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Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche==
==Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche==
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Version vom 1. Juni 2015, 09:55 Uhr


Einleitung

Status: Final
Autoren: PTV

Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung (vgl. Straßenverkehrsrecht). In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die Nachfrageberechnung, d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Grundlage der zu prognostizierenden Verkehrsbelastung bildet der ohnehin vorhandene Normalverkehr. Auf Basis veranstaltungsspezifischer Kenngrößen vorangegangener, vergleichbarer Veranstaltungen können im nächsten Schritt die durch den Event induzierten Veranstaltungsverkehre je Verkehrssystem ermittelt werden. Zu diesen Kenngrößen gehören insbesondere die Ganglinien im An- und Abreiseverhalten, der Modal Split und der Besetzungsgrad. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen Werkzeuge und Methoden können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Neben den Kapazitätsbetrachtungen ist auch die Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Teil des Verkehrskonzeptes. Durch sie werden Besucher und Anwohner über das Konzept informiert. Zudem ist es möglich (und häufig auch sehr wichtig) durch Kommunikation Einfluss auf das Verkehrsverhalten insbesondere der Besucher zu nehmen. Durch die im Beschilderungskonzept festgelegten Maßnahmen sollen die Besucher möglichst konfliktfrei in Richtung Veranstaltungsgelände geführt werden. Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten Motorisierter Individualverkehr (MIV), Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Radverkehr sowie die Fußgängerströme zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der An- und Abreiserouten und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu managen.

Je nach Einzugsgebiet und Größe der Veranstaltung kann es sinnvoll sein, die zur Bewertung der Infrastruktur notwendige Prognose der Verkehrsströme durch den Einsatz eines makroskopischen Verkehrsmodells zu unterstützen. Dies gilt besonders dann, wenn die Veranstaltung das erste Mal stattfindet. Eine mikroskopische Simulation wird sinnvollerweise eingesetzt, wenn der Bereich des Veranstaltungsgeländes selbst sowie dessen nahes Umfeld detailliert betrachtet werden sollen. Die mikroskopische Simulation kann für einzelne Verkehrsarten (z. B. Fahrzeuge oder Fußgänger), aber auch intermodal für alle Verkehrsarten, in einem Modell durchgeführt werden. Zusätzlich oder alternativ zu den aufwändigeren Simulationen lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch sog. Handrechenverfahren durchführen. Auf Basis eines solchen Handrechenverfahrens werden in den folgenden Ausführungen Empfehlungen für die Planung der Fußgängerverkehre auf dem Veranstaltungsgelände sowie den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen gegeben.

Für die Planung zukünftiger Veranstaltungen ist es wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen durchzuführen. Ziel ist es, bei neuerlichen Veranstaltungsplanungen auf Erfahrungswerte aus vorangegangenen Planungen zurückgreifen zu können, um künftig Fehlplanungen zu vermeiden.

Werkzeuge und Methoden - Übersicht

Hier kommt noch ein Text + Link: Werkzeuge und Methoden

Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Hier kommt noch ein Text + Link: Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

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Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche

Hier kommt noch ein Text + Link: Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche Stand: final

Bearbeiter: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmH)

Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [1] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.

Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlasen.

Einleitung

Betrachtet man einige der Unglücke, die sich im Rahmen von Veranstaltungen ereignet haben, findet man immer wieder „den Einlass“ oder „den Zugang“ als Entstehungsort eines Unglücks. Ob 1979 bei einem Konzert von The Who in Cincinnati, bei dem 11 Menschen unmittelbar in einer Einlasssituation starben, als Auslöser der Hillsborough Katastrophe 1989 [2], bei der 96 Menschen aufgrund schlecht geplanter und schlecht gemanagter Einlässe starben oder als nur vermeintlich geklärte Bedingung einer DSDS Autogrammstunde [3] in 2011, bei der aufgrund unklarer Verantwortlichkeiten im Bereich vor der Tür und daraus resultierend fehlenden Flächenmanagements 60 zumeist junge Menschen verletzt wurden.

