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Die Planungsphase ist im wesentlichen durch intensive Kommunikation zwischen Veranstalter, Genehmingungsbehörden und Dienstleistern des Veranstalters geprägt, und zwar sowohl mit Blick auf die interne Kommunikation der jeweiligen Unternehmen bzw. Organisationen, als auch hinsichtlich der überorganisationalen Zusammenarbeit. Wie die Erfahrung zeigt, ist es dabei für den Veranstalter als Antragsteller äußerst hilfreich, wenn er für die Antragstellung und im Verlauf der Antragsbearbeitung auf Behördenseite einen zentralen Ansprechpartner hat (i.S. eines Koordinierungskreises), der ihm zudem nicht nur die Antragsformulare übermitteln, sondern auch das Verfahren transparent machen und ihn durch die Bearbeitungsphase hindurch bis zur Genehmigung begleiten kann. | Die Planungsphase ist im wesentlichen durch intensive Kommunikation zwischen Veranstalter, Genehmingungsbehörden und Dienstleistern des Veranstalters geprägt, und zwar sowohl mit Blick auf die interne Kommunikation der jeweiligen Unternehmen bzw. Organisationen, als auch hinsichtlich der überorganisationalen Zusammenarbeit. Wie die Erfahrung zeigt, ist es dabei für den Veranstalter als Antragsteller äußerst hilfreich, wenn er für die Antragstellung und im Verlauf der Antragsbearbeitung auf Behördenseite einen zentralen Ansprechpartner hat (i.S. eines Koordinierungskreises), der ihm zudem nicht nur die Antragsformulare übermitteln, sondern auch das Verfahren transparent machen und ihn durch die Bearbeitungsphase hindurch bis zur Genehmigung begleiten kann. | ||
Im Genehmingugnsverfahren sind durch die verschiedenen Zuständigkeiten auf Behördenseite sehr viele Personen beteiligt, die sich bereits behördenintern koordinieren und abstimmen müssen. Auf Seiten des Veranstalters ist die Zahl der bei großen Veranstaltungen beteiligten Partner (z.B. Künstler, Caterer, Infrastrukturanbieter) noch sehr viel größer. | Im Genehmingugnsverfahren sind durch die verschiedenen Zuständigkeiten auf Behördenseite sehr viele Personen beteiligt, die sich bereits behördenintern koordinieren und abstimmen müssen. Auf Seiten des Veranstalters ist die Zahl der bei großen Veranstaltungen beteiligten Partner (z.B. Künstler, Caterer, Infrastrukturanbieter) noch sehr viel größer. | ||
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''Autor: Christoph Groneberg (Universität Siegen)'' |
Aktuelle Version vom 21. Juni 2015, 18:27 Uhr
Die Planungsphase ist im wesentlichen durch intensive Kommunikation zwischen Veranstalter, Genehmingungsbehörden und Dienstleistern des Veranstalters geprägt, und zwar sowohl mit Blick auf die interne Kommunikation der jeweiligen Unternehmen bzw. Organisationen, als auch hinsichtlich der überorganisationalen Zusammenarbeit. Wie die Erfahrung zeigt, ist es dabei für den Veranstalter als Antragsteller äußerst hilfreich, wenn er für die Antragstellung und im Verlauf der Antragsbearbeitung auf Behördenseite einen zentralen Ansprechpartner hat (i.S. eines Koordinierungskreises), der ihm zudem nicht nur die Antragsformulare übermitteln, sondern auch das Verfahren transparent machen und ihn durch die Bearbeitungsphase hindurch bis zur Genehmigung begleiten kann. Im Genehmingugnsverfahren sind durch die verschiedenen Zuständigkeiten auf Behördenseite sehr viele Personen beteiligt, die sich bereits behördenintern koordinieren und abstimmen müssen. Auf Seiten des Veranstalters ist die Zahl der bei großen Veranstaltungen beteiligten Partner (z.B. Künstler, Caterer, Infrastrukturanbieter) noch sehr viel größer. Es stellt sich also die Frage, wie die hier nur angedeuteten Herausforderungen an die Verständigung bewältigt werden können. Um den Planungsprozess erfolgreich durchzuführen, muss also zunächst dieser Prozess für die Beteiligten selbst transparent und in seinem Fortschreiten (Stand) einsehbar sein, ihre Rollen und jeweiligen Mitwirkungsmöglichkeiten müssen bekannt und für die konkreten Personen leistbar sein, Dokumente müssen für den jeweils autorisierten Personenkreis zugänglich, Bearbeitungsdauern und Fristen sollten vereinbart, die Modalitäten der Verständigung geklärt sein (Anprechpartner, Schriftverkehre, Meetings, Verteiler etc.). Die große Zahl von Beteiligten Personen und Organisationen sowie die Komplexität der Sachverhalte und der zu berücksichtigenden gesetzlichen, vertraglichen und Verordnungslage verlangt nach einer überorganisational zugänglichen Management-Plattform.
Im Folgenden soll auf die verschiedenen Prozesse der Planungsphase und die damit verbundenen kommunikativen bzw. informativen Herausforderungen genauer eingegangen werden:
Veranstaltungsgenehmigung beantragen
Veranstaltungskonzept konkretisieren
Autor: Christoph Groneberg (Universität Siegen)