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Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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==Lärm- und Lichtemissionen==
==Lärm- und Lichtemissionen==
Bei kaum einer anderen Umweltbelastung unterscheiden sich die subjektiven Empfindungen der Menschen so sehr wie bei der Belastung durch Geräusche. Was für die einen ein Genuss ist, ist für die anderen unerträglicher Lärm. Geräusche lassen sich häufig nur unzureichend räumlich eingrenzen. Das heißt zum Beispiel, dass Anwohner eines Festival-Geländes beschallt werden, egal, ob die Musik für sie nun Lärm oder Genuss ist. Auch das euphorische Klatschen und Feiern der Besucher kann als Lärmquelle aufgefasst werden. Zu der Geräuschkulisse vom Veranstaltungsgelände selbst (Bühnen / Campingplätze etc) kommen noch die mit der An- und Abreise verbundenen Geräusche – vom Motorenlärm bis zu den feiernden Besuchern.  
Bei kaum einer anderen Umweltbelastung unterscheiden sich die subjektiven Empfindungen der Menschen so sehr wie bei der Belastung durch Geräusche. Was für die einen ein Genuss ist, ist für die anderen unerträglicher Lärm. Geräusche lassen sich häufig nur unzureichend räumlich eingrenzen. Das heißt zum Beispiel, dass Anwohner eines Festival-Geländes beschallt werden, egal, ob die Musik für sie nun Lärm oder Genuss ist. Auch das euphorische Klatschen und Feiern der Besucher kann als Lärmquelle aufgefasst werden. Zu der Geräuschkulisse vom Veranstaltungsgelände selbst (Bühnen / Campingplätze etc) kommen noch die mit der An- und Abreise verbundenen Geräusche – vom Motorenlärm bis zu den feiernden Besuchern.  
Licht kann ebenfalls eine Verschmutzung der Umwelt darstellen und zu einer erheblichen Störung des Ökosystems führen. „Lichtglocken“, wie man sie von Städten kennt, sind regelmäßig auch über Festivalgeländen zu finden – mit allen damit einhergehenden negativen Konsequenzen, wie die Störung des Tag-Nacht Zyklus des Menschen oder die Störung der Navigations- und Orientierungsfähigkeit von nachtaktiven Tieren. Im Rahmen eines Festivals kommt es regelmäßig zu einer Störung der normalen Lichtverhältnisse – sowohl durch Showeffekte als auch zum Beispiel durch sicherheitsrelevante Vorgaben (Fluchtwegbeleuchtung).
Licht kann ebenfalls eine Verschmutzung der Umwelt darstellen und zu einer erheblichen Störung des Ökosystems führen. „Lichtglocken“, wie man sie von Städten kennt, sind regelmäßig auch über Festivalgeländen zu finden – mit allen damit einhergehenden negativen Konsequenzen, wie die Störung des Tag-Nacht Zyklus des Menschen oder die Störung der Navigations- und Orientierungsfähigkeit von nachtaktiven Tieren.  
Es ist hinlänglich bekannt, dass laute Musik die Gesundheit gefährden kann. Darüber hinaus stellt Lärm aber auch für Tiere besonders in Brut- und Tragzeiten ein Problem dar. Gleiches wird zunehmend durch Lichtemissionen beobachtet.


Gesetzliche Grundlagen
=Gesetzliche Grundlagen=
Für so genannte „Geräuschimmissionen“ bei Open-Air-Konzerten gibt es keine bundesweit gültige Regelung. Grundlage für die länderspezifischen Regelungen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hier wird für sog. Freizeitanlagen (zu denen auch die Open-Air Konzert gehören) festgelegt, dass schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern sind, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind (§ 22 Abs. 1). Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen.
Für so genannte „Geräuschimmissionen“ bei Open-Air-Konzerten gibt es keine bundesweit gültige Regelung. Grundlage für die länderspezifischen Regelungen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hier wird für sog. Freizeitanlagen (zu denen auch die Open-Air Konzert gehören) festgelegt, dass schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern sind, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind (§ 22 Abs. 1). Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen.
Alle Bundesländer haben Freizeitlärmrichtlinien erlassen, die die Frage beantworten, unter welchen Bedingungen Geräusche von Freizeitanlagen als erhebliche Belästigungen anzusehen sind, und die die jeweils einzuhaltenden Werte in Verbindung mit bestimmten Zeiten vorgeben. Abweichungen von den Werten sind grundsätzlich möglich, jedoch nur für eine begrenzte Anzahl an Ereignissen („Besondere“ / „Seltene“ Ereignisse). Grundlage ist immer die Abwägung des Ruhebedürfnisses der Anwohner gegen das öffentliche Interesse an der Veranstaltung.  
Alle Bundesländer haben Freizeitlärmrichtlinien erlassen, die die Frage beantworten, unter welchen Bedingungen Geräusche von Freizeitanlagen als erhebliche Belästigungen anzusehen sind, und die die jeweils einzuhaltenden Werte in Verbindung mit bestimmten Zeiten vorgeben. Abweichungen von den Werten sind grundsätzlich möglich, jedoch nur für eine begrenzte Anzahl an Ereignissen („Besondere“ / „Seltene“ Ereignisse). Grundlage ist immer die Abwägung des Ruhebedürfnisses der Anwohner gegen das öffentliche Interesse an der Veranstaltung.  
Welche Ziele verfolgt Sounds for Nature?
 
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vermeidung von Gesundheitsschäden für alle Beteiligte  
=Ziele=
Verminderung der Belastung von Anwohnern durch Lärm- und Lichtemissionen
*Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vermeidung von Gesundheitsschäden für alle Beteiligte  
Vermeidung der Störung der Tierwelt durch Lärm- und Lichtemissionen
*Verminderung der Belastung von Anwohnern durch Lärm- und Lichtemissionen
Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von Sounds for Nature
*Vermeidung der Störung der Tierwelt durch Lärm- und Lichtemissionen
1) Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vermeidung von Gesundheitsschäden
 
Abstimmung mit der zuständigen Behörde
=Maßnahmenvorschläge=
*Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen  
*Abstimmung mit der zuständigen Behörde
Die Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist mit Blick auf die landesspezifischen Regelungen wichtig. Insbesondere gilt es herauszufinden, ob die Veranstaltung ein „besonderes Ereignis“ ist, das evtl. von Ausnahmegenehmigungen profitieren kann, oder ob regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die das Ruhebedürfnis der Anwohner stören. Ebenfalls können Informationen über besonders „empfindliche“ Anwohner / Bereiche eingeholt werden.
Die Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist mit Blick auf die landesspezifischen Regelungen wichtig. Insbesondere gilt es herauszufinden, ob die Veranstaltung ein „besonderes Ereignis“ ist, das evtl. von Ausnahmegenehmigungen profitieren kann, oder ob regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die das Ruhebedürfnis der Anwohner stören. Ebenfalls können Informationen über besonders „empfindliche“ Anwohner / Bereiche eingeholt werden.
Im Rahmen der Genehmigung wird inzwischen in den meisten Fällen gefordert, dass die Einhaltung des aktuellen Standes der Lärmminderungstechnik sichergestellt und dass nachgewiesen wird, dass die Anordnung der einzelnen Veranstaltungsbereiche auch unter Gesichtspunkten der Lärmminimierung erfolgt ist (z.B. Abwendung der Schallquellen von den direkten Anwohnerbereichen)
*Einhaltung und Überwachung der Vorschriften
Regelmäßig wird inzwischen ebenfalls ein Schallschutzgutachten gefordert, das Prognosen im Hinblick auf die zu erwartenden Immissionen und deren Auswirkungen abgibt.
 
