BaSiGo-Glossar
A
- Abbrennplatz
- Sicherheitsbereich, in dem pyrotechnisches Material aufgestellt und zu einem Feuerwerk abgebrannt werden darf. Der Abbrennplatz ist durch weiträumige -> Absperrungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Die Sicherheitsabstände zum Publikum und zu brandgefährdeten Gebäuden/Anlagen sind im Sprengstoffgesetz geregelt.
- Abschrankungen
- Ortsfeste und zeitlich begrenzte schützende -> Absperrung, die Teil des Gebäudes oder Bauwerkes ist und für den Schutz von Personen vor dem Abstürzen bzw. für das Zurückhalten, Anhalten oder Führen von Personen vorgesehen ist.
- Absperrung
- Verbund aus Absperrgittern, Flatterband, Gurt-absperrpfosten (Tensatoren), Kordeln, Sperrblenden, etc. in beliebigen Kombinationen zur Abgrenzung unterschiedlich genutzter Bereiche
- Abstandsflächen
- Zwischen Aufbauten auf dem Veranstaltungsgelände müssen nach örtlichen Vorschriften Flächen vorwiegend aus brandschutztechnischen Gründen freigehalten werden. Die von brennbaren Stoffen freizuhaltenden Flächen dienen dem Schutz vor einer Brandweiterleitung von einem Stand zum nächsten. Die Vorschriften über die Größe der Abstandsfläche und deren Anordnung ist i. d. R. dem Baurecht zu entnehmen. In Einzelfällen sind aber auch im Sicherheitsrecht Regelungen enthalten.
- Absturzsicherung
- Arbeitsplätze und Verkehrswege, die mehr als einen Meter über dem Boden liegen, müssen vor Absturzgefahr abgesichert sein. Hierzu sollten feste Einrichtungen wie ein dreiteiliger Seitenschutz, -> Absperrungen und Abdeckungen genutzt werden. Andernfalls müssen Fangnetze angebracht werden.
- Alarm
- Warnung der -> Einsatzkräfte und/oder der Bevölkerung vor einer -> Gefahr mit der Aufforderung zum unverzüglichen Handeln.
- Alarmierung
- Verbindliche Aufforderung an die Hilfskräfte, ihre Einsatzbereitschaft herzustellen. Die Alarmierung ist die Ausgabe eines Befehls, durch den bestimmte -> Einsatzkräfte einen sofortigen -> Einsatz erhalten oder zur Bereitstellung aufgefordert werden. Anmerkung: Treffen Einsatzkräfte Schadensereignisse an, zu denen sie nicht alarmiert worden sind, so gelten sie durch das Ereignis als unmittelbar alarmiert.
- Alarmierungsstichwort
- Feuerwehr-Kennzeichnung eines Ereignisses, der in der Ausrückeordnung Anzahl und Art der zu entsendenden Einheiten zugeordnet sind.
- Alarmierungsdauer
- Zeit zwischen dem Beginn der -> Alarmierung von -> Einsatzkräften und dem Abschluss der Alarmierung von Einsatzkräften.
- Alarmierungszeit
- -> Alarmierungsdauer. Formal gesehen, die Uhrzeit der Alarmierung.
- Anlagen im Freien
- Bereich, der außerhalb des Aktionsbereichs, -> Zuschauerbereichs und Versorgungsbereichs liegt und als öffentliche Straße, Parkplatz und Durchgänge für die -> Zuschauer vorgesehen ist.
- Anlagen in Gebäuden
- Anlagen, in denen sowohl der Aktionsbereich als auch der -> Zuschauerbereich überdacht und umschlossen ist.
- Anlaufstelle
- Platz oder Einrichtung für Betroffene, von der aus der Weitertransport zu einem -> Sammelplatz erfolgt. Anmerkung: frühere Bezeichnung Sammelstelle.
- Anleiterung
- Maßnahme der Feuerwehr, bei der über tragbare Leitern (Steck-, Schiebleiter) oder Hubrettungsfahrzeuge (Drehleitern, Teleskoprettungsbühnen/Teleskopmast) den Rettungs- oder Angriffsweg für eine Nutzungseinheit sicherstellt.
- Arbeitsschutz
- Das Arbeitsschutzgesetz (1996) verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen in sei-nem Betrieb zu beurteilen, Schutzvorkehrungen zu treffen und die Beschäftigten über alle -> Gefahren und Maßnahmen zu informieren. Sie müssen für eine innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation sorgen. Das Gesetz ist für alle Beschäftigungsbereiche in gewerblicher Wirtschaft, öffentlichem Dienst, Landwirtschaft und für freie Berufe gültig.
- Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
- Notarzt, der die medizinische Aufsicht und Weisungsbefugnis in medizinischen Angelegenheiten über mindestens einen Rettungsdienstbereich hat, über eine entsprechende Qualifikation verfügt und von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen wird.
- Asservaten
- Sichergestellter und beschlagnahmter Gegenstand. Anmerkung: Nach Polizeirecht und Strafprozessordnung.
- Aufbauorganisation
- Das statische System der organisatorischen Einheiten einer Unternehmung, das die Zuständigkeiten für die arbeitsteilige (Arbeitsteilung) Erfüllung der Unternehmungsaufgabe regelt (Organisation).
- Aufbauplan
- Abstrahierte, zeichnerisch dargestellte, zweidimensionale und maßstäblich verkleinerte Abbildung der räumlichen Gegebenheiten des Veranstaltungsgeländes. Sie soll sämtliche Gegebenheiten vor Ort darstellen (Gebäude, Straßen, Plätze, Aufbauten, Sitz-/Stehgelegenheiten, Infrastruktur, etc.) und basiert idealerweise auf den Katasterplänen der Vermessungsämter. Im Gebäude wäre er mit dem Grundriss vergleichbar.
- Auftstellflächen
- Nicht überbaute befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt oder über Zufahrten in Verbindung stehen. Sie dienen dem Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen.
- Auftretenswahrscheinlichkeit
- Parameter des -> Risikos, der Auskunft über die Wahrscheinlichkeit gibt, mit der eine identifizierte -> Gefährdung bzw. ihre Ursache in der Praxis tatsächlich auftreten könnte. Die Kategorien ihrer Bewertung sind z.B.: häufig, wahrscheinlich, gelegentlich, entfernt vorstellbar, unwahrscheinlich, unvorstellbar. Diese Bewertung beinhaltet implizit die Abschätzung der Aufenthaltsdauer (selten bis öfter/ häufig bis dauernd), der Möglichkeit zur Gefahrenabwendung (möglich/ nicht möglich), der Eintrittswahrscheinlichkeit (sehr gering (gering/ relativ hoch) und der Entdeckungswahrscheinlichkeit.
- Ausfall
- Beendigung der Fähigkeit einer Einheit, eine geforderte Funktion zu erfüllen.
- Auslastungsgrad
- Verhältnis der sich aus der Verkehrsnachfrage ergebenden Verkehrsstärke zur Kapazität.
B
- Backstage
- Bereich hinter der Bühne. Ein spezieller, abgesperrter Bereich, in dem das Equipment zwischengelagert wird. Außerdem befinden sich dort die Künstlergarderoben, Crew-Aufenthaltsräume, Produktionsbüros und VIP-Lounges. Aus Sicherheitsgründen ist der Zutritt nur für berechtigte Personen mit Produktionspass erlaubt.
- Bauliche Anlage
- Mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Bauliche Anlagen sind auch 1. Aufschüttungen und Abgrabungen, 2. Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze, 3. Sport- und Spielflächen, 4. Campingplätze, Wochenendplätze und Zeltplätze, 5. Freizeit- und Vergnügungsparks, 6. Stellplätze für Kraftfahr-zeuge, 7. Gerüste, 8. Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen.
- Bedrohung
- Möglicher Grund für einen ungewollten Zwischenfall, welcher zu -> Schäden an Personen, einem System oder einer Organisation, der Umwelt oder der Gemeinschaft führen kann.
- Befehl
- Mündliche, schriftliche oder auf andere Weise gegebene Anordnung, durch die die Absicht und geplante Durchführung eines Auftrags in knapper Form klar und widerspruchsfrei dargestellt wird und die ein bestimmtes Verhalten fordert. Die Gliederung des Befehls richtet sich nach dem Schema Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg. Zur Führung über längere Zeiträume kann es notwendig sein, das Befehlsschema zu ergänzen oder anders zu gliedern: Lage, Auftrag, Durchführung, Versorgung, Führung / Kommunikationswesen.
- Begehung
- Meist stichprobenartige Überprüfung des Ist-Zustandes einer Versammlungsstätte / Veranstaltung oder Teilen davon, hinsichtlich der abgestimmten Sicherheitsauflagen aus dem -> Sicherheitskonzept oder dem Auflagenkatalog der zuständigen Behörde. Sie dient auch dazu allgemeine bauliche oder technische Mängel zu erkennen und Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen.
- Behandlungsplatz
- Eine Einrichtung mit einer vorgegebenen Struktur, an der -> Verletzte / Erkrankte nach Sichtung notfallmedizinisch versorgt werden. Von dort erfolgt der Transport in weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen.
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
- Staatliche (polizeiliche und nichtpolizeiliche) sowie nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung und/oder Wiedererlangung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Konkret sind dies z.B. die Polizei, die Feuerwehr, das THW, die Katastrophenschutzbehörden der Länder oder die privaten Hilfsorganisationen, sofern sie im Bevölkerungsschutz mitwirken.
- Belegungsgrad
- Ruhender Verkehr: Verhältnis der Anzahl der zu einem Zeitpunkt abgestellten Fahrzeuge zur Anzahl der vorhandenen Parkstände und/oder Stellplätze.
- Belustigungsgeschäfte
- Anlagen, in denen sich Personen (Fahrgäste, Benutzer) zu ihrer und zur Belustigung anderer Personen (Zuschauer) betätigen können.
- Bereitstellungsraum
- Stelle, an der -> Einsatzkräfte und -> Einsatzmittel für den unmittelbaren -> Einsatz gesammelt, gegliedert und bereitgestellt oder in Reserve gehalten werden.
- Bergung
- Umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.
- Bergungsdienst
- Ehemaliger Fachdienst. Die Aufgaben dieses Fachdienstes werden heute von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk durch Technische Züge und Fachgruppen wahrgenommen. Anmerkung: Nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968
- Bestuhlung
- Vorübergehend oder fest eingebrachte Möbel wie Stühle, Tische, Bars oder andere Sitzgelegenheiten, die eine Anordnung der Besucher-plätze vorgeben.
- Besucher
- Entspricht im Wesentlichen dem Begriff -> Zuschauer oder Zuhörer und meint damit die an der Veranstaltung nur passiv beteiligten Personen. Personen, die über eine Eintrittskarte mit oder ohne Bezahlung Zutritt zur Veranstaltung haben, sind immer Besucher.
- Betreuung
- Maßnahmen zur Unterbringung, Verpflegung sowie zur sozialen Betreuung Betroffener. Durch soziale Betreuung werden Betroffene mit Gütern des dringenden täglichen Bedarfs versorgt und erhalten erste psychische Hilfe. Sie ist auch ein Aufgabenbereich nach §12 Zivilschutzgesetz.
- Betreuungsdienst
- Ehemaliger Fachdienst, der nach den Katastro-phenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann. Anmerkung: Nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968.
- Betriebliche Kontinuität
- Fähigkeit des Unternehmens, mit strategischen und taktischen Maßnahmen, -> Krisen zu bewältigen.
- Betriebliches Kontinuitätsmanagement
- Ganzheitliche Führungstätigkeit, welche -> Risiken (und ihre Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse) identifiziert, Gegenmaßnahmen plant und diese im Störfall einsetzt. Prozess zur Sicherstellung der Fortführung des Geschäftsbetriebs nach Ausfall geschäftskritischer Ressourcen.
