Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale: Unterschied zwischen den Versionen
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Auswirkungen von Veranstaltungen betreffen immer auch [[Sicherheitsbausteine/ | Auswirkungen von Veranstaltungen betreffen immer auch [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte Dritte|Unbeteiligte Dritte]] - dies können Anwohner des Veranstaltungsgeländes genauso sein wie Passanten oder Nutzer des Öffentlichen Verkehrs sowie öffentlicher Straßen, die durch die Veranstaltung in besonderem Maße beansprucht werden. Das Thema "Beeinflussung der Natur und der Umwelt" durch Veranstaltungen, welches ebenfalls zur Verweigerung einer Genehmigung bzw. Absage führen kann, wird in einem eigenen Kapitel [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutz]] behandelt. | ||
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[[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale/Gewaltpotentiale|Gewaltpotentiale]] sind – sowohl hinsichtlich des Publikums als auch möglicher Störungen durch unbeteiligte Dritte – je nach Art der Veranstaltung für den Einzelfall zu bestimmen. Der vorliegende Text gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die veranstaltungsübergreifend und phasenabhängig durchgeführt werden können. Er beinhaltet, insbesondere in dem Abschnitt "Prozessgestaltung", Handlungsanleitungen zum strukturierten Umgang mit derartigen Lagen. | |||
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Feuerwerk und pyrotechnische Effekte sind bei vielen Veranstaltungen ein Höhepunkt des Unterhaltungsprogramms und erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Besuchern. [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale/Pyrotechnik|Pyrotechnik]] birgt allerdings große Gefahren sowohl für Menschen, wie auch Sachwerte. Die Verwendung ist daher im Sprengstoffgesetz geregelt und erfordert vom Veranstalter eine hohe Sorgfaltspflicht. | |||
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[[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale/brennbare Flüssigkeiten und Gase|Brennbare Flüssigkeiten und Gase]] werden auf Veranstaltungen für die Speisenzubereitung oder bei der Nutzung von Fahrzeugen verwendet. Die Gefährdungspotentiale sind dabei zu beachten. | |||
==Fahrgeschäfte mit großen Höhen== | ==Fahrgeschäfte mit großen Höhen== | ||
[[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale/Fahrgeschäfte mit großen Höhen|Fahrgeschäfte mit großen Höhen]] sind mittlerweile nicht nur auf Volksfesten, sondern vielen weiteren Veranstaltungen zu finden. Wie alle Maschinen können Fahrgeschäfte jedoch einen Defekt haben oder es kann zu einem Unfall kommen. Insbesondere bei Karussels, die die Besucher bei einem Defekt oder Unfall aufgrund der Höhe nicht eigenständig verlassen können, sind Planungen zur Rettung der Personen notwendig. |
Aktuelle Version vom 20. Juni 2015, 16:10 Uhr
Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte
Auswirkungen von Veranstaltungen betreffen immer auch Unbeteiligte Dritte - dies können Anwohner des Veranstaltungsgeländes genauso sein wie Passanten oder Nutzer des Öffentlichen Verkehrs sowie öffentlicher Straßen, die durch die Veranstaltung in besonderem Maße beansprucht werden. Das Thema "Beeinflussung der Natur und der Umwelt" durch Veranstaltungen, welches ebenfalls zur Verweigerung einer Genehmigung bzw. Absage führen kann, wird in einem eigenen Kapitel Umweltschutz behandelt.
Gewaltpotentiale
Gewaltpotentiale sind – sowohl hinsichtlich des Publikums als auch möglicher Störungen durch unbeteiligte Dritte – je nach Art der Veranstaltung für den Einzelfall zu bestimmen. Der vorliegende Text gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die veranstaltungsübergreifend und phasenabhängig durchgeführt werden können. Er beinhaltet, insbesondere in dem Abschnitt "Prozessgestaltung", Handlungsanleitungen zum strukturierten Umgang mit derartigen Lagen.
Pyrotechnik
Feuerwerk und pyrotechnische Effekte sind bei vielen Veranstaltungen ein Höhepunkt des Unterhaltungsprogramms und erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Besuchern. Pyrotechnik birgt allerdings große Gefahren sowohl für Menschen, wie auch Sachwerte. Die Verwendung ist daher im Sprengstoffgesetz geregelt und erfordert vom Veranstalter eine hohe Sorgfaltspflicht.
Brennbare Flüssigkeiten und Gase
Brennbare Flüssigkeiten und Gase werden auf Veranstaltungen für die Speisenzubereitung oder bei der Nutzung von Fahrzeugen verwendet. Die Gefährdungspotentiale sind dabei zu beachten.
Fahrgeschäfte mit großen Höhen
Fahrgeschäfte mit großen Höhen sind mittlerweile nicht nur auf Volksfesten, sondern vielen weiteren Veranstaltungen zu finden. Wie alle Maschinen können Fahrgeschäfte jedoch einen Defekt haben oder es kann zu einem Unfall kommen. Insbesondere bei Karussels, die die Besucher bei einem Defekt oder Unfall aufgrund der Höhe nicht eigenständig verlassen können, sind Planungen zur Rettung der Personen notwendig.