Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{DISPLAYTITLE:Grundlagen der Szenarienplanung}} | {{DISPLAYTITLE:Grundlagen der Szenarienplanung}} | ||
Stand: 07.11.2014 | ''Stand: 07.11.2014 | ||
Bearbeiter: ? | Bearbeiter: ?'' | ||
---- | ---- |
Version vom 10. April 2015, 13:50 Uhr
Stand: 07.11.2014
Bearbeiter: ?
Ziel der Szenarienplanung
Ziel der Planung von Szenarien ist es, auf eventuell eintretende Gefährdungen vorbereitet zu sein und daher besser reagieren zu können. Insbesondere gilt es hierbei zu bedenken, welchen Einfluss Ereignisse, aber auch Maßnahmen, auf andere Bereiche der Veranstaltung oder des öffentlichen Raumes (z.B. kann ein Szenario zu einer Evakuierung des gesamten Veranstaltungsgeländes führen und beeinflusst damit erheblich den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV)) haben, um rechtzeitige Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Im Rahmen der Risikobeurteilung einer Veranstaltung sollten daher standardmäßig bestimmte Szenarien erfasst und bereits in der Planungs- und Umsetzungsphase einer Veranstaltung betrachtet werden. Für konkrete Veranstaltungen kann es durchaus erforderlich sein, auf weitere Risiken entsprechend einzugehen und diese ausführlich zu beschreiben. Grundlage dieser Beurteilung sind mögliche Schadensfälle und deren Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Ergebnisse dieser Beurteilung werden im Sicherheitskonzept aufgenommen und fließen in die Vorbereitungsmaßnahmen unter anderem der Behörden ein. Sollte die Eintrittswahrscheinlichkeit für eine standardmäßig erfasste Gefährdung als so gering angesehen werden, dass sie nicht bearbeitet werden soll, ist dies idealerweise ebenso darzustellen.
Grafik: Risikobeurteilungsmatrix,
Berufsfeuerwehr München – Einsatzvorbeugung (VB)
Grafik: Ablauf der Risikobewertung, © Berufsfeuerwehr München – Einsatzvorbeugung (VB)
Grundlagen
- Über die Szenarienbildung kann der allgemeine Auftrag, einen sicheren Veranstaltungsablauf zu gewährleisten, konkretisiert werden und die eingesetzten polizeilichen und nichtpolizeilichen Akteure können entsprechend sensibilisiert werden.
- Im Zuge der Erstellung des Sicherheitskonzepts sollte mit der Szenarienbildung begonnen werden, da die Szenarienpläne eine Grundlage zum Sicherheitskonzept darstellen.
- Eine zielgerichtete Szenarienbildung kann nur auf der Grundlage gesicherter und realistischer Basisinformationen bzw. der Beurteilung der Lage erfolgen (Anzahl der Besucher, Art der Veranstaltung etc.)
- Die Szenarien müssen mit konkreten Maßnahmen (Entfluchtungspläne etc.) hinterlegt sein und Verantwortlichkeiten sind funktionsbezogen festzulegen.
- Die szenarienorientierten Maßnahmen sollten allen eingesetzten Kräften (auch den Unterstützungskräften bzw. Dienstleistern) zugänglich gemacht werden, z.B. über folgende Möglichkeiten:
- Protokolle
- Intranet
- Besprechungen
- Bei wiederkehrenden Veranstaltungen sollten die Szenarienplanungen im Sicherheitskonzept immer wieder aktualisiert und angepasst werden.
Vorgehen
Jedes für die Veranstaltung relevante Risiko ist zunächst zu beschreiben bzw. zu nennen. Anschließend sind die für dieses Risiko zu treffenden Maßnahmen in deren zeitlichem Ablauf darzustellen. Hier sind die Verantwortlichkeiten für die Durchführung der jeweiligen Maßnahmen zu regeln; d.h. es sollte zu jedem Punkt folgende Frage beantwortet werden können: Wer macht wann was? Maßnahmen können sein: Bereich absperren, Notruf abgeben, weiteren Zustrom durch möglichst exakt beschriebene, situations- und ortangepasste Absperrmaßnahmen verhindern, bestimmte Verantwortliche informieren etc. Ziel der Maßnahmen ist immer, zum Regelbetrieb zurückzukehren und die Notwendigkeit einer Intervention durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst zu minimieren. Dennoch ist die unmittelbare und damit frühzeitige Alarmierung der genannten Kräfte von entscheidender Bedeutung.