- Betroffener
- Eine Person, die durch ein -> Schadensereignis bedroht wird oder geschädigt wurde, ohne verletzt zu sein.
- Bewegungsflächen (Stellplätze für Einsatzfahrzeuge)
- Befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt oder über Zufahrten in Verbindung stehen. Sie dienen dem Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen, der Entnahme und Bereitstellung von Geräten sowie der Entwicklung von Rettungs- und Löscheinsätzen. Zufahrten sind keine Bewegungsflächen. Bewegungsflächen können gleichzeitig Aufstellflächen sein.
- Block
- Aus einer Anzahl von Reihen zwischen den Durchgängen auf der Vorderseite und/oder Hinterseite und einem Seitengang oder zwei Seitengängen bestehende Einheit des Zuschauerbereiches.
- Brandbelastung
- Rechenwert für die im Brandfall freigesetzte Wärmemenge bezogen auf die jeweils anzusetzende Bezugsfläche.
- Brandschutz
- Gliedert sich in abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von -> Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die bei Bränden und Explosionen entstehen. Vorbeugender Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der -> Rettungswege. Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz.
- Brandschutzordnung
- Auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.
- Brennbarkeit
- Die chemische Eigenschaft von Stoffen, mit dem Sauerstoff unter Freisetzung von Strahlungsenergie bzw. Wärme zu reagieren. Die Brennbarkeit eines Stoffes ist eine Voraussetzung für die Verbrennung.
- Bühnengraben
- Bereich zwischen der Vorderkante einer Bühne und der ersten -> Absperrung zu den -> Besuchern hin.
C
- Crowd Management
- Überwachung und Steuerung von Menschen-massen auf Zu- und Abwegen, Verkehrswegen und Flächen. Ziel ist es, die -> Besucher zügig und ohne Stauungen von A nach B zu leiten, sowie Kapazitäten von Besucherflächen zu kontrollieren und vor Überfüllung sowie vor dichtem Menschengedränge zu schützen.
- Crowdsurfing
- A practice carried out at concerts in which a person is supported by the upheld arms of a crowd of people. This practice is carried out in the moshpit area where the crowd is the densest.
D
- Delay Tower
- Lautsprecherturm im Publikumsbereich.
- Digitalfunk
- Der Digitalfunk der -> Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (innerhalb des Herstellers EADS auch als BOSNet bezeichnet) basiert auf TETRA, einem Standard für digitalen Bündelfunk. Er ist als universelles Sprach- und Datenfunksystem in Deutschland gedacht.
- Drehkreuz
- Zugang mit Dreharmen, der das Hindurchgehen jeweils nur einer Person zulässt.
- Durchlasskapazität
- Zuschauerzahl, die in einer festgelegten Zeit sicher eine gegebene Zu- oder Ausgangsbreite eines Raumes passieren kann.
- Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV)
- Für ein ganzes Jahr repräsentative, auf 24 Stunden bezogene Verkehrsstärke aller Verkehrs-ströme eines Querschnitts oder einer Fahrtrichtung eines Querschnitts.
E
- Einlass
- Begrüßung der Gäste/Teilnehmer eines Events und Geleiten in die -> Location. Je nach Veranstaltungsart unterscheiden sich die Anforderungen an die Mitarbeiter des Einlasses. Anmerkung: Bei geschlossenen Veranstaltungen werden die Gäste in der Regel persönlich begrüßt. Die mitgebrachten Einladungen werden mit der Gästeliste verglichen, und dem Gast werden weitere Informationen zur Veranstaltung übergeben. Öffentliche Veranstaltungen zeichnen sich durch eine höhere Sicherheitskontrolle aus. Eintrittskarten werden kontrolliert und Personenkontrollen durchgeführt, damit keine verbotenen Gegenstände (Waffen, Flaschen oder Kameras) in die Location mitgenommen werden. Am Einlass bekommt der Gast/Teilnehmer den ersten Eindruck vom Event. Daher ist hier besonders auf die optische Gestaltung und auf einen reibungslosen Ablauf des Einlasses zu achten. Menschenschlangen am Einlass können bei -> Notfällen ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen.
- Eintrittskarte / Ticket
- Gewährt dem -> Besucher einer Veranstaltung den Zutritt. Sie wird in der Regel am Einlass entwertet. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist es wichtig, dass die Eintrittskarte fälschungssicher gestaltet wird.
- Einsatz
- Aufgrund eines Auftrages, -> Befehls oder eigenen Entschlusses ausgelöste Tätigkeit von Einzelpersonen, Einheiten oder/und Einrichtungen des Zivilschutzes zur Hilfeleistung und Schadensbekämpfung.
- Einsatzabschnitt
- Ein vom -> Einsatzleiter nach taktischen Erfordernissen festgelegter Teil oder Aufgabenbereich einer -> Einsatzstelle. Er kann örtlich begrenzt oder durch die Art der Einsatztätigkeit (zum Beispiel Löschwasserförderung, Brandbekämpfung, Rettungsdienst) bestimmt sein.
- Einsatzdauer
- Zeit zwischen der -> Alarmierung der ersten und der Rückkehr der letzten -> Einsatzkräfte (Kontrollen einer Brandstelle rechnen nicht dazu).
- Einsatzeinheit
- Taktische Einheit in Zugstärke für -> Einsätze im Sanitäts- und/oder Betreuungsdienst. Sie besteht aus Zugtrupp, Sanitätsgruppe, Betreuungsgruppe sowie einer Gruppe Technik und Sicherheit.
- Einsatzführungsdienst
- Für die Feuerwehr: Gruppe von Personen, aus der die -> Einsatzleiter für -> Einsätze ab Zugstärke oder Spezialeinsätze gestellt werden.
- Einsatzkonzept
- Unabhängig von einem eingetretenen -> Schadensfall erarbeitetes Konzept zu Abarbeitung eines bestimmten -> Szenarios. Es dient im Einsatzfall als Grundlage der Abläufe und Arbeiten und wird im Laufe des Einsatzgeschehens an die realen Gegebenheiten angepasst.
- Einsatzkraft
- Mitglied einer Hilfsorganisation, welches während eines -> Einsatzes an einer -> Einsatzstelle tätig wird.
- Einsatzleiter
- Gesamtverantwortliche Führungskraft für die technisch-taktische Einsatzdurchführung.
- Einsatzleitung
- Bestehend aus:
- -> Einsatzleiter/in unterstützt von
- einer rückwärtigen Führungseinrichtung (zum Beispiel -> Leitstelle, Einsatzzentrale) sowie gegebenenfalls
- Führungsassistenten/innen und
- Führungshilfspersonal.
- Die Einsatzleitung benötigt zur Bewältigung ihrer Aufgaben -> Führungsmittel. Das jeweilige Landesrecht bestimmt, wer Einsatzleiterin oder Einsatzleiter ist.
- Einsatzmittel
- Fahrzeuge, Geräte und Materialien, die die -> Einsatzkräfte zur Auftragserfüllung benötigen.
- Einsatzraum
- Das einer taktischen Einheit oder einem Verband zugewiesene Gebiet, in dem diese tätig werden.
- Einsatzschwerpunkt
- Die entscheidende Stelle der Gefahrenabwehr, an der durch Zusammenfassung von Kräften und Mitteln ein nachhaltiger Erfolg erzielt werden soll.
- Einsatzstärke
- Die bei Eintritt des Einsatzfalles vorhandene Ist-Stärke der -> Einsatzkräfte.
- Einsatzstelle
- Der Ort beziehungsweise das Objekt, an dem -> Einsatzkräfte bei -> Bränden, Unglücksfällen oder sonstigen Notständen tätig werden. Die Einsatzstelle kann in Einsatzabschnitte unterteilt werden.
- Einsatzziel
- Für den -> Einsatz einer Einheit oder Einrichtung durch Auftrag festgelegte Aufgabe, deren Erfüllung in der Regel die erfolgreiche Beendigung des Einsatzes zur Folge hat (Führung).
- Eintreffzeiten
- Zeitspanne von dem Zeitpunkt, zu dem die -> Alarmierung durch die entsprechende -> Leitstelle abgeschlossen ist bis zu dem Zeitpunkt, an dem die -> Einsatzstelle erreicht wird.
- Einzugsgebiet
- Gebiete, von denen aus sich Menschen zu einem bestimmten Ort hinbewegen können. Das Einzugsgebiet ist bei der Auswahl von Locations für öffentliche Veranstaltungen von Bedeutung. Um möglichst viele -> Besucher für ein Event gewinnen zu können, muss die Location innerhalb eines möglichst großen Einzugsgebiet liegen.
- Entstehungsbrand
- Klassifizierung eines Feuers, das mit Kleinlöschgeräten wie Kübelspritze, Feuerlöscher oder Wassereimer gelöscht werden kann.
- Erkrankter
- Person, deren Gesundheit beeinträchtigt ist, die aber nicht verletzt ist.
- Erkundung
- Erste Phase des Führungsvorgangs. Sie ist die Grundlage für die Entscheidungsfindung und umfasst das Sammeln und Aufbereiten der erreichbaren Informationen über Art und Umfang der Gefahrenlage beziehungsweise des -> Schadensereignisses sowie über die Dringlichkeit und Möglichkeit einer Abwehr und Beseitigung vorhandener -> Gefahren und -> Schäden.
- Erkundungszeit
- Zeit zwischen dem Eintreffen an der -> Einsatzstelle und dem Erteilen des Einsatzbefehls.
- Erschließung, äußere
- Erschließungsanlagen außerhalb eines Baugebiets, die erforderlich sind, um das Baugebiet an das öffentliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsnetz anzuschließen, sowie Erschließungsanlagen innerhalb des Baugebiets mit übergebietlicher Bedeutung.
- Erschließung, innere
- Erschließungsanlagen, die zur Anbindung der Grundstücke an das öffentliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsnetz innerhalb eines Baugebiets erforderlich sind.
- Erste Hilfe
- Umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an -> Erkrankten oder -> Verletzten mit einfachen Mitteln.
- Ersthelfer
- Person, die nach verbindlichen Richtlinien für die -> Erste Hilfe ausgebildet ist.
- Evakuierung
- Organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden.
- Eventsheet
- Schriftliche Zusammenfassung von veranstaltungsrelevanten Informationen. Es enthält Teile der Hausordnung, Rahmenzeiten der Veranstaltung, wichtige Telefonnummern, Namen von Veranstalter, -> Einsatzleiter und Künstler, Besonderheiten bei dieser Veranstaltung, Plan der Veranstaltungslokalität, etc.
F
- Fachberater
- Beraten den Leiter des -> Führungsstabes und die Leiter der Sachgebiete.
- Fahrgeschäfte
- Anlagen, in denen Personen (Fahrgäste) durch eigene oder fremde Kraft in vorgeschriebenen Bahnen oder Grenzen bewegt werden.
- Fassungsvermögen
- Gesamtzahl der Zuschauer, für die eine Zuschaueranlage oder ein Teil davon (-> Block oder Sektor) ausgelegt ist. -> Kapazität
- Festival
- -> Veranstaltungen, bei denen mehrere Künstler auftreten. Häufig finden Festivals über mehrere Tage und gleichzeitig auf mehreren Bühnen statt. Außer dem eigentlichen Festival wird den -> Besuchern meist ein umfangreiches Bühnenprogramm geboten. Es wird zwischen Musik-Festival, Film-Festival, Kunstfestival und Straßen-Festival unterschieden.
- Feueralarm
- Das Sirenensignal zur -> Alarmierung der Feuerwehren. Bundesweit festgelegt mit dreimaligem Dauerton von je 12 Sekunden Länge mit je 12 Sekunden Pause.
- Feuerwache
- Eine Einrichtung, in der -> Einsatzkräfte, Fahrzeuge und sonstige Ausstattung der -> Feuerwehr einsatzbereit gehalten werden.
