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Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter/Monitoring und Vorhersage: Unterschied zwischen den Versionen

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==Monitoring und Vorhersage==
Den hierfür zuständigen Behörden und den Veranstaltern von Großveranstaltungen stehen Wettermeldungen und Unwetterwarnungen meteorologischer Dienste zur Verfügung. Der [http://www.dwd.de Deutsche Wetterdienst] (DWD) ist nicht nur ein exemplarisches Beispiel eines Wetterdienstes, wie es privatwirtschaftlich organisiert mehrere gibt. Der DWD ist als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach dem Gesetz der nationale meteorologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß §4 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst gehört die Überwachung der Atmosphäre und damit die Erfassung (und auch Vorhersage) zu den Kernaufgaben des DWD. Damit werden auch (Un)Wetterereignisse systematisch überwacht und dokumentiert. Eine Unwetterwarnung wird z.B. vom DWD aufgrund bestimmter Witterungsverhältnisse ausgegeben, die ein hohes Gefährdungspotential beinhalten. Sie ist damit höherrangig angesiedelt als die normale Wettermeldung.


Für die Bewertung des Gefahrenpotentials durch die Wetterlage werden die Faktoren Wind, Temperatur, Niederschlag, Hagelschlag, starke Schneefälle, Regen mit Glatteisbildung und Luftfeuchtigkeit maßgeblich. Die klimatischen Bedingungen an einem Ort werden durch die natürlichen Gegebenheiten (u.a. geographische Länge und Breite sowie Höhe über Meeresspiegel) definiert. Im Bereich von Ballungsräumen ist eine Wechselwirkung von Bebauung und Abwärme sowie Emissionen zu beachten. Diese Erscheinungen haben eine Auswirkung auf Luftdruck und Niederschlag.
Die Entscheidung über notwendige Schutzmaßnahmen oder sogar einen Veranstaltungsabbruch erfolgt vor Ort vom zuständigen Koordinierungskreis. Die Bezeichnung des Koordinierungskreises variiert zwischen den Bundesländern und den Behörden.
Die Bewertung des Einflusses von Wetter auf eine Großveranstaltung ist kein einmaliger dauerhaft abgeschlossener Prozess. Vielmehr ist das Wetter in den Tagen vor und während der gesamten Veranstaltung zu beachten. Bei kritischen Veränderungen sind entsprechende Handlungsmaßnahmen zu ergreifen. Entscheidend hierbei ist es nicht nur auf die aktuelle Lage zu reagieren, sondern auch die Vorhersage und mögliche Warnungen für die nächsten Stunden zu registrieren, um die Zeit für notwendige Maßnahmen, wie zum Beispiel eine geplante Evakuierung der Veranstaltung, zu haben. Seitens der Sicherheitsbehörden wird daher empfohlen die Wetterdaten mindestens für ein Zeitfenster von 1 bis 2 Stunden im Voraus einzuholen und während der gesamten Veranstaltung zu beobachten.
==Kommunikation und Warnungen==
Die Kommunikation mit den Veranstaltungsteilnehmern bzw. ihre Warnung vor Gefahren ist zuallererst Aufgabe des Veranstalters. Den Sicherheitsbehörden stehen hier ergänzend die üblichen Instrumente zur Information der Bevölkerung (Direktansprache, Lautsprecherdurchsagen, Textbausteine für Videoscreens, Medieninformation/ Medienpartner des Veranstalters, Ergänzungsdienste wie z.B. Informationsanlagen der Verkehrsträger oder DWD/ Katwarn) zur Verfügung.
Der DWD gibt Wetterwarnungen in vier verschiedenen Warnstufen heraus. Sie sind farblich gekennzeichnet in der aufsteigenden Reihenfolge:
* Wetterwarnung (gelb)
* Markante Warnung (orange)
* Unwetterwarnung (rot)
* Extreme Unwetterwarnung (violett)
Einzelheiten können einem [http://www.dwd.de/bvbw/generator/DWDWWW/Content/Presse/Broschueren/Warnmanagement__PDF,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Warnmanagement_PDF.pdf Merkblatt] des DWD entnommen werden.