Relevante Szenarien
Als mögliche Szenarien kommen regelmäßig die folgenden in Betracht, die ggf. je nach Veranstaltungstyp angepasst werden:
- Unwetterlagen,
- Bedrohungen von außen (Anschlagsdrohung etc.),
- Störungen durch Zuschauerverhalten (Überklettern von Absperrungen etc.),
- sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse,
- feuerwehrtechnische Ereignisse,
- technische Störungen,
- Brandgefahren,
- Störungen der Infrastruktur innerhalb/außerhalb der Veranstaltung inklusive Verkehrswege und der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV),
- Szenarien angesichts einer besonderen politischen Lage:
- Bombendrohungen,
- Auffinden verdächtiger Gegenstände,
- Anschläge (z.B. Sprengsätze).
- Amoklagen,
- Gegenveranstaltungen/Proteste,
- Gewaltpotential (Pyrotechnik, Vandalismus).
Relevante Maßnahmen
Für die Besuchersicherheit sind unabhängig von den szenarienabhängigen auch grundlegende Maßnahmen zu beschreiben und Vorplanungen zu treffen. Dies gilt beispielsweise für die Räumung einer Veranstaltung, die grundsätzlich immer möglich sein muss. Die Ursache für die Räumung spielt dabei eine nachgeordnete Rolle. In einem Sicherheitskonzept sind daher folgende Punkte generell zu beschreiben:
- Crowd Management,
- Teilnehmerkommunikation,
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Veranstaltungsabbruch,
- Gesamtabbruch der Veranstaltung
- Planbarer Abbruch (z.B. Gewitterfront bewegt sich auf die Veranstaltung zu),
- Ad hoc Abbruch (z.B. Anschlagsszenario),
- Teilabbruch der Veranstaltung (z. B. ein Unfall),
- Gesamtabbruch der Veranstaltung
- Räumung/Evakuierung,
- Teilräumung,
- Räumung des gesamten Veranstaltungsgeländes,
- Versorgung von Teilnehmern (z.B. bei Hitze oder nach der Evakuierung des Geländes).
Entscheidungen sollten auch nach der erfolgten Szenarienplanung ad hoc vor Ort während der Veranstaltung möglich sein, da im Sicherheitskonzept nicht sämtliche Szenarien mit entsprechendem Maßnahmenkatalog abschließend erfasst werden können und zu bedenken ist, dass eine starre Orientierung an Szenarien und eng detaillierte Maßnahmenkataloge die Gefahr in sich bergen, dass im möglichen Ereignisfall nicht mehr flexibel und einzelfallbezogen agiert werden kann.
Planungsphase/Umsetzungsphase
Im Zuge der Planung sind für szenarienbedingte Gefährdungen die folgenden Punkte zu klären:
- Welche möglichen Störungen bzw. Auswirkungen hieraus haben einen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung?
- Welche möglichen Störungen haben negative Auswirkungen auf den Ablauf der Veranstaltung und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der Besucher?
- Welche Maßnahmen erfordern diese einzelnen Störungsszenarien?
- Welche Einsatzkräfte sind zur Beseitigung des jeweiligen Störungsszenarios notwendig?
- Welche weiteren Einsatzkräfte, insbesondere der Gefahrenabwehr, sind über die Störung zu unterrichten?
- Wie, wann, durch wen und bei welchen Störungen erfolgt die Unterrichtung des Koordinierungskreises?
- Wie ist das Verhalten der eingesetzten Einsatzkräfte der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Dienstleister des Veranstalters bei Auftreten von Störungen?
- Einsatzkonzepte und -gerät der Sicherheitsdienstleister (insbesondere der Brandsicherheitswache und des Sanitätsdienstes) sind auf Kompatibilität mit den zuständigen Behörden zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.
Im Vorfeld sollte daher die Zusammenarbeit zwischen den Dienstleistern und betroffenen Behörden abgestimmt werden.
Durchführungsphase
Ziel der Planung von Szenarien ist es, auf eventuell eintretende Gefährdungen vorbereitet zu sein und daher gezielter reagieren zu können. Definitionsgemäß endet die Szenarienplanung daher nach der Umsetzungsphase der Veranstaltung. Die Einsatzplanung, insbesondere der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, kann szenarienbedingte Maßnahmen einschließen und einen interorganisationalen Austausch erfordern. Die Umsetzung wird daher im Fokus Einsatzplanung im Themenfeld interorganisationale Zusammenarbeit beschrieben.