- Feuerwehr
- Eine öffentliche oder private Einrichtung zur Abwehr von -> Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, -> Unfälle und ähnliche Ereignisse. Daneben kann sie noch andere Aufgaben, insbesondere des vorbeugenden -> Brandschutzes, wahrnehmen. Einzelheiten sind in den gesetzlichen Regelungen der Länder und des Bundes festgelegt. Öffentliche Feuerwehren können aus Berufsfeuerwehren und/oder Freiwilligen Feuerwehren oder auch aus Pflichtfeuerwehren bestehen. Private Feuerwehren können Werkfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren sein. Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren können in Ortsfeuerwehren (Feuerwehr eines Ortsteils einer Gemeinde) unterteilt sein.
- Feuerwehreinsatzplan
- Objekt- oder ereignisbezogener Plan für die -> Feuerwehr mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen. Er dient der -> Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage. Er ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten.
- Feuerwehrleitstelle
- Ständig besetzte Einrichtung zur Aufnahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken von -> Einsatzkräften. Sofern von einer -> Leitstelle nur -> Einsatzkräfte der -> Feuerwehr gelenkt werden, kann sie Feuerwehrleitstelle genannt werden.
- Feuerwehrplan
- vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten. Anmerkung: Der Feuerwehrplan kann einen Objektplan und/oder einen Einsatzplan enthalten.
- Feuerwiderstandsdauer
- Fähigkeit eines Bauteils, für eine definierte Zeitdauer die in einer genormten Feuerwiderstandsprüfung geforderte Standfestigkeit und/oder raumabschließende Wirkung und/oder Wärmedämmung zu erfüllen.
- Flaschenhals
- A narrow section or place in a passage for visitor use. In its broader meaning, can also be defined as a place or incident that reduces the rate of flow; for example ticket sales, inspection, corners, poor surfaces, focal routes that cross each other.
- Flashmob
- kurzer, scheinbar spontaner Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun.
- Flatterband
- Ein meist mehrfarbig gestreiftes bzw. bedrucktes Kunststoffband, welches zur räumlichen -> Absperrung von -> Einsatz- und Gefahrenstellen verwendet wird.
- Fliegender Bau / Bauten
- Anlagen, wie Fahrgeschäfte, Bauten, textile Strukturen, Membranstrukturen oder -anlagen, Schießgeschäfte, Schaugeschäfte oder Laufgeschäfte, -> Zelte, die Teil eines -> Fahrgeschäftes sind, Buden, -> Tribünen, usw., die wiederholt ohne Substanzverlust sowohl vorübergehend als auch dauerhaft auf Messen, Jahrmärkten, in Freizeitparks oder anderen Örtlichkeiten aufgestellt werden.
- Flucht
- Eine ungeordnete spontane Einzel-, Gruppen- oder Massenbewegung von Menschen aus Furcht vor -> Gefahren oder Verfolgung.
- Flucht- und Rettungsplan
- Plan für die Nutzer einer baulichen Anlage, auf dem die erforderlichen Informationen über die Fluchtwege dargestellt sind und auf dem Informationen zur -> Evakuierung und -> Rettung sowie für zu ergreifende Sofortmaßnahmen enthalten sein können.
- FOH (Front of House)
- Regieplatz bei Liveveranstaltungen. Der Regie-platz befindet sich bei den Ton- und Mischpulten.
- Freebies
- Werbemittel, die an Kunden und Interessenten gratis abgegeben werden. Dazu zählen z.B. Werbegeschenke, Kundenzeitschriften, uvm.
- Führer
- Vorgesetzte bzw. Leiter eines Verbandes, einer Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes. Führer sind Zugführer und Bereitschaftsführer.
- Führungsebene
- Eine der Führungsorganisation entsprechende Ebene z.B. Einheiten, Einrichtungen, Stäbe.
- Führungsgrundsätze
- Kennzeichnen den Rahmen der Führung, z.B. für sinnvolle Einteilung der Kräfte unter Berücksichtigung von Zeit, Raum und Material, mit dem Ziel der optimalen Auftragserfüllung.
- Führungsmittel
- Technische Mittel, Unterlagen, Pläne und Einrichtungen, die Führungskräfte bei ihrer Führungsarbeit unterstützen. Sie ermöglichen es, die für den Führungsvorgang erforderlichen Informationen zu gewinnen, zu verarbeiten und zu übertragen.
- Führungsorganisation
- Legt die Aufgabenbereiche der Führungskräfte fest und gibt die Art und Anzahl der Führungsebenen vor. Die Führungsorganisation stellt sicher, dass die Arbeit des -> Einsatzleiters beziehungsweise der Einsatzleitung bei jeder Art und Größe von Gefahrenlagen oder -> Schadensereignissen reibungslos und kontinuierlich verläuft. Bestimmte Aufgabenbereiche sind bereits vorher festzulegen und zuzuordnen (DV 100). Dies geschieht in aller Regel durch die Bildung von Sachgebieten.
- Führungsstab
- Besteht grundsätzlich aus dem Leiter des Stabes, den Leitern der Sachgebiete sowie zusätzlichen, entsprechend der Schadenslage in der -> Einsatzleitung benötigten Fachberatern und Verbindungspersonen.
- Führungsvorgang
- Ein zielgerichteter, immer wiederkehrender und in sich geschlossener Denk- und Handlungsablauf; er vollzieht sich auf allen Ebenen und in allen Bereichen. Der Führungsvorgang vollzieht sich in Lagefeststellung (Erkundung/Kontrolle), Planung mit Beurteilung der -> Lage und Entschluss, im -> Befehl.
- Führungszeichen
- Übermittlungszeichen für die Weitergabe von -> Befehlen, Anordnungen und Informationen. Sie werden als akustische (z.B. mit Trillerpfeife), optische Zeichen (z.B. durch Armbewegung, Flaggen oder Lichtsignale) oder auf sonstige Art (z.B. Signalleine) weitergegeben.
G
- Gaffa Tape
- Breites Gewebeklebeband, das auch als Bühnenklebeband bezeichnet und in der Praxis oft verwendet wird. Es hat eine hohe Klebekraft, kann in Längsrichtung große Kräfte aufnehmen, ist aber in Querrichtung leicht abreißbar und hinterlässt keine Rückstände. Seinen Namen hat es aus dem Filmgeschäft und wurde nach der Tätigkeit der Beleuchter (engl.: gaffer) benannt.
- Gang
- Zugangsweg zu einem Sektor oder -> Block.
- Garderobe
- In der Veranstaltungsorganisation zwei verschiedene Bedeutungen. Die Garderobe ist zum einen der Ort, an dem die Gäste ihre Mäntel und Jacken für die Dauer der -> Veranstaltung hinterlegen können. Auch das Handling der Garderobe ist ein wichtiges Element, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Die Abgabe der Jacken und Mäntel muss so koordiniert werden, dass es zu keinen großen Menschenschlangen kommt - vor und nach der Veranstaltung. Die Betreuung der Gäste-Garderobe wird von Hostessen übernommen. Die andere Bedeutung des Garderoben-Begriffs bezieht sich auf den Backstage-Bereich und meint den Aufenthaltsort für Künstler und Darsteller vor und nach der Veranstaltung. In der Garderobe bereitet sich der Künstler auf seinen Auftritt vor, wird von der Garderobiere eingekleidet und nimmt Speisen und Getränke zu sich. Bei der Einrichtung und Bestückung der Künstlergarderobe durch den Veranstalter ist auf alle Angaben des Riders zu achten. Hier werden neben den Mobiliar- und Dekorationswünschen auch die Cateringsanforderungen des Künstlers aufgelistet.
- Gefahr
- Abstrakte Möglichkeit einer Schädigung aufgrund einer objektiv vorhandenen Gefahrenquelle.
- Gefährdung
- Durch ein zeitlich-räumliches Zusammentreffen (Koinzidenz) von -> Gefahr und Mensch (Umwelt, Sachwerte) entsteht die „Gefährdung“, aufgrund der es bei ungehindertem Ablauf zu einer „Schädigung“ (Akt der Schadensentstehung) kommen kann.
- Gefährdungsanalyse / -beurteilung
- Systematische Ermittlung und Bewertung relevanter -> Gefährdungeneiner -> Veranstaltung mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für ? Sicherheit und Gesundheit festzulegen.
- Gefährdungspotenzial, erhöhtes
- Liegt in der Regel vor, wenn die -> Veranstaltung eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
- a) Aufgrund der Zahl der erwarteten -> Besucher muss auf dem Veranstaltungsgelände oder im Bereich der Zu- und Abwegung mit einer hohen Personendichte gerechnet werden
- b) Es sind besondere Konflikte unter den Besuchern bzw. mit den -> Ordnungskräften zu erwarten
- Aufgrund der Zusammensetzung der Besuchergruppen
- Aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel
- c) Das -> Veranstaltungsgelände ist (ursprünglich) nicht zu dem Zweck geschaffen worden, dort Veranstaltungen stattfinden zu lassen und weist aufgrund seiner -> Lage oder Beschaffenheit besondere -> Risiken auf.
- Gefährdungssituation
- Zustand, in dem Menschen, Güter oder die Umwelt einer oder mehrerer -> Gefährdungen ausgesetzt sind.
- Gefahrenabwehr
- Gefahrenabwehr sind Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der -> öffentlichen Sicherheit. Dafür sind Gefahrenabwehrbehörden (z.B. Polizei, Ordnungsämter) zuständig.
- Gefahrenabwehr, polizeilich
- Die polizeiliche Gefahrenabwehr ist die klassische Tätigkeit der Polizei- und Ordnungsbehörden. Nach der polizeilichen Generalklausel haben die -> Polizei und die Ordnungsbehörden im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen -> Gefahren abzuwehren, durch welche die -> öffentliche Sicherheit oder -> Ordnung bedroht wird.
- Gefahrenabwehr, nichtpolizeilich
- Nichtpolizeilich ist die Gefahrenabwehr durch die nach den Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder in der -> Gefahrenabwehr tätigen Behörden und Organisationen sowie durch das Technische Hilfswerk (THW) im Wege der Amtshilfe.
- Gefahrstoff
- Zusammenfassende Bezeichnung für gefährliche Stoffe, die explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind. Behälter, die Gefahrstoffe enthalten, müssen mit orangen Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein.
- Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV)
- Bundesverordnung über umfangreiche Maßnahmen u.a. für das Inverkehrbringen, Kennzeichnen (Gefahrsymbole) und den Umgang mit gefährlichen Stoffen.
- GEMA
- Deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Als Treuhänderin verwaltet sie die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Die GEMA vergibt die zeitlich begrenzten Nutzungsrechte an Musikdarbietungen und leitet die daraus resultierenden Lizenzeinnahmen an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter. Jede Musikdarbietung, die öffentlich zugänglich gemacht wird, muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Die rechtliche Grundlage für die Musikverwertung bildet das Urheberrechtsgesetz. Die Vergütung der Musiknutzung bei -> Veranstaltungen berechnet sich nach Art der Veranstaltung, Dauer der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer, Art der Musikdarbietung.
- Gemeinsames Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ)
- Die Abteilung I - Krisenmanagement - des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betreibt seit dem 1. Oktober 2002 das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ). Das GMLZ stellt das länder- und organisations-übergreifende Informations- und Ressourcen-management bei großflächigen ? Schadenlagen oder sonstigen -> Lagen von nationaler Bedeutung sicher. Aufgabe des GMLZ ist also die Entgegennahme, Beschaffung, Analyse, Verarbeitung, Koordinierung, Weitergabe und der Austausch von Meldungen und Informationen.
- Genny
- Umgangssprachliche Kurzform für mobile Stromgeneratoren. Sie sind auf Lkws oder Anhängern stationiert.
- Gesundheitsamt
- Nimmt als Fachbehörde Aufgaben des Infektionsschutzes und der Seuchenbekämpfung wahr. Im Zivilschutz wirken die Gesundheitsämter bei der Planung der gesundheitlichen Versorgung mit (§15 Zivilschutzgesetz).
