Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(50 dazwischenliegende Versionen von 6 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
==Einleitung==
==Einleitung==


:Status: Final
Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung.
:Autoren: PTV  <br />
In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr|Nachfrageberechnung]], d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen [[#Werkzeuge und Methoden - Übersicht|Werkzeuge und Methoden]] können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht.
Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Motorisierter Individualverkehr (MIV)|Motorisierter Individualverkehr]], [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)|Öffentlicher Personennahverkehr]], [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Radverkehr|Radverkehr]] sowie die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Fußgänger|Fußgängerströme]] zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der Wege des An- und Abreiseverkehrs und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management|managen]].
Zusätzlich oder alternativ zu [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Simulationen|Simulationen]] lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]] durchführen.


Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung (vgl. [[Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]]).
==Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==
In der Planungsphase wird auch das [[Grundlagen des Verkehrskonzepts|Verkehrskonzept]], häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die [[Nachfrageberechnung]], d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Grundlage der zu prognostizierenden Verkehrsbelastung bildet der ohnehin vorhandene [[Ermittlung der Nachfrage für den Normalverkehr|Normalverkehr]]. Auf Basis [[Veranstaltungsspezifische Kenngrößen|veranstaltungsspezifischer Kenngrößen]] vorangegangener, vergleichbarer Veranstaltungen können im nächsten Schritt die durch den Event induzierten [[Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr|Veranstaltungsverkehre]] je Verkehrssystem ermittelt werden. Zu diesen Kenngrößen gehören insbesondere die [[An- und Abreiseverhalten - Ganglinien|Ganglinien im An- und Abreiseverhalten]], der [[Modal Split]] und der [[Besetzungsgrad]]. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen [[Werkzeuge und Methoden - Übersicht|Werkzeuge und Methoden]] können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht.
Neben den Kapazitätsbetrachtungen ist auch die [[Information/Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]] ein wesentlicher Teil des Verkehrskonzeptes. Durch sie werden Besucher und Anwohner über das Konzept informiert. Zudem ist es möglich (und häufig auch sehr wichtig) durch Kommunikation Einfluss auf das Verkehrsverhalten insbesondere der Besucher zu nehmen.
Durch die im [[Beschilderungskonzept]] festgelegten Maßnahmen sollen die Besucher möglichst konfliktfrei in Richtung Veranstaltungsgelände geführt werden.
Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten [[Motorisierter Individualverkehr (MIV)]], [[Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)]], [[Radverkehr]] sowie die [[Fußgänger|Fußgängerströme]] zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der [[Wege des An- und Abreiseverkehrs|An- und Abreiserouten]] und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die [[Parkraumgestaltung]]. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in [[Abstimmung mit Verkehrsbetrieben|Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben]] zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu [[Crowd- und Besuchermanagement|managen]].


Je nach Einzugsgebiet und Größe der Veranstaltung kann es sinnvoll sein, die zur Bewertung der Infrastruktur notwendige Prognose der Verkehrsströme durch den Einsatz eines [[Makroskopisch|makroskopischen Verkehrsmodells]] zu unterstützen. Dies gilt besonders dann, wenn die Veranstaltung das erste Mal stattfindet.
Besucherverkehre zu Großveranstaltungen können die Verkehrsinfrastruktur an ihre Grenzen bringen. Damit die Besucher einer Großveranstaltung diese sicher und komfortabel erreichen können, soll im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ein Verkehrskonzept erstellt werden.
Eine [[Mikrosimulation|mikroskopische Simulation]] wird sinnvollerweise eingesetzt, wenn der Bereich des Veranstaltungsgeländes selbst sowie dessen nahes Umfeld detailliert betrachtet werden sollen. Die mikroskopische Simulation kann für einzelne Verkehrsarten (z. B. Fahrzeuge oder Fußgänger), aber auch [[Intermodal|intermodal]] für alle Verkehrsarten, in einem Modell durchgeführt werden.
Zusätzlich oder alternativ zu den aufwändigeren Simulationen lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch sog. [[Handrechenverfahren]] durchführen.
Auf Basis eines solchen Handrechenverfahrens werden in den folgenden Ausführungen Empfehlungen für die Planung der [[Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf|Fußgängerverkehre auf dem Veranstaltungsgelände]] sowie den erforderlichen [[Flucht- und Rettungswege|Flucht- und Rettungswegen]] gegeben.


