Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr|Nachfrageberechnung]], d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen [[#Werkzeuge und Methoden - Übersicht|Werkzeuge und Methoden]] können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. | |||
Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung | Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Motorisierter Individualverkehr (MIV)|Motorisierter Individualverkehr]], [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)|Öffentlicher Personennahverkehr]], [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Radverkehr|Radverkehr]] sowie die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Fußgänger|Fußgängerströme]] zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der Wege des An- und Abreiseverkehrs und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management|managen]]. | ||
In der Planungsphase wird auch das | Zusätzlich oder alternativ zu [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Simulationen|Simulationen]] lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]] durchführen. | ||
Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten [[Motorisierter Individualverkehr (MIV)]], [[Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)]], [[Radverkehr]] sowie die [[Fußgänger|Fußgängerströme]] zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der | |||
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* [[#Motorisierter Individualverkehr (MIV)|Motorisierter Individualverkehr]] | * [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Motorisierter Individualverkehr (MIV)|Motorisierter Individualverkehr]] | ||
* [[#Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)|Öffentlicher Personennahverkehr]] | * [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)|Öffentlicher Personennahverkehr]] | ||
* [[#Radverkehr|Radverkehr]] | * [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Radverkehr|Radverkehr]] | ||
* [[#Fußgänger|Fußgänger]] | * [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Fußgänger|Fußgänger]] | ||
* falls notwendig: [[#Simulationen|Simulationen]] | * falls notwendig: [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Simulationen|Simulationen]] | ||
Insbesondere innerhalb der generellen Rahmenbedingungen können auch Überschneidungen mit dem Sicherheitskonzept auftreten, an den entsprechenden Stellen wird auf weitere Sicherheitsbausteine verwiesen. | Insbesondere innerhalb der generellen Rahmenbedingungen können auch Überschneidungen mit dem Sicherheitskonzept auftreten, an den entsprechenden Stellen wird auf weitere Sicherheitsbausteine verwiesen. | ||
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==Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung== | ==Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- & Ausgangsbereiche== | ||
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen. | Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen. | ||
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==Werkzeuge und Methoden== | ==Werkzeuge und Methoden== |
Aktuelle Version vom 15. Juni 2015, 13:02 Uhr
Einleitung
Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung. In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die Nachfrageberechnung, d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen Werkzeuge und Methoden können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten Motorisierter Individualverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr sowie die Fußgängerströme zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der Wege des An- und Abreiseverkehrs und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu managen. Zusätzlich oder alternativ zu Simulationen lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch Handrechenverfahren durchführen.
Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes
Besucherverkehre zu Großveranstaltungen können die Verkehrsinfrastruktur an ihre Grenzen bringen. Damit die Besucher einer Großveranstaltung diese sicher und komfortabel erreichen können, soll im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ein Verkehrskonzept erstellt werden.
In der folgenden Abbildung ist der Arbeitsprozess zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes dargestellt.
Die folgenden Themenfelder sollen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes betrachtet werden:
- Generelle Rahmenbedingungen, Kenngrößen und Informationsbedarf
- Motorisierter Individualverkehr
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Radverkehr
- Fußgänger
- falls notwendig: Simulationen
Insbesondere innerhalb der generellen Rahmenbedingungen können auch Überschneidungen mit dem Sicherheitskonzept auftreten, an den entsprechenden Stellen wird auf weitere Sicherheitsbausteine verwiesen.
Weiterführende Informationen: Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes
Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes
Die innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes bezieht sich auf die Verkehrsabläufe im unmittelbaren Bereich der Veranstaltung; die Besucher sind hier im Regelfall zu Fuß unterwegs. Bei der Betrachtung der Verkehrsflächen ist deren vorrangige Nutzung zu bedenken: Zum einen gibt es Wege, die dem Vorwärtskommen dienen (Verbindungsfunktion), dazu gehören Wege und Kreuzungen, aber auch Wartebereiche vor Engstellen. Hier muss gewährleistet sein, das Verkehrsaufkommen sicher, d. h. ohne lang anhaltende Staus und Gedränge, bewältigen zu können. Zum anderen gibt es Flächen, auf denen höhere Dichten “gewünscht“ oder zumindest akzeptiert werden, z. B. Publikumsflächen vor der Bühne einer Veranstaltung. Darüber hinaus gibt es Mischformen der beiden vorgenannten Nutzungen, wie z. B. bei Kirmesveranstaltungen oder bei Flohmärkten.
Die Empfehlungen zur inneren Erschließung beziehen sich auf Verkehrflächen mit Verbindungsfunktion. Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.
Weiterführende Informationen: Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes
Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- & Ausgangsbereiche
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [1] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.
Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen.
Weiterführende Informationen: Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche
Werkzeuge und Methoden
Mit Hilfe verschiedener Werkzeuge und Methoden können Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur im Umfeld eines Veranstaltungsgeländes den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Dies können rein deskriptive sog. Handrechenverfahren oder aber auch dynamische Simulationen sein. Auf Basis der unterschiedlichen Methoden werden Empfehlungen für die Planung der Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf sowie den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen gegeben.
Weiterführende Informationen: Werkzeuge und Methoden
Evaluation
Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.
Weiterführende Informationen: Evaluation