Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(55 dazwischenliegende Versionen von 6 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
==Einleitung==
==Einleitung==


:Status: Final
Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung.
:Autoren: PTV  <br />
In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr|Nachfrageberechnung]], d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen [[#Werkzeuge und Methoden - Übersicht|Werkzeuge und Methoden]] können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht.
Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Motorisierter Individualverkehr (MIV)|Motorisierter Individualverkehr]], [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)|Öffentlicher Personennahverkehr]], [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Radverkehr|Radverkehr]] sowie die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Fußgänger|Fußgängerströme]] zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der Wege des An- und Abreiseverkehrs und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management|managen]].
Zusätzlich oder alternativ zu [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Simulationen|Simulationen]] lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]] durchführen.


Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung (vgl. [[Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]]).
==Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==
In der Planungsphase wird auch das [[Grundlagen des Verkehrskonzepts|Verkehrskonzept]], häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die [[Nachfrageberechnung]], d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Grundlage der zu prognostizierenden Verkehrsbelastung bildet der ohnehin vorhandene [[Ermittlung der Nachfrage für den Normalverkehr|Normalverkehr]]. Auf Basis [[Veranstaltungsspezifische Kenngrößen|veranstaltungsspezifischer Kenngrößen]] vorangegangener, vergleichbarer Veranstaltungen können im nächsten Schritt die durch den Event induzierten [[Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr|Veranstaltungsverkehre]] je Verkehrssystem ermittelt werden. Zu diesen Kenngrößen gehören insbesondere die [[An- und Abreiseverhalten - Ganglinien|Ganglinien im An- und Abreiseverhalten]], der [[Modal Split]] und der [[Besetzungsgrad]]. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen [[Werkzeuge und Methoden - Übersicht|Werkzeuge und Methoden]] können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht.
 
Neben den Kapazitätsbetrachtungen ist auch die [[Information/Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]] ein wesentlicher Teil des Verkehrskonzeptes. Durch sie werden Besucher und Anwohner über das Konzept informiert. Zudem ist es möglich (und häufig auch sehr wichtig) durch Kommunikation Einfluss auf das Verkehrsverhalten insbesondere der Besucher zu nehmen.
Besucherverkehre zu Großveranstaltungen können die Verkehrsinfrastruktur an ihre Grenzen bringen. Damit die Besucher einer Großveranstaltung diese sicher und komfortabel erreichen können, soll im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ein Verkehrskonzept erstellt werden.
Durch die im [[Beschilderungskonzept]] festgelegten Maßnahmen sollen die Besucher möglichst konfliktfrei in Richtung Veranstaltungsgelände geführt werden.
Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten [[Motorisierter Individualverkehr (MIV)]], [[Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)]], [[Radverkehr]] sowie die [[Fußgänger|Fußgängerströme]] zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der [[Wege des An- und Abreiseverkehrs|An- und Abreiserouten]] und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die [[Parkraumgestaltung]]. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in [[Abstimmung mit Verkehrsbetrieben|Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben]] zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu [[Crowd- und Besuchermanagement|managen]].


Je nach Einzugsgebiet und Größe der Veranstaltung kann es sinnvoll sein, die zur Bewertung der Infrastruktur notwendige Prognose der Verkehrsströme durch den Einsatz eines [[Makroskopisch|makroskopischen Verkehrsmodells]] zu unterstützen. Dies gilt besonders dann, wenn die Veranstaltung das erste Mal stattfindet.
In der folgenden Abbildung ist der Arbeitsprozess zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes dargestellt.
Eine [[Mikrosimulation|mikroskopische Simulation]] wird sinnvollerweise eingesetzt, wenn der Bereich des Veranstaltungsgeländes selbst sowie dessen nahes Umfeld detailliert betrachtet werden sollen. Die mikroskopische Simulation kann für einzelne Verkehrsarten (z. B. Fahrzeuge oder Fußgänger), aber auch [[Intermodal|intermodal]] für alle Verkehrsarten, in einem Modell durchgeführt werden.
Zusätzlich oder alternativ zu den aufwändigeren Simulationen lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch sog. [[Handrechenverfahren]] durchführen.
Auf Basis eines solchen Handrechenverfahrens werden in den folgenden Ausführungen Empfehlungen für die Planung der [[Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf|Fußgängerverkehre auf dem Veranstaltungsgelände]] sowie den erforderlichen [[Flucht- und Rettungswege|Flucht- und Rettungswegen]] gegeben.