- Gesundheitswesen
- Staatliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, umfasst alle der Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit dienenden Einrichtungen und Personen. Die Gesamtverantwortung für das Gesundheitswesen liegt bei Bund und Land. Regelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall sind in den §§15-18 Zivilschutzgesetz enthalten.
- Grenzrisiko
- -> Risiko, vertretbares/tolerierbares. Risiko, das in einem bestimmten Zusammenhang nach den gültigen Wertvorstellungen der Gesellschaft akzeptiert wird.
- Großschadensereignis
- Ereignis mit einer großen Anzahl von -> Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden.
- Großveranstaltung
- -> Veranstaltungen, bei denen ein -> erhöhtes Gefährdungspotenzial aufgrund der Art der Veranstaltung vorliegt oder bei denen die Zahl der -> Besucher größer als ein Drittel der Einwohnerzahl bzw. größer als 5.000 ist. Sie erfordern eine behördliche Genehmigung sowie eine qualifizierte Zusammenarbeit der -> Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) mit den -> Veranstaltern und anderen Beteiligten.
- Grundschutz
- -> Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko.
H
- Hängepunkte
- Von Relevanz, wenn technische Geräte an die Decke einer -> Location gehangen werden sollen. Hängepunkte müssen geprüft und mit der zulässigen Last gekennzeichnet werden. Alle Veranstaltungsräume haben hierfür Dokumente, aus denen die genehmigte Statik hervorgeht.
- Haftung (des Veranstalters)
- Bei der Konzeption, Organisation und Durchführung einer -> Veranstaltung muss der -> Veranstalter seine eigene Haftungspflicht beachten. So ist der Veranstalter für -> Schaden Dritter verantwortlich, wenn er oder seine eingesetzten Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Voraussetzung für die Haftung ist, dass der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft handeln. Eine schuldhafte Handlung ist gegeben, wenn vorsätzlich oder fahrlässig ein Schaden verursacht wurde. Eine Fahrlässigkeit wird grundsätzlich angenommen, wenn der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen die erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen. Um das Haftungsrisiko zu mindern, gibt es die Möglichkeit, sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hierfür frei zu zeichnen. Diese Freizeichnung kann jedoch nur be-grenzt erfolgen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Haftungsfreizeichnung für grobe Fahrlässigkeit unwirksam ist. Eine Haftung für Vorsatz kann nicht ausgeschlossen werden. Die AGBs sind dem -> Besucher vor Betreten der Veranstaltung auszuhändigen bzw. sind öffentlich sichtbar auszuhängen. Das Haftungsrisiko des Veranstalters kann durch den Abschluss von Versicherungen verringert werden.
- Hausrecht
- Entscheidungsbefugnis über ein Aufenthaltsrecht in einem Raum oder befriedetem Besitztum.
- Helferinnen / Helfer
- Personen, die freiwillig und ehrenamtlich bei öffentlichen oder privaten -> Hilfsorganisationen Dienst im -> Katastrophenschutz leisten.
- Hilfeleistung
- Aktive Unterstützung, die einer Person, einer Organisation, einer Gemeinschaft oder einem Land nach einem -> ;Schadensereignis gewährt wird.
- Hilfsfrist
- Zeit zwischen dem Beginn der Abgabe einer Meldung über ein -> Schadensereignis an die Stelle, die -> Einsatzkräfte alarmieren kann, und dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte am Einsatzort. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus Dispositionsdauer, -> Alarmierungsdauer, Ausrückedauer und Anfahrtdauer.
- Hilfsorganisationen
- Öffentlich- oder privatrechtlich organisierte Personenvereinigungen, die sich zur Mitwirkung im Zivil- und -> Katastrophenschutz verpflichtet haben. Öffentliche Katastrophenschutzorganisationen sind: die -> Feuerwehren, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und das Bayerische Rote Kreuz. Zu den privaten Katastrophenschutzorganisationen zählen: Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, -> Johanniter-Unfall-Hilfe und der -> Malteser Hilfsdienst.
- Hubbühne
- Bühnenpodest/-teil, das in die Höhe gefahren werden kann. Es wird, wie die Drehbühne, meist bei Produktpräsentationen eingesetzt. Beispielsweise wird ein neues Auto dramaturgisch erst zu einem späteren Zeitpunkt der Bühnenshow hochgefahren.
- Hubrettungsfahrzeuge
- Fahrzeuge der -> Feuerwehr, die mit einem Hubrettungssatz ausgerüstet sind und primär zur Rettung von Menschen aus großen Höhen konzipiert sind (Sicherstellung 2. Rettungsweg). Darüber hinaus können sie auch zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung eingesetzt werden.
- Hydrant
- Armatur zur Entnahme von Wasser aus Wasserleitungssystemen ("unerschöpfliche Wasserversorgung"), es werden Über- und Unterflurhydranten unterschieden.
I
- Immissionsschutz
- Schützt Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie vor -> Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise durch genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes herbeigeführt werden.
- Infrastruktur
- Summe der materiellen, institutionellen und personellen Grundlagen einer Volkswirtschaft, die dazu beitragen, die Angleichung der Faktorenentgelte bei zweckmäßiger Allokation der Produktionsfaktoren, das heißt einen relativ hohen Integrationsgrad und das höchstmögliche Niveau der Wirtschaftsaktivitäten, zu ermöglichen.
- Integriertes Hilfeleistungssystem
- Eingliederung der einzelnen Elemente der alltäglichen -> Gefahrenabwehr, wie -> Rettungsdienst und -> Brandschutz, um sie modular aufwuchsfähig mit weiteren Abwehrpotentialen (Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, -> Polizei) strukturiert zu vernetzen.
- Ist-Stärke
- Die bezeichnet die personelle Summe des in einer Einheit oder Einrichtung tatsächlich vorhandenen Personals (Soll-Stärke).
- Individualverkehr
- Personenverkehr mit nicht allgemein zugänglichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß (z.B. Fahrrad, Pkw, Motorrad).
J
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH)
- Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) ist eine -> Hilfsorganisation, die 1952 als Ordenswerk des evangelischen Johanniterordens gegründet wurde. Sie ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und eine freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne des Art. 26 des I. Genfer Abkommens. Zudem ist sie ein Verband der Freien Wohlfahrtspflege und als Fachverband dem Diakonischen Werk unmittelbar angeschlossen. Mit fast 1,5 Millionen fördernden Mitgliedern, mehr als 15.000 ehrenamtlichen und mehr als 8.000 hauptamtlichen Mitarbeitern ist die Johanniter-Unfall-Hilfe eine der großen Hilfsorganisationen Deutschlands. Zu den Aufgaben der 9 Landesverbände und über 200 weiteren Untergliederungen gehören der -> Rettungsdienst, der Ambulanzflug- und Auslandsrückholdienst, der Bevölkerungsschutz und die -> Notfallvorsorge, die Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern, die Pflege und Beförderung von Alten, Kranken, Behinderten und sonstigen Pflegebedürftigen, die Hospizarbeit, der Betrieb von Sozialstationen sowie soziale Dienste wie Mahlzeitendienst und Hausnotruf sowie die Ausbildung der Bevölkerung unter anderem in -> Erster Hilfe. Darüber hinaus aktivieren sich die Johanniter in der internationalen -> Katastrophen- und Entwicklungshilfe.
K
- Kabuki
- Beim Kabuki-Effekt werden Papierschlangen oder -schnipsel mittels Luftdruck (CO²-Kartuschen) aus Plexiglasröhren geschossen.
- Kalte Lage
- Durchführung von Lagebesprechungen durch den -> Veranstalter mit Behörden und Beratern, wenn (noch) kein -> Krisen- oder -> Schadensfall eingetreten oder erkennbar ist.
- Kapazität
- Größte Verkehrsstärke, die ein Verkehrsstrom unter den gegebenen baulichen und verkehrlichen Bedingungen erreichen kann.
- Karten
- Mit topographischem wie thematischem Inhalt bieten Karten für den vorbeugenden -> Katastrophenschutz (Gefahrenquellen) und für die Katastrophenbewältigung bedeutenden Anwendungsmöglichkeiten u.a. in den Bereiche Orientierung, Planung und Auswertung. Die Kartenleser interpretieren die geographischen Gegebenheiten in einem räumlichen Zusammenhang (Lagekarte).
- Katastrophe
- Über das -> Großschadensereignis hinausgehendes Ereignis mit einer wesentlichen Zerstörung oder Schädigung der örtlichen Infrastruktur, das im Rahmen der medizinischen Versorgung mit den Mitteln und Einsatzstrukturen des Rettungsdienstes alleine nicht bewältigt werden kann.
- Katastrophenfall
- Besonders schweres -> Schadensereignis, das zur Anwendung des Katastrophenschutzgesetzes des jeweiligen Landes führt.
- Katastrophenhilfe
- Kann auch aus Maßnahmen, die das Überleben sicherstellen sollen, aus Soforthilfe und auch aus einer sich anschließenden Wiederaufbauhilfe bestehen. Bei besonders schweren Unglücksfällen oder Naturkatastrophen können nach Artikel 35 Grundgesetz die Bundesländer die Polizei anderer Länder, den Bundesgrenzschutz oder Streitkräfte anfordern.
- Katastrophenmanagement
- Summe aller Maßnahmen und Aktionen der -> Vorsorge und Nachsorge zur Verhinderung oder Bewältigung einer -> Katastrophe.
- Katastrophenmedizin
- Sammelbegriff für Planung und Durchführung bestimmter medizinischer und organisatorischer Maßnahmen, die notwendig werden, wenn eine Individualversorgung -> Verletzter oder Erkrankter auf Grund eines -> Schadenereignisses über längere Zeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Somit besteht ein Missverhältnis von Geschädigten und Hilfeleistungspotential über eine gewisse Zeit. Dies kann einhergehen mit der Zerstörung der medizinischen -> Infrastruktur, der Störung der Transportwege und dem fehlenden medizinischen Nachschub. Deshalb setzt Katastrophenmedizin die Schwerpunkte in einer medizinischen Massenbehandlung mit beschränkten Mitteln, zwingt zur Beurteilung und Auswahl der Verletzten/Erkrankten nach Dringlichkeit für Behandlung und Transport durch Sichtung und hat das Ziel, vielen das Überleben unter den vorgegebenen Bedingungen zu ermöglichen.
- Katastrophenschutz
- Maßnahmen der Länder zur Verhinderung, Abwehr und Beseitigung von -> Katastrophen oder ihren Folgen. Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder mit Einsatzfahrzeugen und einer Ausbildung für die besonderen -> Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen.
- Katastrophenschutzleitung
- Besondere Führungsorganisation der Katastrophenschutzbehörde. Die DV 100 enthält das Modell einer Katastrophenschutzleitung.
- Katastrophenvorsorge
- Humanitäre-soziale Pflichtaufgabe für Staat und Gesellschaft, Verpflichtung unterschiedlicher politischer Ebenen in Bund und Ländern, die in einer Vielzahl von Gesetzen verankert ist. Katastrophenvorsorge ist Teil des -> Katastrophenmanagements.
- Kleinlöschgeräte
- Löschgeräte, die nur ein begrenztes Löschvermögen haben, und daher nur zum Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden verwendet werden können. [Bekanntester Vertreter ist der Feuerlöscher. Anm. Thomann]
- Kommunikation, taktische
- Aus Sicht der -> Polizei wird darunter die Kommunikation mit Menschen und Menschenmengen (persönlich/mittels technischer Hilfsmittel) zum Zweck der gezielten Beeinflussung des Verhaltens und/oder der Erläuterung des polizeilichen Handelns verstanden.
- Kontinuitätsplanung/Betrieblicher Kontinuitätsplan
- Documented collection of procedures and information developed, compiled and maintained in readiness for use in an incident to enable an organisation to continue to deliver its critical functions at an acceptable predefined level.
