Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Infrastruktur

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Einleitung

Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:

  • Abschrankungen und Zäune
  • Bühnen und Podeste, Tribünen
  • Strom
  • Zu-und Abwasser
  • Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video)
  • Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)
  • Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen)
  • Zelte
  • Kommunikationseinrichtungen

Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.

Veranstaltungstechnik

Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere

  • Beschallung,
  • Beleuchtung,
  • Videotechnik

Veranstaltungstechnik dient zwei Zielen

  • Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms
  • Unterstützung der Kommunikation

und spielt daher meist eine besondere Rolle im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, da die Anlagen (PA, Videoscreen etc.) regelmäßig für die Regel- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.

Stromversorgung

Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes. Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.

Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- & Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten

Bodenabdeckungen

Temporäre Bodenabdeckungen finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport- oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet. Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.

Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Orientierung bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann und ob neben der allgemeinen Beleuchtung auch eine Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung notwendig ist. Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen. Die in der Verordnung formulierten formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden – angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen.

Sanitäre Einrichtungen

Sanitäranlagen, insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen. Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens). Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.

Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen

Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen. Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.

Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.

Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung. Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.

Weiterführende Informationen: Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen




Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)