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Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes: Unterschied zwischen den Versionen

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{{DISPLAYTITLE:Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes}}
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==Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf==
==Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf==
:Status: siehe Abschnitte
:Autoren: siehe Abschnitte  <br />


===Handrechenverfahren===
===Handrechenverfahren===
:Status: final
:Autoren: Stefan Holl, Armin Seyfried  <br />


====Geltungsbereich====
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===Grenzen der Handrechenverfahren===
===Grenzen der Handrechenverfahren===
:Status: Final <br />
:Autor: Andreas Schomborg 


Auf komplexen Gehflächen mit kreuzenden oder flächenhaft verteilten Fußgängerströmen ergeben sich Bereiche mit kritischen Fußgängerverkehrsdichten nicht zwangsläufig an den geometrischen Engstellen, sondern können bei der zeitlichen und räumlichen Überlagerung verschieden gerichteter Ströme unter Berücksichtigung von Warteflächen überall auf der Fläche auftreten. Hinzu können gepulkte Zuflüsse durch die Ankunft von Bussen oder Bahnen entstehen. Entsprechende Gegebenheiten lassen sich ausschließlich durch mikroskopische Simulation umfassend bewerten.
Auf komplexen Gehflächen mit kreuzenden oder flächenhaft verteilten Fußgängerströmen ergeben sich Bereiche mit kritischen Fußgängerverkehrsdichten nicht zwangsläufig an den geometrischen Engstellen, sondern können bei der zeitlichen und räumlichen Überlagerung verschieden gerichteter Ströme unter Berücksichtigung von Warteflächen überall auf der Fläche auftreten. Hinzu können gepulkte Zuflüsse durch die Ankunft von Bussen oder Bahnen entstehen. Entsprechende Gegebenheiten lassen sich ausschließlich durch mikroskopische Simulation umfassend bewerten.


===Mikrosimulation des Fußgängerverkehrs===
===Mikrosimulation des Fußgängerverkehrs===
Autor: Andreas Schomborg  <br />
Status:  Final; redaktionelle Änderungen folgen noch


In [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Äußere_Erschließung_des_Veranstaltungsgeländes#Fu.C3.9Fg.C3.A4nger_3|Kapitel 2.6.2.2 Mikrosimulation Fußgänger]] wurden bereits die spezifischen Charakteristika der Mikrosimulation von Fußgängern und die Unterschiede zur makroskopischen Simulation aufgezeigt. Grundsätzlich kann die Fußgängersimulation auf dem Veranstaltungsgelände ähnlich durchgeführt werden als außerhalb des Geländes. Die Fußgängerströme auf dem Veranstaltungsgelände interagieren in der Regel nicht mit anderen Verkehrsarten.  
In [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Äußere_Erschließung_des_Veranstaltungsgeländes#Fu.C3.9Fg.C3.A4nger_3|Kapitel 2.6.2.2 Mikrosimulation Fußgänger]] wurden bereits die spezifischen Charakteristika der Mikrosimulation von Fußgängern und die Unterschiede zur makroskopischen Simulation aufgezeigt. Grundsätzlich kann die Fußgängersimulation auf dem Veranstaltungsgelände ähnlich durchgeführt werden als außerhalb des Geländes. Die Fußgängerströme auf dem Veranstaltungsgelände interagieren in der Regel nicht mit anderen Verkehrsarten.  
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==Flucht- und Rettungswege==
==Flucht- und Rettungswege==
:Status: Final
:Autoren: Stefan Holl, Armin Seyfried 


Derzeit existieren keine allgemeingültigen Rechtsnormen für die Bemessung der Flucht- und Rettungswege auf dem Veranstaltungsgelände (vgl.  [[Sicherheitsbausteine/rechtliche_Grundlagen|rechtliche Grundlagen]]). Als erste Orientierung für die notwendigen Breiten und Längen der Flucht- und Rettungswege sowie die Verteilung der Notausgänge kann die von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz erlassene „Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“ (MVStättVO, 2005)<ref> Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVO) in der Fassung vom Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2014.</ref> herangezogen werden. §&nbsp;7 der MVStättVO verlangt für Versammlungsstätten im Freien:
Derzeit existieren keine allgemeingültigen Rechtsnormen für die Bemessung der Flucht- und Rettungswege auf dem Veranstaltungsgelände (vgl.  [[Sicherheitsbausteine/rechtliche_Grundlagen|rechtliche Grundlagen]]). Als erste Orientierung für die notwendigen Breiten und Längen der Flucht- und Rettungswege sowie die Verteilung der Notausgänge kann die von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz erlassene „Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“ (MVStättVO, 2005)<ref> Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVO) in der Fassung vom Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2014.</ref> herangezogen werden. §&nbsp;7 der MVStättVO verlangt für Versammlungsstätten im Freien:
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''Autoren: Stefan Holl, Armin Seyfried (Forschungszentrum Jülich), Andreas Schomborg (PTV Group)