Demgegenüber steht eine Forderung in der Musterversammlungsstättenverordnung [4], dass vor Eingängen von Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen „Geländer so anzuordnen [sind], dass Besucher nur einzeln und hintereinander Einlass finden.“ Darüber hinaus „sind Einrichtungen für Zugangskontrollen sowie für die Durchsuchung von Personen und Sachen vorzusehen.“ (§ 30, Abs. 2). Die Bedeutung der Einlassbereiche auch außerhalb des Kontrollbedürfnisses insbesondere von Fußballspielen und die notwendigerweise im Rahmen der Planung zu beachtenden Faktoren finden in der Verordnung keine Berücksichtigung.

Basierend auf einem über diese eingeschränkte Betrachtung hinausgehenden Verständnis von Eingangs- & Einlassbereichen als multifunktionale genutzte Transfer-, Warte- & Aktionsflächen, müssen an diese Bereiche jedoch weitreichendere Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen der Planung von Eingangs- & Einlassbereichen ist dabei zu berücksichtigen dass diese Bereiche

  • häufig den ersten Kontakt des Besuchers mit der Veranstaltungsfläche definieren
  • eine Schnittstelle zwischen der (->) inneren und äußeren Erschließung bilden – d.h. in Bezug auf Zu- & Abflussgrößen ausgewogen gestaltet sein müssen
  • eine (erste) Interaktionsfläche mit dem wartenden Besucher bilden
  • den Aktionsbereich für den Ordnungs- & Sicherheitsdienst (-> Veranstaltungsordnungsdienst) darstellen – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Sicherheit innerhalb des Veranstaltungsgeländes

Ausgangs- oder Auslassbereiche werden im Rahmen der Musterversammlungssstättenverordnung [5] gar nicht betrachtet. Außerhalb der Definition notwendiger Notausgänge werden keine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgangsbereichen gestellt. Dass dies nötig sein kann, zeigt sich z.B. regelmäßig nach einem Feuerwerk einer großen öffentlichen Veranstaltung, wenn ein Großteil der Besucher das Veranstaltungsgelände zeitgleich verlassen möchte. Analog zu den Anforderungen an Einlassbereiche geht es auch bei den Ausgangsbereichen um eine Schnittstelle der inneren und der äußeren Erschließung – d.h., es sind Warteflächen und Übergabepunkte (an den Öffentlichen Verkehr, die PKW) zu definieren, Informationen zu vermitteln („wie lange fahren die Bahnen?“, „wo geht es zu P3?“) und personelle sowie – wenn nötig - infrastrukturelle Unterstützung zur Lenkung der Besucher zu gewährleisten.

Faktoren für die Gestaltung von Einlassbereichen

Betrachtet man die multifunktionale Nutzung der Eingang- & Einlassbereiche sowie die Anforderungen an die geordnete Lenkung und Steuerung der Besucher in dieser Phase der Veranstaltung (-> crowd management), sind bei der Planung dieser Bereiche und Flächen insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigen:

Zu- & Abfluss : die Einlässe müssen so gestaltet werden, dass die Zahl der zufließenden Besucher ohne dass sich z.B. die öffentlichen Flächen belastende oder Druck aufbauende Stauungen bilden, auch abfließen können. Zu berücksichtigen ist hierbei, wie viele Besucher in welcher Zeit auf die Einlässe zufließen (z.B. basierend auf der Taktung des Öffentlichen Verkehrs und dem Anreiseprofil) bzw. wie viele Besucher in welcher Zeit an den Einlässen abgearbeitet werden können. Die Intensität der Zugangskontrollen ist hierbei genauso zu berücksichtigen wie das Profil der Besucher (Früh- bzw Spätanreisende).

