Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Glossar

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Koordinierende Stelle
Ansprechpartner für den Veranstalter in der Planungsphase, koordiniert den Genehmigungsprozess auf Seiten der Behörden und sorgt für die Einbindung der entsprechenden Fachbehörden. Sie kann, muss aber nicht zwangsweise die Erlaubnisbehörde sein (Koordinierende Stelle / Federführende Stelle) ist über den Stand der Blitzschutzplanung zu informieren.
Koordinierungskreis (Planung) / Planungsgruppe / Planungsgremium
Zusammenschluss von Vertretern der am Genehmigungsprozess beteiligten Behörden, um gemeinsam mit dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung zu erreichen. Der Kreis wird von der federführenden Stelle zusammengesetzt und für die jeweilige Veranstaltung benannt sowie eingeladen. Der Koordinierungskreis ist bis zur Freigabe der  Veranstaltung für die Publikumsnutzung in der Durchführungsphase zuständig. Durch die notwendigen Mitglieder des Kreises erfolgt eine Kontrolle der Auflagen vor Ort. Die Genehmigungsbehörde / Erlaubnisbehörde trägt die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen.
Koordinierungskreis (Durchführung) / Koordinierungsstelle / Koordinierungsgruppe / Koordinierungsgremium / Sicherheitsgremium
Entscheidungsstelle in der Durchführungsphase der Veranstaltung nach der Freigabe durch Genehmigungsbehörde. Die Verantwortung und Leitung liegt beim Veranstalter. Wenn notwendig sind die Behörden als Berater anwesend. Die Zusammensetzung und Tagungshäufigkeit variiert zwischen ein- bis mehrmals täglich und dauerhaft entsprechend der Anforderungen und der Betriebsart. Die Mitglieder dieses Kreises sollten für einen effektiven Informationsfluss eine größtmögliche persönliche Übereinstimmung mit dem Koordinierungskreis (Planung) haben, sofern die Institution in beiden Kreisen vertreten ist. Andernfalls ist ein entsprechender Informationsaustausch zu gewährleisten.
Krisenstab
Umwandlung der Koordinierungskreises im Krisen- / Schadensfall auf der Veranstaltung; Übernahme der Verantwortung und Leitung durch die zuständige Ordnung- und Sicherheitsbehörde.
Sonderbauverordnung (SBauVO)
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO) des Landes Nordrhein-Westfalens vom 17. November 2009