Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Sabine Funk, IBIT GmbH

Das Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren auch bei Veranstaltungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Neben den originären Zielen des Umwelt- & Naturschutzes geht es hier auch um die Sicherheit der Veranstaltung. Ansammlungen von Müll zum Beispiel sind nicht nur problematisch in Bezug auf die Wahrnehmung des Umfeldes, sondern sind auch Ausgangspunkt direkter Gefährdungen z.B. durch Verunreinigungen und Infektionsgefahr, Brandgefahren aber auch durch die Erhöhung von Stolper- oder Rutschgefahren.

Einleitung

Die Belange des Umwelt- & Naturschutzes sind vielfältigund betreffen alle Bereich der Veranstaltungsplanung. Aufgrund der Vielzahl der inzwischen hierzu zur Verfügung stehender Ratgeber werden im Folgenden nur einige wesentliche Einflussfaktoren grundlegend beschrieben, die den Vorgaben des Leitfaden für die umweltgerechte Durchführung von Großveranstaltungen [1] folgen.

Mobilität und Transport

Der Transport von Menschen und Materialien ist einer der größten Umweltfaktoren im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Aus Sicht des Umwelt- & Naturschutz ergeben sich insbesondere folgende Auswirkungen

  • Luftbelastung
  • Lärmbelastung
  • Verkehrsbelastung (Belastung der öffentlichen Flächen)

Ziele

  • Förderung der An- und Abreise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln / Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs
  • Reduzierung der Umweltbelastung und Auswirkung auf Anwohner, durch die Vermeidung von Stand- und Wartezeiten
  • Vermeidung der Auswirkung auf Flora und Fauna sowie den Boden durch Produktionsverkehre

Maßnahmen

Erstellung eines abgestimmten Verkehrskonzeptes.

Förderung der An- und Abreise mit dem ÖPNV (Zug, Bus und Bahn) durch

  • Sondertarife bzw. verbilligte Fahrkarten für Festival-Besucher
  • Pendelverkehr/Shuttleservice zum Bahnhof/Campingplatz
  • Zusätzliche Busse und Bahnen für den Transfer der Festival-Besucher vom nächstgelegenen Bahnhof
  • Sonderfahrpläne des ÖPNV abgestimmt auf das Festival-Programm
  • Sonderzüge zur An- und Abreise
  • Gegenseitige Einbeziehung in das Kommunikationskonzept
  • Staffelung der Parkplätze entsprechend der Auslastung der PKW: Gut besetzte PKW dürfen näher am Festivalgelände parken als solche, in denen nur der Fahrer oder eine weitere Person anreisen.
  • Erhebung von Parkgebühren
  • Nutzung und Ergänzung von vorhandenen P&R Angeboten der Kommunen zur Entspannung der Parkplatz- und Verkehrssituation im direkten Umfeld des Veranstaltungsgeländes.
  • Angebot von Mitfahrgelegenheiten / Förderung von Fahrgemeinschaften
  • Reduzierung des zu transportierenden Gepäcks: Der Bedarf an Getränken und Lebensmitteln auf dem Veranstaltungsgelände führt häufig dazu, dass für den Transport der eigene PKW gewählt wird. Können auf dem Camping-Gelände selbst Lebensmittel und Getränke zu guten Preisen gekauft werden und wird dies frühzeitig kommuniziert, kann die gefühlte Notwendigkeit den eigenen PKW zu nutzen reduziert werden.

Förderung der An- und Abreise mit dem Fahrrad und zu Fuß

  • Nahe gelegene und bewachte Fahrradparkplätze (mobile Stellanlagen)
  • eigener Stadtplan mit Wegweisung von Rad- und Fußwegen und die Ausschilderung kurzer und sicherer sowie angenehm zu fahrender oder zu gehender Wege

Verkehrslenkende Maßnahmen

  • Sperrung von Straßen und Zufahrtswege für Privatfahrzeuge, insbesondere zum Schutz der Anwohner und zur Aufrechterhaltung von Flucht- & Rettungswegen.
  • Lange Stand- und Wartezeiten bei der An- und Abreise können durch eine Umleitung reduziert werden und führen zu einer deutlichen Entlastung von Anwohnern und der Umwelt.