Warte- & Entlastungsflächen: Einlassbereiche müssen Platz für die Wartenden bieten – besonders zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Platz auch dann noch ausreichen muss, wenn der Abfluss der Besucher in die Veranstaltungsfläche stockt – z.B. bei einer Verzögerung des Einlassbeginns. Im Rahmen der Flächenplanung ist daher zu definieren, wie viele Personen die Fläche maximal aufnehmen muss bzw. kann. Welche Personendichten hier toleriert werden, hängt dabei wiederum von verschiedenen Einflussfaktoren ab, z.B.

  • können die Besucher auf der gesamten Fläche informiert und angesprochen werden?
  • Steht ausreichend Personal zur Lenkung der Besucher zur Verfügung
  • Ist die Warte- & Aufstellfläche frei von Einbauten und Hindernissen?

Infrastrukturelle Gestaltung: Je nach Besucheraufkommen und –profil (-> Besucherprofil) müssen zusätzliche Infrastrukturen eingebracht werden – dies können Schleusensysteme für kontrollierte Zugänge sein genauso wie gesteuerte Zuführungen der Besucher auf die Einlässe oder druckmindernde Abschrankungen. Dies ist insbesondere bei einem hohen gleichzeitigen Besucheraufkommen nötig, um zu vermeiden, dass die Besucher in Trauben vor den Einlässen stehen und hierdurch sowohl die Aktionsflächen des Ordnungsdienstes eingeschränkt wird als auch evt. Druck oder zumindest für den Besucher unangenehme Situationen durch Drängeln entstehen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die eingebrachten Infrastrukturen nicht die evtl. für Fluchtwege und Notausgänge vorgesehenen Flächen und Wege blockieren.

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Aufbau eines sehr weitläufigen Zuführungssystems. Hier: One Direction, ESPRIT Arena Düsseldorf.

Photo. Special Security Services

http://specsec.de/einlassplanung-

Information & Kommunikation: In vielen Fällen verbringen Besucher Zeit in den Eingangsbereichen, die über die reine Transferzeit hinausgeht – dies kann einige Minuten sein aber auch mehrere Stunden. Diese Zeit kann zum einen genutzt werden, um notwendige Informationen zu vermitteln (z.B. die weitere Wegeführung hinter dem Einlassbereich). Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Kommunikation mit allen Wartenden über den gesamten Zeitraum möglich ist – dies ist insbesondere relevant bei sehr langen Wartezeiten, bei sehr komplexen Zuführungssituationen und natürlich bei Zwischenfällen und in Schadenlagen. Es ist dabei insbesondere sicherzustellen, dass die möglicherweise von hinten auf einen Einlass drängenden Besucher angesprochen werden können um die vorderen Bereiche zu entlasten.

Organisation: Fast alle Einlassbereiche müssen organisiert werden. Hierzu gehört das Freihalten der Bereiche von ungewünschten oder störenden Aufbauten und / oder Aktionen (z.B. Verteiler von Prospekten, Müll etc.) als auch das Management der Wartenden. Hierzu gehören Ansprache und Ansprechbarkeit genauso wie das Steuern von Abläufen. An den Einlässen selbst ist sicherzustellen, dass durch eine geeignete Anzahl an Kräften die Abarbeitung des Zuflusses unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Kontrollintensität sichergestellt wird.

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Unter solchen Bedingungen ist die Aufrechterhaltung geordneter Kontrollroutinen kaum realsierbar

Photo S. Funk

Rechtliche Betrachtungen: Im Rahmen der Planung für Einlassbereiche muss regelmäßig geprüft werden, in wessen Verantwortungsbereich die Flächen liegen. Es kommt regelmäßig vor, dass auch die unmittelbaren vor den Einlässen schon im öffentlichen Raum liegen und nicht mehr Veranstaltungsgelände sind. Dies bedeutet unter Umständen, dass der Veranstalter keine lenkenden Maßnahmen mit Hilfe von Infrastrukturen umsetzen kann, bzw. diese im Vorfeld mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden abgestimmt werden müssen

Eingänge und Einlässe für zugangskontrollierte Veranstaltungen

Im Rahmen zugangskontrollierter Veranstaltungen werden regelmäßig Einlassschleusen genutzt zur Vereinzelung der Besucher und damit zur Ermöglichung einer strukturierten Kontrolle der Besucher (Eintrittskarte und Kontrolle auf verbotene Gegenstände).

