Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung
Einleitung
- Status: Final
- Autoren: PTV
Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung (vgl. Straßenverkehrsrecht). In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die Nachfrageberechnung, d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Grundlage der zu prognostizierenden Verkehrsbelastung bildet der ohnehin vorhandene Normalverkehr. Auf Basis veranstaltungsspezifischer Kenngrößen vorangegangener, vergleichbarer Veranstaltungen können im nächsten Schritt die durch den Event induzierten Veranstaltungsverkehre je Verkehrssystem ermittelt werden. Zu diesen Kenngrößen gehören insbesondere die Ganglinien im An- und Abreiseverhalten, der Modal Split und der Besetzungsgrad. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen Werkzeuge und Methoden können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Neben den Kapazitätsbetrachtungen ist auch die Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Teil des Verkehrskonzeptes. Durch sie werden Besucher und Anwohner über das Konzept informiert. Zudem ist es möglich (und häufig auch sehr wichtig) durch Kommunikation Einfluss auf das Verkehrsverhalten insbesondere der Besucher zu nehmen. Durch die im Beschilderungskonzept festgelegten Maßnahmen sollen die Besucher möglichst konfliktfrei in Richtung Veranstaltungsgelände geführt werden. Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten Motorisierter Individualverkehr (MIV), Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Radverkehr sowie die Fußgängerströme zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der An- und Abreiserouten und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu managen.
Je nach Einzugsgebiet und Größe der Veranstaltung kann es sinnvoll sein, die zur Bewertung der Infrastruktur notwendige Prognose der Verkehrsströme durch den Einsatz eines makroskopischen Verkehrsmodells zu unterstützen. Dies gilt besonders dann, wenn die Veranstaltung das erste Mal stattfindet. Eine mikroskopische Simulation wird sinnvollerweise eingesetzt, wenn der Bereich des Veranstaltungsgeländes selbst sowie dessen nahes Umfeld detailliert betrachtet werden sollen. Die mikroskopische Simulation kann für einzelne Verkehrsarten (z. B. Fahrzeuge oder Fußgänger), aber auch intermodal für alle Verkehrsarten, in einem Modell durchgeführt werden. Zusätzlich oder alternativ zu den aufwändigeren Simulationen lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch sog. Handrechenverfahren durchführen. Auf Basis eines solchen Handrechenverfahrens werden in den folgenden Ausführungen Empfehlungen für die Planung der Fußgängerverkehre auf dem Veranstaltungsgelände sowie den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen gegeben.
Für die Planung zukünftiger Veranstaltungen ist es wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen durchzuführen. Ziel ist es, bei neuerlichen Veranstaltungsplanungen auf Erfahrungswerte aus vorangegangenen Planungen zurückgreifen zu können, um künftig Fehlplanungen zu vermeiden.
Werkzeuge und Methoden - Übersicht
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Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes
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Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes
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Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [1] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.
Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.
Weiterführende Informationen: Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche
Weiterführend: Merkblatt "Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen"
Stand: final
Bearbeiter: Dirk Oberhagemann (vfdb)
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen. Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden. Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten. Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung. Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.
Schutzziele
Aus der Einführung lassen sich folgende Schutzziele bezüglich der Verwendung von Sperren und Gittern als Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen ableiten:
- Schutz der Besucher vor zu hohen Personendrücken
- Segmentierung von Veranstaltungsbereichen
- Gewährleistung einer raschen Entleerung der Zuschauerbereiche bei einer Evakuierung durch Freihaltung, Kennzeichnung und Definition der Flucht- und Rettungswege
- Schaffung gesicherter An-, Zu- und Umfahrten für Einsatzkräfte
- Schaffung von Bewegungsflächen für Einsatzkräfte (Behandlungsplätze, Einsatzmaßnahmen im Brandfall, etc.)
- Sicherung veranstaltungsrelevanter Infrastruktur gegen unbefugten Zutritt (Bühnen, Backstagebereiche, Sanitätsstationen, PA-/Licht-Tower, FOH-Plätze, etc.)