- Koordinierungskreis
- I. d. R. der um die -> Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erweiterte -> Sicherheitskreis. Im Koordinierungskreis des -> Veranstalters haben die Behördenvertreter zunächst eine beratende Funktion. Sollten die Behörden der Gefahrenabwehr (-> Polizei, -> Feuerwehr, -> Rettungsdienst) feststellen, dass es ihrerseits Handlungsbedarf gibt, werden diese ggf. die Führung im Koordinierungskreis als Vorstufe zu einer -> Einsatzleitung der -> polizeilichen oder -> nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr übernehmen. Hier ist der Veranstalter anwesend, um Maßnahmen umzusetzen und durch Fachwissen zu unterstützen. Die Führung liegt dann auf Seiten der jeweiligen Gefahrenabwehrbehörde
- Krankentransport
- Umfasst die Beförderung von Erkrankten, -> Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifiziertes Personal. Krankentransport umfasst nicht die Beförderung von Personen, die keiner fachgerechten Betreuung bedürfen.
- Krise
- Vom Normalzustand abweichende Situation mit dem Potenzial für oder mit bereits eingetretenen Schäden in einer Einrichtung, die mit der normalen Ablauf- und Aufbauorganisation eines Unternehmens, einer Behörde oder eines Staates nicht mehr bewältigt werden kann.
- Krisenfall
- Sobald durch ein Ereignis oder einen Umstand der Regelbetrieb der -> Veranstaltung verlassen wird, spricht man vom Krisenfall. Ziel in dieser Veranstaltungsphase ist es in den Regelbetrieb zurückzukehren. Für diese Phase sind die Szenarien im -> Sicherheitskonzept vorgeplant worden, um darauf aufbauend Maßnahmen zur Erreichung des vorgenannten Zieles zu erreichen. Es ist noch kein -> Schadensfall eingetreten.
- Krisengremium
- Das um die Vertreter der Sicherheits- und Gefahrenabwehrbehörden erweitere Sicherheitsgremium. Dies tritt zusammen um den -> Krisenfall zu bewältigen und zum Regelbetrieb zurückkehren zu können. Die Behördenvertreter haben primär beratende Funktion.
- Krisenintervention
- Temporary support for individuals or groups who are experiencing an acute state of emotional distress, intended to limit the exacerbation of post trauma symptoms, facilitate recovery and identify those who need more assistance.
- Krisenkommunikation
- Austausch von Informationen und Meinungen während einer -> Krise zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden in einer Einrichtung.
- Krisenkommunikationsplan
- Vorgeschriebene Informationsabläufe (wann, von wem, an wen) und Steuerung der Notfallteams.
- Krisenmanagement
- Alle Maßnahmen zur Vermeidung von, Verbreitung auf, Erkennung und Bewältigung sowie Nachbereitung von -> Krisen.
- Krisenmanagementplan
- Ausgestaltung der Ablauforganisation zur Bewältigung einer -> Krise.
- Krisen-PR
- Als Krisen-PR wird die professionell begleitete Kommunikation von Unternehmen zur Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen inner-halb der Öffentlichkeit bezeichnet. Sie dient der Schadensminimierung für das Unternehmen bzw. der raschen Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens.
- Krisenreaktion
- Maßnahmen unmittelbar nach Erkennen einer -> Krise, -> Sofortmaßnahmen; Vorbereitung des Wiederanlaufs.
- Krisenstab
- Gruppe von Fachleuten, die nach Bedarf gebildet und einberufen wird, um gemeinsam nach einer Lösung aus einer Krisensituation zu suchen.
- Kritikalität
- Die Kritikalität einer Komponente ist die relative Schwere der vom Ausfall dieser Komponente ausgehenden Konsequenzen für Mensch, Tier und Umwelt und die Leistungserfüllung einer Organisation.
- Kritische Infrastruktur
- Infrastrukturen, deren Störung, Ausfall oder Zerstörung gravierende Auswirkungen auf das Funktionieren der Gesellschaft, der Wirtschaft und des Staates haben.
L
- Lage
- Beschreibung der bestehenden Situation, ein-schließlich: allgemeine Lage, -> Schadenslage, Möglichkeiten der Schadensabwehr, eigene Lage.
- Lagebild
- Ergebnis der Aufbereitung von Informationen zu einem -> Schadensereignis in textlicher und/ oder visualisierter Form
- Lagebeurteilung
- Bewertung von Beeinträchtigungen beziehungsweise Schäden hinsichtlich der Auswirkungen und möglicher Maßnahmen.
- Lagefeststellung
- Sammeln, Ordnen, Speichern, Darstellen, Vergleichen, Bewerten und Auswerten von Informationen aller Art. Sie ist Bestandteil des -> Führungsvorganges.
- Lagekarte
- Wichtigste Grundlage für die Darstellung der -> Lage und damit für die Entschlussfassung. Ihr müssen die jeweils neuesten Informationen zu entnehmen sein, insbesondere Gefahren-/ Schadenslage, Befehlsstellen und Einsatzräume (-objekte), Führungslinien sowie alle sonstigen für die Führung wichtigen Umstände Daten und Fakten (u.a. Sammelräume für Evakuierte und Flüchtlinge, Bereitstellungsräume).
- Lautstärke
- Bei der Benutzung von Geräten, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte und ähnliche Geräte, ist das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz zu berücksichtigen. Zweck der Landesimmissionsschutzgesetze ist es, Menschen, die natürliche Umwelt sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des §3 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu schützen. Sie sehen Angaben zur Nachtruhe und zum Lärmschutz für Nachbarn und auf öffentlichen Plätzen vor. Sondergenehmigungen können vom -> Veranstalter eingeholt werden. Sie werden erteilt, wenn ein öffentliches Bedürfnis vorliegt.
- Leitender Notarzt (LNA)
- Ein -> Notarzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl -> Verletzter, Erkrankter sowie auch bei anderen Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen zu leiten hat. Der Leitende Notarzt übernimmt medizinische Führungs- und Koordinierungsaufgaben. Er verfügt über eine entsprechende Qualifikation und wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen.
- Leitstelle
- Ständig besetzte Einrichtung zur Aufnahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken von Einsatzkräften.
- Leitstelle, Integrierte
- ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Notrufen und Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken des -> Rettungsdienstes, des -> Brandschutzes, der technischen Hilfe und des -> Katastrophenschutzes.
- Leitung
- Umfasst die Gesamtverantwortung für die Maßnahmen an einer -> Einsatzstelle und für die -> Einsatzkräfte.
- Location
- Je nach Art und Umfang eines Events ist die Recherche und Auswahl der passenden Location vorzunehmen. Als Location wird in der Praxis jeder Veranstaltungsraum bezeichnet, unabhängig von seiner Größe und Struktur. Auch Freiluft-Veranstaltungsflächen (-> Open-Air) werden Location genannt. Die Recherche der passenden Location kann sowohl in Eigenregie erfolgen oder durch die Beauftragung eines so genannten Location-Scout. Folgende Locations können beispielsweise als Veranstaltungsort dienen: Mehrzweckhallen, Open-Air-Gelände, Kongresszentren, Tagungshotels, öffentliche Wege, Straßenland und Plätze, alte Schlösser und Anwesen, Fabrikhallen und Bahnhöfe, Schiffe. Bei der kreativen Auswahl der passenden Location gibt es kaum Grenzen. Jedoch müssen die rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften sowie die behördlichen Genehmigungspflichten beachtet werden.
- Logistik
- Umfasst die Planung, Bereitstellung, Zuführung und Instandhaltung von Ausstattung, Verbrauchsgütern und Verpflegung im -> Einsatz sowie deren Nachweis.
- Löschwasserversorgung
- Die -> Infrastruktur, Vorrichtungen und Abläufe zur Bereitstellung von Wasser für den -> Brandschutz.
M
- Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD)
- Mit 30.000 ehrenamtlichen und 3.700 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 800.000 Förderern einer der großen caritativen Dienstleister in Deutschland. Die katholische -> Hilfsorganisation ist als eingetragener Verein (e.V.) und gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) bundesweit an mehr als 600 Orten vertreten. 1953 durch den Malteserorden und den Caritasverband gegründet, steht der christliche Dienst am Bedürftigen im Mittelpunkt der Arbeit. Der ehrenamtlich geprägte Malteser Hilfsdienst e.V. ist entsprechend den Strukturen der katholischen Kirche in Diözesen gegliedert. Seine -> Helferinnen/Helfer engagieren sich im -> Katastrophenschutz und Sanitätsdienst genauso wie in der Erste-Hilfe-Ausbildung oder in den ehrenamtlichen Sozialdiensten. Der Auslandsdienst fördert Partner in aller Welt und entsendet Fachkräfte in Krisengebiete. In der Hospizarbeit begleiten die Malteser unheilbar kranke Menschen und ihre Angehörigen. Spiele, Sport und soziales Engagement verbinden die 9.000 Mitglieder der Malteser Jugend.
- Massenanfall von Verletzten (MANV)
- -> Notfall mit einer größeren Anzahl von -> Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des -> Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht bewältigt werden kann.
- Meldung
- Berichte mit knappen und klaren Angaben über Vorgänge, Wahrnehmungen und Gegebenheiten; sie sollen den Empfänger, die vorgesetzte Dienststelle, über die -> Lage unterrichten.
- Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Setzt voraus, dass die dafür in Betracht kommenden privaten Einheiten und Einrichtungen hierzu geeignet und bereit sind.
- Motorisierter Individualverkehr (MIV)
- Personenverkehr mit nicht allgemein zugänglichen motorisierten Verkehrsmitteln (z.B. Pkw, Motorrad).
- Modal Spirit
- Aufteilung des Verkehrs auf verschiedene Verkehrsmittel sowie den Fußgängerverkehr.
- Moshpit / Moshing
- ‘Aggressive’ dancing in front of the stage.
N
- Nachfrageberechnung
- Die berechnete Verkehrsnachfrage enthält Annahmen über die Fahrtenzahl und Fahrtenverteilung innerhalb von Zeitintervallen. Die Verkehrsnachfrage wird in einer Matrix gespeichert.
- Nachhaltigkeit / Nachhaltige Entwicklung
- Schlagwortartige Beschreibung eines Konzeptes für eine langfristige globale Entwicklungsperspektive, die versucht, zentrale ökonomische, ökologische und soziale Belange ausgewogen zu berücksichtigen, um ein dauerhaftes, gesundes und produktives Leben im Einklang mit der Natur zu gewährleisten. Die Nachhaltigkeit besitzt auch im Rahmen der internationalen -> Katastrophenvorsorge einen hohen Stellenwert (vgl. z.B. Zusammenhänge von landwirtschaftlichem Raubbau, Bodenerosion und Hochwassergefahr bzw. CO2-Emissionen, Temperaturanstieg, Ozonloch und daraus resultierenden Gefahren). Seit 1994 als Staatsziel in die Verfassung (Artikel 20a Grundgesetz) aufgenommen.
- Notarzt
- Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation verfügt.
- Notfall
- -> Gefährdungssituation, die dringend beendet werden muss oder dringender Abhilfe bedarf.
- Notfallmanagement
- Führungsprozess mit dem Ziel, -> Risiken, frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen dagegen zu etablieren. Das Notfallmanagement/Disaster Recovery wird auch als Betriebliches Kontinuitätsmanagement oder als Business Continuity Management (BCM) bezeichnet.