Reduzierung negativer Auswirkungen durch Produktionsverkehre

  • Nutzung von Schwerlastplatten (Bodenschutz, Definition von Fahrstraßen)
  • Transportmanagement
  • Zeitliche Begrenzung

Abfall

Ein offensichtliches Augenmerk liegt auf dem anfallenden Müll vor, während und nach der Veranstaltung: Berge von Abfall, weggeworfene Verpackungen, leere Dosen und Flaschen, Flugblätter, Zelte, Outdoor-Equipment, Essensreste und Werbeartikel bestimmen häufig das Bild nach Festivals und Open-Air-Veranstaltungen und geben immer wieder Anlass zu Aufregung und Kritik: Markensponsoren wollen sich nicht auf einer „Müllkippe“ präsentieren, Anwohner sind verärgert über die Verunreinigung ihrer Vorgärten und des Veranstaltungsgeländes, und die Genehmigungsbehörden können bei Auffälligkeiten besondere Auflagen vorschreiben. Zwar ist Müll nicht der größte Emissionsherd im Rahmen von Veranstaltungen, jedoch mit Abstand der sichtbarste und deshalb im Gesamtkontext besonders wichtig. Das Thema Müll ist nicht nur an den Veranstaltungstagen selber relevant. Die drei Veranstaltungsphasen – Planung/Aufbau, Durchführung und Abbau – verursachen unterschiedliche Formen des Abfalls, welche bei der Planung berücksichtigt werden müssen.

Ziele

  • Erhöhung der Recyclingquote und Reduzierung der Gesamtabfallmenge.
  • Vermeidung bzw. Verminderung von Littering im Publikumsbereich.
  • Förderung der Wiederverwertung der eingesetzten Materialien

Maßnahmen

Vermeidung des Litterings (unachtsames Fallenlassen von Müll) und Förderung der Abfalltrennung durch ausreichend und leicht zugängliche Behälter

  • Einteilung des Veranstaltungsgelände in Zonen, die Funktionen abbilden und die zu erwartende Personenanzahl berücksichtigen. Je nach Funktion eines Bereiches können entsprechend Behälter aufgestellt werden;. Eine Abfalltrennung erscheint in den Eingangsbereichen (vor allem bei einer Taschenkontrolle) und in Ruhebereichen besonders wirkungsvoll, ebenso wie in Verpflegungsbereichen.
  • Erfahrungen zeigen, dass bereits fest installierte Behälter häufiger genutzt werden und zusätzliche Tonnen für verschiedene Fraktionen direkt daneben ein Überquellen vermeiden.

Abfallvermeidung

  • Mehrweggeschirr und Geschirrreinigung
  • Mitbringverbot von Getränken
  • Vermeidung von „Wegwerf“Giveaways
  • Kontinuierliche Reinigung: Erfahrungen zeigen, dass Menschen Abfall eher achtlos zu Boden werfen, wenn bereits eine gewisse Verschmutzung besteht. Eine kontinuierliche Reinigung wirkt dem entgegen.

Camping

Viele Open-Air-Festivals bieten die Möglichkeit für die Dauer des Festivals in einem dafür vorgegebenen Gebiet auf oder in der Nähe des Festival-Geländes zu campen. Dabei braucht es die entsprechende Infrastruktur, so dass Themen, die bereits für Veranstaltungen allgemein angesprochen wurden, auch für Camping-Bereiche relevant sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Belastung des Bodens und von Flora und Fauna durch eine dichte Camping-Struktur. Darüber hinaus entstehen durch Lebensmittelverpackungen und zurückgelassene Camping-Utensilien große Mengen Abfall - Brände können ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. durch Grillen, Zigaretten oder durch bewusstes Anzünden von Zelten) und es kann zu einer starken Lärmbelastung auch auf dem Campinggelände kommen. Ein Mangel an Sanitäranlagen führt zu hygienische Probleme und einer weiteren Belastung von Boden und Gewässern.