Einhaltung und Überwachung der Vorschriften
Zum Schutz der Festival-Besucher und der Anwohner werden die im Genehmigungsverfahren vorgegeben Richtwerte überwacht und eingehalten. Dies kann durch eigenes Personal und eigene Messungen oder aber auch durch die Einbindung von externen Sachverständigen geschehen.
Zum Schutz der Festival-Besucher und der Anwohner werden die im Genehmigungsverfahren vorgegeben Richtwerte überwacht und eingehalten. Dies kann durch eigenes Personal und eigene Messungen oder aber auch durch die Einbindung von externen Sachverständigen geschehen.
Es ist insbesondere von Bedeutung, die vorgegeben Werte an die Künstler bzw. deren Personal zu kommunizieren. Hier ergeben sich häufig Schwierigkeiten, wenn Künstler / Personal die Vorgaben (durchaus mit Absicht) ignorieren. Es ist abhängig vom Festivalmanagement, inwieweit hier den Künstlern die Möglichkeit gegeben wird, die Werte zu überschreiten (siehe auch: Kommunikation).
Es ist insbesondere von Bedeutung, die vorgegeben Werte an die Künstler bzw. deren Personal zu kommunizieren. Hier ergeben sich häufig Schwierigkeiten, wenn Künstler / Personal die Vorgaben (durchaus mit Absicht) ignorieren.  
Gehörschutz / Warnhinweise
*Freie Vergabe  von Ohrenstöpsel (Oder Verkauf zum Selbstkostenpreis). Für Kinder sollte ein altersgemäßer Gehörschutz verpflichtend für den Aufenthalt auf dem Gelände sein, wenn mit einer entsprechenden Lautstärke gerechnet wird. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern, sollte jedoch vom Veranstalter durch ein geeignetes Angebot unterstützt werden.
*Für Mitarbeiter gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzes, d.h., der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass seinen Mitarbeitern bei bestimmten Werten Gehörschutz zur Verfügung gestellt wird, bzw. dass diese ihn auch tragen.
*Der Veranstalter ist zu entsprechenden Warnhinweisen an das Publikum verpflichtet. Alle Beteiligten werden darüber informiert, dass der Aufenthalt in besonders lärmintensiven Bereichen so kurz wie möglich gehalten werden soll, bzw. dass geeignete Pausen einzuhalten sind.  


Gehörschutz / Warnhinweise
Es werden Ohrenstöpsel zum Selbstkostenpreis verkauft oder, wenn möglich, umsonst vergeben. Für Kinder sollte ein altersgemäßer Gehörschutz verpflichtend für den Aufenthalt auf dem Gelände sein, wenn mit einer entsprechenden Lautstärke gerechnet wird. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern, sollte jedoch vom Veranstalter durch ein geeignetes Angebot unterstützt werden.
Für Mitarbeiter gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzes, d.h., der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass seinen Mitarbeitern bei bestimmten Werten Gehörschutz zur Verfügung gestellt wird, bzw. dass diese ihn auch tragen.
Der Veranstalter ist zu entsprechenden Warnhinweisen an das Publikum verpflichtet.
Alle Beteiligten werden darüber informiert, dass der Aufenthalt in besonders lärmintensiven Bereichen so kurz wie möglich gehalten werden soll, bzw. dass geeignete Pausen einzuhalten sind.
2) Verminderung der Belastung von Anwohnern und Vermeidung von Störungen der Tierwelt durch Lärm- und Lichtemissionen
Bauliche Maßnahmen
Bauliche Maßnahmen
Bei der Planung des Festival-Geländes wird die Schallausbreitung von den Bühnen aus an die räumlichen Gegebenheiten angepasst - mit dem Ziel, die Ausbreitung des Schalls möglichst bereits durch natürliche Hindernisse zu minimieren bzw. die direkte Ausrichtung auf bebaute Gebiete zu verhindern. Zusätzlich zur Ausrichtung der Schallquellen an sich existieren inzwischen umfangreiche technische Möglichkeiten, den von der Bühne kommenden Schall durch geeignet ausgerichtete Systeme zu steuern bzw. durch den Ein- und Aufbau von Schallschutzelementen zu reduzieren. Aufgrund der technischen Komplexität des Themas (und der dazu gehörenden Lösungsmöglichkeiten) empfiehlt sich hier immer die Einbeziehung von Fachleuten. 
*Anpassung der Schallausbreitung von den Bühnen aus an die räumlichen Gegebenheiten - mit dem Ziel, die Ausbreitung des Schalls möglichst bereits durch natürliche Hindernisse zu minimieren bzw. die direkte Ausrichtung auf bebaute Gebiete zu verhindern.  
Die verhaltensbedingten Geräuschimmissionen durch das Publikum können in den seltensten Fällen durch bauliche Maßnahmen beeinflusst werden
*Wo immer möglich, werden geräuschgeminderte Geräte und / oder Materialien eingesetzt (z.B. lärmgeminderte Generatoren).
Wo immer möglich, werden geräuschgeminderte Geräte und / oder Materialien eingesetzt (z.B. lärmgeminderte Generatoren).
 
Auf- und Abbau
Auf- und Abbau
Bei der Planung der Auf- und Abbauarbeiten sowie des damit verbundenen Verkehres werden die Schutzbedürfnisse in Bezug auf die Vermeidung / Verringerung von Lärmimmissionen ebenfalls berücksichtigt.
Bei der Planung der Auf- und Abbauarbeiten sowie des damit verbundenen Verkehres werden die Schutzbedürfnisse in Bezug auf die Vermeidung / Verringerung von Lärmimmissionen ebenfalls berücksichtigt.
Lichtemissionen
Lichtemissionen
Unter Berücksichtigung der notwendigen Notbeleuchtungen sollte darauf geachtet werden, dass Lichtmengen minimiert werden. Dafür sollten Lichtquellen nicht unbegrenzt nach oben strahlen. Dies kann durch Abschirmung der nach oben strahlenden Lichtquellen oder Ausschalten nicht benötigter Lichtquellen erfolgen. Zudem sollte bei der Positionierung von Lichtquellen deren Reichweite berücksichtigt werden. Auf Skybeamer sollte in diesem Zusammenhang verzichtet werden
Unter Berücksichtigung der notwendigen Notbeleuchtungen sollte darauf geachtet werden, dass Lichtmengen minimiert werden. Dafür sollten Lichtquellen nicht unbegrenzt nach oben strahlen. Dies kann durch Abschirmung der nach oben strahlenden Lichtquellen oder Ausschalten nicht benötigter Lichtquellen erfolgen. Zudem sollte bei der Positionierung von Lichtquellen deren Reichweite berücksichtigt werden. Auf Skybeamer sollte in diesem Zusammenhang verzichtet werden


