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Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
==Einleitung==


:Status: Final
Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung.  
:Autoren: PTV  <br />
In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr|Nachfrageberechnung]], d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen [[#Werkzeuge und Methoden - Übersicht|Werkzeuge und Methoden]] können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht.
 
Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Motorisierter Individualverkehr (MIV)|Motorisierter Individualverkehr]], [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)|Öffentlicher Personennahverkehr]], [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Radverkehr|Radverkehr]] sowie die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Fußgänger|Fußgängerströme]] zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der Wege des An- und Abreiseverkehrs und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management|managen]].
Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung (vgl. [[Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]]).  
Zusätzlich oder alternativ zu [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Simulationen|Simulationen]] lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]] durchführen.
In der Planungsphase wird auch das [[Grundlagen des Verkehrskonzepts|Verkehrskonzept]], häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die [[Nachfrageberechnung]], d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Grundlage der zu prognostizierenden Verkehrsbelastung bildet der ohnehin vorhandene [[Ermittlung der Nachfrage für den Normalverkehr|Normalverkehr]]. Auf Basis [[Veranstaltungsspezifische Kenngrößen|veranstaltungsspezifischer Kenngrößen]] vorangegangener, vergleichbarer Veranstaltungen können im nächsten Schritt die durch den Event induzierten [[Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr|Veranstaltungsverkehre]] je Verkehrssystem ermittelt werden. Zu diesen Kenngrößen gehören insbesondere die [[An- und Abreiseverhalten - Ganglinien|Ganglinien im An- und Abreiseverhalten]], der [[Modal Split]] und der [[Besetzungsgrad]]. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen [[Werkzeuge und Methoden - Übersicht|Werkzeuge und Methoden]] können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht.
Neben den Kapazitätsbetrachtungen ist auch die [[Information/Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]] ein wesentlicher Teil des Verkehrskonzeptes. Durch sie werden Besucher und Anwohner über das Konzept informiert. Zudem ist es möglich (und häufig auch sehr wichtig) durch Kommunikation Einfluss auf das Verkehrsverhalten insbesondere der Besucher zu nehmen.
Durch die im [[Beschilderungskonzept]] festgelegten Maßnahmen sollen die Besucher möglichst konfliktfrei in Richtung Veranstaltungsgelände geführt werden.
Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten [[Motorisierter Individualverkehr (MIV)]], [[Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)]], [[Radverkehr]] sowie die [[Fußgänger|Fußgängerströme]] zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der [[Wege des An- und Abreiseverkehrs|An- und Abreiserouten]] und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die [[Parkraumgestaltung]]. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in [[Abstimmung mit Verkehrsbetrieben|Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben]] zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu [[Crowd- und Besuchermanagement|managen]].
 
Je nach Einzugsgebiet und Größe der Veranstaltung kann es sinnvoll sein, die zur Bewertung der Infrastruktur notwendige Prognose der Verkehrsströme durch den Einsatz eines [[Makroskopisch|makroskopischen Verkehrsmodells]] zu unterstützen. Dies gilt besonders dann, wenn die Veranstaltung das erste Mal stattfindet.
Eine [[Mikrosimulation|mikroskopische Simulation]] wird sinnvollerweise eingesetzt, wenn der Bereich des Veranstaltungsgeländes selbst sowie dessen nahes Umfeld detailliert betrachtet werden sollen. Die mikroskopische Simulation kann für einzelne Verkehrsarten (z. B. Fahrzeuge oder Fußgänger), aber auch [[Intermodal|intermodal]] für alle Verkehrsarten, in einem Modell durchgeführt werden.
Zusätzlich oder alternativ zu den aufwändigeren Simulationen lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch sog. [[Handrechenverfahren]] durchführen.
Auf Basis eines solchen Handrechenverfahrens werden in den folgenden Ausführungen Empfehlungen für die Planung der [[Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf|Fußgängerverkehre auf dem Veranstaltungsgelände]] sowie den erforderlichen [[Flucht- und Rettungswege|Flucht- und Rettungswegen]] gegeben.
 
Für die Planung zukünftiger Veranstaltungen ist es wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und [[Evaluation|Evaluationen]] durchzuführen. Ziel ist es, bei neuerlichen Veranstaltungsplanungen auf Erfahrungswerte aus vorangegangenen Planungen zurückgreifen zu können, um künftig Fehlplanungen zu vermeiden.
 
==Werkzeuge und Methoden - Übersicht==
 
Hier kommt noch ein Text + Link: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Werkzeuge und Methoden|Werkzeuge und Methoden]]


==Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==
==Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==


Hier kommt noch ein Text + Link: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]
Besucherverkehre zu Großveranstaltungen können die Verkehrsinfrastruktur an ihre Grenzen bringen. Damit die Besucher einer Großveranstaltung diese sicher und komfortabel erreichen können, soll im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ein Verkehrskonzept erstellt werden.


==Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==
In der folgenden Abbildung ist der Arbeitsprozess zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes dargestellt.


===Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf===
<gallery>
Entstehung Verkehrskonzept Schema final.png|Arbeitsprozess Verkehrskonzept
</gallery>


:Status: siehe Abschnitte
Die folgenden Themenfelder sollen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes betrachtet werden:
:Autoren: siehe Abschnitte  <br />


* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Generelle Rahmenbedingungen, Kenngrößen und Informationsbedarf]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Motorisierter Individualverkehr (MIV)|Motorisierter Individualverkehr]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)|Öffentlicher Personennahverkehr]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Radverkehr|Radverkehr]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Fußgänger|Fußgänger]]
* falls notwendig: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Simulationen|Simulationen]]


====Handrechenverfahren====
Insbesondere innerhalb der generellen Rahmenbedingungen können auch Überschneidungen mit dem Sicherheitskonzept auftreten, an den entsprechenden Stellen wird auf weitere Sicherheitsbausteine verwiesen.


:Status: final
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]
:Autoren: Stefan Holl, Armin Seyfried  <br />


==Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==


=====Geltungsbereich=====
Die innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes bezieht sich auf die Verkehrsabläufe im unmittelbaren Bereich der Veranstaltung; die Besucher sind hier im Regelfall zu Fuß unterwegs. Bei der Betrachtung der Verkehrsflächen ist deren vorrangige Nutzung zu bedenken: Zum einen gibt es Wege, die dem Vorwärtskommen dienen (Verbindungsfunktion), dazu gehören Wege und Kreuzungen, aber auch Wartebereiche vor Engstellen. Hier muss gewährleistet sein, das Verkehrsaufkommen sicher, d. h. ohne lang anhaltende Staus und Gedränge, bewältigen zu können. Zum anderen gibt es Flächen, auf denen höhere Dichten “gewünscht“ oder zumindest akzeptiert werden, z.&nbsp;B. Publikumsflächen vor der Bühne einer Veranstaltung. Darüber hinaus gibt es Mischformen der beiden vorgenannten Nutzungen, wie z.&nbsp;B. bei Kirmesveranstaltungen oder bei Flohmärkten.  
 
Die hier genannten Empfehlungen gelten für den Fußgängerverkehr auf dem Veranstaltungsgelände. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.
 