Für die Planung zukünftiger Veranstaltungen ist es wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und [[Evaluation|Evaluationen]] durchzuführen. Ziel ist es, bei neuerlichen Veranstaltungsplanungen auf Erfahrungswerte aus vorangegangenen Planungen zurückgreifen zu können, um künftig Fehlplanungen zu vermeiden.
<gallery>
Entstehung Verkehrskonzept Schema final.png|Arbeitsprozess Verkehrskonzept
</gallery>


==Werkzeuge und Methoden - Übersicht==
Die folgenden Themenfelder sollen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes betrachtet werden:


Hier kommt noch ein Text + Link: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Werkzeuge und Methoden|Werkzeuge und Methoden]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Generelle Rahmenbedingungen, Kenngrößen und Informationsbedarf]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Motorisierter Individualverkehr (MIV)|Motorisierter Individualverkehr]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)|Öffentlicher Personennahverkehr]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Radverkehr|Radverkehr]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Fußgänger|Fußgänger]]
* falls notwendig: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Simulationen|Simulationen]]


==Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==
Insbesondere innerhalb der generellen Rahmenbedingungen können auch Überschneidungen mit dem Sicherheitskonzept auftreten, an den entsprechenden Stellen wird auf weitere Sicherheitsbausteine verwiesen.


Hier kommt noch ein Text + Link: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]


==Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==
==Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==


Hier kommt noch ein Text + Link: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]
Die innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes bezieht sich auf die Verkehrsabläufe im unmittelbaren Bereich der Veranstaltung; die Besucher sind hier im Regelfall zu Fuß unterwegs. Bei der Betrachtung der Verkehrsflächen ist deren vorrangige Nutzung zu bedenken: Zum einen gibt es Wege, die dem Vorwärtskommen dienen (Verbindungsfunktion), dazu gehören Wege und Kreuzungen, aber auch Wartebereiche vor Engstellen. Hier muss gewährleistet sein, das Verkehrsaufkommen sicher, d. h. ohne lang anhaltende Staus und Gedränge, bewältigen zu können. Zum anderen gibt es Flächen, auf denen höhere Dichten “gewünscht“ oder zumindest akzeptiert werden, z.&nbsp;B. Publikumsflächen vor der Bühne einer Veranstaltung. Darüber hinaus gibt es Mischformen der beiden vorgenannten Nutzungen, wie z.&nbsp;B. bei Kirmesveranstaltungen oder bei Flohmärkten.


==Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche==
Die Empfehlungen zur inneren Erschließung beziehen sich auf Verkehrflächen mit Verbindungsfunktion. Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.


Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]
==Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- & Ausgangsbereiche==


Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.


Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.
Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.


Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche|Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche]]
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche|Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche]]


==Weiterführend: Merkblatt "Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen"==
==Werkzeuge und Methoden==
''Stand: final
 
''Bearbeiter: Dirk Oberhagemann (vfdb)
 
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund.
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.
 
'''Schutzziele'''
 
Aus der Einführung lassen sich folgende Schutzziele bezüglich der Verwendung von Sperren und Gittern als Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen ableiten:
* Schutz der Besucher vor zu hohen Personendrücken
* Segmentierung von Veranstaltungsbereichen
* Gewährleistung einer raschen Entleerung der Zuschauerbereiche bei einer Evakuierung durch Freihaltung, Kennzeichnung und Definition der Flucht- und Rettungswege
* Schaffung gesicherter An-, Zu- und Umfahrten für Einsatzkräfte
* Schaffung von Bewegungsflächen für Einsatzkräfte (Behandlungsplätze, Einsatzmaßnahmen im Brandfall, etc.)
* Sicherung veranstaltungsrelevanter Infrastruktur gegen unbefugten Zutritt (Bühnen, Backstagebereiche, Sanitätsstationen, PA-/Licht-Tower, FOH-Plätze, etc.)
* Strukturierung des Veranstaltungsgeländes, um die Nutzbarkeit durch Besucher, Mitwirkende und Dienstleister sicherzustellen
* Gewährleisten einer möglichst gleichmäßigen Befüllung des Veranstaltungsbereiches und definierten Führung von Personenströmen
 
'''Anwendungsfälle'''
 
Mobile Absperrungen lassen sich in zahlreichen Einsatzkontexten finden. Nachfolgend sind einige Anwendungsfälle aufgeführt, in denen mobile Absperrungen regelmäßig zum Einsatz kommen. Bei jedem Einsatz ist immer zu prüfen, ob die Art der eingesetzen Absperrungen dem Zweck entspricht und ob aus dem Einsatz ggfs. negative Konsequenzen resultieren.
 