Für die Planung zukünftiger Veranstaltungen ist es wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und [[Evaluation|Evaluationen]] durchzuführen. Ziel ist es, bei neuerlichen Veranstaltungsplanungen auf Erfahrungswerte aus vorangegangenen Planungen zurückgreifen zu können, um künftig Fehlplanungen zu vermeiden.
In der folgenden Abbildung ist der Arbeitsprozess zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes dargestellt.


==Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==
<gallery>
Entstehung Verkehrskonzept Schema final.png|Arbeitsprozess Verkehrskonzept
</gallery>
 
Die folgenden Themenfelder sollen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes betrachtet werden:


Hier kommt noch ein Text + Link: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Generelle Rahmenbedingungen, Kenngrößen und Informationsbedarf]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Motorisierter Individualverkehr (MIV)|Motorisierter Individualverkehr]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)|Öffentlicher Personennahverkehr]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Radverkehr|Radverkehr]]
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Fußgänger|Fußgänger]]
* falls notwendig: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Simulationen|Simulationen]]


==Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==
Insbesondere innerhalb der generellen Rahmenbedingungen können auch Überschneidungen mit dem Sicherheitskonzept auftreten, an den entsprechenden Stellen wird auf weitere Sicherheitsbausteine verwiesen.


Hier kommt noch ein Text + Link: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]


==Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung==
==Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes==


Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.
Die innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes bezieht sich auf die Verkehrsabläufe im unmittelbaren Bereich der Veranstaltung; die Besucher sind hier im Regelfall zu Fuß unterwegs. Bei der Betrachtung der Verkehrsflächen ist deren vorrangige Nutzung zu bedenken: Zum einen gibt es Wege, die dem Vorwärtskommen dienen (Verbindungsfunktion), dazu gehören Wege und Kreuzungen, aber auch Wartebereiche vor Engstellen. Hier muss gewährleistet sein, das Verkehrsaufkommen sicher, d. h. ohne lang anhaltende Staus und Gedränge, bewältigen zu können. Zum anderen gibt es Flächen, auf denen höhere Dichten “gewünscht“ oder zumindest akzeptiert werden, z.&nbsp;B. Publikumsflächen vor der Bühne einer Veranstaltung. Darüber hinaus gibt es Mischformen der beiden vorgenannten Nutzungen, wie z.&nbsp;B. bei Kirmesveranstaltungen oder bei Flohmärkten.  


Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.
Die Empfehlungen zur inneren Erschließung beziehen sich auf Verkehrflächen mit Verbindungsfunktion. Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.  


Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche|Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche]]
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes|Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]


==Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen==
==Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- & Ausgangsbereiche==


Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund.  
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.


Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.
Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.


Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche|Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche]]
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.


Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]
==Werkzeuge und Methoden==


==Werkzeuge und Methoden - Übersicht==
Mit Hilfe verschiedener Werkzeuge und Methoden können Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur im Umfeld eines Veranstaltungsgeländes den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Dies können rein deskriptive sog. Handrechenverfahren oder aber auch dynamische Simulationen sein.
Auf Basis der unterschiedlichen Methoden werden Empfehlungen für die Planung der Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf sowie den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen gegeben.