Kommunikation
Kommunikation
Die betroffenen Anwohner müssen im Vorfeld über den Zeitraum und die zu erwartenden Lärmemissionen informiert werden. Dabei gilt es, die einzuhaltenden Vorschriften sowie die eigenen Maßnahmen zu kommunizieren und für Verständnis zu werben. Das vermindert zwar nicht die Belastung der Anwohner, aber es schafft unter Umständen eine bessere Atmosphäre und Verständnis.  
*Die betroffenen Anwohner müssen im Vorfeld über den Zeitraum und die zu erwartenden Lärmemissionen informiert werden. Dabei gilt es, die einzuhaltenden Vorschriften sowie die eigenen Maßnahmen zu kommunizieren und für Verständnis zu werben. Das vermindert zwar nicht die Belastung der Anwohner, aber es schafft unter Umständen eine bessere Atmosphäre und Verständnis.  
Ebenso werden die Festival-Besucher über Lautstärkebegrenzungen informiert, und es wird um ein rücksichtsvolles Verhalten gebeten (vor allem nachts und außerhalb des Festival-Geländes).
*Ebenso werden die Festival-Besucher über Lautstärkebegrenzungen informiert, und es wird um ein rücksichtsvolles Verhalten gebeten (vor allem nachts und außerhalb des Festival-Geländes).
Auch hier ist es wichtig, im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die eigenen Ziele und Bemühungen zu informieren. Das bestärkt ein positives Image des Festivals. Der Verkauf bzw. die Gratisabgabe der Ohrenstöpsel kann auch werbewirksam gestaltet werden und ggfls. ein Sponsor dafür gefunden werden.
*Den Künstlern und ihrem Soundpersonal sind Lautstärkelimits und Sanktionen der Nichteinhaltung unbedingt im Vorfeld mitzuteilen. Es empfiehlt sich, diese dezidiert im Festivalrider darzustellen.
Den Künstlern und ihrem Soundpersonal sind Lautstärkelimits und Sanktionen der Nichteinhaltung unbedingt im Vorfeld mitzuteilen. Es empfiehlt sich, diese dezidiert im Festivalrider darzustellen.
 
 


==Weiterführende Informationen==
==Weiterführende Informationen==

Version vom 5. Mai 2015, 13:17 Uhr

Einleitung

Das Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren auch bei Veranstaltungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Neben den originären Zielen des Umwelt- & Naturschutzes geht es hier auch um die Sicherheit der Veranstaltung - Ansammlungen von Müll zum Beispiel sind nicht nur problematisch in Bezug auf die Wahrnehmung des Umfeldes, sondern sind auch Ausgangspunkt direkter Gefährdungen z.B. durch Verunreinigungen und Infektionsgefahr aber auch durch die Erhöhung von Stolper- oder Rutschgefahren. Ebenso hat das Thema „Verkehr und Mobilität“ Auswirkungen sowohl auf den Umwelt- & Naturschutz als auch auf das Verkehrskonzept der Veranstaltung gesamt.

Mobilität und Transport

Der Transport von Menschen und Materialien ist einer der größten Umweltfaktoren im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Aus Sicht des Umwelt- & Naturschutz ergeben sich insbesondere folgende Auswirkungen

  • Luftbelastung
  • Lärmbelastung
  • Verkehrsbelastung (Belastung der öffentlichen Flächen)

Aus Sicht des Umwelt- & Naturschutzes sind folgende Ziele zu priorisieren

  • Förderung der An- und Abreise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln / Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs
  • Reduzierung der Umweltbelastung und Auswirkung auf Anwohner, durch die Vermeidung von Stand- und Wartezeiten
  • Vermeidung der Auswirkung auf Flora und Fauna sowie den Boden durch Produktionsverkehre

Hierzu stehen eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, zum Beispiel

Förderung der An- und Abreise mit dem ÖPNV (Zug, Bus und Bahn) durch

  • Sondertarife bzw. verbilligte Fahrkarten für Festival-Besucher
  • Pendelverkehr/Shuttleservice zum Bahnhof/Campingplatz
  • Zusätzliche Busse und Bahnen für den Transfer der Festival-Besucher vom nächstgelegenen Bahnhof
  • Sonderfahrpläne des ÖPNV abgestimmt auf das Festival-Programm
  • Sonderzüge zur An- und Abreise
  • Gegenseitige Einbeziehung in das Kommunikationskonzept
  • Staffelung der Parkplätze entsprechend der Auslastung der PKW: Gut besetzte PKW dürfen näher am Festivalgelände parken als solche, in denen nur der Fahrer oder eine weitere Person anreisen.
  • Erhebung von Parkgebühren
  • Nutzung und Ergänzung von vorhandenen P&R Angeboten der Kommunen zur Entspannung der Parkplatz- und Verkehrssituation im direkten Umfeld des Veranstaltungsgeländes.
  • Angebot von Mitfahrgelegenheiten / Förderung von Fahrgemeinschaften
  • Reduzierung des zu transportierenden Gepäcks: Der Bedarf an Getränken und Lebensmitteln auf dem Veranstaltungsgelände führt häufig dazu, dass für den Transport der eigene PKW gewählt wird. Können auf dem Camping-Gelände selbst Lebensmittel und Getränke zu guten Preisen gekauft werden und wird dies frühzeitig kommuniziert, kann die gefühlte Notwendigkeit den eigenen PKW zu nutzen reduziert werden.

Förderung der An- und Abreise mit dem Fahrrad und zu Fuß

  • Nahe gelegene und bewachte Fahrradparkplätze (mobile Stellanlagen)
  • eigener Stadtplan mit Wegweisung von Rad- und Fußwegen und die Ausschilderung kurzer und sicherer sowie angenehm zu fahrender oder zu gehender Wege

Verkehrslenkende Maßnahmen

  • Sperrung von Straßen und Zufahrtswege für Privatfahrzeuge, insbesondere zum Schutz der Anwohner und zur Aufrechterhaltung von Flucht- & Rettungswegen.
  • Lange Stand- und Wartezeiten bei der An- und Abreise können durch eine Umleitung reduziert werden und führen zu einer deutlichen Entlastung von Anwohnern und der Umwelt.