'''Fan-Trennung'''
 
zur Vermeidung von Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen, hauptsächlich bei Fußballspielen, durch das Aufeinandertreffen rivalisierender Fangruppierungen, so diese nicht baulich vorhanden sind.
 
'''Sichtschutz'''
 
zur Vermeidung unerwünschter Zaungäste oder der Beeinflussung des Besucherverhaltens.
 
'''Abschrankung der Besucherfläche vor der Szenenfläche (Bereich für den Sanitäts- und Ordnungsdienst)'''
 
entsprechend der Muster–Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 1 MVStättV)
 
'''Abschrankung in Stehplatzbereichen vor Szenenflächen'''
 
entsprechend der Muster-Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 2 MVStättV)
 
'''Umzäunungen von Veranstaltungsplätzen'''
 
zur Begrenzung der Besucherzahl
 
'''Sichere und rasche Räumung von Veranstaltungsbereichen'''
 
mit Berücksichtigung der Erkennbarkeit der Ausgänge
 
'''Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge'''
 
zur Trennung von Zuschauerbereichen bzw. deren Verkehrsflächen und denen der Einsatzkräfte
 
'''Zugangskontrolle ÖPNV'''


zur Gewährleistung einer geordneten Personenführung an der Schnittstelle zum öffentlichen Personennahverkehr
Mit Hilfe verschiedener Werkzeuge und Methoden können Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur im Umfeld eines Veranstaltungsgeländes den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Dies können rein deskriptive sog. Handrechenverfahren oder aber auch dynamische Simulationen sein.
Auf Basis der unterschiedlichen Methoden werden Empfehlungen für die Planung der Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf sowie den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen gegeben.


Eine detaillierte Beschreibung der Anwendungsfälle und der möglichen Arten von mobilen Sicherheitsabsperrungen sind ausführlich im Merkblatt [http://www.vfdb.de/download/Merkblatt/MB13_02_Sperren_Gitter.pdf Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen] beschrieben.
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Werkzeuge und Methoden|Werkzeuge und Methoden]]


==Evaluation==
==Evaluation==
:Status: Final
:Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach


Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.  
Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.  


====Erhebungsmethoden====
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation|Evaluation]]
 
Um objektive Daten zu erhalten, können verschiedene Zähl- und Befragungsmethoden angewandt werden. Im Folgenden werden einzelne Methoden und die damit erhebbaren Daten vorgestellt.
 
'''Zählungen'''
 
Viele Daten zum Verkehrsverhalten von Veranstaltungsbesuchern können nur über Befragungen ermittelt werden, jedoch sind Zählungen insbesondere zur Ermittlung der Ganglinien wichtig.
 
* Besucherzählung an den Eingängen (ankommende/weggehende Besucher):
:Mit Hilfe einer Besucherzählung können Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise sowie die maximale Zahl der anwesenden Besucher bestimmt werden.
:Für die Zählung wird ein 15-Minuten Intervall empfohlen.
:Ort der Zählung: Zählungen möglichst an allen Eingängen (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum).
:Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.
 
* Besucherzählung an Haltestellen (Ein-/Aussteiger):
:Mit Hilfe einer Besucherzählung können zum einen Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise ermittelt werden. Außerdem kann die absolute Nutzung von Bussen und Bahnen ermittelt werden.
:Ggf. kann hier auf automatische Zählsysteme der ÖV-Anbieter zurückgegriffen werden.
:Für die Zählung wird empfohlen Fahrzeug genau zu zählen und keine Zeit-Intervalle zu nutzen.
:Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.
 
