Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Brandgefahren

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Definition

Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. Brandgefahren sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können. Beispiele sind:

  • offenes Feuer
  • Pyrotechnik (Feuerwerk, Wunderkerzen, „Bengalos“ sowie weiteren pyrotechnischen Erzeugnissen und Effekten z.B. in Bühnenshows)
  • brennbare Flüssigkeiten und Gasen (z.B. in Buden und Ständen, Gaskocher auf Campingplätzen)
  • technische Störungen der Stromversorgung (z.B. Kurzschlüsse auf Bühnen, Zeltplätzen etc.)
  • fahrlässiges Handeln (unachtsames Abbrennen von z.B. Zigaretten, Kerzen)
  • wetterbedingte Störungen (z.B. Blitzeinschläge, Gefahr von Waldbränden bei längeren Hitze- und Trockenperioden)

Die Aufgabe des Schutzes vor den Gefahren eines Brandes (Brandschutz) obliegt grundsätzlich der kommunalen Feuerwehr. Der Brandschutz beinhaltet dabei grundsätzlich die folgenden Maßnahmen:

Vorbeugender Brandschutz: „Baulich, anlagentechnische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandes sowie zur Verhinderung der Ausbreitung von Rauch und Feuer (Brandausbreitung), zum Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksamer Löschmaßnahmen bei einem Brand“ (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2011; 8)

Abwehrender Brandschutz: „Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Brände, die für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen bestehen“ (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2011; 7)

Je nach Veranstaltung und landesrechtlicher Regelung kann dem Veranstalter seitens der Kommune die Auflage erteilt werden, eine Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände einzurichten, personell und technisch auszustatten und diese zu finanzieren.

Hinsichtlich der Intensität der Auswirkungen der Brandgefahr kann grundsätzlich unterschieden werden:

  • Brandereignis: Bewältigung kleinerer, lokal begrenzter Schäden mit einer Gefährdung der Veranstaltungsbesucher und ggf. verletzten Personen (z.B. Brand eines Mülleimers, Brand in Folge eines Unfalls mit einer Gaskartusche auf dem Campingplatz), welche mit den am Veranstaltungsort befindlichen Vorhaltungen des abwehrenden Brandschutzes (i.d.R. der Brandsicherheitswache) bekämpft werden können. Unter Umständen können diese Ereignisse (strafrechtlich relevante) Ermittlungen hinsichtlich der Brandursache durch Feuerwehr und Polizei nach sich ziehen.
  • Krisenfall: Bewältigung herausragender Brandereignisse, die mit einer besonderen Gefährdung und Verletzung/Tötung der Veranstaltungsbesucher einhergehen kann, welche mit den am Veranstaltungsort vorgehaltenen Mitteln und Personalressourcen des abwehrenden Brandschutzes, als der Brandsicherheitswache, nicht bewältigt werden können, die Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren angezeigt sein; hier sind vor allem folgende Ereignisse zu nennen:
    • Großfeuer, z.B. in Folge einer Bombenexplosion
    • Feuer, welches sich rasch auf dem Veranstaltungsgelände ausbreitet

Ziel

Das Ziel der Planung muss es sein, die Gefahr eines Brandes und einer Ausbreitung auf weitere Veranstaltungsbereiche zu verhindern bzw. zu minimieren. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine große Bedeutung zu. Insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte sollten im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden:

  • frühzeitiges, qualifiziertes Erkennen von Entstehungsbränden und möglichen Ursachen hierfür
  • Alarmierung der Feuerwehr
  • Entgegennahme von Hilfeersuchen
  • unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Besucher (Information der Besucher, Absperrung von gefährdeten Bereichen etc.)
  • Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung eines Brandes
  • erweiterte Erste Hilfe
  • unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung von Kräften der Feuerwehr und deren Einweisung an der Einsatzstelle
  • qualifizierte Brandbekämpfung bis zum Eintreffen der Feuerwehr

Beispiele für mögliche technische Störungen

Im folgenden werden Beispiele für mögliche technische Störungen gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die technische Störung sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Beispiel A Störung: Waldbrand-/Vegetationsbrandgefahr

Maßnahme: Festlegung einer Person, die (falls notwendig, regelmäßig) über die aktuelle Waldbrandstufe informiert, ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, Sensibilisierung Ordnungsdienst, Mitarbeiter Catering etc. auf Entstehungsbrände zu achten, verstärkte Streifengänge (z.B. der Brandsicherheitswache und des Ordnungsdienstes) Information der Besucher, Künstler und Schausteller, ggf. Abänderung des Showprogramms (kein Abbrennen eines Feuerwerks), Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung bzw. Umsetzung präventiver Maßnahmen (z.B. Wässern) von gefährdeten Bereichen, ggf. Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern

Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter

Sonstiges: ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)

Beispiel B Störung: Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen durch Zuschauer

Maßnahme: Alarmierung der Feuerwehr über 112, Information der Brandsicherheitswache, Maßnahmen zum Schutz der Besucher (ggf. Räumung von gefährdeten Bereichen bei Abschuss der Erzeugnisse), ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, Kontrollmaßnahmen des Ordnungsdienst verstärken, Information der Besucher, ggf. Unterbrechung des Showprogramms, ggf. Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern

Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter

Sonstiges: ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)

Beispiel C Störung: offenes Feuer

Maßnahme: Alarmierung der Feuerwehr über 112, Information der Brandsicherheitswache, Information der Besucher über die Gefährdung, verstärkte Kontrollen des Ordnungsdienstes, Untersagung ggf. inkl. Sanktionsmaßnahmen

Information: Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter

Sonstiges: ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)

Literatur

  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (2011): BBK-Glossar. Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes. Bonn.




Autoren: Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)