Ziele

  • Vermeidung der Bodenbelastung
  • Reduzierung der Abfälle und kontrollierte Entsorgung
  • Reduzierung der Brandgefahr und anderer Sicherheitsprobleme
  • Reduzierung der Lärmbelästigung
  • Ausreichende Versorgung mit sanitären Anlagen

Maßnahmen

Bodenschutz und Reduzierung der Lärmbelastung

  • Flächen, auf denen das Campen erlaubt ist, müssen eindeutig von benachbarten Flächen abgegrenzt sein.
  • Eine besondere Herausforderung für den Bodenschutz stellen Zigarettenkippen, Kronkorken und im Boden stecken gelassene „Heringe“ auf Weiden dar. Die Reste werden häufig in den Boden getreten und kommen erst im Laufe des Jahres hervor, wenn wieder Weidetier auf der Fläche ist.
  • Um Bodenverdichtung und Lärm auf dem Campingplatz zu verringern, sollte ein Autoverbot auf dem Campingplatz gelten.

Abfallmanagement

  • ausreichende, fußläufig erreichbare und gut sichtbare Entsorgungsmöglichkeiten oder regelmäßige Touren mit einem Sammelauto über das Gelände.
  • Austeilen eines bepfandeten Müllsacks beim Einchecken. Geldrückgabe erfolgt gegen Abgabe des gefüllten Sacks im Laufe des Festivals (nicht ausschließlich kurz vor Abreise). An den Sammelstellen (und ggf. am Supermarkt) werden nach Bedarf neue Mülltüten verteilt.
  • regelmäßige und kontinuierliche Reinigung des Campingplatzes.
  • Untersagen des Mitbringens von Generatoren, Möbeln (Sofas etc.), Glas, etc

Feuergefahr

  • Verbot von offenem Feuer aufgrund der extrem hohen Brandgefahr durch die dicht gedrängt stehenden Kunststoffzelte
  • Erlaubnis von Grillen nur in dafür vorgesehenen Bereichen unter Aufsicht
  • Zurverfügungstellung gesicherter Feuerstellen und Brennmaterial
  • Einholung von Informationen über die aktuelle Waldbrandstufengefahr

Sanitäre Anlagen

  • Zurverfügungstellung ausreichender sanitärer Anlagen, idealerweise mit Kanalanschluss.

Energie und Klimaschutz

Abhängig vom Veranstaltungsort ist die Stromversorgung eine besondere Herausforderung für Veranstaltungen. Auf der „Grünen Wiese“ ist selten Feststrom in ausreichendem Maß verfügbar und auch in städtischer Umgebung kann die Kapazität der gelegten Leitungen begrenzt sein. Um den Bedarf zu decken, muss regelmäßig mittels zusätzlicher Generatoren Strom produziert werden. Dafür nötige Generatoren sowie anderes technisches Equipment sollten auch immer unter Effizienzaspekten betrachtet werden. Der Einsatz von Diesel für die Generatoren und die Nutzung konventionellen Stroms steht in engem Zusammenhang mit dem Thema Klimaschutz und der Möglichkeit der Kompensationen von CO2 Emissionen. Insbesondere aus Sicht des Klimaschutzes ist der Einsatz von fossilen Ressourcen für die Energiegewinnung so gering wie möglich zu halten und vermehrt auf alternative Formen der Energiegewinnung zu setzen. Um Abhängigkeiten zu vermeiden, sollten frühzeitig alternative Technologien eingesetzt werden. Darüber hinaus verursachen Stromgeneratoren Abgase und Partikel und können durch Lärm Anwohner und Tierwelt beeinträchtigen.