- Strukturierung des Veranstaltungsgeländes, um die Nutzbarkeit durch Besucher, Mitwirkende und Dienstleister sicherzustellen
- Gewährleisten einer möglichst gleichmäßigen Befüllung des Veranstaltungsbereiches und definierten Führung von Personenströmen
Anwendungsfälle
Mobile Absperrungen lassen sich in zahlreichen Einsatzkontexten finden. Nachfolgend sind einige Anwendungsfälle aufgeführt, in denen mobile Absperrungen regelmäßig zum Einsatz kommen. Bei jedem Einsatz ist immer zu prüfen, ob die Art der eingesetzen Absperrungen dem Zweck entspricht und ob aus dem Einsatz ggfs. negative Konsequenzen resultieren.
Fan-Trennung
zur Vermeidung von Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen, hauptsächlich bei Fußballspielen, durch das Aufeinandertreffen rivalisierender Fangruppierungen, so diese nicht baulich vorhanden sind.
Sichtschutz
zur Vermeidung unerwünschter Zaungäste oder der Beeinflussung des Besucherverhaltens.
Abschrankung der Besucherfläche vor der Szenenfläche (Bereich für den Sanitäts- und Ordnungsdienst)
entsprechend der Muster–Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 1 MVStättV)
Abschrankung in Stehplatzbereichen vor Szenenflächen
entsprechend der Muster-Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 2 MVStättV)
Umzäunungen von Veranstaltungsplätzen
zur Begrenzung der Besucherzahl
Sichere und rasche Räumung von Veranstaltungsbereichen
mit Berücksichtigung der Erkennbarkeit der Ausgänge
Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge
zur Trennung von Zuschauerbereichen bzw. deren Verkehrsflächen und denen der Einsatzkräfte
Zugangskontrolle ÖPNV
zur Gewährleistung einer geordneten Personenführung an der Schnittstelle zum öffentlichen Personennahverkehr
Eine detaillierte Beschreibung der Anwendungsfälle und der möglichen Arten von mobilen Sicherheitsabsperrungen sind ausführlich im Merkblatt Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen beschrieben.
Evaluation
- Status: Final
- Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.
Erhebungsmethoden
Um objektive Daten zu erhalten, können verschiedene Zähl- und Befragungsmethoden angewandt werden. Im Folgenden werden einzelne Methoden und die damit erhebbaren Daten vorgestellt.
Zählungen
Viele Daten zum Verkehrsverhalten von Veranstaltungsbesuchern können nur über Befragungen ermittelt werden, jedoch sind Zählungen insbesondere zur Ermittlung der Ganglinien wichtig.
- Besucherzählung an den Eingängen (ankommende/weggehende Besucher):
- Mit Hilfe einer Besucherzählung können Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise sowie die maximale Zahl der anwesenden Besucher bestimmt werden.
- Für die Zählung wird ein 15-Minuten Intervall empfohlen.
- Ort der Zählung: Zählungen möglichst an allen Eingängen (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum).
- Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.
- Besucherzählung an Haltestellen (Ein-/Aussteiger):
- Mit Hilfe einer Besucherzählung können zum einen Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise ermittelt werden. Außerdem kann die absolute Nutzung von Bussen und Bahnen ermittelt werden.
- Ggf. kann hier auf automatische Zählsysteme der ÖV-Anbieter zurückgegriffen werden.
- Für die Zählung wird empfohlen Fahrzeug genau zu zählen und keine Zeit-Intervalle zu nutzen.
- Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.
- Zählung an Parkplätzen/Radabstellanlagen:
- Mit Hilfe von Zählungen an Parkplätzen und Radabstellanlagen können Ganglinien und Belegungen der Parkplätze/Radabstellanlagen ermittelt werden.
- Bei der Zählung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge an Parkplätzen kann auch der Pkw-Besetzungsgrad mit erfasst werden. Wird zu einem Zeitpunkt der Zählung die absolute Besetzung des Parkplatzes/der Radabstellanlage erfasst, kann die Belegung des Parkplatzes/der Radabstellanlage über den gesamten Zählzeitraum ermittelt werden.
- Ggf. kann zur Ermittlung der Pkw-Parkplatzbelegung auf ein automatisches Zählsystem zurückgegriffen werden (z.B. dynamisches Parkleitsystem, Daten von Parkhausbetreibern).
- Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen. Mit Hilfe der Videoauswertung können keine Besetzungsgrade bestimmt werden.