Aktuelle Version vom 21. Juni 2015, 18:57 Uhr

Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf

Handrechenverfahren

Geltungsbereich

Die nachfolgend genannten Empfehlungen beziehen sich auf Verkehrflächen mit Verbindungsfunktion (z. B. Wege, Kreuzungen, Wartebereiche vor Engstellen). Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.


Die Empfehlungen zur inneren Erschließung Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.

Verfahren

Die Bemessung der Anlagen für den Fußgängerverkehr orientiert sich an den Empfehlungen des „Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) (FGSV, 2005)[1]. Das Verfahren wird jedoch an die besonderen Anforderungen bei Großveranstaltungen angepasst. Die Kenngrößen für die Bewertung der Verkehrsqualität wurden empirisch bestimmt.

Für die Planung des Fußgängerverkehrs bei Großveranstaltungen werden die folgenden, in den anschließenden Kapiteln näher beschriebenen Verfahrensschritte empfohlen:

  1. Visualisierung der Verkehre
  2. Erfassung der Verkehrsbelastungen
  3. Umrechnung der Verkehrsbelastungen auf 2-Minuten-Intervalle
  4. Berechnung der nutzbaren Breite der Gehfläche
  5. Berechnung des spezifischen Flusses
  6. Bewertung der Verkehrsqualität

Schritt 1: Visualisierung der Verkehre

Die durch die Veranstaltung induzierten und alle zusätzlich auf dem Veranstaltungsgelände auftretenden Verkehre werden auf einem maßstäblichen Geländeplan visualisiert. Die Darstellung soll im Maßstab 1 : 500 (1 cm ≙ 5 m), in keinem Fall aber in einem Maßstab kleiner als 1 : 1.000 (1 cm ≙ 10  m) erfolgen. Als Plangrundlage sind kommunale Katasterpläne zu empfehlen.

Für die Zeitabschnitte der Anreise, des Veranstaltungsbetriebes und der Abreise wird jeweils ein eigener Plan (bei CAD-Plänen als eigener Layer) erstellt, auf welchem die Verkehrsströme als Pfeile dargestellt werden. Bei besonderen Belastungsspitzen (z. B. in Folge der Taktung des ÖPNV) kann es sinnvoll sein, die Intervalle für die Darstellung auf 60, 30 oder 15 Minuten zu verkürzen.

Auf Grundlage der Visualisierung kann festgestellt werden, welche kritischen Teilstrecken für die weitere Betrachtung relevant sind. Besonderes Augenmerk soll sich auf die Identifizierung von bi- und multidirektionalen Verkehren an Kreuzungen und Engstellen (z. B. Absperrungen und Eingangsschleusen) richten.

Schritt 2: Erfassung der Verkehrsbelastungen

Für jeden der in Schritt 1 erkannten kritischen Teilstrecken werden die zu erwartenden Verkehre angenommen und in 60-, 30- oder 15-Minuten-Intervallen tabellarisch erfasst. Die Annahmen basieren auf Erfahrungswerten vergleichbarer Veranstaltungen (vgl. Evaluation). Die Personenflüsse für jede Richtung werden mit den Kurzzeichen qA, qB usw. (Einheit: Personen/Zeitintervall) bezeichnet. Die Personenflüsse pro Richtung und Zeitintervall werden anschließend addiert. Entscheidend für die weitere Betrachtung der Teilstrecken ist jeweils das Zeitintervall mit dem größten Personenfluss.