- Notfallplan/Notfallplanung
- Bereitet im Kontext des Bevölkerungsschutzes die Bewältigung einer Notfallsituation vor und bietet Gegenmaßnahmen zum sofortigen Durchführen an. Sie sollte ferner Ort und Zeit des Zusammentretens von -> Krisenstäben regeln und schafft optimale Bedingungen zum Treffen von Enscheidungen. Damit gibt sie die Chance, ohne weitere Verzögerung Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies minimiert Folgeschäden. Notfallplanung kann als Instrument verstanden werden, um z. B. ein Unternehmen angemessen auf die möglichen -> Notfallszenarien (KRITIS) vorzubereiten. Zur Notfallplanung gehören die Analyse der Ziele, Risiko- und Schwachstellenanalyse, Maßnahmen zur Risikominderung, Notfallorganisation und Verantwortlichkeiten, Eskalationsstrategie, Definition eines Notbetriebes, Pläne für Notfallbewältigung, Pläne für Wiederaufnahme des Regelbetriebs und Auswertung von Notfallereignissen. Notfallplanung umfasst auch alle Maßnahmen, die auf die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit nach Totalausfall eines System (z.B. Strom, Funk, etc.) ausgerichtet sind. Dabei ist es für die eigentliche Planung von untergeordnetem Interesse, ob der Ausfall technischer Natur war oder durch fahrlässige bzw. vorsätzliche Handlungen herbeigeführt wurde.
- Notfallpsychologie
- Fachdisziplin, die sich mit dem Erleben und Verhalten von Menschen in und nach Notfallsituationen befasst. Wissenschaftlich untersucht werden auftretende Belastungen und Störungen sowie Formen der Bewältigung und die Wirksamkeit von Unterstützungsmaßnahmen. Ein Schwerpunkt ist die Psychotraumatologie (Lehre psychischer Folgen nach Traumata). Praktisch tätige Notfallpsychologen unterstützen in der Akutsituation sowie mittel- und langfristig nach einem -> Notfall durch psychologische Betreuung und Psychotherapie betroffene Personen bei der Wiederherstellung psychischer Stabilität. Die Leistungen der Notfallpsychologen werden durch den Auftraggeber oder über Versicherungen oder Krankenkassen honoriert.
- Notfallseelsorge
- Kurz- und mittelfristige Unterstützung für Notfallopfer, Angehörige, Hinterbliebene und Augenzeugen als psycho-soziale Akuthilfe. Christlich-religiösen Formen des Beistandes in Notfallsituationen werden gewährt, wo dieses von Betroffenen thematisiert bzw. gewünscht wird. Die Notfallseelsorge wird von den Kirchen getragen.
- Notfallstation
- Einrichtung zur medizinischen Sichtung und Erstbehandlung der durch einen Kernkraftwerk-Unfallgeschädigten Personen. Ihre Einrichtung obliegt der Katastrophenschutzbehörde.
- Notfallszenario
- Vorbereitete/erwartete Notfallsituationen, die sich aus bestimmten Störfällen ergeben, z. B. Bombendrohung, flächendeckende Evakuierung etc.
- Notfallvorsorge
- Inbegriff aller nicht verteidigungsbedingter staatlichen bzw. staatlich gelenkten Vorsorgemaßnahmen für den -> Notfall.
- Nothilfe
- Hilfsmaßnahmen der Bundeswehr, des Bundespolizei oder des Technischen Hilfswerks aus dringendem Anlass ohne vorheriges Hilfesuchen der zuständigen Katastrophenschutzbehörde.
- Notstand
- Zustand, in dem die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Gesetz und Recht insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung der herrschenden Situation für erforderlich hält.
- Notwehr
- Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
- Notunterkunft
- Einrichtung zur vorübergehenden Unterbringung Betroffener.
O
- öffentliche Ordnung
- Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird.
- öffentliche Sicherheit
- Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Eigentum der Bürger sowie Funktionsfähigkeit und Bestand des Staates und seiner Einrichtungen.
- Öffentlicher Personenverkehr (ÖPNV)
- Beförderung von Personen im Orts- oder Regionalverkehr mit allgemein zugänglichen Verkehrsmitteln (z.B.: Bus, U-Bahn). Anmerkung: In Abgrenzung zum Fernverkehr spricht man vom Nahverkehr, „wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt“.
- Örtliche Einsatzleitung (ÖEL)
- Bezeichnet in Bayern die technische -> Einsatzleitung'.
- Öffentlicher Verkehr (ÖV)
- Verkehr mit allgemein zugänglichen Verkehrsmitteln. (z.B. Bus, U-Bahn, Bahn)
- Open-Air
- Der Begriff Open-Air hat in der Praxis zwei Bedeutungen: 1. Open-Air (engl. Bedeutung: im Freien) meint jede Veranstaltung, die unüberdacht stattfindet (z.B. auch Straßenfeste). 2. Open-Air beschreibt musikalische Großveranstaltungen (Konzerte), die unüberdacht stattfinden. Oft handelt es sich hierbei auch um Open-Air-Festivals. Open-Air-Veranstaltungen sind aufgrund der Wetterbedingungen ein finanziell risikoreiches Unterfangen. Es gibt die Möglichkeit, eine Schlechtwetterversicherung abzuschließen.
- Ordnungskräfte (Veranstalter) / Ordner
- Jemand, der bei einer -> Veranstaltung für die Wahrung und Wiederherstellung der -> öffentlichen Ordnung und -> Sicherheit zuständig ist.
- Organisatorische Leitung/ organisatorische/r Leiter/in (OrgL)
- Eine im -> Rettungsdienst erfahrene Person, die den -> leitenden Notarzt beim -> Einsatz unterstützt und organisationstechnische Führungs- und Koordinationsaufgaben übernimmt. Sie verfügt über eine entsprechende Qualifikation mit dem Schwerpunkt Führung. Sie wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen.
- Ortung
- Systematische Suche nach verschütteten, vermissten oder eingeschlossenen Personen und deren Lokalisierung mit technischen Mitteln und/oder Rettungshunden.
P
- Patientenablage
- Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der -> Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden. Dort werden sie dem -> Rettungsdienst zum Transport an einen -> Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
- Persönliche Ausstattung
- Bekleidung und Schutzausrüstung nach organisationseigenen und Unfallverhütungsvorschriften.
- Personenvereinzelungsanlage
- Einrichtungen im Bereich von Eingangs-/ Einlassbereichen, die dazu dienen, die Besucher beim Betreten des Veranstaltungsgeländes so zu führen, dass diese nur einzeln das Gelände betreten können. Hierbei erfolgt in der Regel die Kontrolle der Eintrittskarte und unzulässige Gegenstände werden abgenommen.
- Platz (für einen Zuschauer)
- Raum für einen einzelnen Zuschauer als Sitz-, Steh- oder Rollstuhlplatz im Zuschauerbereich, der für eine sichere und gute Sicht auf die -> Veranstaltung notwendig ist.
- Polizei
- Behörden des Bundes und der Länder mit Befugnissen zur Aufrechterhaltung der -> öffentlichen Sicherheit bei -> Gefahr im Verzug. Der Bund verfügt über die Bundespolizei, den Zoll, das Bundeskriminalamt (BKA) und inspiziert die Bereitschaftspolizeien der Länder. Die Länder verfügen neben der Bereitschaftspolizei über die Schutzpolizei (einschließlich Wasserschutzpolizei) und die Kriminalpolizei. Bundesgrenzschutzverbände und Bereitschaftspolizei sind in Verbänden und Einheiten, Grenzschutzeinzeldienst, Zoll, Schutzpolizei und Kriminalpolizei sowie die Bayerische Grenzpolizei einzeln dienstlich organisiert. Rechtsgrundlagen der Länderpolizeien sind die Polizeiorganisationsgesetze der Länder.
- Prozess (Ablauf)
- Satz von in Wechselbeziehung oder Wechselwirkung stehenden Tätigkeiten, der Eingaben in Ergebnisse umwandelt.
- Psychische Erste Hilfe
- Auch „psychosoziale Akuthilfe“. Reflektierte und methodisch strukturierte psychosoziale Unterstützung im Sinne eines stützenden und stabilisierender Umgangs mit Notfallpatienten bzw. Opfern und weiteren von einem -> Notfall Betroffenen unterhalb der Schwelle heilkundlicher, individualdiagnostischer und psychotherapeutischer Tätigkeit.
- Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
- Oberbegriff für alle psychosozialen Versorgungsangebote für Opfer, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen und -> Einsatzkräfte bei -> Notfällen' und -> Katastrophen (z.B. Notfallseelsorge, Kriseninterventionsteam, Notfallpsychologie, Einsatznachsorge, Seelsorge in -> Feuerwehr).
- Pyrotechnik
- Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) bzw. den dazu gehörigen Verordnungen unterliegen.
R
- Räumung
- Räumung bezeichnet a) das ungeplante und kurzfristige Verlassen eines Gebietes bei akuter -> Gefahr oder b) die Wiederherstellung der Befahrbarkeit vertrümmerter Straßen und Wege.
- Regelfall
- Phase einer -> Veranstaltung, in der diese planungsgemäß verläuft. Fallweise Störungen oder Ereignisse sind nicht sicherheitsrelevant und werden durch das -> Sicherheitsgremium abgearbeitet.
- Regieeinheit
- Die in der Zuständigkeit der Behörde aufgestellte und geleitete Einheit.
- Reihenbestuhlung
- Aneinanderreihung einer Anzahl gleichartiger und nebeneinander liegender Zuschauerplätze, die mit einem seitlichen Abstand zueinander angeordnet sind.
- Reserven
- -> Einsatzkräfte und -> Einsatzmittel, die zur Abwehr unerwarteter -> Gefahren oder zur Ablösung bereit gehalten werden.
- Resilienz
- Die Fähigkeit von Mensch, Umwelt, Technik und Organisation mit einer außergewöhnlichen Situation erfolgreich umzugehen.
- Ressourcen
- -> Einsatzkräfte, Sachmittel bzw. Anlagen und Einrichtungen jeglicher Art zur Verhinderung bzw. Vorbeugung drohender Gefahrenlagen oder Milderung bzw. Beseitigung von -> Schäden bei eingetretenen Ereignissen.
- Restrisiko
- -> Risiko, das verbleibt, nachdem Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Anmerkung: Das Restrisiko kann auch nicht identifizierbare Risiken umfassen.
- Retentionsraum
- Rückhalteraum im Seitenbereich des Flussbettes oder der Aue, in dem bei Hochwasser ein Teil des Wassers zwischengespeichert wird. Dies führt dazu, dass das Wasser flussabwärts langsamer steigt. Es gibt natürliche und steuerbare Retentionsräume. Natürliche Rückhalteräume werden durch den Fluss selbst gemäß der Steigungsrate des Wasserstandes geflutet. Steuerbare Retentionsräume werden kontrolliert, z.B. nur bei bestimmten Wasserständen, geflutet und können gezielt den Hochwasserscheitel senken.
- Retten
- Das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage.
- Rettungsdienst
- Eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der -> Gefahrenabwehr; gliedert sich in Notfallrettung und Krankentransport.
- Rettungsgerät
- Bezeichnet ein Gerät, das zur Durchführung der technischen Rettung dient.
- Rettungsmittel
- Rettungsdienstfahrzeuge einschließlich des Rettungsmaterials sowie des Transportgerätes.
- Rettungssanitäter / Rettungssanitäterin
- Person, die im Rettungsdienst tätig ist und über eine spezielle rettungsdienstliche Qualifikation verfügt.
- Rettungswache
- Einrichtung des Rettungsdienstes, zur Vorhaltung von -> Einsatzkräften und -> Rettungsmitteln.
- Rettungsweg
- Dienen der Rettung von Menschen und der Einleitung der Abwehrmaßnahmen durch Rettungskräfte.
- Rettungswegplan
- Eine abstrahierte, zeichnerisch dargestellte, zweidimensionale und maßstäblich verkleinerte Abbildung des Veranstaltungsgeländes mit der genauen Darstellung (inkl. Angabe von Maßen: lichte Breite an der engsten Stelle, Lauflänge und der Personenkapazität) der Rettungswege.
- Rettungsweg-Verengungen bzw. Trichter
- Reduziert sich die lichte Breite eines Rettungsweges in dessen Verlauf in Fluchtrichtung, spricht man von einer Verengung bzw. einem Trichter
- Riggingtower
- Konstruktionen aus Traversen, die es möglich machen, technische Geräte wie Scheinwerfer und Lautsprecher einzuhängen.