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Beispiel einer Zugangskontrollierten Einlasses

Photo: Special Security Services

Zur Kalkulation einer ausreichenden Anzahl von Schleusen sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:

  • Anzahl Besucher
  • Anzahl Kräfte pro Schleuse
  • Durchsuchungsintensität
  • Geplante Einlassdauer

Für Konzertveranstaltungen werden als Einlassdauer bis zu 90 Minuten akzeptiert – das heißt, alle Besucher können innerhalb von 90 Minuten in das Veranstaltungsgelände gelangen. Ganz allgemein lässt sich auf Basis dieser Dauer mit einer Zahl von 1000 Besuchern je Schleuse kalkulieren. Diese Zahlen sind jedoch nur Richtwerte, die für jede Veranstaltung individuell überprüft werden müssen. So kann eine Veranstaltung an einem Werktag oder eine Veranstaltung mit einer hohen Zahl an Dauerkartenbesitzen eine wesentliche kürze Einlasszeit erforderlich machen – auch hier muss sichergestellt werden, dass die Kontrollintensität aufrecht erhalten bleibt, wenn die Besucher nicht 90, sondern 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung erscheinen.

Auf der anderen Seite gibt es Veranstaltungen, bei denen die Besucher nicht 90 Minuten, sondern neun Stunden vor der Veranstaltung erschienen - auch hier muss geprüft werden, inwieweit hier Vorkehrungen getroffen werden müssen (Personal, Sanitäter, WC etc) [1] und inwieweit diese Vorkehrungen möglicherweise zur frühen Anreise animieren. Fragen des Anreiseprofils der Besucher sind daher immer im Rahmen der (->) Gefährdungsanalyse der Veranstaltung zu betrachten.

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Beispiel für die Organisation eines Aufstellbereiches, der auf sehr lange Wartezeiten ausgerichtet ist: die Führung der Besucher wird ergänzt durch das Vorhalten von Toiletten, Wasser und Personal

Photo: S. Funk

Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass die Besucher auf die tatsächlichen Einlässe gelenkt werden – hierzu bieten sich verschieden Formen der Zuführung an:

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Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich

Photo: Special Security Services

Im Rahmen einer geordneten Zuführung der Besucher auf die Eingänge sind immer auch begleitende organisatorische Maßnahmen nötig, um sowohl die Wartezeit zu begleiten als auch um einen kontinuierlichen Personenfluss zu gewährleisten.

Hierzu kann es nötig sein

  • die Sicht auf die eigentlichen Eingänge zu verstellen: hierdurch wird verhindert, dass beim Öffnen der Eingänge eine plötzliche Bewegung entsteht
  • abgegrenzte Bereiche in den Warteschlangen zu definieren, die „Stück für Stück“ abgearbeitet werden können
  • organisatorische Vorkehrungen zu schaffen, damit Besucher Warteflächen verlassen (z.B. Gang zur Toilette), danach ihre Position aber auch wieder einnehmen können (Benennung der Bereiche und Numerierung der Besucher, z.B. C 36 = Besucher Nr 36 im Warteschlangenabschnitt C)
  • eine kontinuierliche Ansprachemöglichkeit und Überwachung der Warteschlangen zu gewährleisten – insbesondere bei längeren Wartezeiten bei hohen Temperaturen bzw. In Bereichen ohne Schattenflächen

Auch bei der Gestaltung der Auslassbereiche sind das (->) Publikumsprofil und die Anreisemodalitäten zu beachten. Besondere Vorkehrungen müssen z.B. getroffen werden bei einem sehr jungen Publikum (hohe Anzahl an Abholern, für die Wartebereiche und Treffpunkte eingerichtet werden müssen).

