Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter/Absicherung von Infrastrukturen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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„Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben:  
„Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben:  


1) extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach Beaufort Skala (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen  
# extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach Beaufort Skala (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen  
2) extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen  
# extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen  
3) extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h)  
# extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h)  
4) extrem starker Schneefall (verbreitet > 25 cm in 12 h, > 50 cm in 12 h oberhalb 800 m)  
# extrem starker Schneefall (verbreitet > 25 cm in 12 h, > 50 cm in 12 h oberhalb 800 m)  
5) extrem starke Schneeverwehungen (Neuschnee oder lockere Schneedecke > 25 cm kombiniert mit Böen ab 8 Bft)  
# extrem starke Schneeverwehungen (Neuschnee oder lockere Schneedecke > 25 cm kombiniert mit Böen ab 8 Bft)  


Erfasst/gemessen werden extreme Unwetterereignisse durch das Messnetz sowie durch den Radarverbund des DWD. Für Wetter- und Unwetter-Warnungen gilt dabei in Deutschland (DEU) das sogenannte Single-Voice-Prinzip, wonach alle Anbieter von Wetterdienstleistungen ihre Warninhalte untereinander abstimmen müssen. An Wetter-/Unwetterwarnungen sind in DEU keine weiteren Behörden neben dem DWD beteiligt.  
Erfasst/gemessen werden extreme Unwetterereignisse durch das Messnetz sowie durch den Radarverbund des DWD. Für Wetter- und Unwetter-Warnungen gilt dabei in Deutschland (DEU) das sogenannte Single-Voice-Prinzip, wonach alle Anbieter von Wetterdienstleistungen ihre Warninhalte untereinander abstimmen müssen. An Wetter-/Unwetterwarnungen sind in DEU keine weiteren Behörden neben dem DWD beteiligt.  
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• die Bundesanstalt für Gewässerkunde,  
• die Bundesanstalt für Gewässerkunde,  
• die Hochwasservorhersagezentralen der Länder sowie  
• die Hochwasservorhersagezentralen der Länder sowie  
• das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Küste.“  
• das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Küste.“
 
 


== Maßnahmen ==
== Maßnahmen ==

Version vom 10. Dezember 2014, 15:03 Uhr

Entwurf


Wetterbedingte Einflüsse auf Infrastruktur - Absicherung von Infrastrukturen

Unwetter

Unter einen Unwetter wird die Extremlage mehrerer oder einzelner Wetterfaktoren wie sintflutartige Regenfälle, Stürme, Tornados, extreme Schneefälle oder Glätte aber auch extreme Hitze oder Kälte verstanden. Durch diese Ereignisse kommen immer wieder Menschen zu Schaden, so dass Sie im Zuge einer Großveranstaltung zwangläufig betrachtet werden müssen. Durch den Veranstalter sind im Rahmen der Erstellung des Veranstaltungs- und Sicherheitskonzeptes alle Maßnahmen zu treffen, um die Teilnehmer vor den oben angeführten Gefahren zu schützen.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach dem Gesetz der nationale meteorologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland und repräsentiert für die Bundesregierung die Referenz für Fragen der Meteorologie und Klimatologie. Er hat die folgenden Definitionen von Wetterextremen in Übereinstimmung mit international abgestimmten Standards formuliert:

„Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben:

  1. extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach Beaufort Skala (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen
  2. extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen
  3. extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h)
  4. extrem starker Schneefall (verbreitet > 25 cm in 12 h, > 50 cm in 12 h oberhalb 800 m)
  5. extrem starke Schneeverwehungen (Neuschnee oder lockere Schneedecke > 25 cm kombiniert mit Böen ab 8 Bft)

Erfasst/gemessen werden extreme Unwetterereignisse durch das Messnetz sowie durch den Radarverbund des DWD. Für Wetter- und Unwetter-Warnungen gilt dabei in Deutschland (DEU) das sogenannte Single-Voice-Prinzip, wonach alle Anbieter von Wetterdienstleistungen ihre Warninhalte untereinander abstimmen müssen. An Wetter-/Unwetterwarnungen sind in DEU keine weiteren Behörden neben dem DWD beteiligt.

