Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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==Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte==
==Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte==
Auswirkungen von Veranstaltungen betreffen immer auch [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte Dritte|Unbeteiligte Dritte]] - dies können Anwohner des Veranstaltungsgeländes genauso sein wie Passanten oder Nutzer des Öffentlichen Verkehrs sowie öffentlicher Straßen, die durch die Veranstaltung in besonderem Maße beansprucht werden. Das Thema "Beeinflussung der Natur und der Umwelt" durch Veranstaltungen, welches ebenfalls zur Verweigerung einer Genehmigung bzw. Absage führen kann, wird in einem eigenen Kapitel [[Umweltschutz]] behandelt.
Auswirkungen von Veranstaltungen betreffen immer auch [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte Dritte|Unbeteiligte Dritte]] - dies können Anwohner des Veranstaltungsgeländes genauso sein wie Passanten oder Nutzer des Öffentlichen Verkehrs sowie öffentlicher Straßen, die durch die Veranstaltung in besonderem Maße beansprucht werden. Das Thema "Beeinflussung der Natur und der Umwelt" durch Veranstaltungen, welches ebenfalls zur Verweigerung einer Genehmigung bzw. Absage führen kann, wird in einem eigenen Kapitel [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutz]] behandelt.


==Gewaltpotentiale==
==Gewaltpotentiale==

Version vom 16. Juni 2015, 12:03 Uhr

Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte

Auswirkungen von Veranstaltungen betreffen immer auch Unbeteiligte Dritte - dies können Anwohner des Veranstaltungsgeländes genauso sein wie Passanten oder Nutzer des Öffentlichen Verkehrs sowie öffentlicher Straßen, die durch die Veranstaltung in besonderem Maße beansprucht werden. Das Thema "Beeinflussung der Natur und der Umwelt" durch Veranstaltungen, welches ebenfalls zur Verweigerung einer Genehmigung bzw. Absage führen kann, wird in einem eigenen Kapitel Umweltschutz behandelt.

Gewaltpotentiale

Einleitungstext für Gewaltpotentiale.

Pyrotechnik

Feuerwerk und pyrotechnische Effekte sind bei vielen Veranstaltungen ein Höhepunkt des Unterhaltungsprogramms und erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Besuchern. Pyrotechnik birgt allerdings große Gefahren sowohl für Menschen, wie auch Sachwerte. Die Verwendung ist daher im Sprengstoffgesetz geregelt und erfordert vom Veranstalter eine hohe Sorgfaltspflicht.

Brennbare Flüssigkeiten und Gase

Brennbare Flüssigkeiten und Gase werden auf Veranstaltungen für die Speisenzubereitung oder bei der Nutzung von Fahrzeugen verwendet. Die Gefährdungspotentiale sind dabei zu beachten.

Fahrgeschäfte mit großen Höhen

Fahrgeschäfte mit großen Höhen sind mittlerweile nicht nur auf Volksfesten, sondern vielen weiteren Veranstaltungen zu finden. Wie alle Maschinen können Fahrgeschäfte jedoch einen Defekt haben oder es kann zu einem Unfall kommen. Insbesondere bei Karussels, die die Besucher bei einem Defekt oder Unfall aufgrund der Höhe nicht eigenständig verlassen können, sind Planungen zur Rettung der Personen notwendig.