Zugangsflächen für öffentliche Veranstaltungen

Auch bei Veranstaltungen ohne einen kontrollierten Zugang müssen die Eingangsbereiche entsprechend gestaltet werden. Ebenso wie für die Einlassbereiche mit Schleusen gilt auch für die Ein- oder Zugangsbereiche z.B. einer Kirmesveranstaltungen

  • der Bereich muss genug Raum bieten, die ankommenden Besucher aufnehmen zu können. Viele Besucher orientieren sich erst einmal, wenn sie den Zugang einer Veranstaltung erreicht haben – hierfür müssen ausreichende Flächen zur Verfügung stehen.
  • Notwendige Informationen müssen unmittelbar im Eingangsbereich gegeben werden- zum Beispiel durch den Aufbau einer Leitbeschilderung. Die Beschilderung muss so angebracht werden, dass hierdurch keine zusätzliche Blockierung der Fläche erfolgt (weder durch die Beschilderung selbst noch durch sich orientierende Besucher)
  • Der Einlassbereich muss ggf. durch Personal freigehalten werden – d.h. es muss aktiv dafür gesorgt werden, dass Besucher nicht im direkten Zugangsbereich stehen bleiben (etwa um sich zu orientieren oder auf nachkommende Freunde zu warten)
  • Ist der Einlassbereich auch gleichzeitig der Auslass, kann es nötig werden, je nach Personenaufkommen lenken Maßnahmen umzusetzen – hierzu gehört eine Trennung des Bereiches in Zu- & Abgang genauso wie die Implementierung eines Einbahnstraßensystems

Ausgänge und Auslassflächen

Für die Gestaltung von Auslassflächen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für die Einlassbereiche. Es ist sicherzustellen, dass

  • ausreichend Platz zur Verfügung steht zur Verteilung der abströmenden Besucher – dies wird insbesondere dann relevant, wenn sich eine Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs in direkter Nähe des Ausgangsbereiches befindet und ein Rückstau in die Veranstaltungsfläche bzw. auf den direkten Ausgangsbereich möglich ist.
  • Informationen zur Verfügung stehen, auf die die Besucher zugreifen können – hierzu gehören klare Wegbeschilderungen ebenso wie ansprechbares Personal und / oder Durchsagemöglichkeiten
  • Absprachen in Bezug auf die räumliche Verantwortung getroffen werden (z.B. „wer ist verantwortlich für die Aufstellung an der Haltestelle“)

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Warteschlangenmanagement an der U-Bahn Haltestelle "Rheinaue" (Bonn)

Photo: Mark Nowak

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Warteschlangenmanagement an der Strassenbahnhaltestelle "Messe / Aren" (Düsseldorf)

Photo: Ralf Zimme

Literatur

  • Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).
  • prEN 13200-7 "Entry and Exit Routes and elements"

Weiterführend: Merkblatt "Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen"

Stand: final

Bearbeiter: Dirk Oberhagemann (vfdb)

Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen. Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden. Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten. Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung. Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.

Schutzziele

Aus der Einführung lassen sich folgende Schutzziele bezüglich der Verwendung von Sperren und Gittern als Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen ableiten:

  • Schutz der Besucher vor zu hohen Personendrücken
  • Segmentierung von Veranstaltungsbereichen
  • Gewährleistung einer raschen Entleerung der Zuschauerbereiche bei einer Evakuierung durch Freihaltung, Kennzeichnung und Definition der Flucht- und Rettungswege
  • Schaffung gesicherter An-, Zu- und Umfahrten für Einsatzkräfte
  • Schaffung von Bewegungsflächen für Einsatzkräfte (Behandlungsplätze, Einsatzmaßnahmen im Brandfall, etc.)
  • Sicherung veranstaltungsrelevanter Infrastruktur gegen unbefugten Zutritt (Bühnen, Backstagebereiche, Sanitätsstationen, PA-/Licht-Tower, FOH-Plätze, etc.)
  • Strukturierung des Veranstaltungsgeländes, um die Nutzbarkeit durch Besucher, Mitwirkende und Dienstleister sicherzustellen
  • Gewährleisten einer möglichst gleichmäßigen Befüllung des Veranstaltungsbereiches und definierten Führung von Personenströmen