=====Verfahren=====
 
Die Bemessung der Anlagen für den Fußgängerverkehr orientiert sich an den Empfehlungen des „Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) (FGSV, 2005)<ref name=":1">HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, 2005.</ref>. Das Verfahren wird jedoch an die besonderen Anforderungen bei Großveranstaltungen angepasst. Die Kenngrößen für die Bewertung der Verkehrsqualität wurden empirisch bestimmt.
 
Für die Planung des Fußgängerverkehrs bei Großveranstaltungen werden die folgenden, in den anschließenden Kapiteln näher beschriebenen Verfahrensschritte empfohlen:
 
# Visualisierung der Verkehre
# Erfassung der Verkehrsbelastungen
# Umrechnung der Verkehrsbelastungen auf 2-Minuten-Intervalle
# Berechnung der nutzbaren Breite der Gehfläche
# Berechnung des spezifischen Flusses
# Bewertung der Verkehrsqualität
 
=====Schritt 1: Visualisierung der Verkehre=====
 
Die durch die Veranstaltung induzierten und alle zusätzlich auf dem Veranstaltungsgelände auftretenden Verkehre werden auf einem maßstäblichen Geländeplan visualisiert. Die Darstellung soll im Maßstab 1&nbsp;:&nbsp;500 (1&nbsp;cm&nbsp;≙&nbsp;5&nbsp;m), in keinem Fall aber in einem Maßstab kleiner als 1&nbsp;:&nbsp;1.000 (1&nbsp;cm&nbsp;≙&nbsp;10&nbsp; m) erfolgen. Als Plangrundlage sind kommunale Katasterpläne zu empfehlen.
 
Für die Zeitabschnitte der Anreise, des Veranstaltungsbetriebes und der Abreise wird jeweils ein eigener Plan (bei CAD-Plänen als eigener Layer) erstellt, auf welchem die Verkehrsströme als Pfeile dargestellt werden. Bei besonderen Belastungsspitzen (z.&nbsp;B. in Folge der Taktung des ÖPNV) kann es sinnvoll sein, die Intervalle für die Darstellung auf 60, 30 oder 15 Minuten zu verkürzen.
 
Auf Grundlage der Visualisierung kann festgestellt werden, welche kritischen Teilstrecken für die weitere Betrachtung relevant sind. Besonderes Augenmerk soll sich auf die Identifizierung von bi- und multidirektionalen Verkehren an Kreuzungen und Engstellen (z.&nbsp;B. Absperrungen und Eingangsschleusen) richten.
 
=====Schritt 2: Erfassung der Verkehrsbelastungen=====
 
Für jeden der in Schritt 1 erkannten kritischen Teilstrecken werden die zu erwartenden Verkehre in 60-, 30- oder 15-Minuten-Intervallen tabellarisch erfasst. Die Personenflüsse für jede Richtung werden mit den Kurzzeichen ''q<sub>A</sub>'', ''q<sub>B</sub>'' usw. (Einheit: Personen/Zeitintervall) bezeichnet. Die Personenflüsse pro Richtung und Zeitintervall werden anschließend addiert. Entscheidend für die weitere Betrachtung der Teilstrecken ist jeweils das Zeitintervall mit dem größten Personenfluss.
 
'''Beispiel:'''
 
In der folgenden Tabelle werden exemplarische Personenflüsse in 60-Minuten-Intervalle zusammengefasst. Für die beiden Teilstrecken T<sub>1</sub> und T<sub>2</sub> weist das Zeitintervall von 08:00 bis 09:00 Uhr mit 35.000 bzw. 11.000 Personen pro Stunde die höchste Verkehrsbelastung auf.
 
{| class="wikitable center"
|-
! Teilstrecke  !! Zeitintervall      !! ''q<sub>A</sub>''  !! ''q<sub>B</sub>''  !! ''q<sub>C</sub>''  !! ''q<sub>D</sub>'' !! ''&Sigma;q<sub>60</sub>''                       
|-
| rowspan="5" | '''T<sub>1</sub>'''
|style="text-align:center"| 08:00 – 09:00 Uhr
|style="text-align:right"|  10.000
|style="text-align:right"|  25.000
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  '''35.000'''
|-
|style="text-align:center"| 09:00 – 10:00 Uhr
|style="text-align:right"|  7.000
|style="text-align:right"|  12.000
|style="text-align:right"|  6.000
|style="text-align:right"|  3.000
|style="text-align:right"|  '''28.000'''
|-
|style="text-align:center"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| '''...'''
|-
|style="text-align:center"| 20:00 – 21:00 Uhr
|style="text-align:right"|  20.000
|style="text-align:right"|  2.000
|style="text-align:right"|  3.000
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  '''25.000'''
|-
|style="text-align:center"| 21:00 – 22:00 Uhr
|style="text-align:right"|  25.000
|style="text-align:right"|  1.000
|style="text-align:right"|  2.000
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  '''28.000'''
|-
| rowspan="5" | '''T<sub>2</sub>'''
|style="text-align:center"| 08:00 – 09:00 Uhr
|style="text-align:right"|  6.000
|style="text-align:right"|  5.000
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  '''11.000'''
|-
|style="text-align:center"| 09:00 – 10:00 Uhr
|style="text-align:right"|  5.000
|style="text-align:right"|  3.000
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  '''8.000'''
|-
|style="text-align:center"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| '''...'''
|-
|style="text-align:center"| 20:00 – 21:00 Uhr
|style="text-align:right"|  3.000
|style="text-align:right"|  2.000
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  '''5.000'''
|-
|style="text-align:center"| 21:00 – 22:00 Uhr
|style="text-align:right"|  2.000
|style="text-align:right"|  1.000
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  0
|style="text-align:right"|  '''3.000'''
|-
| '''...'''
|style="text-align:center"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| ...
|style="text-align:right"| '''...'''
|-
|}
 
=====Schritt 3: Umrechnung der Verkehrsbelastungen auf 2-Minuten-Intervalle=====
 
In Schritt 2 wurden die Verkehrsbelastungen (im Beispiel für 60-Minuten-Intervalle) erfasst. Innerhalb dieses Intervalls kann es aber zu Verkehrsspitzen kommen. Für den Fußgängerverkehr wird die Bemessungsverkehrsstärke ''q<sub>2</sub>'' (Einheit: Personen/2&nbsp;Minuten) auf Grundlage des höchstbelasteten 2-Minuten-Intervalls definiert. Die Umrechnung der Verkehrsbelastungen aus dem Erhebungsintervall (60-, 30- oder 15-Minuten-Intervalle) in die bemessungsrelevanten 2-Minuten-Intervalle erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Tabelle (vgl. HBS 2001 (FGSV, 2005)<ref name=":1">HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, 2005.</ref>, Tabelle 11-1). Diese berücksichtigt einen Sicherheitsfaktor für das Auftreten kurzzeitigen Verkehrsspitzen:
 
{| class="wikitable center"
|-
! Erhebungsintervall  !! Umrechnungsfaktor                     
|-
| ''60&nbsp;min''    || ''0,06''       
|-
| ''30&nbsp;min''    || ''0,10''       
|-
| ''15&nbsp;min''    || ''0,18''       
|-
|}
 
'''Beispiel:'''
 
Für die Teilstrecke T<sub>1</sub> mit einer maximalen Verkehrsbelastung von 35.000 Personen pro Stunde (vgl. Beispiel zu Schritt 2) ergibt sich das bemessungsrelevante 2-Minuten-Intervall als
<math> q_2 = q_{60} * 0,06 = 35.000 ~\tfrac{Personen}{60~Minuten} * 0,06 = 2.100 ~\tfrac{Personen}{2~Minuten}  </math>.
 