Reduzierung negativer Auswirkungen durch Produktionsverkehre

  • Nutzung von Schwerlastplatten (Bodenschutz, Definition von Fahrstraßen)
  • Transportmanagement
  • Zeitliche Begrenzung

Abfall

Ein offensichtliches Augenmerk liegt auf dem anfallenden Abfall während der Veranstaltung: Berge von Abfall, weggeworfene Verpackungen, leere Dosen und Flaschen, Flugblätter, Zelte, Outdoor-Equipment, Essensreste und Werbeartikel bestimmen häufig das Bild nach Festivals und Open-Air-Veranstaltungen und geben immer wieder Anlass zu Aufregung und Kritik: Markensponsoren wollen sich nicht auf einer „Müllkippe“ präsentieren, Anwohner sind verärgert über die Verunreinigung ihrer Vorgärten und des Veranstaltungsgeländes, und die Genehmigungsbehörden können bei Auffälligkeiten besondere Auflagen vorschreiben. Müll ist zwar nicht der größte Emissionsherd im Rahmen von Veranstaltungen jedoch mit Abstand der sichtbarste und deshalb im Gesamtkontext besonders wichtig. Das Thema Abfall ist nicht nur an den Veranstaltungstagen selber relevant. Die drei Veranstaltungsphasen – Planung/Aufbau, Durchführung und Abbau – verursachen unterschiedliche Formen des Abfalls, welche bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Während der Durchführung fallen vornehmlich Wertstoffe und Mischabfall an. Durch Auf- und Abbau fallen vor allem Deko-Material, Wertstoffe, Baustoffe, Mischabfall und Sonderabfall an. Nach der Veranstaltung wird häufig unter Zeitdruck viel wiederverwertbares Material entsorgt.

Aus Sicht des Umwelt- & Naturschutzes sind folgende Ziele zu priorisieren

  • Erhöhung der Recyclingquote und Reduzierung der Gesamtabfallmenge.
  • Vermeidung bzw. Verminderung von Littering im Publikumsbereich.
  • Förderung der Wiederverwertung der eingesetzten Materialien

Hierzu stehen eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, die veranstaltungsspezifisch angepasst und / oder ergänzt werden müssen

Vermeidung des Litterings (unachtsames Fallenlassen von Müll) und Förderung der Abfalltrennung durch ausreichend und leicht zugängliche Behälter

  • Einteilung des Veranstaltungsgelände in Zonen, die Funktionen abbilden und die zu erwartende Personenanzahl berücksichtigen. Je nach Funktion eines Bereiches können entsprechend Behälter aufgestellt werden;. Eine Abfalltrennung erscheint in den Eingangsbereichen (vor allem bei einer Taschenkontrolle) und in Ruhebereichen besonders wirkungsvoll, ebenso wie in Verpflegungsbereichen.
  • Erafhrungen zeigen, dass bereits fest installierte Behälter häufiger genutzt werden und zusätzliche Tonnen für verschiedene Fraktionen direkt daneben ein Überquellen vermeiden.

Abfallvermeidung

  • Mehrweggeschirr und Geschirrreinigung
  • Mitbringverbot von Getränken
  • Vermeidung von „Wegwerf“Giveaways
  • Kontinuierliche Reinigung: erfahrungen zeigen, dass Menschen Abfall eher achtlos zu Boden, wenn bereits eine gewisse Verschmutzung besteht. Eine kontinuierliche Reinigung wirkt dem entgegen.

Camping

Viele Open-Air-Festivals bieten die Möglichkeit, für die Dauer des Festivals in einem dafür vorgegebenen Gebiet auf oder in der Nähe des Festival-Geländes zu campen. Dabei braucht es die entsprechende Infrastruktur, so dass Themen, die bereits für Veranstaltungen allgemein angesprochen wurden, auch für Camping-Bereiche relevant sind. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Belastung des Bodens und Flora und Fauna durch eine dichte Camping-Struktur gelegt werden. Darüber hinaus entstehen durch Lebensmittelverpackungen und zurückgelassene Camping-Utensilien große Mengen Abfall und Brände können ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. durch Grillen, Zigaretten oder durch bewusstes Anzünden von Zelten) und es kann zu einer starken Lärmbelastung auch auf dem Campinggelände kommen. Ebenso würde ein Mangel an Sanitäranlagen zu hygienische Probleme und einer weiteren Belastung von Boden und Gewässern führen.

Ziele aus Sicht des Umwelt- & Naturschutzes

  • Vermeidung der Bodenbelastung
  • Reduzierung der Abfälle und kontrollierte Entsorgung
  • Reduzierung der Brandgefahr und anderer Sicherheitsprobleme
  • Reduzierung der Lärmbelästigung
  • Ausreichende Versorgung mit sanitären Anlagen

Folgende Maßnahmen können umgesetzt werden, z.B.

Bodenschutz und Reduzierung der Lärmbelastung

  • Flächen, auf denen das Campen erlaubt ist, müssen eindeutig von benachbarten Flächen abgegrenzt sein.
  • Eine besondere Herausforderung für den Bodenschutz stellen Zigarettenkippen, Kronkorken und im Boden stecken gelassene „Heringe“ auf Weiden dar. Die Reste werden häufig in den Boden getreten und kommen erst im Laufe des Jahres hervor, wenn wieder Weidetier auf der Fläche ist. Es kann dabei ebenfalls passieren, dass bei der Pflege der Wiesen später metallische Gegenstände wie Heringe geschreddert werden, die Überbleibsel von den Tieren beim Weiden mit aufgenommen werden und dabei schwere Verletzungen verursachen.
  • Um Bodenverdichtung und Lärm auf dem Campingplatz zu vermeiden, sollte ein Autoverbot auf dem Campingplatz gelten.

Abfallmanagement

  • ausreichende, fußläufig erreichbare und gut sichtbare Entsorgungsmöglichkeiten oder regelmäßige Touren mit einem Sammelauto über das Gelände.
  • Austeilen eines bepfandeten Müllsacks enthalten, den jeder Campingbesucher beim Einchecken enthält. Die Geldrückgabe erfolgt gegen Abgabe des gefüllten Sacks im Laufe des Festivals (nicht ausschließlich kurz vor Abreise). An den Sammelstellen (und ggf. am Supermarkt) werden nach Bedarf neue Mülltüten verteilt.
  • regelmäßige und kontinuierliche Reinigung des Campingplatzes.
  • Untersagen des Mitbringens von Generatoren, Möbeln (Sofas etc.), Glas, etc

Feuergefahr

  • Verbot von offenem Feuer aufgrund der extrem hohen Brandgefahr durch die dicht gedrängt stehenden Kunststoffzelte
  • Erlaubnis von Grillen nur in dafür vorgesehenen Bereichen unter Aufsicht
  • Zurverfügungstellung gesicherter Feuerstellen und Brennmaterial
  • Einholung von Informationen über die aktuelle Waldbrandstufengefahr

Sanitäre Anlagen

  • Zurverfügungstellung ausreichender sanitärer Anlagen, idealerweise mit Kanalanschluss, Ist