Anwendungsfälle

Mobile Absperrungen lassen sich in zahlreichen Einsatzkontexten finden. Nachfolgend sind einige Anwendungsfälle aufgeführt, in denen mobile Absperrungen regelmäßig zum Einsatz kommen. Bei jedem Einsatz ist immer zu prüfen, ob die Art der eingesetzen Absperrungen dem Zweck entspricht und ob aus dem Einsatz ggfs. negative Konsequenzen resultieren.

Fan-Trennung

zur Vermeidung von Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen, hauptsächlich bei Fußballspielen, durch das Aufeinandertreffen rivalisierender Fangruppierungen, so diese nicht baulich vorhanden sind.

Sichtschutz

zur Vermeidung unerwünschter Zaungäste oder der Beeinflussung des Besucherverhaltens.

Abschrankung der Besucherfläche vor der Szenenfläche (Bereich für den Sanitäts- und Ordnungsdienst)

entsprechend der Muster–Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 1 MVStättV)

Abschrankung in Stehplatzbereichen vor Szenenflächen

entsprechend der Muster-Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 2 MVStättV)

Umzäunungen von Veranstaltungsplätzen

zur Begrenzung der Besucherzahl

Sichere und rasche Räumung von Veranstaltungsbereichen

mit Berücksichtigung der Erkennbarkeit der Ausgänge

Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge

zur Trennung von Zuschauerbereichen bzw. deren Verkehrsflächen und denen der Einsatzkräfte

Zugangskontrolle ÖPNV

zur Gewährleistung einer geordneten Personenführung an der Schnittstelle zum öffentlichen Personennahverkehr

Eine detaillierte Beschreibung der Anwendungsfälle und der möglichen Arten von mobilen Sicherheitsabsperrungen sind ausführlich im Merkblatt Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen beschrieben.

Evaluation

Status: Final
Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach

Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.

Erhebungsmethoden

Um objektive Daten zu erhalten, können verschiedene Zähl- und Befragungsmethoden angewandt werden. Im Folgenden werden einzelne Methoden und die damit erhebbaren Daten vorgestellt.

Zählungen

Viele Daten zum Verkehrsverhalten von Veranstaltungsbesuchern können nur über Befragungen ermittelt werden, jedoch sind Zählungen insbesondere zur Ermittlung der Ganglinien wichtig.

  • Besucherzählung an den Eingängen (ankommende/weggehende Besucher):
Mit Hilfe einer Besucherzählung können Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise sowie die maximale Zahl der anwesenden Besucher bestimmt werden.
Für die Zählung wird ein 15-Minuten Intervall empfohlen.
Ort der Zählung: Zählungen möglichst an allen Eingängen (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum).
Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.
  • Besucherzählung an Haltestellen (Ein-/Aussteiger):
Mit Hilfe einer Besucherzählung können zum einen Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise ermittelt werden. Außerdem kann die absolute Nutzung von Bussen und Bahnen ermittelt werden.
Ggf. kann hier auf automatische Zählsysteme der ÖV-Anbieter zurückgegriffen werden.
Für die Zählung wird empfohlen Fahrzeug genau zu zählen und keine Zeit-Intervalle zu nutzen.
Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.
  • Zählung an Parkplätzen/Radabstellanlagen:
Mit Hilfe von Zählungen an Parkplätzen und Radabstellanlagen können Ganglinien und Belegungen der Parkplätze/Radabstellanlagen ermittelt werden.
Bei der Zählung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge an Parkplätzen kann auch der Pkw-Besetzungsgrad mit erfasst werden. Wird zu einem Zeitpunkt der Zählung die absolute Besetzung des Parkplatzes/der Radabstellanlage erfasst, kann die Belegung des Parkplatzes/der Radabstellanlage über den gesamten Zählzeitraum ermittelt werden.
Ggf. kann zur Ermittlung der Pkw-Parkplatzbelegung auf ein automatisches Zählsystem zurückgegriffen werden (z.B. dynamisches Parkleitsystem, Daten von Parkhausbetreibern).
Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen. Mit Hilfe der Videoauswertung können keine Besetzungsgrade bestimmt werden.
Ergänzend zu den Zählungen an Radabstellanlagen sollten im Umfeld der Veranstaltung Beobachtungen durchgeführt werden, um die Akzeptanz der Radabstellanlage bzw. den Grad des „Wildparkens“ zu ermitteln.