=====Schritt 4: Berechnung der nutzbaren Breite der Gehfläche=====
 
Die effektiv zur Verfügung stehende Breite der Gehfläche ist entscheidend dafür, wie viele Personen den zu betrachtenden Wegabschnitt innerhalb einer bestimmten Zeitspanne passieren können. Bei der Berechnung der nutzbaren Breite ''B<sub>eff</sub>'' sind Hindernisse (Masten, Bäume, Poller, Abfallbehälter etc.) in ihrer geometrischen Breite zuzüglich der von den Fußgängern eingehaltenen Randabstände (0,25 bis 1,00&nbsp;m je Seite) zu berücksichtigen. Detaillierte Vorgaben für die Reduzierung der Breiten können dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) entnommen werden.
 
Neben den statischen Hindernissen sind auch solche zu berücksichtigen, die nur temporär auftreten (Absperrungen, Verkaufsstände, Fahrzeuge etc.).
 
'''Beispiel:'''
 
Für die weiteren Beispiel-Berechnungen wird eine nutzbare Breite von ''B<sub>eff</sub>&nbsp;=&nbsp;10&nbsp;m'' angenommen.
 
=====Schritt 5: Berechnung des spezifischen Flusses=====
 
Auf Grundlage der in Schritt 3 bestimmten Verkehrsbelastung  und der in Schritt 4 berechneten nutzbaren Breite ''B<sub>eff</sub>'' kann der spezifische Personenfluss ''q<sub>s</sub>'' (Einheit: Personen/(Meter&nbsp;*&nbsp;Sekunde)) berechnet werden.
 
'''Beispiel:'''
 
Bei einer Verkehrsbelastung von ''q<sub>2</sub> = 2.100 Pers./2 Minuten'' und einer nutzbaren Breite ''B<sub>eff</sub> = 10,0&nbsp;m'' ergibt sich der spezifische Fluss als
<math> q_s = \tfrac{q_2 * \frac {2~Minuten}{120~Sekunden}}{B_{eff}} = \tfrac{2.100~\frac{Personen}{2~Minuten}*\frac{2~Minuten}{120~Sekunden}}{10,0~m} = \tfrac{17,5~\frac{Pers.}{s}}{10,0~m} = 1,75~\tfrac{Pers.}{m*s}</math>.
 
=====Schritt 6: Bewertung der Verkehrsqualität=====
 
Der für jede Teilstrecke berechnete, spezifische Fluss wird abschließend hinsichtlich seiner Verkehrsqualität bewertet. An Stelle der auf dem Level-of-Service-Konzept nach Fruin (1971) <ref> Fruin, J. J. (1971). Pedestrian Planning and Design.  New York.</ref> basierenden sechs Qualitätsstufen (QSV) des HBS wird für Großveranstaltungen ein Level-of-Safety-Konzept mit nur drei Qualitätsstufen (GRÜN, GELB, ROT) verwendet.
 
Bedeutung der drei Qualitätsstufen:
 
QSV = GRÜN:    Es können gegenseitige Beeinflussungen zwischen den Fußgängern auftreten, die  freie Wahl der Gehgeschwindigkeit wird aber nicht wesentlich beeinträchtigt.
 
QSV = GELB:    Die Fußgänger werden häufig zu Änderungen ihren Geschwindigkeit und Richtung gezwungen. Lokale Störungen können sich bereits auf den Verkehrsfluss als Ganzes auswirken.
 
QSV = ROT:    In Folge des hohen Verkehrsaufkommens kommt es zu erheblichen Behinderungen und Staus. Es ist mit sicherheitskritischen Situationen zu rechnen.
 
Für die Qualitätsstufen "GRÜN", "GELB" und "ROT" sind die Grenzwerte der spezifischen Flüsse entsprechend nachfolgender Tabelle anzusetzen. Als zusätzliche Information sind auch die zu erwartenden Personendichten ''&rho;'' (Einheit: Personen pro Quadratmeter) angegeben.
 
{| class="wikitable center"
|rowspan="2" style="text-align:center"| '''Verkehrs- bzw. Anlagentyp'''
|colspan="3" style="text-align:center"| '''Level of Safety'''
|-
|style="text-align:center"| '''GRÜN'''
|style="text-align:center"| '''GELB'''
|style="text-align:center"| '''ROT'''
|-
|style="text-align:left"| '''Ein-Richtungs-Verkehr'''
|style="text-align:center"| ''q<sub>s</sub> &le; 1,3 Pers/(ms) <br /> (&rho; &le; 1,0 Pers./m<sup>2</sup>)''
|style="text-align:center"| ''q<sub>s</sub> &le; 1,6 Pers/(ms) <br /> (&rho; &le; 1,7 Pers./m<sup>2</sup>)''
|style="text-align:center"| ''q<sub>s</sub> > 1,6 Pers/(ms) <br /> (&rho; > 1,7 Pers./m<sup>2</sup>)''
|-
|style="text-align:left"| '''Zwei-Richtungs-Verkehr'''
|style="text-align:center"| ''q<sub>s</sub> &le; 0,6 Pers/(ms) <br /> (&rho; &le; 0,5 Pers./m<sup>2</sup>)''
|style="text-align:center"| ''q<sub>s</sub> &le; 1,2 Pers/(ms) <br /> (&rho; &le; 1,0 Pers./m<sup>2</sup>)''
|style="text-align:center"| ''q<sub>s</sub> > 1,2 Pers/(ms) <br /> (&rho; > 1,0 Pers./m<sup>2</sup>)''
|-
|style="text-align:left"| '''''Hinweis'''''
|colspan="3" style="text-align:left"| Auf Grundlage der BaSiGo-Experimente werden die Qualitätsstufen und Bemessungswerte derzeit noch validiert. Bemessungswerte für weitere Anlagentypen (Kreuzungen, Ecken, Aufenthalts- und Warteflächen, Flächen mit kombinierter Nutzung aus Aufenthalt und Fortbewegung) folgen.
|-
|}
 
'''Beispiel:'''
 
Für den spezifischen Fluss von ''q<sub>s</sub> = 1,75 Pers./ms'' ergibt sich, sowohl für den Ein- wie auch den Zwei-Richtungsverkehr, ein Level of Service „ROT“.
 
====Grenzen der Handrechenverfahren====
 
:Status: Final <br />
:Autor: Andreas Schomborg 
 
Auf komplexen Gehflächen mit kreuzenden oder flächenhaft verteilten Fußgängerströmen ergeben sich Bereiche mit kritischen Fußgängerverkehrsdichten nicht zwangsläufig an den geometrischen Engstellen, sondern können bei der zeitlichen und räumlichen Überlagerung verschieden gerichteter Ströme unter Berücksichtigung von Warteflächen überall auf der Fläche auftreten. Hinzu können gepulkte Zuflüsse durch die Ankunft von Bussen oder Bahnen entstehen. Entsprechende Gegebenheiten lassen sich ausschließlich durch mikroskopische Simulation umfassend bewerten.
 