Energie und Klimaschutz

Abhängig von dem Veranstaltungsort ist die Stromversorgung eine besondere Herausforderung für Veranstaltungen. Auf der „Grünen Wiese“ ist selten Feststrom verfügbar und auch in städtischer Umgebung kann die Kapazität der gelegten Leitungen begrenzt sein. Um den Bedarf zu decken, muss dann mittels Generatoren ausreichend Strom produziert werden. Dafür nötige Generatoren sowie anderes technisches Equipment sollte auch immer unter Effizienzaspekten betrachtet werden. Der Einsatz von Diesel für die Generatoren und die Nutzung konventionellen Stroms steht in engem Zusammenhang mit dem Thema Klimaschutz und der Möglichkeit der Kompensationen von CO2 Emissionen. Insbesondere aus Sicht des Klimaschutzes ist daher der Einsatz von fossilen Ressourcen für die Energiegewinnung so gering wie möglich zu halten und vermehrt auf alternative Formen der Energiegewinnung zu setzen. Öl, Kohle und Erdgas stehen nur begrenzt zur Verfügung, auch wenn neue (aus ökologischer Sicht immer gewagtere) Abbaumethoden entwickelt werden. Um Abhängigkeiten zu vermeiden, sollten frühzeitig alternative Technologien eingesetzt werden. Besonders relevant erscheint aber die Wirkung von Treibhausgasen, wie CO2, durch die Verbrennung der fossilen Ressourcen. Stromgeneratoren verursachen außerdem weitere Abgase und Partikel und können durch Lärm Anwohner und Tierwelt beeinträchtigen. Festivals arbeiten oftmals mit Überkapazitäten aufgrund unzureichender Planung hinsichtlich der Nutzungsdauer und -zeiträume von Stromgeneratoren sowie zu groß bemessener Reserven. Gesetzliche Grundlagen In dem Bereich Energie sind kaum gesetzliche Vorgaben für Veranstaltungen zu finden. Grundsätzlich muss die technische Sicherheit gewährleistet werden und die Notstromversorgung durch ein von der generellen Stromversorgung unabhängiges Netz gewährleistet sein. Die Ausgestaltung wird in Absprache mit den Behörden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Sollten Veranstalter in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien investieren, wäre das Erneuerbare Energien Einspeisegesetz relevant. Hier werden die Bedingungen und Vergütung zur Einspeisung des Stroms geregelt. Der Rahmen für die Installation der Anlagen selbst ist von den Flächenplänen der Kommunen abhängig. Welche Ziele verfolgt Sounds for Nature? • Nutzung der Energie aus nachhaltiger Produktion (grüner Strom, Biodiesel aus gebrauchtem Speisefett etc.) • Förderung von Energiesparmaßnahmen • Vermeidung von Generatoren, bzw. Einsatz von hocheffizienter Generatortechnik Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von Sounds for Nature 1) Stromqualität Es sollte bevorzugt Strom aus Erneuerbaren Energien bzw. Öko-Strom über bestehende Stromleitungen bezogen werden. Strom über das Festnetz ist grundsätzlich dem aus dem Generator vorzuziehen. Natürlich hat nicht jeder Veranstaltungsort die benötigten Kapazitäten verfügbar, dann muss mit (zusätzlichen) mobilen Lösungen gearbeitet werden. Häufig wird das Stromnetz durch den lokalen Stromversorger zur Verfügung gestellt. Entsprechend der Strommarktliberalisierung müsste dieser die Durchleitung des Stroms von dem gewünschten Anbieter ermöglichen. Es wird dafür ein Durchleitungsentgelt erhoben. Allerdings haben Erfahrungen gezeigt, dass gerade bei temporären Veranstaltungen die Stromversorger sehr zurückhaltend sind und keine anderen Anbieter zulassen. Da Rechtsstreits in diesem Zusammenhang schwierig sind, kann gemeinsam mit anderen Veranstaltungen auf demselben Gelände Druck ausgeübt werden, entweder den ausgewählten Anbieter zuzulassen oder eine Investition in Erneuerbare Energien durch den Stromversorger zu forcieren. Auf einem Veranstaltungsgelände ohne Stromanschluss müssen Generatoren genutzt werden. Hier gibt es die Möglichkeit, mit Diesel oder Bio-Diesel betriebene Generatoren zu nutzen. Für Bereiche mit überschaubarem Strombedarf können auch Solargeneratoren genutzt werden, und auch pedal- oder windradgetriebene Anlagen werden für einzelne Programmpunkte bereits eingesetzt. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch Mischgeneratoren, die Dieselbetrieb und Solar miteinander verbinden und deren Betrieb in Ruhezeiten oder Niedrignutzung über die Solarfunktion sichergestellt wird. Für Bio-Treibstoff sind derzeit (in Deutschland) allerdings wenige bzw. keine Geräte auf dem Markt und die ökologische Bewertung ist nicht einheitlich. Negativ wird der Anbau von „Energiepflanzen“ in Monokulturen gewichtet, und dass die Rohstoffe verschifft und großteils Pflanzen für Nahrungsmittel zur Gewinnung genutzt werden. Biotreibstoff aus 100% einheimischer Herstellung ohne Einsatz von Monokulturen sowie 100% recyceltes Speiseöl gelten als nachhaltig nutzbar. Gefilterte bereits genutzte Speisefette können tatsächlich ein sinnvoller Ersatz für Bio-Diesel sein. Länder wie Großbritannien sind in diesem Bereich bereits weiter als Deutschland, wo diese Technologie leider noch in der Versuchsphase steckt und noch nicht flächendeckend einsetzbar ist. Es ist nicht möglich, konventionelle Generatoren mit recycelten Speisefetten zu betreiben. Daher muss deren Einsatz unbedingt mit den Aggregatherstellern abgestimmt werden. Die Nutzung von festen Stromleitungen ist daher zu bevorzugen. Fehlt ein entsprechender Anschluss, sollte mit dem örtliche Stromnetzbetreiber, dem Geländeeigentümer und – sofern vorhanden – mit anderen Nutzern des Veranstaltungsgeländes über eine gemeinsame Verlegung der notwendigen Stromleitungen gesprochen werden. Die Investition kann sich mittelfristig bereits über einen günstigen Tarif sowie die gesparten Miet- und Transportkosten für Generatoren und nicht benötigten Treibstoff rechnen. Vielleicht unterstützt auch die Kommune ein solches Vorhaben. Haben Veranstalter und/oder Betreiber die Möglichkeit, kann sogar durch Installation entsprechender Anlagen selbst Strom produziert werden. Leider gibt es noch keine entsprechende Speichertechnik, um dann zum richtigen Zeitpunkt den eigenproduzierten Strom nutzen zu können. Also wird der gewonnene Strom ins Netz gespeist, abgerechnet und reduziert somit die Gesamtrechnung. Auch für ein solches Projekt lassen sich durchaus Sponsoren finden, da es ein öffentlichkeitsstarkes Thema ist und zumeist auch sehr prominent und sichtbar. Als Mitglied einer Energiegenossenschaft können Veranstalter ebenfalls zum Stromproduzenten werden ohne eigene Anlagen zu installieren. Möglich ist es natürlich auch, die Gewinne bzw. Überschüsse in Windparks zu investieren. Daraus ergibt sich in der Regel eine Dividende. Zugleich wird der Ausbau von Erneuerbaren Energien gefördert. Technisches Gerät und Effizienz Müssen Generatoren eingesetzt werden, ist in jedem Fall auf die richtige Größe des Generators zu achten. Häufig werden zu leistungsstarke Geräte bestellt, um „sicher zu gehen“ bzw. aufgrund falscher Kapazitätsberechnungen. Hier empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, der die Kapazitätsberechnungen und ggf. die Größe der Generatoren überprüft. Dies ist besonders wichtig, da die Effizienz bei einer geringen Auslastung deutlich abnimmt und die Lebensdauer des Gerätes verkürzen kann. Zudem werden Generatoren häufig länger (auch über Nacht) betrieben, um den Standby-Betrieb der Bühnentechnik zur Vermeidung von Kondenswasserbildung und Korrosion zu gewährleisten. Dafür wird meist nur etwa ein Zehntel der unter Volllast benötigten Kapazität genutzt, was bedeutet, dass die Generatoren dann in einem ausgesprochen Ineffizienten Modus laufen. Hier können deutliche Mengen Treibstoff und somit Kosten und CO2 eingespart werden, wenn für diese Fälle Alternativlösungen wie Teilbetrieb über kleinere Festnetzkapazitäten oder Solargeneratoren mit Speicher genutzt werden können. Eine weitere Einsparmöglichkeit kann bei der Effizienz der Bühnenausstattung und sonstiger Beleuchtung gefunden werden. Insbesondere durch LED-Technologie lässt sich der Strombedarf deutlich reduzieren. Es empfehlen sich hier eingehende Gespräche mit den Lichtdesignern und -dienstleistern der Veranstaltung, um eine möglichst effiziente Ausrichtung zu gewährleisten. Überdies muss ggf. mit den Hauptgruppen deswegen verhandelt werden, da auf vielen Festivals nach deren Anforderungen das Set-Up ausgerichtet wird. . .


