Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche
Stand: final Bearbeiter: Sabine Funk (IBIT GmH)
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [1] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.
Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.
Einleitung
Betrachtet man einige der Unglücke, die sich im Rahmen von Veranstaltungen ereignet haben, findet man immer wieder „den Einlass“ oder „den Zugang“ als Entstehungsort eines Unglücks. Ob 1979 bei einem Konzert von The Who in Cincinnati, bei dem 11 Menschen unmittelbar in einer Einlasssituation starben, als Auslöser der Hillsborough Katastrophe 1989 [3], bei der 96 Menschen aufgrund schlecht geplanter und schlecht gemanagter Einlässe starben oder als nur vermeintlich geklärte Bedingung einer DSDS Autogrammstunde [4] in 2011, bei der aufgrund unklarer Verantwortlichkeiten im Bereich vor der Tür und daraus resultierend fehlenden Flächenmanagements 60 zumeist junge Menschen verletzt wurden.
Demgegenüber steht eine Forderung in der Musterversammlungsstättenverordnung [5], dass vor Eingängen von Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen „Geländer so anzuordnen [sind], dass Besucher nur einzeln und hintereinander Einlass finden.“ Darüber hinaus „sind Einrichtungen für Zugangskontrollen sowie für die Durchsuchung von Personen und Sachen vorzusehen.“ (§ 30, Abs. 2). Die Bedeutung der Einlassbereiche auch außerhalb des Kontrollbedürfnisses insbesondere von Fußballspielen und die notwendigerweise im Rahmen der Planung zu beachtenden Faktoren finden in der Verordnung keine Berücksichtigung.
Basierend auf einem über diese eingeschränkte Betrachtung hinausgehenden Verständnis von Eingangs- & Einlassbereichen als multifunktionale genutzte Transfer-, Warte- & Aktionsflächen, müssen an diese Bereiche jedoch weitreichendere Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen der Planung von Eingangs- & Einlassbereichen ist dabei zu berücksichtigen dass diese Bereiche
- häufig den ersten Kontakt des Besuchers mit der Veranstaltungsfläche definieren
- eine Schnittstelle zwischen der inneren und äußeren Erschließung bilden – d.h. in Bezug auf Zu- & Abflussgrößen ausgewogen gestaltet sein müssen
- eine (erste) Interaktionsfläche mit dem wartenden Besucher bilden
- den Aktionsbereich für den Ordnungs- & Sicherheitsdienst darstellen – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Sicherheit innerhalb des Veranstaltungsgeländes
Ausgangs- oder Auslassbereiche werden im Rahmen der Musterversammlungssstättenverordnung [6] gar nicht betrachtet. Außerhalb der Definition notwendiger Notausgänge werden keine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgangsbereichen gestellt. Dass dies jedoch durchaus nötig sein kann, zeigt sich z.B. regelmäßig nach einem Feuerwerk einer großen öffentlichen Veranstaltung, wenn ein Großteil der Besucher das Veranstaltungsgelände zeitgleich verlassen möchte. Analog zu den Anforderungen an Einlassbereiche geht es auch bei den Ausgangsbereichen um eine Schnittstelle der inneren und der äußeren Erschließung – d.h., es sind Warteflächen und Übergabepunkte (an den Öffentlichen Verkehr, die PKW) zu definieren, Informationen zu vermitteln („wie lange fahren die Bahnen?“, „wo geht es zu P3?“) und personelle sowie – wenn nötig - infrastrukturelle Unterstützung zur Lenkung der Besucher zu gewährleisten.
Faktoren für die Gestaltung von Einlassbereichen
Betrachtet man die multifunktionale Nutzung der Eingang- & Einlassbereiche sowie die Anforderungen an die geordnete Lenkung und Steuerung der Besucher in dieser Phase der Veranstaltung, sind bei der Planung dieser Bereiche und Flächen insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigen:
Zu- & Abfluss : die Einlässe müssen so gestaltet werden, dass die Zahl der zufließenden Besucher ohne dass sich z.B. die öffentlichen Flächen belastende oder Druck aufbauende Stauungen bilden, abfließen kann. Zu berücksichtigen ist hierbei, wie viele Besucher in welcher Zeit auf die Einlässe zufließen (z.B. basierend auf der Taktung des Öffentlichen Verkehrs und dem Anreiseprofil) bzw. wie viele Besucher in welcher Zeit an den Einlässen abgearbeitet werden können. Die Intensität der Zugangskontrollen ist hierbei genauso zu berücksichtigen wie das Profil der Besucher (Früh- bzw Spätanreisende).
