem Beantragen ggf. notwendige Überarbeitungen mit
Sicherheits- und Verkehrskonzept nachbessern
- der Veranstalter hat die monierten Stellen nachzubessern und neu einzureichen
- der Überprüfungs-Nachbearbeitungs-Prozess kann sich so lange wiederholen bis keine Beanstandungen mehr gemacht werden und die Genehmigung erteilt wird
Einzelnachweise
- ↑ Orientierungsrahmen NRW: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/gefahrenabwehr-feuerwehr-katastrophenschutz/grossveranstaltungen.html;
Handreichung für ein Sicherheitskonzept der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) http://www.agbf.de/pdf/2008-1%20Sicherheitskonzepte_fuer_Versammlungsstaetten.pdf