Kurzbefragungen

  • Fragebogen:
Die Besucher werden mit Hilfe eines einseitigen Fragebogens zu ihrem Verkehrsverhalten befragt (Wohnort, Verkehrsmittelwahl, Ausstiegshaltestelle, Parkplatz, Grund der Verkehrsmittelwahl, Aufenthaltsdauer, Gruppengröße, Probleme auf dem Weg zur Veranstaltung - Wegweisung).
Ggf. können hier auch Fragen gestellt werden, wie den Besuchern z. B. die Veranstaltung gefallen hat und ob sie diese wieder besuchen würden.
Ort der Befragung: vor und auf dem Gelände (auch auf einem nicht abgegrenzten Veranstaltungsgelände möglich).
Richtwert Personalbedarf: ein Interviewer kann ca. 8-12 Personen pro Stunde befragen.
Richtwert Rücklauf: Veranstaltungsbesucher beantworten in der Regel bereitwillig Fragen bezüglich ihres Verkehrsverhaltens und ihrer Zufriedenheit innerhalb einer Kurzbefragung.
  • OSCAR-Methode (On-Sight Card Analysing Research Method):
Zielsetzung dieser von der Ingenieurgesellschaft Stolz mbH (Neuss) entwickelten Methode ist es, durch Austeilen und Einsammeln von kleinen Karten (Visitenkartenformat) am Eingang der Veranstaltung ohne großen Aufwand für die Besucher Erkenntnisse zum Besucherverhalten zu ermitteln. Geeignet ist dieses Verfahren insbesondere zur Ermittlung der Aufenthaltsdauer z. B. in Kombination mit der Verkehrsmittelwahl. Hierzu wird den Besuchern beim Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Karte gegeben, die sie beim Verlassen der Veranstaltung in dafür vorgesehene Sammelbehälter werfen. Die Rückseite der Visitenkarte ist mit dem Stempel der Eintrittszeit versehen (in 15-Minuten-Zeitintervallen). Bei viertelstündiger Leerung der Behälter kann so mit entsprechender Genauigkeit die Aufenthaltszeit erfasst werden. Das genutzte Verkehrsmittel wir über den Einwurf in den entsprechenden Behälter – ein Behälter je Verkehrsmittel (Zu Fuß, Bus & Bahn, Pkw, Rad, ggf. Sonstiges oder andere relevante Kategorie) – ermittelt. Wichtig ist bei diesem Verfahren, dass die Besucher beim Verteilen der Karten kurz auf die Zielsetzung hingewiesen werden und das Verfahren erläutert wird. Dies kann ggf. ergänzend durch entsprechende Plakate und/oder Flyer unterstützt werden.
Geeigneter Ort zur Durchführung:
Verteilen/Einsammeln möglichst an allen Eingängen der Veranstaltung (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum, die Rückgabestationen dürfen durch ihre Positionierung im Eingangsbereich keine Engstellen erzeugen).
Richtwert Personalbedarf (je Ein-/Ausgang): 1 Person zur Überwachung der Rückgabestation und Entleerung der Eimer, ca. 1 Person pro 400 Besucher/h zum Verteilen der Karten, wenn eine nahezu Vollerhebung angestrebt wird.
Richtwert Rücklauf: Quote von verteilten und zurückgegebenen Karten: 60 - 90%

Einzelnachweise