Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Drogen- und Alkoholmissbrauch FINALE FASSUNG

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Bearbeiter: Sabine Funk (IBIT GmbH)


Drogen- und Alkoholmissbrauch der Besucher kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen – ist das vermehrte Aufkommen bereits im Rahmen der Erstellung des Besucherprofils in der Planungsphase erkennbar, sind unter Umständen zusätzliche Maßnahmen notwendig. Zu den Auswirkungen auf den Veranstaltungsablauf können insbesondere gehören:

  • Alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen können sich unvorsichtig benehmen und dadurch eine erhöhte Gefährdung für sich selbst und andere darstellen
  • Alkohol- und Drogenmissbrauch kann zu vermehrten medizinischen Hilfeleistungen führen – bes. in Verbindung mit hohen Umgebungstemperaturen
  • Erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen durch Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, insbesondere an An- und Abreisetagen
  • Vermehrte Störungen durch Zuschauerverhalten
  • Steigendes Gewaltpotential

Einleitung

Alkohol- und Drogenkonsum der Besucher kann geplante Maßnahmen verzögern oder konterkarieren - dies beginnt bei Besuchern, die sich weigern, sich sanitätsdienstlich behandeln zu lassen etwa bis hin zu Besuchern, nicht mehr ansprechbar und damit - auch im Gefahrenfalle - nicht mehr lenkbar sind.

Im Rahmen der Gefährdungsanalyse ist das Risiko erhöhten Konsums von Alkohol oder Drogen regelmäßig zu bewerten und im Sicherheitskonzept entsprechend zu berücksichtigen.

Obwohl das Phänomen nicht auf Jugendliche beschränkt werden kann, genießen diese auch unter Aspekten des Jugendschutzes eine besondere Aufmerksamkeit

Gefährdungsanalyse

Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind regelmäßig folgende Fragen zu beantworten:

  • Gibt es in Bezug auf das Besucherprofil Erkenntnisse auf erhöhten Alkohol- und / oder Drogenkonsum
  • Hat es bei vorhergegangenen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit einem vergleichbaren Publikumsprofil Vorkommnisse gegeben, die auf erhöhten Konsum von Alkohol oder Drogen zurück zuführen waren?
  • Gibt es bestimmte Tage / Phasen, in denen mit einem erhöhten Alkoholkonsum zu rechnen ist?
  • Wie ist der Ausschank von Alkohol geregelt?
  • Sind besonders hohe Temperaturen zu erwarten?

Planung

Im Rahmen der interorganisationalen Abstimmung muss bereits in der Planung festgelegt werden, wie und inwieweit die Problematik durch die verschiedenen Akteure verfolgt wird. Es muss sichergestellt werden, dass den geplanten Maßnahmen nicht nur eine einheitliche Bewertung des Risikopotentials zugrunde liegt, sondern dass die Maßnahmen sich ergänzen und eine einheitliche Linie auch für den Besucher zu erkennen ist. Insbesondere ist zu vermeiden, dass unabgestimmte Maßnahmen zu Problemen in den geplanten Abläufen führen (Z.B. Kontrollen auf Alkohol- und Drogen in der Abreisephase, die zu einem Rückstau auf den Parkplätzen führen)


Es ist darauf zu achten, dass die geplanten Maßnahmen zielgruppenspezifisch und angemessen sind. Zu den – je nach Publikumsprofil notwendigen bzw. sinnvollen – Maßnahmen können gehören

  • Aufklärungskampagnen und –aktionen zum Konsum von Alkohol und / oder Drogen
    • im Vorfeld der Veranstaltung (Homepage etc.)
    • während der Veranstaltung selbst (z.B. mobile Alkoholtester, Fahrsimulationsangebote etc)
  • Kommunikationsmaßnahmen in Bezug auf die konkrete Veranstaltung (Konsequenzen, Handhabe)
  • Kontrollmaßnahmen
    • Besucher (Einlässe, Zu- und Abfahrten)
    • Anbieter (Gastronomen bzgl. Einhaltung Jugendschutzgesetz)
  • Einschränkung des Angebotes (z.B: Verzicht auf den puren Ausschank hochprozentiger Getränke)
  • Erweiterung des Angebotes (z.B. freies Trinkwasser bei heißem Wetter)
  • Anlaufstellen für angetrunkenen / betrunkene Jugendliche
  • Erhöhung Anzahl Sanitäter

Bei der Festlegung der Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass der Konsum von Alkohol und / oder Drogen oftmals als Teil des Veranstaltungserlebens betrachtet wird und dass restriktive Maßnahmen zu – im schlimmsten Fall noch negativeren – Konsequenzen führen können. So kann das Verbot hochprozentiger alkoholischer Getränke auf dem Veranstaltungsgelände, dazu führen, dass die Getränke vorab konsumiert werden und dass Besucher bereits zum Beginn der Veranstaltung einen sehr hohen Alkoholpegel „mitbringen“. Häufig zu beobachten ist zum Beispiel auch, dass das Konfiszieren der Getränke an den Eingangsbereichen dazu führt, dass die Getränkebehälter – innerhalb kürzester Zeit - noch am Eingang geleert werden.

Durchführung

Die Entscheidungsfindung zur Maßnahmenfestsetzung bei einem auffällig hohen Alkohol- und Drogenkonsum der Besucher sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Veranstalter, Polizei, Genehmigungsbehörde etc. erfolgen. Insbesondere ist festzulegen, welche Auswirkungen dies auf die vorgeplanten Szenarien haben kann (Verlangsamung der Abläufe z.B. im Rahmen einer Räumung).


Die im Rahmen der Gefährdungsanalyse getroffenen Annahmen sind während der Veranstaltung regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen regelmäßiger Lagebesprechungen abzugleichen. Es ist dabei insbesondere festzustellen, ob Meldungen auf Einzelfälle und individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind oder ob eine Tendenz oder einen allgemeine Entwicklung zu erkennen ist. Ursachen können z.B. sein

  • hohe Temperaturen
  • Verstoß gegen Auflagen beim Ausschank
  • nicht funktionierende Einlasskontrollen

Während die Reaktion auf die oben stehend genannten Maßnahmen vergleichsweise einfach in der Umsetzung ist, ist die Reaktion auf eine generelle Fehleinschätzung des Risikopotentials bzw. eine unerwartete Entwicklung eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Maßnahmen können hier reichen von der Einschränkung des allgemein Ausschanks, der Sperrung von Veranstaltungsbereichen bis hin zum Abbruch der Veranstaltung. Maßnahmen mit solchen Auswirkungen können nur unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten getroffen werden, um noch darüber hinausgehende negative Konsequenzen zu vermeiden.