Wasser und Sanitär

Bei Open-Air-Veranstaltungen fällt Abwasser hauptsächlich als Küchenabwasser und im Sanitärbereich an. Fehlende Toiletten führen durch wildes Urinieren und Koten häufig zu Problemen im Bereich Bodenschutz und Vegetation. Dies ist nicht nur unhygienisch, sondern bedeutet auch für die Natur eine erhebliche Belastung: der Salzgehalt kann auf ein für Pflanzen ungesundes Maß ansteigen, zudem werden häufig versteckte Stellen gesucht, ohne auf die Auswirkung auf den Boden und die Flora zu achten. Nicht zuletzt tragen an die Besucherzahl angepasste, saubere und geruchsarme Toilettenanlagen ganz erheblich zum Wohlbefinden der Festival-Besucher bei. Die Möglichkeiten können allerdings nur entsprechend der vorhandenen Infrastruktur geschaffen werden. Im Idealfall können Toilettenanlagen mit Anschluss an das öffentliche Kanalnetz aufgestellt werden. Ist dies aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich, so müssen Toilettenkabinen verwendet werden. Die Aufstellung und Entsorgung erfolgt über gewerbliche Verleiher, welche die Fäkalien mit Tankwagen einsammeln und bei der nächsten Kläranlage abliefern. (Bitte im Vorfeld klären, welche Anlage angefahren wird, ob dies die nächste ist und wenn nicht, warum.) In mobilen Toiletten werden Sanitärkonzentrate eingesetzt, die die Geruchsbildung verhindern sollen. Solche Sanitärkonzentrate können Wirkstoffe enthalten, die alle Bakterien hemmen und Kläranlagen große Probleme bereiten; andere sind hingegen kläranlagenverträglich und mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Bei den Abwässern, die aus Küchen, mobilen Verpflegungseinheiten oder Spülmobilen anfallen, sind vor allem Essensreste, Fette (z.B. Frittierfette) und Spülmittel umweltbelastend bzw. Kläranlagen belastend. Eine Einleitung von Speisefetten in die Kanalisation ist verboten und muss durch Fettabscheider vermieden werden. Speisefette verunreinigen das Wasser ganz erheblich. Speisereste führen zu Verstopfungen und Ablagerungen in den Kanalisationen. Sie locken Ratten an und müssen in den Kläranlagen mit zusätzlichem Aufwand aus dem Abwasser herausgeholt und beseitigt werden. Fette und Öle verunreinigen sowohl die Kanalrohre als auch die gesamte technische Einrichtung der Kläranlage, die dann mit erheblichem Kostenaufwand gereinigt werden muss. Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 ist jeder verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaft zu vermeiden. Aus §§ 8ff. WHG kann sich eine Erlaubnispflicht ergeben, wenn ein Gewässer (auch Grundwasser) zu einem bestimmten Zweck benutzt werden soll. Näheres regeln die Landeswassergesetze. Die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Kanäle ist genehmigungspflichtig und muss bei der zuständigen Kanalbetriebsstelle (in der Regel die Kommune) unter Nennung der voraussichtlichen Einleitungsmenge, der Beschaffenheit des Abwassers und des Nutzungszeitraums rechtzeitig beantragt werden. Dem Veranstalter werden dann entsprechende Einleitungsstellen zugewiesen. Es fällt ein mengenabhängiges Entwässerungsentgelt an. Ist keine Einleitung der Abwässer in die Kanalisation möglich, so müssen diese gesammelt und zentral entsorgt werden. Die Regelungen hierzu werden von der jeweiligen Gemeinde in der Entwässerungssatzung festgelegt.