- Risiko
- Auswirkung von Unsicherheiten auf Ziele; Risiken werden häufig mittels der Auswirkungen eines Ereignisses in Verbindung mit der Wahrscheinlichkeit seines Eintretens beschrieben.
- Risikoanalyse
- Planerisch-technisches Verfahren zur Ermittlung (-> Risikoidentifizierung) und Bewertung (Risikobewertung) von konkreten Gefahrenpotentialen in einem bestimmten räumlichen/zeitlichen Kontext, von deren Schadenausmaße/ Schadenhöhen und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten auf der Basis von Beobachtung, Modellierung, Gefahren- und Gefährdungsanalysen sowie Szenariobildung. Auf europäischer und internationaler Ebene wird bei dem Begriff Risikoanalyse von drei miteinander verbunden Schritten ausgegangen: 1. Risikobewertung (risk assessment), 2. -> Risikomanagement (risk management) und 3. -> Risikokommunikation (risk communcation).
- Risikoanfälligkeit
- Besondere Eigenschaft von Regionen oder von einzelnen Gruppen in der Gesellschaft, die mit Blick auf Schadensausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit stärker oder schwächer gegenüber einem bestimmten Gesamtrisiko anfällig sind.
- Risikobeurteilung
- Das gesamte Verfahren der Risikoidentifikation, -> Risikoanalyse und Risikobewertung.
- Risikoeinschätzung / -abschätzung
- Bestimmung des wahrscheinlichen Ausmaßes eines -> Schadens und der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts
- Risikohöhe
- Ausmaß eines -> Risikos oder einer Kombination von Risiken, das als bestimmte Kombination von Auswirkungen und ihrer Wahrscheinlichkeit zum Ausdruck gebracht wird.
- Risikoidentifikation
- Prozess zum Finden, Erkennen und Beschreiben von Risiken.
- Risikokommunikation
- Interaktiver Prozess, in dem Meinungen und Informationen über -> Risiken zwischen den Verantwortlichen der Risikobewertung, des -> Risikomanagements, den Wissenschaftlern und anderen beteiligten (Wirtschaft, Verbraucher, Medien und andere interessierte Kreise) ausgetauscht werden. Inhalte sind Fragen der Risikoart, der Vorteile von möglichen Managemententscheidungen und der verbleibenden Unsicherheit.
- Risikokontrolle
- Measures to reduce the likelihood of an emergency occurring from a given risk, and/or implement measures to mitigate the impacts of that emergency should arise.
- Risikokriterien
- Bezugspunkte, zu welchen die Bedeutung -> Risikos bewertet wird.
- Risikomanagement
- Koordinierte Aktivitäten zur Lenkung und Steuerung einer Organisation in Bezug auf -> Risiken.
- Risikowahrnehmung
- Risikoabschätzung, die weitgehend auf persönlichen Erfahrungen, vermittelten Informationen und intuitiven Einschätzungen beruht, die sich im Verlauf der biologischen und später der kulturellen Evolution herausgebildet haben. Sie umfasst neben den beiden Kategorien -> Schadensausmaß und Wahrscheinlichkeit andere Risikoeigenschaften, wie etwa die Reversibilität oder die Verteilung.
S
- Safety Lane
- Sicherheitsbereich am Crash Barrier.
- Sammelplatz
- Eine in einer festen Örtlichkeit oder in -> Zelten untergebrachte Einrichtung, in der Betroffene sozial betreut und verpflegt werden können (frühere Bezeichnung Betreuungsstelle).
- Sanitätsdienst
- Ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968, der nach den Katastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann.
- Sanitätswesen
- Umfasst Maßnahmen der Behandlung und des Transportes -> Verletzter und Erkrankter durch entsprechend ausgebildetes Personal. Es ist ein Aufgabenbereich nach §12 Zivilschutzgesetz.
- Schaden
- Anthropozentrische Bewertung einer Zerstörung, Minderung und Beeinträchtigung von konkreten oder abstrakten Werten wie z.B. Einbußen an geldwerten Gütern (Vermögensschaden), Minderung von Lebenschancen (etwa bei einer Flucht vor Naturkatastrophen) und Lebensqualität (z.B. durch Naturzerstörung), einschließlich Formen ideeller Schädigung (Vertrauensverlust in Integrität politischer Entscheidungsträger)
- Schadensausmaß
- Qualitatives Maß für die möglichen Folgen/Konsequenzen einer -> Gefährdung
- Schadensereignis
- Vorkommnis, bei dem eine -> Gefährdungssituation zu einem -> Schaden führt.
- Schadensfall
- Veranstaltungsphase in der ein Schadensfall eingetreten ist. In dieser Phase arbeiten die -> Einsatzleitungen von -> Polizei, -> Feuerwehr und -> Rettungsdienst vor Ort der Gesamteinsatzleitung (Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst - je nach zutreffender Rechtgrundlage) zu. -> Sicherheitsgremium und erweitertes Sicherheitsgremium / -> Krisengremium / -> Krisenstab unterstützen die Einsatzleitung und führen Weisungen aus
- Schadensgebiet
- Ein in sich geschlossener und zusammengehörender größerer Raum, in dem sich auch mehrere -> Einsatzstellen befinden können oder dem mehrere -> Einsatzräume zugewiesen sind.
- Schadensstelle
- Räumlich eng begrenzter -> Schaden z.B. auf wenige Gebäude.
- Schaugeschäfte
- Anlagen, in denen Personen (Zuschauer) durch Vorführungen unterhalten werden
- Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG)
- Gruppe von ausgebildeten -> Helferin-nen/Helfern. Sie ist so ausgebildet und ausgestattet, dass sie bei einem -> Großschadensereignis oder außergewöhnlichen Ereignissen -> Verletzte, Erkrankte sowie andere Geschädigte oder Betroffene versorgen kann.
- Schutzgut
- Alles, was aufgrund seines ideellen oder materiellen Wertes vor -> Schaden bewahrt werden soll.
- Schutzmaßnahme
- Mittel zur vorgesehenen Minderung des -> Risikos.
- Schutzziel
- Angestrebter Zustand von Mensch, Umwelt und Sachwerten, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll.
- Schutzzielbestimmung
- Politische Entscheidung des Rates, welche Qualität die -> Gefahrenabwehr durch die -> Feuerwehr in der Gemeinde haben soll.
- Show-Stopp-Routine
- Routine for pausing a performance.
- Sicherheit
- Freiheit von unvertretbarem -> Risiko.
- Sicherheitsbehörde
- Haben die Aufgabe, die -> öffentliche Sicherheit und -> Ordnung durch Abwehr von -> Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten.
- Sicherheitsbereich
- Bereich, in dem eine Person nicht mehr von Feuer oder anderen -> Gefahren bedroht ist.
- Sicherheitskoeffizient
- Bewertungssystem zur brandschutz-technischen Einschätzung von -> Großveranstaltungen.
- Sicherheitskonzept
- Beinhaltet alle zu regelnden Sicherheitsaspekte einer -> Veranstaltung, die sich aus dem Versammlungsstättenrecht und dem allgemeinen Ordnungsrecht sowie eigenen Sicherheitsansprüchen ergeben.
- Sicherheitskreis
- Gruppe, die sich aus dem -> Veranstalter sowie wesentlichen Dienstleistern zusammensetzt. Eine Beteiligung der Behörden ist nicht erforderlich. Die Gruppe tritt zusammen und entscheidet unterhalb einer Schwelle, ab der behördliche Beteiligung oder ein behördliches Eingreifen erforderlich werden. Dies können untergeordnete Logistikprobleme, Programmänderungen, Wünsche von VIPs oder ähnliches sein.
- Sicherheitsplanung (von Veranstaltungen)
- Ganzheitlich-systematische Planung der sicheren und nachhaltigen Durchführung von -> Veranstaltungen unter Berücksichtigung aller relevanten technischen, rechtlichen sowie organisationalen/akteursspezifischen Vorgaben zur Herstellung der optimalen Handlungsfähigkeit aller Beteiligten und dem Schutz Dritter.
- Sichtung
- Ärztliche Beurteilung und Entscheidung (Triage) über die Priorität der Versorgung von Patienten hinsichtlich Art und Umfang der Behandlung sowie Zeitpunkt, Art und Ziel des Transportes.
- Slam Dancing
- A spontaneous form of dancing where people deliberately throw themselves against people they are dancing with.
- Sofortmaßnahmen
- -> Einsätze im Rahmen der -> Katastrophenhilfe, die von -> Hilfsorganisationen durchgeführt werden mit dem Ziel, das Überleben der betroffenen Bevölkerung zu sichern.
- Spitzenstunde
- 60-minütiger Zeitraum mit der höchsten Verkehrsbelastung eines Tages.
- Sportstadion
- Versammlungsstätten mit -> Tribünen für -> Besucher und mit nicht überdachten Sportflächen.
- Stab
- Beratungsgremium für einen Verantwortlichen außerhalb der normalen Linienorganisation, bereitet dessen Entscheidungen vor und setzt sie um.
- Stolperkante
- Als Stolperkante wird bei Podesten und Bühnen unter einem Meter Höhe die äußere Begrenzung der Fläche bezeichnet. Sie dient zur Wahrnehmung des Endes von Podesten für Akteure, Kameraleute und Techniker.
- Straßenverkehrsordnung
- Bei der Organisation von -> Veranstaltungen sind straßenverkehrsrechtliche Vorschriften einzuhalten. So bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, einer Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Der -> Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden (StVo §29 As.2).
- Störungsszenario
- Die Beschreibung eines potentiell auf die -> Veranstaltung einwirkenden Ereignisses, das den Ablauf und die Sicherheit der Veranstaltung stören/gefährden kann.
- Subsidiarität
- Prinzip, das auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung abstellt. Nur dort, wo die Möglichkeiten des Einzelnen bzw. einer kleinen Gruppe nicht ausreichen Aufgaben zu lösen, sollen staatliche Institutionen subsidiär eingreifen. Dabei ist der Hilfe zur Selbsthilfe der Vorrang vor einer unmittelbaren Aufgabenübernahme durch den Staat zu geben.
- Szenario, Szenarioentwicklung
- Annahme von möglichen Ereignissen oder Abfolgen von Ereignissen und deren Einwirkungen auf Mensch, Umwelt und Sachwerte.
T
- Tabletop-Übung
- Testform, bei der die -> betrieblichen Kontinuitätspläne in einer Sitzung durchgespielt und diskutiert werden (auch Computergestützt).
- Tagesganglinie
- Grafische Darstellung von Daten im Zeitablauf eines Tages. (z.B. Besucher)
- Taktische Einheit
- Einheit, die auf Grund ihrer Führung, Stärke und Ausrüstung in der Lage ist, einen ihrer Aufgabenstellung entsprechenden Auftrag selbständig zu erfüllen.
- Taktische Zeichen
- Grafische Symbole zur Darstellung von Einheiten, Verbänden, Einrichtungen, Personen, Einsatzmaßnahmen, -> Gefahren und -> Schäden in -> Lagekarten und anderen taktischen Zeichnungen. Für den -> Brand- und -> Katastrophenschutz sind sie in der DV 102 grundsätzlich eingeführt.
- Task Force
- Internationaler Begriff für eine Einheit, die für einen zeitlich und sachlich begrenzten Spezialauftrag mit Mitarbeitern und Ausstattung verschiedener Herkunft zusammengestellt wird.
- Technische Einsatzleitung (TEL)
- Führt die ihr unterstellten -> Einsatzkräfte am Gefahren- und Schadensort. Der technische -> Einsatzleiter benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Regel einen -> Stab aus Sachgebieten und Fachberatern. Der Aufgabenumfang und das Ausmaß der personellen Besetzung werden durch die technisch-taktische Führung der Einheiten / Einsatzkräfte im Einzelfall bestimmt.