Für Hochwasserwarnungen sind jedoch zuständig: • die Bundesanstalt für Gewässerkunde, • die Hochwasservorhersagezentralen der Länder sowie • das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Küste.“

Maßnahmen

Veranstalter - Sanitätsdienst - Sicherdienst - Teilnehmer - Maßnahmen bei Unwetter (Betroffene Personen, Panikverhalten; Schutzmöglichkeiten) Polizei und Feuerwehr - Einsatztaktische Planungen überprüfen - Ggf. Kräftebereitstellung - Sicherung von Aufbauten

Die Bewertung des Einflusses von Wetter auf eine Großveranstaltung ist kein einmaliger dauerhaft abgeschlossener Prozess. Vielmehr ist das Wetter in den Tagen vor und während der gesamten Veranstaltung zu beachten. Bei kritischen Veränderungen sind entsprechende Handlungsmaßnahmen zu ergreifen. Entscheidend hierbei ist es nicht nur auf die aktuelle Lage zu reagieren, sondern auch die Vorhersage und mögliche Warnungen für die nächsten Stunden zu registrieren, um die Zeit für notwendige Maßnahmen, wie zum Beispiel eine geplante Evakuierung der Veranstaltung, zu haben. Seitens der Sicherheitsbehörden wird daher empfohlen die Wetterdaten mindestens für ein Zeitfenster von 1 bis 2 Stunden im Voraus einzuholen.


Maßnahmenplan "4-Stufenmodell" auf der Veranstaltungsfläche

Veranstalter Polizei
Stufe 1 - Windstärke 6
1. Die Videoleinwände werden durch zusätzliche Ordner besetzt mit Gitter für Absperrmaßnahmen vorbereitet mit Riggern besetzt für das Absenken durch das zuständige technische Personal vorbereitet

2. Vorbereiten von Ansagen und Einspielungen auf den Videoleinwänden 3. Mieter/ Pächter sind über den Veranstalter zu informieren 4. Bereich "Catering" hat folgende Maßnahmen zu treffen/ zu veranlassen Weitergabe der Information an alle Standbetreiber, Einleitung entsprechender Maßnahmen Schließen aller Schirme im Veranstaltungsbereich Sicherung loser Gegenstände

Halten einer ständigen Verbindung zwischen z.B. Koordinierungsstelle (KooSt), Führungsstab und eingesetzte Führungsgruppe Information über aktuelle Wetterentwicklung (DWD Potsdam) Vorbereiten der polizeilichen Maßnahmen zur Unterstützung der Ordner an den Kontrollstellen und den Videoleinwänden durch Posten- u. Streifendienst an allen Videowalls, Ein-/ Ausgängen
Stufe 2 - Windstärke 8 - in Spitzen
1. Entsichern der Leinwände durch die Höhenarbeiter („Rigger“)

2. Sperrung des Bereichs unter den Videoleinwänden durch Ordner mit Hilfe von Absperrgittern 3. Veranlassen von Durchsagen mit Hinweis auf (Un)Wetterwarnung 4. Senden von  Warnbildern (Charts) über die Videoleinwände  Radar-/Satellitenbildern

Festlegen des Gefahrenbereichs an den Videoleinwänden (mit Feuerwehr)

 Vorbereiten von Verkehrsmaßnahmen (Sperren von östlich angrenzenden Straßen) für eventuelle Räumung des Veranstaltungsbereiches (VAB) und Abstrom von Personen  Bereithalten von weiteren Kräften nördl./ südl. des VAB für Unterstützung ggf. durchzuführender Evakuierungsmaßnahmen (Führen/ Begleiten der Personen vom Veranstaltungsgelände)

Stufe 3 - Windstärke 8 - permanent
1. Alle Personenkontrollstellen können lageabhängig geschlossen werden.

Hinweis an Besucher .... 2. Permanente Durchsagen an den Kontrollstellen über Lautsprecheranlagen 3. Sicherung des Umfeldes der Videoleinwände 4. Ablassen von Videoleinwänden

Die Videoleinwände auf der Hauptbühne und am Riesenrad spielen weiter und weisen auf das Unwetter mit entsprechenden Durchsagen hin

Durchsagen der Polizei an den Kontrollstellen

 Unterstützen der Maßnahmen der Ordner an den abgesperrten Bereichen der Videoleinwände

Stufe 4 - Windstärken über 8 oder andere besondere (gefährliche) Naturereignisse
1. Alle Personenkontrollstellen werden geschlossen.

2. Ggf. notwendige Evakuierung des Veranstaltungsbereiches wird durch die Koordinierungsstelle eingeleitet  Ordnerkräfte fordern die Besucher zum Verlassen des VAB auf - Räumungsrichtung ist anzugeben

Festlegung der Entscheidungskompetenz für die Anordnung der Evakuierung der Veranstaltungsfläche

 Polizeikräfte unterstützen die Maßnahmen der Ordner (Räumung des VAB)  Evakuierung der Besucher über Fluchtwege  lageabhängige Bereitstellung von weiteren RTW durch die BF

Quelle: Wohlthat Entertainment GmbH

Auf Grundlage der Informationen des DWD wird über den Einsatz der für die Veranstaltung bereitgestellten Kräfte durch den Lagedienst in Absprache mit der Verbindungskraft der Koordinierungsstelle entschieden. Dies beinhaltet auch die Planung weiterer Maßnahmen wie die Indienststellung der Freiwilligen Feuerwehr.