Welche Ziele verfolgt Sounds for Nature? • Vermeidung der Belastung von Gewässern, Kanalisation und Kläranlagen durch Küchenabwässer • Verhinderung von Geruchsbelästigung und Umweltbelastung (Bodenschutz) durch fehlende Toiletten • Reduzierung der Abwassermenge Maßnahmenvorschläge, Empfehlungen und Tipps von Sounds for Nature Viele Maßnahmen im Bereich Abwasser hängen von den lokalen Gegebenheiten ab. Diese sind mit den Genehmigungsbehörden sowie den Kläranlagenbetreibern abzustimmen. So können die Vorgaben der kommunalen Abwassersatzungen und die Besonderheiten der jeweiligen Kläranlage (z. B. Kapazitäten) frühzeitig berücksichtigt werden. 1) Maßnahmen im Bereich Küchenabwässer Geschirr wird vor dem Spülen vorgereinigt, sodass Essensreste möglichst nicht in die Kanalisation gelangen. Die Essensreste werden getrennt gesammelt und entsorgt. Altfette und -öle dürfen nicht in die Kanalisation gelangen. Sie werden getrennt gesammelt und als Abfall entsorgt. Ein Verstoß ist strafbar! Die Nutzung von Fettabscheidern für Spülwasser ist daher zwingend. Es werden umweltverträgliche Spülmittel verwendet. 2) Maßnahmen im Bereich Toiletten Grundsätzlich sollten Toiletten in ausreichender Anzahl aufgestellt werden. Diese können ans Kanalnetz angeschlossen sein oder es kommen Chemietoiletten zum Einsatz. Komposttoiletten (mobile und stationäre) sind in weiten Teilen Europas bereits im Einsatz, und es werden z.T. sogar Veranstaltungen ausschließlich damit durchgeführt. Die Fäkalien werden dabei ohne Zusätze und unkompostierbare Hygienemittel gesammelt und entsprechend kompostiert, um später z.B. als Dünger Verwendung zu finden. Die Nutzung dieser Toiletten ist in Deutschland bisher kaum erprobt, da die Verwendung kompostierten Menschenkots als Dünger nicht erlaubt ist. Es bliebe auch hier nur die Entsorgung über die Kläranlage. Toilettenreinigung Die Toiletten sollten während der Veranstaltung gereinigt werden. Wir empfehlen die Anstellung einer Reinigungskraft, die während der ganzen Veranstaltung anwesend ist, sollte dies nicht mit dem Sanitärdienstleister als Service mit abgedeckt sein. Für die Besucher dürfen dadurch keine Kosten in Form von Nutzungsgebühr oder Trinkgeld anfallen, da dieses viele Besucher abschreckt und zum „Wildpinkeln“ verleitet. Die Reinigungskraft muss daher durch die Veranstalter bezahlt werden. Die Zufahrt der Entsorgungs- und Reinigungsfahrzeuge muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein. Chemietoiletten Bei dem Einsatz von Chemietoiletten sollten nur kläranlagenverträgliche Sanitärkonzentrate eingesetzt werden, die mit dem Blauen Engel (RAL ZU 84) ausgezeichnet sind. Die Veranstalter sollten sich die entsprechende Bestätigung vorlegen lassen. Entscheidend ist auch die ordnungsgemäße Handhabung der Sanitärzusätze. Hierzu ist der Dosierungsanleitung des Herstellers zu folgen. Eine weitere Alternative kann auch der Verzicht auf Zusätze und eine höhere Frequenz der Zwischenreinigungen sein. Wildpinkeln reduzieren Die Beleuchtung üblicher Orte für das Wildpinkeln kann zu einer Reduktion führen. Durch Scheinwerfer können entsprechende Ecken beleuchtet werden. Zudem können z. B. in kleinen Wäldchen, die ebenfalls gerne als geschützte Orte für das Wildpinkeln genutzt werden, Urinale aufgestellt werden. Dazu hat es bereits einige Versuche und kreative Formen gegeben (siehe Beispiel Das Fest). Entsprechende Orte können auch abgesperrt werden.

3) Wassereinsparung Brauchwassernutzung Laut Trinkwasserverordnung darf Regenwasser nicht für die Reinigung des Körpers oder mögliche andere Formen des Körperkontaktes zur Verfügung gestellt werden. Dadurch bietet sich als einzige Nutzungsalternative für Regenwasser die Option, es zum Spülen der Toiletten zu nutzen. Toilettenspülung Alle fest installierten Toiletten und mobile Toiletten, bei denen es möglich ist, sollten mit einer Spülstopptaste versehen sein. Pinkelrinnen Sogenannte „Pinkelrinnen“ sind Urinalen immer vorzuziehen. Sie sind in der Regel energieeffizienter und weniger wartungs- und pflegeintensiv als Urinale. Des Weiteren kommen sie ohne Druck aus und können auch mit dem Wasser aus den Handwaschbecken, den Duschen und Regenwasser gespült werden. Handwaschbecken / Duschen Drehhähne sollten so gut wie immer vermieden werden, da diese häufig offen gelassen werden. Als Alternative dienen Wasserhähne mit Infrarotsensor (hygienischer, da sie nicht angefasst werden müssen) oder Hähne mit Druckknopf. Ähnliches gilt für Duschen, die ebenfalls möglichst keine ungestoppte Durchlauffunktion aufweisen sollten. Gerade im Bereich von Sanitärstationen auf Campingplätzen ist Grauwassernutzung eine attraktive Alternative. Gebrauchtes Duschwasser kann zur Spülung von WCs, Urinalen und Pinkelrinnen Verwendung finden. Aus hygienischen Gründen sollten Papierhandtücher aus recyceltem Papier bevorzugt werden. Aus energetischer Sicht sind waschbare Textilhandtücher allerdings umweltfreundlicher. Zudem verstopfen sie nicht die Waschbecken und vermeiden eine Leerung der Abfallbehälter während der Veranstaltung. Allerdings sind hygienische Gründe sehr gewichtig aus rechtlicher Sicht, aber auch in Bezug auf das Wohlbefinden. Einrollende Handtücher könnten eine gute Alternative darstellen. Zudem sind elektrische Handtrockengeräte, die in Sekunden ihre Arbeit verrichten, ebenfalls eine energetisch sinnvolle Alternative, allerdings abhängig von einem Stromanschluss.

Lärm- und Lichtemissionen

Bei kaum einer anderen Umweltbelastung unterscheiden sich die subjektiven Empfindungen der Menschen so sehr wie bei der Belastung durch Geräusche. Was für die einen ein Genuss ist, ist für die anderen unerträglicher Lärm. Geräusche lassen sich häufig nur unzureichend räumlich eingrenzen. Das heißt zum Beispiel, dass Anwohner eines Festival-Geländes beschallt werden, egal, ob die Musik für sie nun Lärm oder Genuss ist. Auch das euphorische Klatschen und Feiern der Besucher kann als Lärmquelle aufgefasst werden. Zu der Geräuschkulisse vom Veranstaltungsgelände selbst (Bühnen / Campingplätze etc) kommen noch die mit der An- und Abreise verbundenen Geräusche – vom Motorenlärm bis zu den feiernden Besuchern. Licht kann ebenfalls eine Verschmutzung der Umwelt darstellen und zu einer erheblichen Störung des Ökosystems führen. „Lichtglocken“, wie man sie von Städten kennt, sind regelmäßig auch über Festivalgeländen zu finden – mit allen damit einhergehenden negativen Konsequenzen, wie die Störung des Tag-Nacht Zyklus des Menschen oder die Störung der Navigations- und Orientierungsfähigkeit von nachtaktiven Tieren.