- Technische Hilfeleistung
- Maßnahmen unter Verwendung spezieller technischer Ausrüstung zur Abwehr von -> Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, -> Unfällen oder ähnlichen Ereignissen entstehen.
- Technischer Zug
- Entspricht einer Taktischen Einheit in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Er besteht aus zwei Bergungsgruppen und grundsätzlich einer Fachgruppe.
- Tragluftbauten
- Anlagen mit einer flexiblen Hülle, welche ausschließlich oder mit Stützen durch Seile, Netze oder Masten von der unter Überdruck gesetzten Luft des Innenraums getragen wird.
- Transportfähigkeit
- Zustand eines -> Verletzten oder Erkrankten, bei dem die lebenswichtigen Körperfunktionen gesichert sind und durch geeignete Maßnahmen eine Zunahme bestehender oder weiterer -> Schäden verhindert wird.
- Tribünen
- -> Bauliche Anlagen mit ansteigenden Steh- oder Sitzplatzreihen (Stufenreihen) für -> Besucher.
- Trouble Shooter
- A person skilled at solving or anticipating problems or difficulties.
- Trinkwasseraufbereitung
- Umfasst Förderung, Aufbereitung, Lagerung, Transport und Verteilung des Trinkwassers für die betroffene Bevölkerung.
U
- Überfüllungskonzept
- Das Konzept des -> Veranstalters wie er einer Überfüllung (Überschreitung der zulässigen Höchstbesucherzhal oder Auftreten von kritischen Personendichten unterhalb dieser Schwelle) des Veranstaltungsgeländes (oder Teilen davon) vorbeugt und wie er notfalls eine Überfüllungssituation wieder in den Regelbetrieb zurückführt. Es besteht aus einem Textteil, der idealerweise durch eine grafischen Teil (Plan) ergänzt wird.
- Umwehrungen
- Vorrichtungen am Rand einer Verkehrsfläche mit dem Ziel, den Absturz von Personen oder Sachen zu verhindern
- Unfall
- Plötzliches, unvorhergesehenes und durch äußere Ursachen eintretendes Ereignis, das zu einem -> Schaden an Personen und / oder Sachen führt.
- Ungewissheit
- Grundsätzliche Unfähigkeit zu deterministischer Prognose.
- Unglück
- Plötzlich hereinbrechendes Geschick, verhängnisvolles Ereignis, das einen oder viele Menschen trifft.
- Unwetter
- Ein Unwetter ist ein meteorologisches Ereignis, dessen Auswirkungen Menschenleben oder Sachwerte gefährden und unter Umständen einen -> Notstand hervorrufen.
- Unwetterwarnung
- Vom Deutschen Wetterdienst erstellt, wenn die Überschreitung eines oder mehrerer Schwellwerte (z.B. Windgeschwindigkeit, Niederschlag) erwartet wird und die Wettererscheinungen zu einer -> Gefahr für die -> öffentliche Sicherheit führen können.
V
- Veranstalter
- Derjenige, der für die jeweilige Veranstaltung die Verantwortung trägt.
- Veranstalterhaftpflicht
- Die Veranstalter-Haftpflicht deckt -> Schäden ab, die im Rahmen einer -> Veranstaltung Dritter zugefügt werden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung der Veranstaltung, insbesondere auch aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen; aus Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung; aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung; aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des -> Veranstalters; aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z.B. Kränen, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen; aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparenten, Leuchtröhren, Werbetafeln usw.). Individuell können weitere Deckungsvarianten mit dem Versicherer vereinbart werden.
- Veranstaltung
- Im allgemeinen Sinne organisierte Treffen von Menschen über eine bestimmte Zeit an einem bestimmten Ort oder mehreren Orten gleichzeitig zu einem vorher festgelegten Zweck. Sie werden grundsätzlich zeitlich vorher geplant.
- Veranstaltungsausfallversicherung
- Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer (-> Veranstalter) Schutz, wenn eine -> Veranstaltung infolge eines vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umstandes ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird. Dieses gilt für die in der Versicherungspolice bezeichnete Veranstaltung und bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Folgende Umstände sind üblicherweise im Versicherungsschutz enthalten: Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, Krankheit, -> Unfall oder Tod eines Künstlers oder anderer Akteure, Verhinderung von Künstlern oder anderen Akteuren durch unvorhersehbare Ereignisse, Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte. Folgende Ursachen deckt eine Veranstaltungsausfallversicherung in der Regel nicht ab: Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Arbeitsunruhen, Terrorismus, Attentatsdrohungen, Ausbleiben des Publikums, Witterungseinflüsse. Versichert werden können die Produktionskosten, Gewinne, Sponsorengelder und örtliche Kosten.
- Veranstaltungsleiter
- Vom -> Veranstalter beauftragte und benannte Person, die in Vertretung des Veranstalters (ggf. juristische Person) für die an sie delegierten Aufgaben oder die gesamte Veranstaltung verantwortlich ist.
- Verbindungsperson
- Halten als Mitglieder des -> Führungsstabes ständig Kontakt zu ihrer entsendenden Stelle, vertreten deren Interessen und bieten ggf. Kräfte und Mittel zur Unterstützung an.
- Verfügungsraum
- Zugewiesene Raum, in dem sich eine Einheit für eine spätere Verwendung bereithält oder sich auf einen bevorstehenden -> Einsatz vorbereitet.
- Verkaufsgeschäfte
- Anlagen, bei denen Personen (-> Besucher) Sachgegenstände, Speisen oder Getränke gewinnen oder erwerben können
- Verkehrskonzept (für Veranstaltungen)
- Eine umfassende schriftliche Zusammenstellung von benötigten Informationen, Strategien und geplanten Maßnahmen zur Abwicklung des Verkehrs (IV und ÖV) bei -> Veranstaltungen. Dabei müssen alle Verkehrsmittel sowie der Fußgängerverkehr beachtet werden.
- Verkehrsumlegung
- Bei der Verkehrsumlegung werden die Nachfragematrizen auf das Netz umgelegt, um Streckenbelastungen zu erhalten.
- Verletzter
- Person, die durch äußere Einwirkung einen Gesundheitsschaden erlitten hat.
- Verpflichtung
- Formlose Erklärung einer bzw. eines -> Helferin/Helfers, sich für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit zum Dienst im -> Katastrophenschutz zu verpflichten.
- Versammlungsrecht
- Das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (kurz: Versammlungsgesetz 1978) sieht das Grundrecht jedes Bürgers vor, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen -> Veranstaltungen teilzunehmen, solange diese nicht gegen das Grundgesetz verstoßen (VersG §§1). Da Events auch mit der Ansammlung einer unbestimmten Zahl von Menschen verbunden sind, findet auch hier das Versammlungsgesetz seine Anwendung. Das Versammlungsgesetz unterscheidet zwischen zwei Versammlungsarten: öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (VersG §§ 5-13) und öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel (VersG § 14-20). Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen: Nach dem Versammlungsgesetz besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht der Veranstaltung. Es ist ein Veranstaltungsleiter (-> Veranstalter) zu stellen, der das Hausrecht ausübt. Ordnerpersonal (Security) darf eingesetzt werden. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge: Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ist bis spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen. Der Einsatz von Ordnern (Security) bedarf einer polizeilichen Genehmigung.
- Versammlungsräume
- Räume für -> Veranstaltungen oder für den Verzehr von Speisen und Getränken. Hierzu gehören auch Aulen und Foyers, Vortrags- und Hörsäle sowie Studios.
- Versammlungsstätten
- -> Bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitiger Anwesenheit vieler Menschen bei -> Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art, bestimmt sind sowie Schank- und Speisewirtschaften.
- Versicherung
- Um die Haftung und das -> Risiko des -> Veranstalters abzusichern, ist es möglich, vor der -> Veranstaltung verschiedene Versicherungen abzuschließen. Bevor Versicherungen abgeschlossen werden, ist jedoch eine genaue -> Risikoanalyse vorzunehmen. Der Abschluss von Versicherungen für Kleinrisiken ist in der Regel nicht zu empfehlen, da die Versicherungsprämie über dem eventuellen Schadensvolumen liegen kann. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung gibt es verschiedene Schadensrisiken und somit unterschiedliche Risikoklassifizierungen. Immer gilt: Je höher das Risiko, desto höher die Versicherungsprämie. In der Veranstaltungsabsicherung gibt es grundsätzlich folgende Versicherungen: -> Veranstalter-Haftpflicht, -> Veranstaltungsausfall-Versicherung, -> Wetterversicherung, Übererfolg einer Werbemaßnahme, Prize-Indemnity (Gewinnspiel-Versicherung). Es gibt die Möglichkeit, Versicherung für jede Veranstaltung individuell zu vereinbaren oder Jahres-Policen für Veranstaltungen abzuschließen. Bei mehreren gleichartigen Veranstaltungen im Jahr ist eine Jahres-Police preisgünstiger.
- Vorsorge
- Vorbereitungen, um die Auswirkung von Störfällen zu reduzieren und zu bewältigen.
- Vulnerabilität
- Maß für die anzunehmende Schadensanfälligkeit von Mensch, Umwelt und Sachwerten in Bezug auf ein bestimmtes Ereignis.
W
- Warnung
- Eine Warnung ist eine Aufforderung/Empfehlung zu vorbeugenden Maßnahmen bei drohender -> Gefahr, z.B. Warnung der Bevölkerung durch -> Unwetterwarnungen.
- Weisung
- Zusammenfassender Begriff für verschiedene Arten der Übermittlung bestimmter Absichten und ihrer Durchführung. Anweisung: Information über das Einhalten einer bestimmten Arbeitsweise und die Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften. Auftrag: Übertragung von selbständig durchzuführenden Aufgaben. Kommando: Lenkung einer gemeinsamen Handlung einer Gruppe. -> Befehl: Eindeutige, unmissverständliche Anordnung, die zum sofortigen Handeln zwingt.
- Wellenbrecher
- Absperrung, aufgestellt in Stehplatzbereichen, die in Verbindung mit angemessenen Zwischenräumen die -> Zuschauer davor bewahrt, gequetscht/erdrückt zu werden.
- Wetter-Versicherung
- Deckt Vermögensschäden ab, die aus witterungsbedingten Gründen entstehen. Sie versichert das -> Risiko, dass eine -> Veranstaltung oder Filmproduktion abgesagt, abgebrochen, unterbrochen, verlegt, verschoben oder in der Durchführung geändert wird und/oder aufgrund widriger Witterungsumstände geringere Einnahmen erzielt werden. Dabei erstattet der Versicherer den finanziellen Verlust, der in Form von aufgewendeten Kosten, entgangenem Gewinn, Mehrkosten oder Schadenminderungsaufwendungen entstanden ist.
- Windrichtung
- Richtung, aus der der Wind kommt und ein wichtiger Faktor der -> Lagebeurteilung. Durch sie können Probleme in erheblichem Maße verstärkt oder gemindert werden.
- Windzugrichtung
- Die entgegengesetzte Windrichtung; z.B.: Wind kommt aus Richtung West und zieht in Richtung Ost.
Z
- Zäune
- Dienen der Einfriedung eines Bereichs mit dem Ziel, diesen Bereich gegen unbefugtes Betreten zu sichern
- Zelte
- Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht
- Zugangskontrolle
- Jede Veranstaltung hat verschiedene Zonen, die nicht für alle -> Besucher zugänglich sein sollen. Insbesondere sind hier VIP-Lounge und der Backstage-Bereich zu nennen. Zur Kennzeichnung von Personen, die Zutritt zu den jeweiligen Bereichen haben sollen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Crewpass, Armband, Einlassstempel, Chipkartensystem. Die jeweilige Kennzeichnung wird von Sicherheitspersonal an den Zugängen kontrolliert.
- Zuschauerbereich
- Bereich, von dem aus die -> Zuschauer das Ereignis betrachten.
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