Version vom 6. Mai 2015, 09:56 Uhr

Monitoring und Vorhersage

Den hierfür zuständigen Behörden und den Veranstaltern von Großveranstaltungen stehen Wettermeldungen und Unwetterwarnungen meteorologischer Dienste zur Verfügung. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist nicht nur ein exemplarisches Beispiel eines Wetterdienstes, wie es privatwirtschaftlich organisiert mehrere gibt. Der DWD ist als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach dem Gesetz der nationale meteorologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß §4 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst gehört die Überwachung der Atmosphäre und damit die Erfassung (und auch Vorhersage) zu den Kernaufgaben des DWD. Damit werden auch (Un)Wetterereignisse systematisch überwacht und dokumentiert. Eine Unwetterwarnung wird z.B. vom DWD aufgrund bestimmter Witterungsverhältnisse ausgegeben, die ein hohes Gefährdungspotential beinhalten. Sie ist damit höherrangig angesiedelt als die normale Wettermeldung.

Für die Bewertung des Gefahrenpotentials durch die Wetterlage werden die Faktoren Wind, Temperatur, Niederschlag, Hagelschlag, starke Schneefälle, Regen mit Glatteisbildung und Luftfeuchtigkeit maßgeblich. Die klimatischen Bedingungen an einem Ort werden durch die natürlichen Gegebenheiten (u.a. geographische Länge und Breite sowie Höhe über Meeresspiegel) definiert. Im Bereich von Ballungsräumen ist eine Wechselwirkung von Bebauung und Abwärme sowie Emissionen zu beachten. Diese Erscheinungen haben eine Auswirkung auf Luftdruck und Niederschlag.

Die Entscheidung über notwendige Schutzmaßnahmen oder sogar einen Veranstaltungsabbruch erfolgt vor Ort vom zuständigen Koordinierungskreis. Die Bezeichnung des Koordinierungskreises variiert zwischen den Bundesländern und den Behörden.

Die Bewertung des Einflusses von Wetter auf eine Großveranstaltung ist kein einmaliger dauerhaft abgeschlossener Prozess. Vielmehr ist das Wetter in den Tagen vor und während der gesamten Veranstaltung zu beachten. Bei kritischen Veränderungen sind entsprechende Handlungsmaßnahmen zu ergreifen. Entscheidend hierbei ist es nicht nur auf die aktuelle Lage zu reagieren, sondern auch die Vorhersage und mögliche Warnungen für die nächsten Stunden zu registrieren, um die Zeit für notwendige Maßnahmen, wie zum Beispiel eine geplante Evakuierung der Veranstaltung, zu haben. Seitens der Sicherheitsbehörden wird daher empfohlen die Wetterdaten mindestens für ein Zeitfenster von 1 bis 2 Stunden im Voraus einzuholen und während der gesamten Veranstaltung zu beobachten.

Kommunikation und Warnungen

Die Kommunikation mit den Veranstaltungsteilnehmern bzw. ihre Warnung vor Gefahren ist zuallererst Aufgabe des Veranstalters. Den Sicherheitsbehörden stehen hier ergänzend die üblichen Instrumente zur Information der Bevölkerung (Direktansprache, Lautsprecherdurchsagen, Textbausteine für Videoscreens, Medieninformation/ Medienpartner des Veranstalters, Ergänzungsdienste wie z.B. Informationsanlagen der Verkehrsträger oder DWD/ Katwarn) zur Verfügung.

Der DWD gibt Wetterwarnungen in vier verschiedenen Warnstufen heraus. Sie sind farblich gekennzeichnet in der aufsteigenden Reihenfolge:

  • Wetterwarnung (gelb)
  • Markante Warnung (orange)
  • Unwetterwarnung (rot)
  • Extreme Unwetterwarnung (violett)

Einzelheiten können einem Merkblatt des DWD entnommen werden.