Gesetzliche Grundlagen

Für so genannte „Geräuschimmissionen“ bei Open-Air-Konzerten gibt es keine bundesweit gültige Regelung. Grundlage für die länderspezifischen Regelungen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hier wird für sog. Freizeitanlagen (zu denen auch die Open-Air Konzert gehören) festgelegt, dass schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern sind, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind (§ 22 Abs. 1). Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. Alle Bundesländer haben Freizeitlärmrichtlinien erlassen, die die Frage beantworten, unter welchen Bedingungen Geräusche von Freizeitanlagen als erhebliche Belästigungen anzusehen sind, und die die jeweils einzuhaltenden Werte in Verbindung mit bestimmten Zeiten vorgeben. Abweichungen von den Werten sind grundsätzlich möglich, jedoch nur für eine begrenzte Anzahl an Ereignissen („Besondere“ / „Seltene“ Ereignisse). Grundlage ist immer die Abwägung des Ruhebedürfnisses der Anwohner gegen das öffentliche Interesse an der Veranstaltung.

Ziele

  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vermeidung von Gesundheitsschäden für alle Beteiligte
  • Verminderung der Belastung von Anwohnern durch Lärm- und Lichtemissionen
  • Vermeidung der Störung der Tierwelt durch Lärm- und Lichtemissionen

Maßnahmenvorschläge

  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Abstimmung mit der zuständigen Behörde

Die Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist mit Blick auf die landesspezifischen Regelungen wichtig. Insbesondere gilt es herauszufinden, ob die Veranstaltung ein „besonderes Ereignis“ ist, das evtl. von Ausnahmegenehmigungen profitieren kann, oder ob regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die das Ruhebedürfnis der Anwohner stören. Ebenfalls können Informationen über besonders „empfindliche“ Anwohner / Bereiche eingeholt werden.

  • Einhaltung und Überwachung der Vorschriften

Zum Schutz der Festival-Besucher und der Anwohner werden die im Genehmigungsverfahren vorgegeben Richtwerte überwacht und eingehalten. Dies kann durch eigenes Personal und eigene Messungen oder aber auch durch die Einbindung von externen Sachverständigen geschehen. Es ist insbesondere von Bedeutung, die vorgegeben Werte an die Künstler bzw. deren Personal zu kommunizieren. Hier ergeben sich häufig Schwierigkeiten, wenn Künstler / Personal die Vorgaben (durchaus mit Absicht) ignorieren. Gehörschutz / Warnhinweise

  • Freie Vergabe von Ohrenstöpsel (Oder Verkauf zum Selbstkostenpreis). Für Kinder sollte ein altersgemäßer Gehörschutz verpflichtend für den Aufenthalt auf dem Gelände sein, wenn mit einer entsprechenden Lautstärke gerechnet wird. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern, sollte jedoch vom Veranstalter durch ein geeignetes Angebot unterstützt werden.
  • Für Mitarbeiter gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzes, d.h., der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass seinen Mitarbeitern bei bestimmten Werten Gehörschutz zur Verfügung gestellt wird, bzw. dass diese ihn auch tragen.
  • Der Veranstalter ist zu entsprechenden Warnhinweisen an das Publikum verpflichtet. Alle Beteiligten werden darüber informiert, dass der Aufenthalt in besonders lärmintensiven Bereichen so kurz wie möglich gehalten werden soll, bzw. dass geeignete Pausen einzuhalten sind.

Bauliche Maßnahmen

  • Anpassung der Schallausbreitung von den Bühnen aus an die räumlichen Gegebenheiten - mit dem Ziel, die Ausbreitung des Schalls möglichst bereits durch natürliche Hindernisse zu minimieren bzw. die direkte Ausrichtung auf bebaute Gebiete zu verhindern.
  • Wo immer möglich, werden geräuschgeminderte Geräte und / oder Materialien eingesetzt (z.B. lärmgeminderte Generatoren).

Auf- und Abbau Bei der Planung der Auf- und Abbauarbeiten sowie des damit verbundenen Verkehres werden die Schutzbedürfnisse in Bezug auf die Vermeidung / Verringerung von Lärmimmissionen ebenfalls berücksichtigt.

Lichtemissionen Unter Berücksichtigung der notwendigen Notbeleuchtungen sollte darauf geachtet werden, dass Lichtmengen minimiert werden. Dafür sollten Lichtquellen nicht unbegrenzt nach oben strahlen. Dies kann durch Abschirmung der nach oben strahlenden Lichtquellen oder Ausschalten nicht benötigter Lichtquellen erfolgen. Zudem sollte bei der Positionierung von Lichtquellen deren Reichweite berücksichtigt werden. Auf Skybeamer sollte in diesem Zusammenhang verzichtet werden

Kommunikation

  • Die betroffenen Anwohner müssen im Vorfeld über den Zeitraum und die zu erwartenden Lärmemissionen informiert werden. Dabei gilt es, die einzuhaltenden Vorschriften sowie die eigenen Maßnahmen zu kommunizieren und für Verständnis zu werben. Das vermindert zwar nicht die Belastung der Anwohner, aber es schafft unter Umständen eine bessere Atmosphäre und Verständnis.
  • Ebenso werden die Festival-Besucher über Lautstärkebegrenzungen informiert, und es wird um ein rücksichtsvolles Verhalten gebeten (vor allem nachts und außerhalb des Festival-Geländes).
  • Den Künstlern und ihrem Soundpersonal sind Lautstärkelimits und Sanktionen der Nichteinhaltung unbedingt im Vorfeld mitzuteilen. Es empfiehlt sich, diese dezidiert im Festivalrider darzustellen.

Weiterführende Informationen

  • Jones, Meegan (2010): Sustainable Event Management. A Practical Guide. London, Sterling, VA: Earthscan.
  • Sounds for Nature ist ein Verein zur Unterstützung von Festivals und Open-Air-Veranstaltungen; Herausgeber dieses Leitfadens: www.soundsfornature.eu
  • A Greener Festival ist eine not-for-proft-Organisation, die auf internationaler Basis einen der renommiertesten Awards für “grüne Festivals” vergibt. Die Bewerbung der Events ist kostenpflichtig. Es folgen Selbstverpflichtung und Assessment: www.agreenerfestival.com
  • Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) ist ein Umweltmanagementstandard, der für Unternehmen in der Europäischen Union zur Anwednung kommt : www.emas.de
  • Der richtungweisende Leitfaden des norwegischen Øya Festivals: http://www.environmental-handbook.com/
  • Global Reporting Initiative bietet einen Standard für Nachhaltigkeitsberichte von Veranstaltungen: www.globalreporting.org/reporting/sector-guidance/event-organizers/Pages/default.aspx
  • GO Group (Green Operations Europe) ist ein Think Tank, der die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in der Eventindustrie fördert: www.go-group.org
  • GreenEvents Europe - Europas führende Konferenz für Nachhaltigkeit in der Livemusik- und Eventbranche www.green-events-germany.eu
  • Green Music Initiative stößt innovative Projekte für den Klimaschutz in der Event- und Musikindustrie an und unterstützt bei der Kommunikation: www.greenmusicinitiative.de