Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle
Stand: 01.06.2015
Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)
Grundsätzlich
Bei Großveranstaltungen kann zur Sicherstellung des Brandschutzes durch die zuständige Fachbehörde – in der Regel ist dies die Brandschutzdienstelle der kreisfreien Stadt oder des Landkreises – eine Brandsicherheitswache gefordert werden oder ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend einzurichten. Diese Brandsicherheitswache wird in der Regel durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Die Kosten sind durch den Veranstalter gemäß der zutreffenden Gebührenordnung/-satzung zu bezahlen. Unabhängig davon ist die Veranstaltung durch die Fachbehörde hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes zu bearbeiten, um eine qualifizierte Risiko- und Gefährdungsbeurteilung abzugeben, den Veranstalter zu beraten, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und deren Umsetzung in der Umsetzungs- und Durchführungsphase zu kontrollieren. Die Brandschutzdienststelle muss bei der Einbindung der örtlichen Feuerwehr berücksichtigen, dass durch ein Brand- oder Hilfeleistungsereignis in Stadt oder Gemeinde, weder der Veranstaltungsschutz noch der Grundschutz nicht unzulässig beeinträchtigt werden darf. Gegebenenfalls sollten daher umliegende Feuerwehren in die Einsatzplanung mit einbezogen werden, um nachrückende Einheiten stellen zu können. Hier sind die Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr zu berücksichtigen.
Planungsphase/Umsetzungsphase
Im Zuge der Planung für den Brandschutz betreffende Ereignisse sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären und mit den zuständigen Akteuren abzustimmen bzw. als behördliche Auflage zu stellen:
Vorbeugender Brandschutz
- sofern vorhanden: Abnahme von Pyrotechnik unter Anwesenheit einer durch den Veranstalter beauftragten verantwortlichen Person gemäß §19 SprengG („verantwortlicher Pyrotechniker“)
- ggf. Einweisung der eingesetzten Kräfte der Brandsicherheitswache in Bezug auf veranstaltungsbezogene Besonderheiten
- Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für die Feuerwehr:
- Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte
- Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)
- Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Feuerwehr
- Vorplanung von Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall
- Planung der Anfahrtswege zu den Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:
- es ist darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern bzw. diese kreuzen
- zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden
- Die Planungen sind den relevanten Kräften im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben und ggf. durch Übungen zu unterstützen.
- Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz "Rettungsweg" durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden) oder Bereitstellungsräumen anderer Gefahrenabwehrbehörden
- Rücksprache mit dem Veranstalter zur Besucherinformation über brandschutzrelevante Themen. Es können beispielsweise folgende Inhalte über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate etc. transportiert werden:
- Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)
- Verhaltenshinweise für den Brandfall
- Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (wetterbedingte Störungen), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag
- Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.
- Festlegen einer entscheidungsbefugten Person, in der Regel ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter, für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch (-> Konfliktlösungsmechanismen)
- Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht der Rauchausbreitung)
- Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:
- Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?
- Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?
- Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?
- Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?
- Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?
- Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?
- Ist ausreichend Löschwasser im Veranstaltungsbereich verfügbar?
Darüber hinaus sollte die Brandsicherheitswache sowie die Feuerwehr über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen (ELW) 2 nach DIN 14507 Teil 3 oder ELW 3 (nicht genormt)) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant und abgestimmt werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.
Abwehrender Brandschutz
- Welcher Umfang einer Brandschutzvorsorge inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse der Fachbehörde.
- Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen der Gefahrenabwehr während der Veranstaltungsdauer notwendig, um den abwehrenden Brandschutz (Grundschutz) sicherzustellen? Dies ist Aufgabe der Brandschutzdienststelle.
- Wie sollte die Verteilung der Kräfte der Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände erfolgen, damit möglichst kurze Hilfsfristen umgesetzt werden können?
- In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll die Brandsicherheitswache untergebracht werden? Wichtige Voraussetzungen sind z.B.
- ausreichende Größe der Räumlichkeit
- Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände
- Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis
- sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (vor allem von LKW)
- Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (z.B. Aufstellen einer Drehleiter oder einer Hubrettungsbühne)
- Welche Maßnahmen sind durch die Brandsicherheitswache bzw. die örtlich zuständige Feuerwehr hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Kräfte sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Streifengänge, Fahrbahn reinigen etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können.
- Sind örtlich zuständige Feuerwehr und Brandsicherheitswache nicht identisch, sollte im Vorfeld die Zusammenarbeit zwischen der Brandsicherheitswache und der Brandschutzdienststelle unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Katastrophenschutzbehörde.
- Sollte sich der Dienstleister der Brandsicherheitswache von der örtlich zuständigen Feuerwehr unterscheiden, sind Einsatzkonzepte und -gerät auf Kompatibilität zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.
Einbindung der Polizei bei Brandereignissen und Technischen Hilfeleistungen
Die Polizei trägt bei der Ereignisbewältigung im Kontext von brandschutzrelevanten Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten / gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei:
- Absperrung des Ereignisortes
- Verkehrsregelung
- Freimachen und Freihalten von Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge
- Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste
- Strafverfolgung (Ermittlung von Brandursachen, Identitätsfeststellungen etc.)