Anrag prüfen (Ags, Koordinierungskreis)
Nachdem der Antrag auf Genehmigung der Veranstaltung und alle erforderlichen Konzepte durch den Veranstalter eingereicht wurden, überprüft die Genehmigungsbehörde ihn auf Erfüllung der formalen und inhaltlichen Auflagen.
Wer | Mit Wem | Was | Wie | Mit welchem Effekt |
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Genehmigungsbehörde | Veranstalter Behördenpartner (z.B. BOS) |
Prüfung des Genehmigungsantrags und aller Konzepte | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Datenaustausch, Vor-Ort-Termine Medien Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen |
Auflagenkonformität des Genehmigungsantrages und aller Konzepte |
Behördenpartner | Genehmigungsbehörde | Prüfung des Genehmigungsantrages und aller Konzepte | Maßnahmen Besprechungen, Treffen, Datenaustausch, Vor-Ort-Termine Medien Face-To-Face-Kommunikation, Telefon, E-Mail, Software-Plattformen |
Auflagenkonformität des Genehmigungsantrages und aller Konzepte |
BOS beteiligen
Die Genehmigungsbehörde kontaktiert Feuerwehr, Polizei und ggf. den Rettungsdienst und prüft den Antrag unter deren Beteiligung:
- Abstimmungsprozesse über jeweilige Fachbereiche in Hinblick auf die eingereichten Konzepte
- Feedback an die Genehmigungsbehörde
Sicherheits-, Kommunikations- und Verkehrskonzept prüfen
Die Genehmigungsbehörde prüft ggf. zusammen mit den Partnern der anderen Behörden und der Polizei kooperativ die eingereichten Konzepte auf Plausibilität und Vollständigkeit.
Auflagen prüfen
Die Genehmigungsbehörde und ggf. Partner anderer Behörden prüfen den Antrag und die eingereichten Konzepte auf Erfüllung formaler und inhaltlicher Auflagen.
Bescheid erstellen
Sofern alle Kriterien erfüllt sind und evtl. Nachbesserungen durch den Veranstalter veranlasst wurden, stellt die Genehmigungsbehörde den Genehmigungsbescheid für die Veranstaltung aus.