Hier kommt noch ein Text + Link: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Werkzeuge und Methoden|Werkzeuge und Methoden]]
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Werkzeuge und Methoden|Werkzeuge und Methoden]]


==Evaluation==
==Evaluation==
Zeile 57: Zeile 59:


Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation|Evaluation]]
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation|Evaluation]]
==Einzelnachweise==
<references />
[[Kategorie:Veranstalter]]
[[Kategorie:Veranstaltungsleitung]] [[Kategorie:Ordnungsdienst]] [[Kategorie:Betreiber]]
[[Kategorie:Behörden]]
[[Kategorie:Genehmigungsbehörde]] [[Kategorie:Ordnungsamt]] [[Kategorie:Fachdienststelle Verkehr]][[Kategorie:Fachdienststelle Bau]]
[[Kategorie:Polizeiliche Gefahrenabwehr]]
[[Kategorie:Landespolizei]] [[Kategorie:Bundespolizei]]
[[Kategorie:Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]
[[Kategorie:Feuerwehr / Brandschutzdienststelle]] [[Kategorie:Katastrophenschutz]]
[[Kategorie:Dritte Akteure]]
[[Kategorie:Öffentlicher Personenverkehr]]
[[Kategorie:Ideenphase]] [[Kategorie:Planungsphase]] [[Kategorie:Umsetzungsphase]] [[Kategorie:Durchführungsphase]] [[Kategorie:Nachbereitungsphase]]
[[Kategorie:Regelbetrieb]] [[Kategorie:Krisenfall]] [[Kategorie:Schadensereignis]]

Aktuelle Version vom 15. Juni 2015, 13:02 Uhr


Einleitung

Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung. In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die Nachfrageberechnung, d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen Werkzeuge und Methoden können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten Motorisierter Individualverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr sowie die Fußgängerströme zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der Wege des An- und Abreiseverkehrs und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu managen. Zusätzlich oder alternativ zu Simulationen lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch Handrechenverfahren durchführen.

Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Besucherverkehre zu Großveranstaltungen können die Verkehrsinfrastruktur an ihre Grenzen bringen. Damit die Besucher einer Großveranstaltung diese sicher und komfortabel erreichen können, soll im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ein Verkehrskonzept erstellt werden.

In der folgenden Abbildung ist der Arbeitsprozess zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes dargestellt.

Die folgenden Themenfelder sollen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes betrachtet werden:

Insbesondere innerhalb der generellen Rahmenbedingungen können auch Überschneidungen mit dem Sicherheitskonzept auftreten, an den entsprechenden Stellen wird auf weitere Sicherheitsbausteine verwiesen.

Weiterführende Informationen: Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Die innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes bezieht sich auf die Verkehrsabläufe im unmittelbaren Bereich der Veranstaltung; die Besucher sind hier im Regelfall zu Fuß unterwegs. Bei der Betrachtung der Verkehrsflächen ist deren vorrangige Nutzung zu bedenken: Zum einen gibt es Wege, die dem Vorwärtskommen dienen (Verbindungsfunktion), dazu gehören Wege und Kreuzungen, aber auch Wartebereiche vor Engstellen. Hier muss gewährleistet sein, das Verkehrsaufkommen sicher, d. h. ohne lang anhaltende Staus und Gedränge, bewältigen zu können. Zum anderen gibt es Flächen, auf denen höhere Dichten “gewünscht“ oder zumindest akzeptiert werden, z. B. Publikumsflächen vor der Bühne einer Veranstaltung. Darüber hinaus gibt es Mischformen der beiden vorgenannten Nutzungen, wie z. B. bei Kirmesveranstaltungen oder bei Flohmärkten.

Die Empfehlungen zur inneren Erschließung beziehen sich auf Verkehrflächen mit Verbindungsfunktion. Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.

Weiterführende Informationen: Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes

Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- & Ausgangsbereiche

Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [1] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.

Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.

Weiterführende Informationen: Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche

Werkzeuge und Methoden

Mit Hilfe verschiedener Werkzeuge und Methoden können Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur im Umfeld eines Veranstaltungsgeländes den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Dies können rein deskriptive sog. Handrechenverfahren oder aber auch dynamische Simulationen sein. Auf Basis der unterschiedlichen Methoden werden Empfehlungen für die Planung der Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf sowie den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen gegeben.

Weiterführende Informationen: Werkzeuge und Methoden

Evaluation

Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.

Weiterführende Informationen: Evaluation