* Zählung an Parkplätzen/Radabstellanlagen:
:Mit Hilfe von Zählungen an Parkplätzen und Radabstellanlagen können Ganglinien und Belegungen der Parkplätze/Radabstellanlagen ermittelt werden.
:Bei der Zählung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge an Parkplätzen kann auch der Pkw-Besetzungsgrad mit erfasst werden. Wird zu einem Zeitpunkt der Zählung die absolute Besetzung des Parkplatzes/der Radabstellanlage erfasst, kann die Belegung des Parkplatzes/der Radabstellanlage über den gesamten Zählzeitraum ermittelt werden.
:Ggf. kann zur Ermittlung der Pkw-Parkplatzbelegung auf ein automatisches Zählsystem zurückgegriffen werden (z.B. dynamisches Parkleitsystem, Daten von Parkhausbetreibern).
:Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen. Mit Hilfe der Videoauswertung können keine Besetzungsgrade bestimmt werden.
:Ergänzend zu den Zählungen an Radabstellanlagen sollten im Umfeld der Veranstaltung Beobachtungen durchgeführt werden, um die Akzeptanz der Radabstellanlage bzw. den Grad des „Wildparkens“ zu ermitteln.
 
'''Kurzbefragungen
 
* Fragebogen:
:Die Besucher werden mit Hilfe eines einseitigen Fragebogens zu ihrem Verkehrsverhalten befragt (Wohnort, Verkehrsmittelwahl, Ausstiegshaltestelle, Parkplatz, Grund der Verkehrsmittelwahl, Aufenthaltsdauer, Gruppengröße, Probleme auf dem Weg zur Veranstaltung - Wegweisung).
:Ggf. können hier auch Fragen gestellt werden, wie den Besuchern z. B. die Veranstaltung gefallen hat und ob sie diese wieder besuchen würden.
:Ort der Befragung: vor und auf dem Gelände (auch auf einem nicht abgegrenzten Veranstaltungsgelände möglich).
:Richtwert Personalbedarf: ein Interviewer kann ca. 8-12 Personen pro Stunde befragen.
:Richtwert Rücklauf: Veranstaltungsbesucher beantworten in der Regel bereitwillig Fragen bezüglich ihres Verkehrsverhaltens und ihrer Zufriedenheit innerhalb einer Kurzbefragung.
 
* OSCAR-Methode (On-Sight Card Analysing Research Method):
:Zielsetzung dieser von der Ingenieurgesellschaft Stolz mbH (Neuss) entwickelten Methode ist es, durch Austeilen und Einsammeln von kleinen Karten (Visitenkartenformat) am Eingang der Veranstaltung ohne großen Aufwand für die Besucher Erkenntnisse zum Besucherverhalten zu ermitteln. Geeignet ist dieses Verfahren insbesondere zur Ermittlung der Aufenthaltsdauer z. B. in Kombination mit der Verkehrsmittelwahl. Hierzu wird den Besuchern beim Betreten des Veranstaltungsgeländes  eine Karte gegeben, die sie beim Verlassen der Veranstaltung in dafür vorgesehene Sammelbehälter werfen. Die Rückseite der Visitenkarte ist mit dem Stempel der Eintrittszeit versehen (in 15-Minuten-Zeitintervallen). Bei viertelstündiger Leerung der Behälter kann so mit entsprechender Genauigkeit die Aufenthaltszeit erfasst werden. Das genutzte Verkehrsmittel wir über den Einwurf in den entsprechenden Behälter – ein Behälter je Verkehrsmittel (Zu Fuß, Bus & Bahn, Pkw, Rad, ggf. Sonstiges oder andere relevante Kategorie) – ermittelt. Wichtig ist bei diesem Verfahren, dass die Besucher beim Verteilen der Karten kurz auf die Zielsetzung hingewiesen werden und das Verfahren erläutert wird. Dies kann ggf. ergänzend durch entsprechende Plakate und/oder Flyer unterstützt werden.
 
<gallery>
OSCAR.JPG|OSCAR-Methode (Behälter)
OSCAR 2.jpg|OSCAR-Methode (Visitenkarte)
</gallery>
 
:Geeigneter Ort zur Durchführung:
:Verteilen/Einsammeln möglichst an allen Eingängen der Veranstaltung (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum, die Rückgabestationen dürfen durch ihre Positionierung im Eingangsbereich keine Engstellen erzeugen).
:Richtwert Personalbedarf (je Ein-/Ausgang): 1 Person zur Überwachung der Rückgabestation und Entleerung der Eimer, ca. 1 Person pro 400 Besucher/h zum Verteilen der Karten, wenn eine nahezu Vollerhebung angestrebt wird.
:Richtwert Rücklauf: Quote von verteilten und zurückgegebenen Karten: 60 - 90%
 