Beispiel:

In der folgenden Tabelle werden exemplarische Personenflüsse in 60-Minuten-Intervalle zusammengefasst. Für die beiden Teilstrecken T1 und T2 weist das Zeitintervall von 08:00 bis 09:00 Uhr mit 35.000 bzw. 11.000 Personen pro Stunde die höchste Verkehrsbelastung auf.

Teilstrecke Zeitintervall qA qB qC qD Σq60
T1 08:00 – 09:00 Uhr 10.000 25.000 0 0 35.000
09:00 – 10:00 Uhr 7.000 12.000 6.000 3.000 28.000
... ... ... ... ... ...
20:00 – 21:00 Uhr 20.000 2.000 3.000 0 25.000
21:00 – 22:00 Uhr 25.000 1.000 2.000 0 28.000
T2 08:00 – 09:00 Uhr 6.000 5.000 0 0 11.000
09:00 – 10:00 Uhr 5.000 3.000 0 0 8.000
... ... ... ... ... ...
20:00 – 21:00 Uhr 3.000 2.000 0 0 5.000
21:00 – 22:00 Uhr 2.000 1.000 0 0 3.000
... ... ... ... ... ... ...

Schritt 3: Umrechnung der Verkehrsbelastungen auf 2-Minuten-Intervalle

In Schritt 2 wurden die Verkehrsbelastungen (im Beispiel für 60-Minuten-Intervalle) erfasst. Innerhalb dieses Intervalls kann es aber zu Verkehrsspitzen kommen. Für den Fußgängerverkehr wird die Bemessungsverkehrsstärke q2 (Einheit: Personen/2 Minuten) auf Grundlage des höchstbelasteten 2-Minuten-Intervalls definiert. Die Umrechnung der Verkehrsbelastungen aus dem Erhebungsintervall (60-, 30- oder 15-Minuten-Intervalle) in die bemessungsrelevanten 2-Minuten-Intervalle erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Tabelle (vgl. HBS 2001 (FGSV, 2005)[1], Tabelle 11-1). Diese berücksichtigt einen Sicherheitsfaktor für das Auftreten kurzzeitigen Verkehrsspitzen:

Erhebungsintervall Umrechnungsfaktor
60 min 0,06
30 min 0,10
15 min 0,18

Beispiel:

Für die Teilstrecke T1 mit einer maximalen Verkehrsbelastung von 35.000 Personen pro Stunde (vgl. Beispiel zu Schritt 2) ergibt sich das bemessungsrelevante 2-Minuten-Intervall als

<math> q_2 = q_{60} * 0,06 = 35.000 ~\tfrac{Personen}{60~Minuten} * 0,06 = 2.100 ~\tfrac{Personen}{2~Minuten} </math>.

Schritt 4: Berechnung der nutzbaren Breite der Gehfläche

Die effektiv zur Verfügung stehende Breite der Gehfläche ist entscheidend dafür, wie viele Personen den zu betrachtenden Wegabschnitt innerhalb einer bestimmten Zeitspanne passieren können. Bei der Berechnung der nutzbaren Breite Beff sind Hindernisse (Masten, Bäume, Poller, Abfallbehälter etc.) in ihrer geometrischen Breite zuzüglich der von den Fußgängern eingehaltenen Randabstände (0,25 bis 1,00 m je Seite) zu berücksichtigen. Detaillierte Vorgaben für die Reduzierung der Breiten können dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) entnommen werden.

Neben den statischen Hindernissen sind auch solche zu berücksichtigen, die nur temporär auftreten (Absperrungen, Verkaufsstände, Fahrzeuge etc.).

Beispiel:

Für die weiteren Beispiel-Berechnungen wird eine nutzbare Breite von Beff = 10 m angenommen.

Schritt 5: Berechnung des spezifischen Flusses

Auf Grundlage der in Schritt 3 bestimmten Verkehrsbelastung und der in Schritt 4 berechneten nutzbaren Breite Beff kann der spezifische Personenfluss qs (Einheit: Personen/(Meter * Sekunde)) berechnet werden.