Ziele

  • Nutzung von Energie aus nachhaltiger Produktion (grüner Strom, Biodiesel aus gebrauchtem Speisefett etc.)
  • Förderung von Energiesparmaßnahmen
  • Vermeidung von Generatoren, bzw. Einsatz von hocheffizienter Generatortechnik

Maßnahmen

  • Bevorzugung Festnetzstrom
  • Leistungsangepasste Auswahl der Generatoren.
  • Reduzierung des Strombedarfs durch Verbesserung der Effizienz der Bühnenausstattung und sonstiger Beleuchtung.

Wasser und Sanitär

Bei Open-Air-Veranstaltungen fällt Abwasser hauptsächlich als Küchenabwasser und im Sanitärbereich an. Fehlende Toiletten führen durch wildes Urinieren und Koten häufig zu Problemen im Bereich Bodenschutz und Vegetation. Dies ist nicht nur unhygienisch, sondern bedeutet auch für die Natur eine erhebliche Belastung. Nicht zuletzt tragen an die Besucherzahl angepasste, saubere und geruchsarme Toilettenanlagen erheblich zum Wohlbefinden der Festival-Besucher bei. Bei den Abwässern, die aus Küchen, mobilen Verpflegungseinheiten oder Spülmobilen anfallen, sind vor allem Essensreste, Fette (z.B. Frittierfette) und Spülmittel umweltbelastend bzw. Kläranlagen belastend. Eine Einleitung von Speisefetten in die Kanalisation ist verboten und muss durch Fettabscheider vermieden werden. Fette, Öle und Essensreste verunreinigen sowohl die Kanalrohre als auch die gesamte technische Einrichtung der Kläranlage, die dann mit erheblichem Kostenaufwand gereinigt werden muss.

Die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Kanalisation ist genehmigungspflichtig und muss bei der zuständigen Kanalbetriebsstelle (in der Regel die Kommune) unter Nennung der voraussichtlichen Einleitungsmenge, der Beschaffenheit des Abwassers und des Nutzungszeitraums rechtzeitig beantragt werden.

Ziele

  • Vermeidung der Belastung von Gewässern, Kanalisation und Kläranlagen durch Küchenabwässer
  • Verhinderung von Geruchsbelästigung und Umweltbelastung (Bodenschutz) durch fehlende Toiletten
  • Reduzierung der Abwassermenge

Maßnahmen

Viele Maßnahmen im Bereich Abwasser hängen von den lokalen Gegebenheiten ab. Diese sind mit den Genehmigungsbehörden sowie den Kläranlagenbetreibern abzustimmen. So können die Vorgaben der kommunalen Abwassersatzungen und die Besonderheiten der jeweiligen Kläranlage (z. B. Kapazitäten) frühzeitig berücksichtigt werden.

  • Küchenabwässer

Geschirr wird vor dem Spülen vorgereinigt, so dass Essensreste nicht in die Kanalisation gelangen. Die Essensreste werden getrennt gesammelt und entsorgt. Altfette und -öle werden getrennt gesammelt und als Abfall entsorgt. Die Nutzung von Fettabscheidern für Spülwasser ist zwingend. Es werden umweltverträgliche Spülmittel verwendet.

  • Toiletten

Grundsätzlich sollten Toiletten in ausreichender Anzahl aufgestellt werden, die während der Veranstaltung gereinigt werden sollten. Die Zufahrt der Entsorgungs- und Reinigungsfahrzeuge muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein. Chemietoiletten