Warte- & Entlastungsflächen: Einlassbereiche müssen Platz für die Wartenden bieten – besonders zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Platz auch dann noch ausreichen muss, wenn der Abfluss der Besucher in die Veranstaltungsfläche stockt – z.B. bei einer Verzögerung des Einlassbeginns. Im Rahmen der Flächenplanung ist daher zu definieren, wie viele Personen die Fläche maximal aufnehmen muss bzw. kann. Welche Personendichten hier toleriert werden, hängt dabei wiederum von verschiedenen Einflussfaktoren ab, z.B.
- können die Besucher auf der gesamten Fläche informiert und angesprochen werden?
- Steht ausreichend Personal zur Lenkung der Besucher zur Verfügung
- Ist die Warte- & Aufstellfläche frei von Einbauten und Hindernissen?
Infrastrukturelle Gestaltung: Je nach Besucheraufkommen und –profil müssen zusätzliche Infrastrukturen eingebracht werden – dies können Schleusensysteme für kontrollierte Zugänge sein genauso wie gesteuerte Zuführungen der Besucher auf die Einlässe oder druckmindernde Abschrankungen. Dies ist insbesondere bei einem hohen gleichzeitigen Besucheraufkommen nötig, um zu vermeiden, dass die Besucher in Trauben vor den Einlässen stehen und hierdurch sowohl die Aktionsflächen des Ordnungsdienstes eingeschränkt wird als auch evt. Druck oder zumindest für den Besucher unangenehme Situationen durch Drängeln entstehen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die eingebrachten Infrastrukturen nicht die evtl. für Fluchtwege und Notausgänge vorgesehenen Flächen und Wege blockieren.
Information & Kommunikation: In vielen Fällen verbringen Besucher Zeit in den Eingangsbereichen, die über die reine Transferzeit hinausgeht – dies kann einige Minuten sein aber auch mehrere Stunden. Diese Zeit kann zum einen genutzt werden, um notwendige Informationen zu vermitteln (z.B. die weitere Wegeführung hinter dem Einlassbereich). Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Kommunikation mit allen Wartenden über den gesamten Zeitraum möglich ist – dies ist insbesondere relevant bei sehr langen Wartezeiten, bei sehr komplexen Zuführungssituationen und natürlich bei Zwischenfällen und in Schadenlagen. Es ist dabei insbesondere sicherzustellen, dass die möglicherweise von hinten auf einen Einlass drängenden Besucher angesprochen werden können um die vorderen Bereiche zu entlasten.
Organisation: Fast alle Einlassbereiche müssen organisiert werden. Hierzu gehört das Freihalten der Bereiche von ungewünschten oder störenden Aufbauten und / oder Aktionen (z.B. Verteiler von Prospekten, Müll etc.) als auch das Management der Wartenden. Hierzu gehören Ansprache und Ansprechbarkeit genauso wie das Steuern von Abläufen. An den Einlässen selbst ist sicherzustellen, dass durch eine geeignete Anzahl an Kräften die Abarbeitung des Zuflusses unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Kontrollintensität sichergestellt wird.
Rechtliche Betrachtungen: Im Rahmen der Planung für Einlassbereiche muss regelmäßig geprüft werden, in wessen Verantwortungsbereich die Flächen liegen. Es kommt regelmäßig vor, dass auch die unmittelbaren Flächen vor den Einlässen schon im öffentlichen Raum liegen und nicht mehr Veranstaltungsgelände sind. Dies bedeutet unter Umständen, dass der Veranstalter keine lenkenden Maßnahmen mit Hilfe von Infrastrukturen umsetzen kann, bzw. diese im Vorfeld mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden abgestimmt werden müssen
Eingänge und Einlässe für zugangskontrollierte Veranstaltungen
Im Rahmen zugangskontrollierter Veranstaltungen werden regelmäßig Einlassschleusen genutzt zur Vereinzelung der Besucher und damit zur Ermöglichung einer strukturierten Kontrolle der Besucher (Eintrittskarte und Kontrolle auf verbotene Gegenstände).
Zur Kalkulation einer ausreichenden Anzahl von Schleusen sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:
- Anzahl Besucher
- Anzahl Kräfte pro Schleuse
- Durchsuchungsintensität
- Geplante Einlassdauer
Für Konzertveranstaltungen werden als Einlassdauer bis zu 90 Minuten akzeptiert – das heißt, alle Besucher können innerhalb von 90 Minuten in das Veranstaltungsgelände gelangen. Diese Zahlen sind jedoch nur Richtwerte, die für jede Veranstaltung individuell überprüft werden müssen. So kann eine Veranstaltung an einem Werktag oder eine Veranstaltung mit einer hohen Zahl an Dauerkartenbesitzen eine wesentliche kürze Einlasszeit erforderlich machen – auch hier muss sichergestellt werden, dass die Kontrollintensität aufrecht erhalten bleibt, wenn die Besucher nicht 90, sondern 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung erscheinen.