Beispiel:

Bei einer Verkehrsbelastung von q2 = 2.100 Pers./2 Minuten und einer nutzbaren Breite Beff = 10,0 m ergibt sich der spezifische Fluss als

<math> q_s = \tfrac{q_2 * \frac {2~Minuten}{120~Sekunden}}{B_{eff}} = \tfrac{2.100~\frac{Personen}{2~Minuten}*\frac{2~Minuten}{120~Sekunden}}{10,0~m} = \tfrac{17,5~\frac{Pers.}{s}}{10,0~m} = 1,75~\tfrac{Pers.}{m*s}</math>.

Schritt 6: Bewertung der Verkehrsqualität

Der für jede Teilstrecke berechnete, spezifische Fluss wird abschließend hinsichtlich seiner Verkehrsqualität bewertet. An Stelle der auf dem Level-of-Service-Konzept nach Fruin (1971) [2] basierenden sechs Qualitätsstufen (QSV) des HBS wird für Großveranstaltungen ein Level-of-Safety-Konzept mit nur drei Qualitätsstufen (GRÜN, GELB, ROT) verwendet.

Bedeutung der drei Qualitätsstufen:

QSV = GRÜN: Es können gegenseitige Beeinflussungen zwischen den Fußgängern auftreten, die freie Wahl der Gehgeschwindigkeit wird aber nicht wesentlich beeinträchtigt.

QSV = GELB: Die Fußgänger werden häufig zu Änderungen ihren Geschwindigkeit und Richtung gezwungen. Lokale Störungen können sich bereits auf den Verkehrsfluss als Ganzes auswirken.

QSV = ROT: In Folge des hohen Verkehrsaufkommens kommt es zu erheblichen Behinderungen und Staus. Es ist mit sicherheitskritischen Situationen zu rechnen.

Für die Qualitätsstufen "GRÜN", "GELB" und "ROT" sind die Grenzwerte der spezifischen Flüsse entsprechend nachfolgender Tabelle anzusetzen. Als zusätzliche Information sind auch die zu erwartenden Personendichten ρ (Einheit: Personen pro Quadratmeter) angegeben.

Verkehrs- bzw. Anlagentyp Level of Safety
GRÜN GELB ROT
Ein-Richtungs-Verkehr qs ≤ 1,3 Pers/(ms)
(ρ ≤ 1,0 Pers./m2)
qs ≤ 1,6 Pers/(ms)
(ρ ≤ 1,7 Pers./m2)
qs > 1,6 Pers/(ms)
(ρ > 1,7 Pers./m2)
Zwei-Richtungs-Verkehr qs ≤ 0,6 Pers/(ms)
(ρ ≤ 0,5 Pers./m2)
qs ≤ 1,2 Pers/(ms)
(ρ ≤ 1,0 Pers./m2)
qs > 1,2 Pers/(ms)
(ρ > 1,0 Pers./m2)
Hinweis Auf Grundlage der BaSiGo-Experimente werden die Qualitätsstufen und Bemessungswerte derzeit noch validiert. Bemessungswerte für weitere Anlagentypen (Kreuzungen, Ecken, Aufenthalts- und Warteflächen, Flächen mit kombinierter Nutzung aus Aufenthalt und Fortbewegung) folgen.

Beispiel:

Für den spezifischen Fluss von qs = 1,75 Pers./ms ergibt sich, sowohl für den Ein- wie auch den Zwei-Richtungsverkehr, ein Level of Service „ROT“.

Grenzen der Handrechenverfahren

Auf komplexen Gehflächen mit kreuzenden oder flächenhaft verteilten Fußgängerströmen ergeben sich Bereiche mit kritischen Fußgängerverkehrsdichten nicht zwangsläufig an den geometrischen Engstellen, sondern können bei der zeitlichen und räumlichen Überlagerung verschieden gerichteter Ströme unter Berücksichtigung von Warteflächen überall auf der Fläche auftreten. Hinzu können gepulkte Zuflüsse durch die Ankunft von Bussen oder Bahnen entstehen. Entsprechende Gegebenheiten lassen sich ausschließlich durch mikroskopische Simulation umfassend bewerten.