====Mikrosimulation des Fußgängerverkehrs====
Autor: Andreas Schomborg  <br />
Status:  Final; redaktionelle Änderungen folgen noch
 
In [[Kapitel 2.6.2.2 Mikrosimulation Fußgänger]] wurden bereits die spezifischen Charakteristika der Mikrosimulation von Fußgängern und die Unterschiede zur makroskopischen Simulation aufgezeigt. Grundsätzlich kann die Fußgängersimulation auf dem Veranstaltungsgelände ähnlich durchgeführt werden als außerhalb des Geländes. Die Fußgängerströme auf dem Veranstaltungsgelände interagieren in der Regel nicht mit anderen Verkehrsarten.
Problematisch bei der Simulation von Fußgängerströmen auf einem Veranstaltungsgelände ist die Ermittlung der Nachfrage dieser. Sobald mehrere Wege zur Erreichung unterschiedlicher Quellen und Ziele zur Verfügung stehen kann die Ermittlung der Fußgängermengen aufwendig werden. Die notwendigen Informationen über die Wegebeziehungen auf einem Veranstaltungsgelände können beispielsweise durch:
* ein Makroskopisches Modell prognostiziert,
* eine Befragung ermittelt,
* durch GPS-gestützte Bewegungsprofile bestimmt,
* oder es müssen Annahmen getroffen werden.
Welche Methode sinnvoll einsetzbar ist hängt stark davon ab, wie häufig eine Veranstaltung stattfindet oder wie viele Quellen und Ziele es auf einem Gelände gibt. Sofern eine Veranstaltung das erste Mal stattfindet muss entweder durch sinnvolle Annahmen oder durch einen Modelleinsatz Fußgängermengen prognostiziert werden. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen bieten sich Befragungen oder GPS-gestützte Erhebungen an.
Ziel dieser Erhebungen ist es mit den Bewegungsprofilen Quell- und Zielverkehrsströme auf dem Veranstaltungsgelände zu quantifizieren. Bei GPS-gestützen Erhebungen ist es zudem möglich Geschwindigkeitsprofile zu ermitteln.
Die erhobenen Daten werden genutzt, um des Simulationsmodell für den Ist-Zustand (Analysefall) zu kalibrieren. Je mehr Daten vorliegen, desto präziser kann eine Modell kalibriert und validiert werden. Im Fall einer widerkehrenden Veranstaltung ist dies praktisch die Nachbildung des Vorjahres. Im Fall einer erstmalig stattfindenden Veranstaltung ist es der prognostizierte, bzw. vorgesehene oder erwartete Ablauf.  
Sollten im Vorjahr oder bei der geplanten erstmaligen Veranstaltung Defizite durch die Simulation ermittelt werden ist es anschließend möglich verschiedene Szenarien / Optimierungen der Simulation „durchzuspielen“ und somit den Ablauf der Fußgängerströme auf dem Veranstaltungsgelände zu optimieren.
 
===Flucht- und Rettungswege===
 
:Status: Final
:Autoren: Stefan Holl, Armin Seyfried 
 


Derzeit existieren keine allgemeingültigen Rechtsnormen für die Bemessung der Flucht- und Rettungswege auf dem Veranstaltungsgelände (vgl. [[Sicherheitsbausteine/rechtliche_Grundlagen| rechtliche Grundlagen]]). Als erste Orientierung für die notwendigen Breiten und Längen der Flucht- und Rettungswege sowie die Verteilung der Notausgänge kann die von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz erlassene „Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“ (MVStättVO, 2005)<ref> Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVO) in der Fassung vom Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2014.</ref> herangezogen werden. §&nbsp;7 der MVStättVO verlangt für Versammlungsstätten im Freien:
Die Empfehlungen zur inneren Erschließung beziehen sich auf Verkehrflächen mit Verbindungsfunktion. Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.  


„Die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Dabei
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]
muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen für die darauf angewiesenen Personen
mindestens betragen […] 1,20&nbsp;m je 600 Personen, […] Zwischenwerte sind zulässig. Die lichte Mindestbreite eines jeden Teils von Rettungswegen muss 1,20&nbsp;m betragen.“


Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang in einen sicheren Bereich soll analog zu den Regelungen der MVStättVO nicht mehr als 60&nbsp;Meter betragen. Die Notausgänge sind so zu verteilen, dass möglichst kurze Wege entstehen.
==Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- & Ausgangsbereiche==
 
Die Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Veranstaltung, aber auch während der Auf- und Abbauphasen freizuhalten. Die Zugänge und Zufahrten zum Veranstaltungsgelände sowie die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind mit der örtlichen Dienststelle abzustimmen. Maßgeblich sind die Anforderungen der entsprechenden Landesbauordnung. Als erste Orientierung kann §&nbsp;5 der "Musterbauordnung" (MBO, 2002)<ref> Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Musterbauordnung (MBO) in der Fassung vom November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 21.09.2012.</ref> herangezogen werden.
 
==Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche==
''Stand: final
 
''Bearbeiter: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmH)


Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.


Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlasen.
Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.


===Einleitung===
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche|Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche]]
Betrachtet man einige der Unglücke, die sich im Rahmen von Veranstaltungen ereignet haben, findet man immer wieder „den Einlass“ oder „den Zugang“ als Entstehungsort eines Unglücks. Ob 1979 bei einem Konzert von The Who in Cincinnati, bei dem 11 Menschen unmittelbar in einer Einlasssituation starben, als Auslöser der Hillsborough Katastrophe 1989 [http://hillsborough.independent.gov.uk/report/], bei der 96 Menschen aufgrund schlecht geplanter und schlecht gemanagter Einlässe starben oder als nur vermeintlich geklärte Bedingung einer DSDS Autogrammstunde [http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-03/massenpanik-dsds-oberhausen] in 2011, bei der aufgrund unklarer Verantwortlichkeiten im Bereich vor der Tür und daraus resultierend fehlenden Flächenmanagements 60 zumeist junge Menschen verletzt wurden.


Demgegenüber steht eine Forderung in der Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991], dass vor Eingängen von Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen „Geländer so anzuordnen [sind], dass Besucher nur einzeln und hintereinander Einlass finden.“ Darüber hinaus „sind Einrichtungen für Zugangskontrollen sowie für die Durchsuchung von Personen und Sachen vorzusehen.“ (§ 30, Abs. 2). Die Bedeutung der Einlassbereiche auch außerhalb des Kontrollbedürfnisses insbesondere von Fußballspielen und die notwendigerweise im Rahmen der Planung zu beachtenden Faktoren finden in der Verordnung keine Berücksichtigung.
==Werkzeuge und Methoden==


Basierend auf einem über diese eingeschränkte Betrachtung hinausgehenden Verständnis von Eingangs- & Einlassbereichen als multifunktionale genutzte Transfer-, Warte- & Aktionsflächen, müssen an diese Bereiche jedoch weitreichendere Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen der Planung von Eingangs- & Einlassbereichen ist dabei zu berücksichtigen dass diese Bereiche
Mit Hilfe verschiedener Werkzeuge und Methoden können Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur im Umfeld eines Veranstaltungsgeländes den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Dies können rein deskriptive sog. Handrechenverfahren oder aber auch dynamische Simulationen sein.
Auf Basis der unterschiedlichen Methoden werden Empfehlungen für die Planung der Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf sowie den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen gegeben.


