Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.
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- a) § 29 StVO: Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzl a) Der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO können im Ermessen der Straßenver-k9 KB (1.140 Wörter) - 15:53, 21. Jun. 2015
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