- Ergänzend zu den Zählungen an Radabstellanlagen sollten im Umfeld der Veranstaltung Beobachtungen durchgeführt werden, um die Akzeptanz der Radabstellanlage bzw. den Grad des „Wildparkens“ zu ermitteln.
Kurzbefragungen
- Fragebogen:
- Die Besucher werden mit Hilfe eines einseitigen Fragebogens zu ihrem Verkehrsverhalten befragt (Wohnort, Verkehrsmittelwahl, Ausstiegshaltestelle, Parkplatz, Grund der Verkehrsmittelwahl, Aufenthaltsdauer, Gruppengröße, Probleme auf dem Weg zur Veranstaltung - Wegweisung).
- Ggf. können hier auch Fragen gestellt werden, wie den Besuchern z. B. die Veranstaltung gefallen hat und ob sie diese wieder besuchen würden.
- Ort der Befragung: vor und auf dem Gelände (auch auf einem nicht abgegrenzten Veranstaltungsgelände möglich).
- Richtwert Personalbedarf: ein Interviewer kann ca. 8-12 Personen pro Stunde befragen.
- Richtwert Rücklauf: Veranstaltungsbesucher beantworten in der Regel bereitwillig Fragen bezüglich ihres Verkehrsverhaltens und ihrer Zufriedenheit innerhalb einer Kurzbefragung.
- OSCAR-Methode (On-Sight Card Analysing Research Method):
- Zielsetzung dieser von der Ingenieurgesellschaft Stolz mbH (Neuss) entwickelten Methode ist es, durch Austeilen und Einsammeln von kleinen Karten (Visitenkartenformat) am Eingang der Veranstaltung ohne großen Aufwand für die Besucher Erkenntnisse zum Besucherverhalten zu ermitteln. Geeignet ist dieses Verfahren insbesondere zur Ermittlung der Aufenthaltsdauer z. B. in Kombination mit der Verkehrsmittelwahl. Hierzu wird den Besuchern beim Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Karte gegeben, die sie beim Verlassen der Veranstaltung in dafür vorgesehene Sammelbehälter werfen. Die Rückseite der Visitenkarte ist mit dem Stempel der Eintrittszeit versehen (in 15-Minuten-Zeitintervallen). Bei viertelstündiger Leerung der Behälter kann so mit entsprechender Genauigkeit die Aufenthaltszeit erfasst werden. Das genutzte Verkehrsmittel wir über den Einwurf in den entsprechenden Behälter – ein Behälter je Verkehrsmittel (Zu Fuß, Bus & Bahn, Pkw, Rad, ggf. Sonstiges oder andere relevante Kategorie) – ermittelt. Wichtig ist bei diesem Verfahren, dass die Besucher beim Verteilen der Karten kurz auf die Zielsetzung hingewiesen werden und das Verfahren erläutert wird. Dies kann ggf. ergänzend durch entsprechende Plakate und/oder Flyer unterstützt werden.
- Geeigneter Ort zur Durchführung:
- Verteilen/Einsammeln möglichst an allen Eingängen der Veranstaltung (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum, die Rückgabestationen dürfen durch ihre Positionierung im Eingangsbereich keine Engstellen erzeugen).
- Richtwert Personalbedarf (je Ein-/Ausgang): 1 Person zur Überwachung der Rückgabestation und Entleerung der Eimer, ca. 1 Person pro 400 Besucher/h zum Verteilen der Karten, wenn eine nahezu Vollerhebung angestrebt wird.
- Richtwert Rücklauf: Quote von verteilten und zurückgegebenen Karten: 60 - 90%
Einzelnachweise
- Veranstalter
- Veranstaltungsleitung
- Ordnungsdienst
- Betreiber
- Behörden
- Genehmigungsbehörde
- Ordnungsamt
- Fachdienststelle Verkehr
- Fachdienststelle Bau
- Polizeiliche Gefahrenabwehr
- Landespolizei
- Bundespolizei
- Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
- Feuerwehr / Brandschutzdienststelle
- Katastrophenschutz
- Dritte Akteure
- Öffentlicher Personenverkehr
- Ideenphase
- Planungsphase
- Umsetzungsphase
- Durchführungsphase
- Nachbereitungsphase
- Regelbetrieb
- Krisenfall
- Schadensereignis