* häufig den ersten Kontakt des Besuchers mit der Veranstaltungsfläche definieren
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Werkzeuge und Methoden|Werkzeuge und Methoden]]
* eine Schnittstelle zwischen der (->) inneren und äußeren Erschließung bilden – d.h. in Bezug auf Zu- & Abflussgrößen ausgewogen gestaltet sein müssen
* eine (erste) Interaktionsfläche  mit dem wartenden Besucher bilden
* den Aktionsbereich für den Ordnungs- & Sicherheitsdienst (-> Veranstaltungsordnungsdienst) darstellen – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Sicherheit innerhalb des Veranstaltungsgeländes 
 
Ausgangs- oder Auslassbereiche werden im Rahmen der Musterversammlungssstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991] gar nicht betrachtet. Außerhalb der Definition notwendiger Notausgänge werden keine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgangsbereichen gestellt. Dass dies nötig sein kann, zeigt sich z.B. regelmäßig nach einem Feuerwerk einer großen öffentlichen Veranstaltung, wenn ein Großteil der Besucher das Veranstaltungsgelände zeitgleich verlassen möchte. Analog zu den Anforderungen an Einlassbereiche geht es auch bei den Ausgangsbereichen um eine Schnittstelle der inneren und der äußeren Erschließung – d.h., es sind Warteflächen und Übergabepunkte (an den Öffentlichen Verkehr, die PKW) zu definieren, Informationen zu vermitteln („wie lange fahren die Bahnen?“, „wo geht es zu P3?“) und personelle sowie – wenn nötig - infrastrukturelle Unterstützung zur Lenkung der Besucher zu gewährleisten.
 
===Faktoren für die Gestaltung von Einlassbereichen===
Betrachtet man die multifunktionale Nutzung der Eingang- & Einlassbereiche sowie die Anforderungen an die geordnete Lenkung und Steuerung der Besucher in dieser Phase der Veranstaltung (-> crowd management), sind bei der Planung dieser Bereiche und Flächen insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigen:
 
''Zu- & Abfluss'' : die Einlässe müssen so gestaltet werden, dass die Zahl der zufließenden Besucher ohne dass sich z.B. die öffentlichen Flächen belastende oder Druck aufbauende Stauungen bilden, auch abfließen können. Zu berücksichtigen ist hierbei, wie viele Besucher in welcher Zeit auf die Einlässe zufließen  (z.B. basierend auf der Taktung des Öffentlichen Verkehrs und dem Anreiseprofil) bzw. wie viele Besucher in welcher Zeit an den Einlässen abgearbeitet werden können. Die Intensität der Zugangskontrollen ist hierbei genauso zu berücksichtigen wie das Profil der Besucher (Früh- bzw Spätanreisende).
 
''Warte- & Entlastungsflächen'': Einlassbereiche müssen Platz für die Wartenden bieten – besonders zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Platz auch dann noch ausreichen muss, wenn der Abfluss der Besucher in die Veranstaltungsfläche stockt – z.B. bei einer Verzögerung des Einlassbeginns. Im Rahmen der Flächenplanung ist daher zu definieren, wie viele Personen die Fläche maximal aufnehmen muss bzw. kann. Welche Personendichten hier toleriert werden, hängt dabei wiederum von verschiedenen Einflussfaktoren ab, z.B.
 
* können die Besucher auf der gesamten Fläche informiert und angesprochen werden?
* Steht ausreichend Personal zur Lenkung der Besucher zur Verfügung
* Ist die Warte- & Aufstellfläche frei von Einbauten und Hindernissen?
 
''Infrastrukturelle Gestaltung'': Je nach Besucheraufkommen und –profil (-> Besucherprofil) müssen zusätzliche Infrastrukturen eingebracht werden – dies können Schleusensysteme für kontrollierte Zugänge sein genauso wie gesteuerte Zuführungen der Besucher auf die Einlässe oder druckmindernde Abschrankungen. Dies ist insbesondere bei einem hohen gleichzeitigen Besucheraufkommen nötig, um zu vermeiden, dass die Besucher in Trauben vor den Einlässen stehen und hierdurch sowohl die Aktionsflächen des Ordnungsdienstes eingeschränkt wird als auch evt. Druck oder zumindest für den Besucher unangenehme Situationen durch Drängeln entstehen.  Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die eingebrachten Infrastrukturen nicht die evtl. für Fluchtwege und Notausgänge vorgesehenen Flächen und Wege blockieren.
 
[[Datei:Schnittstellen01.jpg]]
 
[[Datei:Schnittstellen02.jpg]]
 
'''Aufbau eines sehr weitläufigen Zuführungssystems. Hier: One Direction, ESPRIT Arena Düsseldorf.'''
 
Photo. Special Security Services
 
http://specsec.de/einlassplanung-
 
''Information & Kommunikation'': In vielen Fällen verbringen Besucher Zeit in den Eingangsbereichen, die über die reine Transferzeit hinausgeht – dies kann einige Minuten sein aber auch mehrere Stunden. Diese Zeit kann zum einen genutzt werden, um notwendige Informationen zu vermitteln (z.B. die weitere Wegeführung hinter dem Einlassbereich). Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Kommunikation mit allen Wartenden über den gesamten Zeitraum möglich ist – dies ist insbesondere relevant bei sehr langen Wartezeiten, bei sehr komplexen Zuführungssituationen und natürlich bei Zwischenfällen und in Schadenlagen. Es ist dabei insbesondere sicherzustellen, dass die möglicherweise von hinten auf einen Einlass drängenden Besucher angesprochen werden können um die vorderen Bereiche zu entlasten.
 
''Organisation'': Fast alle Einlassbereiche müssen organisiert werden. Hierzu gehört das Freihalten der Bereiche von ungewünschten oder störenden Aufbauten und / oder Aktionen (z.B. Verteiler von Prospekten, Müll etc.) als auch das Management der Wartenden. Hierzu gehören Ansprache und  Ansprechbarkeit genauso wie das Steuern von Abläufen. An den Einlässen selbst ist sicherzustellen, dass durch eine geeignete Anzahl an Kräften die Abarbeitung des Zuflusses unter Berücksichtigung  der Aufrechterhaltung der Kontrollintensität sichergestellt wird.
 