==Einzelnachweise==
 
<references />
 
[[Kategorie:Veranstalter]]
[[Kategorie:Veranstaltungsleitung]] [[Kategorie:Ordnungsdienst]] [[Kategorie:Betreiber]]
 
[[Kategorie:Behörden]]
[[Kategorie:Genehmigungsbehörde]] [[Kategorie:Ordnungsamt]] [[Kategorie:Fachdienststelle Verkehr]][[Kategorie:Fachdienststelle Bau]]
 
[[Kategorie:Polizeiliche Gefahrenabwehr]]
[[Kategorie:Landespolizei]] [[Kategorie:Bundespolizei]]
 
[[Kategorie:Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]
[[Kategorie:Feuerwehr / Brandschutzdienststelle]] [[Kategorie:Katastrophenschutz]]
 
[[Kategorie:Dritte Akteure]]
[[Kategorie:Öffentlicher Personenverkehr]]
 
[[Kategorie:Ideenphase]] [[Kategorie:Planungsphase]] [[Kategorie:Umsetzungsphase]] [[Kategorie:Durchführungsphase]] [[Kategorie:Nachbereitungsphase]]
 
[[Kategorie:Regelbetrieb]] [[Kategorie:Krisenfall]] [[Kategorie:Schadensereignis]]

Aktuelle Version vom 15. Juni 2015, 13:02 Uhr


Einleitung

Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung. In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die Nachfrageberechnung, d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen Werkzeuge und Methoden können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten Motorisierter Individualverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr sowie die Fußgängerströme zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der Wege des An- und Abreiseverkehrs und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu managen. Zusätzlich oder alternativ zu Simulationen lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch Handrechenverfahren durchführen.

Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Besucherverkehre zu Großveranstaltungen können die Verkehrsinfrastruktur an ihre Grenzen bringen. Damit die Besucher einer Großveranstaltung diese sicher und komfortabel erreichen können, soll im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ein Verkehrskonzept erstellt werden.

In der folgenden Abbildung ist der Arbeitsprozess zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes dargestellt.

Die folgenden Themenfelder sollen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes betrachtet werden:

Insbesondere innerhalb der generellen Rahmenbedingungen können auch Überschneidungen mit dem Sicherheitskonzept auftreten, an den entsprechenden Stellen wird auf weitere Sicherheitsbausteine verwiesen.

Weiterführende Informationen: Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Die innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes bezieht sich auf die Verkehrsabläufe im unmittelbaren Bereich der Veranstaltung; die Besucher sind hier im Regelfall zu Fuß unterwegs. Bei der Betrachtung der Verkehrsflächen ist deren vorrangige Nutzung zu bedenken: Zum einen gibt es Wege, die dem Vorwärtskommen dienen (Verbindungsfunktion), dazu gehören Wege und Kreuzungen, aber auch Wartebereiche vor Engstellen. Hier muss gewährleistet sein, das Verkehrsaufkommen sicher, d. h. ohne lang anhaltende Staus und Gedränge, bewältigen zu können. Zum anderen gibt es Flächen, auf denen höhere Dichten “gewünscht“ oder zumindest akzeptiert werden, z. B. Publikumsflächen vor der Bühne einer Veranstaltung. Darüber hinaus gibt es Mischformen der beiden vorgenannten Nutzungen, wie z. B. bei Kirmesveranstaltungen oder bei Flohmärkten.

Die Empfehlungen zur inneren Erschließung beziehen sich auf Verkehrflächen mit Verbindungsfunktion. Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.

Weiterführende Informationen: Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- & Ausgangsbereiche

Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [1] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.

Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.

Weiterführende Informationen: Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche

Werkzeuge und Methoden

Mit Hilfe verschiedener Werkzeuge und Methoden können Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur im Umfeld eines Veranstaltungsgeländes den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Dies können rein deskriptive sog. Handrechenverfahren oder aber auch dynamische Simulationen sein. Auf Basis der unterschiedlichen Methoden werden Empfehlungen für die Planung der Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf sowie den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen gegeben.

Weiterführende Informationen: Werkzeuge und Methoden

Evaluation

Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.

Weiterführende Informationen: Evaluation