  • Wassereinsparung

Brauchwassernutzung Laut Trinkwasserverordnung darf Regenwasser nicht für die Reinigung des Körpers oder mögliche andere Formen des Körperkontaktes zur Verfügung gestellt werden, so dass die einzige Option zur Nutzung von Regenwasser die Nutzung als Toilettenspülung bleibt (setzt zwei voneineander getrennte Wasserkreisläufe voraus, da das Waser zum Händewaschen trinkwasserqualität haben muss) Toilettenspülung Alle fest installierten Toiletten sollten mit einer Spülstopptaste versehen sein. Pinkelrinnen Sogenannte „Pinkelrinnen“ sind Urinalen vorzuziehen. Sie sind in der Regel energieeffizienter und weniger wartungs- und pflegeintensiv als Urinale. Des Weiteren kommen sie ohne Druck aus und können auch mit dem Wasser aus den Handwaschbecken, den Duschen und Regenwasser gespült werden. Handwaschbecken / Duschen Drehhähne sollten so gut wie immer vermieden werden, da diese häufig offen gelassen werden. Als Alternative dienen Wasserhähne mit Infrarotsensor (hygienischer, da sie nicht angefasst werden müssen) oder Hähne mit Druckknopf. Ähnliches gilt für Duschen, die ebenfalls möglichst keine ungestoppte Durchlauffunktion aufweisen sollten. Gerade im Bereich von Sanitärstationen auf Campingplätzen ist Grauwassernutzung eine attraktive Alternative. Gebrauchtes Duschwasser kann zur Spülung von WCs, Urinalen und Pinkelrinnen Verwendung finden.

Lärm- und Lichtemissionen

Bei kaum einer anderen Umweltbelastung unterscheiden sich die subjektiven Empfindungen der Menschen so sehr wie bei der Belastung durch Geräusche. Was für die einen ein Genuss ist, ist für die anderen unerträglicher Lärm. Geräusche lassen sich häufig nur unzureichend räumlich eingrenzen. Zu der Geräuschkulisse vom Veranstaltungsgelände selbst (Bühnen / Campingplätze etc) kommen noch die mit der An- und Abreise verbundenen Geräusche – vom Motorenlärm bis zu den feiernden Besuchern. Licht kann ebenfalls eine Verschmutzung der Umwelt darstellen und zu einer erheblichen Störung des Ökosystems führen. „Lichtglocken“, wie man sie von Städten kennt, sind regelmäßig auch über Veranstaltungsgeländen zu finden – mit allen damit einhergehenden negativen Konsequenzen, wie die Störung des Tag-Nacht Zyklus des Menschen oder die Störung der Navigations- und Orientierungsfähigkeit von nachtaktiven Tieren.

Gesetzliche Grundlagen

Für so genannte „Geräuschimmissionen“ bei Open-Air-Konzerten gibt es keine bundesweit gültige Regelung. Grundlage für die länderspezifischen Regelungen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hier wird für sog. Freizeitanlagen (zu denen auch die Open-Air Konzert gehören) festgelegt, dass schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern sind, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind (§ 22 Abs. 1). Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. Alle Bundesländer haben Freizeitlärmrichtlinien erlassen, die die Frage beantworten, unter welchen Bedingungen Geräusche von Freizeitanlagen als erhebliche Belästigungen anzusehen sind, und die die jeweils einzuhaltenden Werte in Verbindung mit bestimmten Zeiten vorgeben. Abweichungen von den Werten sind grundsätzlich möglich, jedoch nur für eine begrenzte Anzahl an Ereignissen („Besondere“ / „Seltene“ Ereignisse). Grundlage ist immer die Abwägung des Ruhebedürfnisses der Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere_Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte_Dritte|Anwohner gegen das öffentliche Interesse an der Veranstaltung.

Ziele

  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vermeidung von Gesundheitsschäden für alle Beteiligte
  • Verminderung der Belastung von Anwohnern durch Lärm- und Lichtemissionen
  • Vermeidung der Störung der Tierwelt durch Lärm- und Lichtemissionen

Maßnahmenvorschläge

  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Abstimmung mit der zuständigen Behörde

Die Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist mit Blick auf die landesspezifischen Regelungen wichtig. Insbesondere gilt es herauszufinden, ob die Veranstaltung ein „besonderes Ereignis“ ist, das evtl. von Ausnahmegenehmigungen profitieren kann, oder ob regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die das Ruhebedürfnis der Anwohner stören. Ebenfalls können Informationen über besonders „empfindliche“ Anwohner / Bereiche eingeholt werden.