[[Datei:Schnittstellen03.jpg]]
 
'''Unter solchen Bedingungen ist die Aufrechterhaltung geordneter Kontrollroutinen kaum realsierbar'''
 
Photo S. Funk
 
''Rechtliche Betrachtungen'': Im Rahmen der Planung für Einlassbereiche muss regelmäßig geprüft werden, in wessen Verantwortungsbereich die Flächen liegen. Es kommt regelmäßig vor, dass auch die unmittelbaren vor den Einlässen schon im öffentlichen Raum liegen und nicht mehr Veranstaltungsgelände sind. Dies bedeutet unter Umständen, dass der Veranstalter keine lenkenden Maßnahmen mit Hilfe von Infrastrukturen umsetzen kann, bzw. diese im Vorfeld mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden abgestimmt werden müssen
 
===Eingänge und Einlässe für zugangskontrollierte Veranstaltungen===
Im Rahmen zugangskontrollierter Veranstaltungen werden regelmäßig Einlassschleusen genutzt zur Vereinzelung der Besucher und damit zur Ermöglichung einer strukturierten Kontrolle der Besucher (Eintrittskarte und Kontrolle auf verbotene Gegenstände).
 
[[Datei:Schnittstellen04.jpg]]
 
[[Datei:Schnittstellen05.jpg]]
 
'''Beispiel einer Zugangskontrollierten Einlasses'''
 
Photo: Special Security Services
 
Zur Kalkulation einer ausreichenden Anzahl von Schleusen sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:
 
* Anzahl Besucher
* Anzahl Kräfte pro Schleuse
* Durchsuchungsintensität
* Geplante Einlassdauer
 
Für Konzertveranstaltungen werden als Einlassdauer bis zu 90 Minuten akzeptiert – das heißt, alle Besucher können innerhalb von 90 Minuten in das Veranstaltungsgelände gelangen. Ganz allgemein lässt sich auf Basis dieser Dauer mit einer Zahl von 1000 Besuchern je Schleuse kalkulieren. Diese Zahlen sind jedoch nur Richtwerte, die für jede Veranstaltung individuell überprüft werden müssen. So kann eine Veranstaltung an einem Werktag oder eine Veranstaltung mit einer hohen Zahl an Dauerkartenbesitzen eine wesentliche kürze Einlasszeit erforderlich machen – auch hier muss sichergestellt werden, dass die Kontrollintensität aufrecht erhalten bleibt, wenn die Besucher nicht 90, sondern 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung erscheinen.
 
Auf der anderen Seite gibt es Veranstaltungen, bei denen die Besucher nicht 90 Minuten, sondern neun Stunden vor der Veranstaltung erschienen - auch hier muss geprüft werden, inwieweit hier Vorkehrungen getroffen werden müssen (Personal, Sanitäter, WC etc) <ref> http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/one-direction-in-duesseldorf-fans-schwaenzen-fuer-das-deutschlandkonzert-a-978947.html</ref> und inwieweit diese Vorkehrungen möglicherweise zur frühen Anreise animieren. Fragen des Anreiseprofils der Besucher sind daher immer im Rahmen der (->) Gefährdungsanalyse der Veranstaltung zu betrachten.
 
[[Datei:Schnittstellen06.jpg]]
 
'''Beispiel für die Organisation eines Aufstellbereiches, der auf sehr lange Wartezeiten ausgerichtet ist: die Führung der Besucher wird ergänzt durch das Vorhalten von Toiletten, Wasser und Personal'''
 
Photo: S. Funk
 
Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass die Besucher auf die tatsächlichen Einlässe gelenkt werden – hierzu bieten sich verschieden Formen der Zuführung an:
 
[[Datei:Schnittstellen07.jpg]]
 
[[Datei:Schnittstellen08.jpg]]
 
[[Datei:Schnittstellen09.jpg]]
 
'''Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich'''
 
Photo: Special Security Services
 
Im Rahmen einer geordneten Zuführung der Besucher auf die Eingänge sind immer auch begleitende organisatorische Maßnahmen nötig, um sowohl die Wartezeit zu begleiten als auch um einen kontinuierlichen Personenfluss zu gewährleisten.
 
Hierzu kann es nötig sein
 
* die Sicht auf die eigentlichen Eingänge zu verstellen: hierdurch wird verhindert, dass beim Öffnen der Eingänge eine plötzliche Bewegung entsteht
* abgegrenzte Bereiche in den Warteschlangen zu definieren, die „Stück für Stück“ abgearbeitet werden können
* organisatorische Vorkehrungen zu schaffen, damit Besucher Warteflächen verlassen (z.B. Gang zur Toilette), danach ihre Position aber auch wieder einnehmen können (Benennung der Bereiche und Numerierung der Besucher, z.B. C 36 = Besucher Nr 36 im Warteschlangenabschnitt C)
* eine kontinuierliche Ansprachemöglichkeit und Überwachung der Warteschlangen zu gewährleisten – insbesondere bei längeren Wartezeiten bei hohen Temperaturen bzw. In Bereichen ohne Schattenflächen
 
Auch bei der Gestaltung der Auslassbereiche sind das (->) Publikumsprofil und die Anreisemodalitäten zu beachten. Besondere Vorkehrungen müssen z.B. getroffen werden bei einem sehr jungen Publikum (hohe Anzahl an Abholern, für die Wartebereiche und Treffpunkte eingerichtet werden müssen).
 
===Zugangsflächen für öffentliche Veranstaltungen===
Auch bei Veranstaltungen ohne einen kontrollierten Zugang müssen die Eingangsbereiche entsprechend gestaltet werden. Ebenso wie für die Einlassbereiche mit Schleusen gilt auch für die Ein- oder Zugangsbereiche z.B. einer Kirmesveranstaltungen
 
* der Bereich muss genug Raum bieten, die ankommenden Besucher aufnehmen zu können. Viele Besucher orientieren sich erst einmal, wenn sie den Zugang einer Veranstaltung erreicht haben – hierfür müssen ausreichende Flächen zur Verfügung stehen.
* Notwendige Informationen müssen unmittelbar im Eingangsbereich gegeben werden- zum Beispiel durch den Aufbau einer Leitbeschilderung. Die Beschilderung muss so angebracht werden, dass hierdurch keine zusätzliche Blockierung der Fläche erfolgt (weder durch die Beschilderung selbst noch durch sich orientierende Besucher) 
* Der Einlassbereich muss ggf. durch Personal freigehalten werden – d.h. es muss aktiv dafür gesorgt werden, dass Besucher nicht im direkten Zugangsbereich stehen bleiben (etwa um sich zu orientieren oder auf nachkommende Freunde zu warten)
* Ist der Einlassbereich auch gleichzeitig der Auslass, kann es nötig werden, je nach Personenaufkommen lenken Maßnahmen umzusetzen – hierzu gehört eine Trennung des Bereiches in Zu- & Abgang genauso wie die Implementierung eines Einbahnstraßensystems
 
===Ausgänge und Auslassflächen===
Für die Gestaltung von Auslassflächen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für die Einlassbereiche. Es ist sicherzustellen, dass
 
* ausreichend Platz zur Verfügung steht zur Verteilung der abströmenden Besucher – dies wird insbesondere dann relevant, wenn sich eine Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs in direkter Nähe des Ausgangsbereiches befindet und ein Rückstau in die Veranstaltungsfläche bzw. auf den direkten Ausgangsbereich möglich ist.
* Informationen zur Verfügung stehen, auf die die Besucher zugreifen können – hierzu gehören klare Wegbeschilderungen ebenso wie ansprechbares Personal und / oder Durchsagemöglichkeiten
* Absprachen in Bezug auf die räumliche Verantwortung getroffen werden (z.B.  „wer ist verantwortlich für die Aufstellung an der Haltestelle“)
 
[[Datei:Schnittstellen10.jpg]]
 
'''Warteschlangenmanagement an der U-Bahn Haltestelle "Rheinaue" (Bonn)'''
 
Photo: Mark Nowak
 
[[Datei:Schnittstellen11.jpg]]
 
'''Warteschlangenmanagement an der Strassenbahnhaltestelle "Messe / Aren" (Düsseldorf)'''
 
Photo: Ralf Zimme
 
===Literatur===
* Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).
* prEN 13200-7 "Entry and Exit Routes and elements"
 
==Weiterführend: Merkblatt "Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen"==
''Stand: final
 
''Bearbeiter: Dirk Oberhagemann (vfdb)
 
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund.
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.
 