Mikrosimulation des Fußgängerverkehrs

In Kapitel 2.6.2.2 Mikrosimulation Fußgänger wurden bereits die spezifischen Charakteristika der Mikrosimulation von Fußgängern und die Unterschiede zur makroskopischen Simulation aufgezeigt. Grundsätzlich kann die Fußgängersimulation auf dem Veranstaltungsgelände ähnlich durchgeführt werden als außerhalb des Geländes. Die Fußgängerströme auf dem Veranstaltungsgelände interagieren in der Regel nicht mit anderen Verkehrsarten. Problematisch bei der Simulation von Fußgängerströmen auf einem Veranstaltungsgelände ist die Ermittlung der Nachfrage dieser. Sobald mehrere Wege zur Erreichung unterschiedlicher Quellen und Ziele zur Verfügung stehen kann die Ermittlung der Fußgängermengen aufwendig werden. Die notwendigen Informationen über die Wegebeziehungen auf einem Veranstaltungsgelände können beispielsweise durch:

  • ein Makroskopisches Modell prognostiziert,
  • eine Befragung ermittelt,
  • durch GPS-gestützte Bewegungsprofile bestimmt,
  • oder es müssen Annahmen getroffen werden.

Welche Methode sinnvoll einsetzbar ist hängt stark davon ab, wie häufig eine Veranstaltung stattfindet oder wie viele Quellen und Ziele es auf einem Gelände gibt. Sofern eine Veranstaltung das erste Mal stattfindet muss entweder durch sinnvolle Annahmen oder durch einen Modelleinsatz Fußgängermengen prognostiziert werden. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen bieten sich Befragungen oder GPS-gestützte Erhebungen an.

Ziel dieser Erhebungen ist es mit den Bewegungsprofilen Quell- und Zielverkehrsströme auf dem Veranstaltungsgelände zu quantifizieren. Bei GPS-gestützen Erhebungen ist es zudem möglich Geschwindigkeitsprofile zu ermitteln. Die erhobenen Daten werden genutzt, um des Simulationsmodell für den Ist-Zustand (Analysefall) zu kalibrieren. Je mehr Daten vorliegen, desto präziser kann eine Modell kalibriert und validiert werden. Im Fall einer widerkehrenden Veranstaltung ist dies praktisch die Nachbildung des Vorjahres. Im Fall einer erstmalig stattfindenden Veranstaltung ist es der prognostizierte, bzw. vorgesehene oder erwartete Ablauf. Sollten im Vorjahr oder bei der geplanten erstmaligen Veranstaltung Defizite durch die Simulation ermittelt werden ist es anschließend möglich verschiedene Szenarien / Optimierungen der Simulation „durchzuspielen“ und somit den Ablauf der Fußgängerströme auf dem Veranstaltungsgelände zu optimieren.

Flucht- und Rettungswege

Derzeit existieren keine allgemeingültigen Rechtsnormen für die Bemessung der Flucht- und Rettungswege auf dem Veranstaltungsgelände (vgl. rechtliche Grundlagen). Als erste Orientierung für die notwendigen Breiten und Längen der Flucht- und Rettungswege sowie die Verteilung der Notausgänge kann die von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz erlassene „Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“ (MVStättVO, 2005)[3] herangezogen werden. § 7 der MVStättVO verlangt für Versammlungsstätten im Freien:

„Die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Dabei muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen für die darauf angewiesenen Personen mindestens betragen […] 1,20 m je 600 Personen, […] Zwischenwerte sind zulässig. Die lichte Mindestbreite eines jeden Teils von Rettungswegen muss 1,20 m betragen.“

Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang in einen sicheren Bereich soll analog zu den Regelungen der MVStättVO nicht mehr als 60 Meter betragen. Die Notausgänge sind so zu verteilen, dass möglichst kurze Wege entstehen.

Die Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Veranstaltung, aber auch während der Auf- und Abbauphasen freizuhalten. Die Zugänge und Zufahrten zum Veranstaltungsgelände sowie die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind mit der örtlichen Dienststelle abzustimmen. Maßgeblich sind die Anforderungen der entsprechenden Landesbauordnung. Als erste Orientierung kann § 5 der "Musterbauordnung" (MBO, 2002)[4] herangezogen werden.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, 2005.
  2. Fruin, J. J. (1971). Pedestrian Planning and Design. New York.
  3. Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVO) in der Fassung vom Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2014.
  4. Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Musterbauordnung (MBO) in der Fassung vom November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 21.09.2012.




Autoren: Stefan Holl, Armin Seyfried (Forschungszentrum Jülich), Andreas Schomborg (PTV Group)