  • Einhaltung und Überwachung der Vorschriften

Zum Schutz der Festival-Besucher und der Anwohner werden die im Genehmigungsverfahren vorgegeben Richtwerte überwacht und eingehalten. Dies kann durch eigenes Personal und eigene Messungen oder aber auch durch die Einbindung von externen Sachverständigen geschehen. Es ist insbesondere von Bedeutung, die vorgegeben Werte an die Künstler bzw. deren Personal zu kommunizieren. Hier ergeben sich häufig Schwierigkeiten, wenn Künstler / Personal die Vorgaben (durchaus mit Absicht) ignorieren. Gehörschutz / Warnhinweise

  • Freie Vergabe von Ohrenstöpsel (oder Verkauf zum Selbstkostenpreis). Für Kinder sollte ein altersgemäßer Gehörschutz verpflichtend für den Aufenthalt auf dem Gelände sein, wenn mit einer entsprechenden Lautstärke gerechnet wird. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern, sollte jedoch vom Veranstalter durch ein geeignetes Angebot unterstützt werden.
  • Für Mitarbeiter gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzes, d.h., der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass seinen Mitarbeitern bei bestimmten Werten Gehörschutz zur Verfügung gestellt wird, bzw. dass diese ihn auch tragen.
  • Der Veranstalter ist zu entsprechenden Warnhinweisen an das Publikum verpflichtet. Alle Beteiligten werden darüber informiert, dass der Aufenthalt in besonders lärmintensiven Bereichen so kurz wie möglich gehalten werden soll, bzw. dass geeignete Pausen einzuhalten sind.

Bauliche Maßnahmen

  • Anpassung der Schallausbreitung von den Bühnen aus an die räumlichen Gegebenheiten - mit dem Ziel, die Ausbreitung des Schalls möglichst bereits durch natürliche Hindernisse zu minimieren bzw. die direkte Ausrichtung auf bebaute Gebiete zu verhindern.
  • Wo immer möglich, werden sollten geräuschgeminderte Geräte und / oder Materialien eingesetzt werden (z.B. lärmgeminderte Generatoren).

Auf- und Abbau Bei der Planung der Auf- und Abbauarbeiten sowie des damit verbundenen Verkehres sollten die Schutzbedürfnisse in Bezug auf die Vermeidung / Verringerung von Lärmimmissionen ebenfalls berücksichtigt werden.

Lichtemissionen

Unter Berücksichtigung der notwendigen Notbeleuchtungen sollte darauf geachtet werden, dass Lichtmengen minimiert werden. Dafür sollten Lichtquellen nicht unbegrenzt nach oben strahlen. Dies kann durch Abschirmung der nach oben strahlenden Lichtquellen oder Ausschalten nicht benötigter Lichtquellen erfolgen. Zudem sollte bei der Positionierung von Lichtquellen deren Reichweite berücksichtigt werden.

Kommunikation

  • Die betroffenen Anwohner müssen im Vorfeld über den Zeitraum und die zu erwartenden Lärmemissionen informiert werden. Dabei gilt es, die einzuhaltenden Vorschriften sowie die eigenen Maßnahmen zu kommunizieren und für Verständnis zu werben. Das vermindert zwar nicht die Belastung der Anwohner, aber es schafft unter Umständen eine bessere Atmosphäre und Verständnis.
  • Ebenso müssen die Veranstaltungs-Besucher über Lautstärkebegrenzungen informiert werden - verbunden mit der Bitte um ein rücksichtsvolles Verhalten (vor allem nachts und außerhalb des VEranstaltungsgeländes).
  • Den Künstlern und ihrem Soundpersonal sind Lautstärkelimits und Sanktionen der Nichteinhaltung unbedingt im Vorfeld mitzuteilen. Es empfiehlt sich, diese dezidiert im Festivalrider darzustellen.

Weiterführende Literatur

  • Jones, Meegan (2010): Sustainable Event Management. A Practical Guide. London, Sterling, VA: Earthscan.
  • Sounds for Nature ist ein Verein zur Unterstützung von Festivals und Open-Air-Veranstaltungen; Herausgeber dieses Leitfadens: www.soundsfornature.eu