'''Schutzziele'''
 
Aus der Einführung lassen sich folgende Schutzziele bezüglich der Verwendung von Sperren und Gittern als Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen ableiten:
* Schutz der Besucher vor zu hohen Personendrücken
* Segmentierung von Veranstaltungsbereichen
* Gewährleistung einer raschen Entleerung der Zuschauerbereiche bei einer Evakuierung durch Freihaltung, Kennzeichnung und Definition der Flucht- und Rettungswege
* Schaffung gesicherter An-, Zu- und Umfahrten für Einsatzkräfte
* Schaffung von Bewegungsflächen für Einsatzkräfte (Behandlungsplätze, Einsatzmaßnahmen im Brandfall, etc.)
* Sicherung veranstaltungsrelevanter Infrastruktur gegen unbefugten Zutritt (Bühnen, Backstagebereiche, Sanitätsstationen, PA-/Licht-Tower, FOH-Plätze, etc.)
* Strukturierung des Veranstaltungsgeländes, um die Nutzbarkeit durch Besucher, Mitwirkende und Dienstleister sicherzustellen
* Gewährleisten einer möglichst gleichmäßigen Befüllung des Veranstaltungsbereiches und definierten Führung von Personenströmen
 
'''Anwendungsfälle'''
 
Mobile Absperrungen lassen sich in zahlreichen Einsatzkontexten finden. Nachfolgend sind einige Anwendungsfälle aufgeführt, in denen mobile Absperrungen regelmäßig zum Einsatz kommen. Bei jedem Einsatz ist immer zu prüfen, ob die Art der eingesetzen Absperrungen dem Zweck entspricht und ob aus dem Einsatz ggfs. negative Konsequenzen resultieren.
 
'''Fan-Trennung'''
 
zur Vermeidung von Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen, hauptsächlich bei Fußballspielen, durch das Aufeinandertreffen rivalisierender Fangruppierungen, so diese nicht baulich vorhanden sind.
 
'''Sichtschutz'''
 
zur Vermeidung unerwünschter Zaungäste oder der Beeinflussung des Besucherverhaltens.
 
'''Abschrankung der Besucherfläche vor der Szenenfläche (Bereich für den Sanitäts- und Ordnungsdienst)'''
 
entsprechend der Muster–Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 1 MVStättV)
 
'''Abschrankung in Stehplatzbereichen vor Szenenflächen'''
 
entsprechend der Muster-Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 2 MVStättV)
 
'''Umzäunungen von Veranstaltungsplätzen'''
 
zur Begrenzung der Besucherzahl
 
'''Sichere und rasche Räumung von Veranstaltungsbereichen'''
 
mit Berücksichtigung der Erkennbarkeit der Ausgänge
 
'''Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge'''
 
zur Trennung von Zuschauerbereichen bzw. deren Verkehrsflächen und denen der Einsatzkräfte
 
'''Zugangskontrolle ÖPNV'''
 
zur Gewährleistung einer geordneten Personenführung an der Schnittstelle zum öffentlichen Personennahverkehr
 
Eine detaillierte Beschreibung der Anwendungsfälle und der möglichen Arten von mobilen Sicherheitsabsperrungen sind ausführlich im Merkblatt [http://www.vfdb.de/download/Merkblatt/MB13_02_Sperren_Gitter.pdf Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen] beschrieben.


==Evaluation==
==Evaluation==
:Status: Final
:Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach


Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.  
Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.  


====Erhebungsmethoden====
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation|Evaluation]]
 
Um objektive Daten zu erhalten, können verschiedene Zähl- und Befragungsmethoden angewandt werden. Im Folgenden werden einzelne Methoden und die damit erhebbaren Daten vorgestellt.
 
'''Zählungen'''
 
Viele Daten zum Verkehrsverhalten von Veranstaltungsbesuchern können nur über Befragungen ermittelt werden, jedoch sind Zählungen insbesondere zur Ermittlung der Ganglinien wichtig.
 
* Besucherzählung an den Eingängen (ankommende/weggehende Besucher):
:Mit Hilfe einer Besucherzählung können Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise sowie die maximale Zahl der anwesenden Besucher bestimmt werden.
:Für die Zählung wird ein 15-Minuten Intervall empfohlen.
:Ort der Zählung: Zählungen möglichst an allen Eingängen (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum).
:Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.
 
* Besucherzählung an Haltestellen (Ein-/Aussteiger):
:Mit Hilfe einer Besucherzählung können zum einen Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise ermittelt werden. Außerdem kann die absolute Nutzung von Bussen und Bahnen ermittelt werden.
:Ggf. kann hier auf automatische Zählsysteme der ÖV-Anbieter zurückgegriffen werden.
:Für die Zählung wird empfohlen Fahrzeug genau zu zählen und keine Zeit-Intervalle zu nutzen.
:Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.
 
* Zählung an Parkplätzen/Radabstellanlagen:
:Mit Hilfe von Zählungen an Parkplätzen und Radabstellanlagen können Ganglinien und Belegungen der Parkplätze/Radabstellanlagen ermittelt werden.
:Bei der Zählung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge an Parkplätzen kann auch der Pkw-Besetzungsgrad mit erfasst werden. Wird zu einem Zeitpunkt der Zählung die absolute Besetzung des Parkplatzes/der Radabstellanlage erfasst, kann die Belegung des Parkplatzes/der Radabstellanlage über den gesamten Zählzeitraum ermittelt werden.
:Ggf. kann zur Ermittlung der Pkw-Parkplatzbelegung auf ein automatisches Zählsystem zurückgegriffen werden (z.B. dynamisches Parkleitsystem, Daten von Parkhausbetreibern).
:Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen. Mit Hilfe der Videoauswertung können keine Besetzungsgrade bestimmt werden.
:Ergänzend zu den Zählungen an Radabstellanlagen sollten im Umfeld der Veranstaltung Beobachtungen durchgeführt werden, um die Akzeptanz der Radabstellanlage bzw. den Grad des „Wildparkens“ zu ermitteln.
 