Auf der anderen Seite gibt es Veranstaltungen, bei denen die Besucher nicht 90 Minuten, sondern neun Stunden vor der Veranstaltung erschienen - auch hier muss geprüft werden, inwieweit hier Vorkehrungen getroffen werden müssen (Personal, Sanitäter, WC etc) [1] und inwieweit diese Vorkehrungen möglicherweise zur frühen Anreise animieren. Fragen des Anreiseprofils der Besucher sind daher immer im Rahmen der (->) Gefährdungsanalyse der Veranstaltung zu betrachten.
Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass die Besucher auf die tatsächlichen Einlässe gelenkt werden – hierzu bieten sich verschieden Formen der Zuführung an:
Im Rahmen einer geordneten Zuführung der Besucher auf die Eingänge sind immer auch begleitende organisatorische Maßnahmen nötig, um sowohl die Wartezeit zu begleiten als auch um einen kontinuierlichen Personenfluss zu gewährleisten.
Hierzu kann es nötig sein
- die Sicht auf die eigentlichen Eingänge zu verstellen: hierdurch wird verhindert, dass beim Öffnen der Eingänge eine plötzliche Bewegung entsteht
- abgegrenzte Bereiche in den Warteschlangen zu definieren, die „Stück für Stück“ abgearbeitet werden können
- organisatorische Vorkehrungen zu schaffen, damit Besucher Warteflächen verlassen (z.B. Gang zur Toilette), danach ihre Position aber auch wieder einnehmen können (Benennung der Bereiche und Numerierung der Besucher, z.B. C 36 = Besucher Nr 36 im Warteschlangenabschnitt C)
- eine kontinuierliche Ansprachemöglichkeit und Überwachung der Warteschlangen zu gewährleisten – insbesondere bei längeren Wartezeiten bei hohen Temperaturen bzw. In Bereichen ohne Schattenflächen
Auch bei der Gestaltung der Auslassbereiche sind das Publikumsprofil und die Anreisemodalitäten zu beachten. Besondere Vorkehrungen müssen z.B. getroffen werden bei einem sehr jungen Publikum (hohe Anzahl an Abholern, für die Wartebereiche und Treffpunkte eingerichtet werden müssen).
Zugangsflächen für öffentliche Veranstaltungen
Auch bei Veranstaltungen ohne einen kontrollierten Zugang müssen die Eingangsbereiche entsprechend gestaltet werden. Ebenso wie für die Einlassbereiche mit Schleusen gilt auch für die Ein- oder Zugangsbereiche z.B. einer Kirmesveranstaltungen
- der Bereich muss genug Raum bieten, die ankommenden Besucher aufnehmen zu können. Viele Besucher orientieren sich erst einmal, wenn sie den Zugang einer Veranstaltung erreicht haben – hierfür müssen ausreichende Flächen zur Verfügung stehen.
- Notwendige Informationen müssen unmittelbar im Eingangsbereich gegeben werden- zum Beispiel durch den Aufbau einer Leitbeschilderung. Die Beschilderung muss so angebracht werden, dass hierdurch keine zusätzliche Blockierung der Fläche erfolgt (weder durch die Beschilderung selbst noch durch sich orientierende Besucher)
- Der Einlassbereich muss ggf. durch Personal freigehalten werden – d.h. es muss aktiv dafür gesorgt werden, dass Besucher nicht im direkten Zugangsbereich stehen bleiben (etwa um sich zu orientieren oder auf nachkommende Freunde zu warten)
- Ist der Einlassbereich auch gleichzeitig der Auslass, kann es nötig werden, je nach Personenaufkommen lenken Maßnahmen umzusetzen – hierzu gehört eine Trennung des Bereiches in Zu- & Abgang genauso wie die Implementierung eines Einbahnstraßensystems
Ausgänge und Auslassflächen
Für die Gestaltung von Auslassflächen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für die Einlassbereiche. Es ist sicherzustellen, dass
- ausreichend Platz zur Verfügung steht zur Verteilung der abströmenden Besucher – dies wird insbesondere dann relevant, wenn sich eine Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs in direkter Nähe des Ausgangsbereiches befindet und ein Rückstau in die Veranstaltungsfläche bzw. auf den direkten Ausgangsbereich möglich ist.
- Informationen zur Verfügung stehen, auf die die Besucher zugreifen können – hierzu gehören klare Wegbeschilderungen ebenso wie ansprechbares Personal und / oder Durchsagemöglichkeiten
- Absprachen in Bezug auf die räumliche Verantwortung getroffen werden (z.B. „wer ist verantwortlich für die Aufstellung an der Haltestelle“)
Warteschlangenmanagement an der U-Bahn Haltestelle "Rheinaue" (Bonn)
Photo: Mark Nowak
Literatur
- Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).
- prEN 13200-7 "Entry and Exit Routes and elements"