'''Kurzbefragungen
 
* Fragebogen:
:Die Besucher werden mit Hilfe eines einseitigen Fragebogens zu ihrem Verkehrsverhalten befragt (Wohnort, Verkehrsmittelwahl, Ausstiegshaltestelle, Parkplatz, Grund der Verkehrsmittelwahl, Aufenthaltsdauer, Gruppengröße, Probleme auf dem Weg zur Veranstaltung - Wegweisung).
:Ggf. können hier auch Fragen gestellt werden, wie den Besuchern z. B. die Veranstaltung gefallen hat und ob sie diese wieder besuchen würden.
:Ort der Befragung: vor und auf dem Gelände (auch auf einem nicht abgegrenzten Veranstaltungsgelände möglich).
:Richtwert Personalbedarf: ein Interviewer kann ca. 8-12 Personen pro Stunde befragen.
:Richtwert Rücklauf: Veranstaltungsbesucher beantworten in der Regel bereitwillig Fragen bezüglich ihres Verkehrsverhaltens und ihrer Zufriedenheit innerhalb einer Kurzbefragung.
 
* OSCAR-Methode (On-Sight Card Analysing Research Method):
:Zielsetzung dieser von der Ingenieurgesellschaft Stolz mbH (Neuss) entwickelten Methode ist es, durch Austeilen und Einsammeln von kleinen Karten (Visitenkartenformat) am Eingang der Veranstaltung ohne großen Aufwand für die Besucher Erkenntnisse zum Besucherverhalten zu ermitteln. Geeignet ist dieses Verfahren insbesondere zur Ermittlung der Aufenthaltsdauer z. B. in Kombination mit der Verkehrsmittelwahl. Hierzu wird den Besuchern beim Betreten des Veranstaltungsgeländes  eine Karte gegeben, die sie beim Verlassen der Veranstaltung in dafür vorgesehene Sammelbehälter werfen. Die Rückseite der Visitenkarte ist mit dem Stempel der Eintrittszeit versehen (in 15-Minuten-Zeitintervallen). Bei viertelstündiger Leerung der Behälter kann so mit entsprechender Genauigkeit die Aufenthaltszeit erfasst werden. Das genutzte Verkehrsmittel wir über den Einwurf in den entsprechenden Behälter – ein Behälter je Verkehrsmittel (Zu Fuß, Bus & Bahn, Pkw, Rad, ggf. Sonstiges oder andere relevante Kategorie) – ermittelt. Wichtig ist bei diesem Verfahren, dass die Besucher beim Verteilen der Karten kurz auf die Zielsetzung hingewiesen werden und das Verfahren erläutert wird. Dies kann ggf. ergänzend durch entsprechende Plakate und/oder Flyer unterstützt werden.
 
<gallery>
OSCAR.JPG|OSCAR-Methode (Behälter)
OSCAR 2.jpg|OSCAR-Methode (Visitenkarte)
</gallery>
 
:Geeigneter Ort zur Durchführung:
:Verteilen/Einsammeln möglichst an allen Eingängen der Veranstaltung (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum, die Rückgabestationen dürfen durch ihre Positionierung im Eingangsbereich keine Engstellen erzeugen).
:Richtwert Personalbedarf (je Ein-/Ausgang): 1 Person zur Überwachung der Rückgabestation und Entleerung der Eimer, ca. 1 Person pro 400 Besucher/h zum Verteilen der Karten, wenn eine nahezu Vollerhebung angestrebt wird.
:Richtwert Rücklauf: Quote von verteilten und zurückgegebenen Karten: 60 - 90%
 
==Einzelnachweise==
 
<references />
 
[[Kategorie:Veranstalter]]
[[Kategorie:Veranstaltungsleitung]] [[Kategorie:Ordnungsdienst]] [[Kategorie:Betreiber]]
 
[[Kategorie:Behörden]]
[[Kategorie:Genehmigungsbehörde]] [[Kategorie:Ordnungsamt]] [[Kategorie:Fachdienststelle Verkehr]][[Kategorie:Fachdienststelle Bau]]
 
[[Kategorie:Polizeiliche Gefahrenabwehr]]
[[Kategorie:Landespolizei]] [[Kategorie:Bundespolizei]]
 
[[Kategorie:Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]
[[Kategorie:Feuerwehr / Brandschutzdienststelle]] [[Kategorie:Katastrophenschutz]]
 
[[Kategorie:Dritte Akteure]]
[[Kategorie:Öffentlicher Personenverkehr]]
 
[[Kategorie:Ideenphase]] [[Kategorie:Planungsphase]] [[Kategorie:Umsetzungsphase]] [[Kategorie:Durchführungsphase]] [[Kategorie:Nachbereitungsphase]]
 
[[Kategorie:Regelbetrieb]] [[Kategorie:Krisenfall]] [[Kategorie:Schadensereignis]]

Aktuelle Version vom 15. Juni 2015, 13:02 Uhr


Einleitung

Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung. In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die Nachfrageberechnung, d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen Werkzeuge und Methoden können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten Motorisierter Individualverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr sowie die Fußgängerströme zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der Wege des An- und Abreiseverkehrs und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu managen. Zusätzlich oder alternativ zu Simulationen lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch Handrechenverfahren durchführen.

Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Besucherverkehre zu Großveranstaltungen können die Verkehrsinfrastruktur an ihre Grenzen bringen. Damit die Besucher einer Großveranstaltung diese sicher und komfortabel erreichen können, soll im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ein Verkehrskonzept erstellt werden.

In der folgenden Abbildung ist der Arbeitsprozess zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes dargestellt.

Die folgenden Themenfelder sollen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes betrachtet werden:

Insbesondere innerhalb der generellen Rahmenbedingungen können auch Überschneidungen mit dem Sicherheitskonzept auftreten, an den entsprechenden Stellen wird auf weitere Sicherheitsbausteine verwiesen.

Weiterführende Informationen: Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Die innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes bezieht sich auf die Verkehrsabläufe im unmittelbaren Bereich der Veranstaltung; die Besucher sind hier im Regelfall zu Fuß unterwegs. Bei der Betrachtung der Verkehrsflächen ist deren vorrangige Nutzung zu bedenken: Zum einen gibt es Wege, die dem Vorwärtskommen dienen (Verbindungsfunktion), dazu gehören Wege und Kreuzungen, aber auch Wartebereiche vor Engstellen. Hier muss gewährleistet sein, das Verkehrsaufkommen sicher, d. h. ohne lang anhaltende Staus und Gedränge, bewältigen zu können. Zum anderen gibt es Flächen, auf denen höhere Dichten “gewünscht“ oder zumindest akzeptiert werden, z. B. Publikumsflächen vor der Bühne einer Veranstaltung. Darüber hinaus gibt es Mischformen der beiden vorgenannten Nutzungen, wie z. B. bei Kirmesveranstaltungen oder bei Flohmärkten.

Die Empfehlungen zur inneren Erschließung beziehen sich auf Verkehrflächen mit Verbindungsfunktion. Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.

Weiterführende Informationen: Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- & Ausgangsbereiche

Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [1] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.

Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.

Weiterführende Informationen: Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche

Werkzeuge und Methoden

Mit Hilfe verschiedener Werkzeuge und Methoden können Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur im Umfeld eines Veranstaltungsgeländes den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Dies können rein deskriptive sog. Handrechenverfahren oder aber auch dynamische Simulationen sein. Auf Basis der unterschiedlichen Methoden werden Empfehlungen für die Planung der Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf sowie den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen gegeben.

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Evaluation

Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.

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